Amtsblatt der Stadt Bad Berka - Kurstadt Bad Berka
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6. März 2010 – <strong>Amtsblatt</strong> 3/2010 - 4-<br />
Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />
<strong>der</strong> Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen<br />
und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte<br />
kann dies auch zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Geschäftsstelle erklären.<br />
Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums o<strong>der</strong> seines<br />
Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhin<strong>der</strong>n, kann das Verfahren aufheben<br />
o<strong>der</strong> einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />
Versäumt er dies, tritt für ihn <strong>der</strong> Versteigerungserlös anstelle des<br />
Grundeigentums o<strong>der</strong> seines Zubehörs.<br />
Weimar, den 05.02.2010<br />
gez. Markwardt<br />
Rechtspflegerin<br />
Ausgefertigt:<br />
99423 Weimar, 19.02.2010<br />
Jahn, Justizsekretärin<br />
Urkundsbeamter <strong>der</strong> Geschäftsstelle - Siegel -<br />
Amtsgericht Weimar<br />
Geschäftsnummer K 117/07<br />
Beschluss<br />
Das im<br />
Grundbuch von <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, Blatt 3421 im Grundbuchamt Weimar eingetragene<br />
Grundeigentum<br />
Gemarkung <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />
Flur 9 Flurstück 134514, Gebäude- und Freifläche Solesmeser<br />
Str. 1a = 1728 qm<br />
Flur 9 Flurstück 134612, Gebäude- und Freifläche Solesmeser<br />
Str. 53 = 2119 qm<br />
soll am<br />
Freitag, 28.05.2010, 09:15 Uhr<br />
Saal 20, Ernst-Kohl-Straße 23a<br />
durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.<br />
Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt <strong>der</strong> festgesetzte Verkehrswert:<br />
Flst. 1345/4 = 71.100,00 EUR<br />
Flst. 134612 = 31.900,00 EUR.<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich o<strong>der</strong> erst nach dem Versteigerungsvermerk<br />
eingetragen, muss <strong>der</strong> Berechtigte es anmelden,<br />
bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffor<strong>der</strong>t und<br />
es glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger wi<strong>der</strong>spricht, an<strong>der</strong>nfalls<br />
wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach<br />
dem Anspruch <strong>der</strong> Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt.<br />
Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />
<strong>der</strong> Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen<br />
und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte<br />
kann dies auch zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Geschäftsstelle erklären.<br />
Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums o<strong>der</strong> seines<br />
Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhin<strong>der</strong>n, kann das Verfahren aufheben<br />
o<strong>der</strong> einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />
Versäumt er dies, tritt für ihn <strong>der</strong> Versteigerungserlös anstelle des<br />
Grundeigentums o<strong>der</strong> seines Zubehörs.<br />
In einem früheren Termin ist <strong>der</strong> Zuschlag bereits nach § 85 a ZVG<br />
versagt worden.<br />
Weimar, den 22.01.2010<br />
gez. Leicht, Rechtspflegerin<br />
Ausgefertigt:<br />
99423 Weimar, 01.02.2010<br />
Jahn, Justizsekretärin<br />
Urkundsbeamter <strong>der</strong> Geschäftsstelle - Siegel -<br />
Amtsgericht Weimar<br />
Geschäftsnummer K 88/08<br />
Beschluss<br />
Das im<br />
Grundbuch von Bergern, Blatt 287, Grundbuchamt Weimar, eingetragene<br />
Grundeigentum<br />
lfd. Nr. 1 Gemarkung Bergern<br />
Flur 2 Flurstück 81/23, Vor dem Hexenberg 31 zu<br />
423 qm<br />
soll am<br />
Mittwoch, 02.06.2010, 13:15 Uhr<br />
Saal 26, Ernst-Kohl-Straße 23a<br />
durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.<br />
Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt <strong>der</strong> festgesetzte Verkehrswert:<br />
Blatt 287 lfd. Nr. 1 26.400 EUR<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich o<strong>der</strong> erst nach dem Versteigerungsvermerk<br />
eingetragen, muss <strong>der</strong> Berechtigte es anmelden,<br />
bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffor<strong>der</strong>t und<br />
es glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger wi<strong>der</strong>spricht, an<strong>der</strong>nfalls<br />
wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach<br />
dem Anspruch <strong>der</strong> Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt.<br />
Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />
<strong>der</strong> Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen<br />
und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte<br />
kann dies auch zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Geschäftsstelle erklären.<br />
Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums o<strong>der</strong> seines<br />
Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhin<strong>der</strong>n, kann das Verfahren aufheben<br />
o<strong>der</strong> einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />
Versäumt er dies, tritt für ihn <strong>der</strong> Versteigerungserlös anstelle des<br />
Grundeigentums o<strong>der</strong> seines Zubehörs.<br />
Weimar, den 11.2.2010<br />
gez. Leicht, Rechtspflegerin<br />
Ausgefertigt:<br />
99423 Weimar, 19.02.2010<br />
Jahn, Justizsekretärin<br />
Urkundsbeamter <strong>der</strong> Geschäftsstelle - Siegel -<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Frühjahrsputz in <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />
Sonnabend, 27.03.2010, 09:00 Uhr<br />
Die Tage des Winters sind gezählt, die Natur putzt sich langsam<br />
heraus, und auch wir gehen daran, alles wie<strong>der</strong> frisch herzurichten.<br />
Daher ruft die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> für Sonnabend, 27.03.2010,<br />
zum großen Frühjahrsputz auf. Treffpunkt ist um 09:00 Uhr vor<br />
dem Zeughaus.<br />
Traditionell beräumt <strong>der</strong> Kur- und Trachtenverein das Umfeld<br />
des Paulinenturms sowie den Adelsberg, die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Freiwilligen<br />
Feuerwehr das Gewerbegebiet und den Bereich Erfurter<br />
Tal, während sich <strong>der</strong> Ilmtal-Fliegenfischerverein den Wasserläufen<br />
<strong>der</strong> Ilm und <strong>der</strong> Zuflüsse im April annehmen wird.<br />
Bereits am Freitagvormittag befreien Schülerinnen und Schüler<br />
<strong>der</strong> Klosterbergschule und des Marie-Curie-Gymnasiums das<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet, die angrenzenden Fuß- und Wan<strong>der</strong>wege und Wiesen<br />
von Unrat.<br />
Alle <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>er sind aufgerufen, sich am Frühjahrsputz zu beteiligen.<br />
Für diejenigen, die sich am 27.03.2010 melden und<br />
teilnehmen, gibt es zum Abschluss mittags eine Bratwurst am<br />
Feuerwehrgebäude in <strong>der</strong> Kellnersbergstraße.<br />
Werkzeuge werden von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> gestellt. Mitzubringen sind<br />
(wenn vorhanden) Arbeitshandschuhe. Wer sich nicht am gemeinsamen<br />
Einsatz beteiligen kann,<br />
sollte den Tag zum Anlass nehmen,<br />
vor seinem Grundstück die Wege und<br />
Straßen zu reinigen, damit <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />
gut für die Osterfeiertage gerüstet ist.<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, 23.02.2010<br />
gez. Thomas Liebetrau<br />
Bürgermeister