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Amtsblatt der Stadt Bad Berka - Kurstadt Bad Berka

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6. März 2010 – <strong>Amtsblatt</strong> 3/2010 - 4-<br />

Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />

<strong>der</strong> Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen<br />

und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte<br />

kann dies auch zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Geschäftsstelle erklären.<br />

Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums o<strong>der</strong> seines<br />

Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhin<strong>der</strong>n, kann das Verfahren aufheben<br />

o<strong>der</strong> einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />

Versäumt er dies, tritt für ihn <strong>der</strong> Versteigerungserlös anstelle des<br />

Grundeigentums o<strong>der</strong> seines Zubehörs.<br />

Weimar, den 05.02.2010<br />

gez. Markwardt<br />

Rechtspflegerin<br />

Ausgefertigt:<br />

99423 Weimar, 19.02.2010<br />

Jahn, Justizsekretärin<br />

Urkundsbeamter <strong>der</strong> Geschäftsstelle - Siegel -<br />

Amtsgericht Weimar<br />

Geschäftsnummer K 117/07<br />

Beschluss<br />

Das im<br />

Grundbuch von <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, Blatt 3421 im Grundbuchamt Weimar eingetragene<br />

Grundeigentum<br />

Gemarkung <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />

Flur 9 Flurstück 134514, Gebäude- und Freifläche Solesmeser<br />

Str. 1a = 1728 qm<br />

Flur 9 Flurstück 134612, Gebäude- und Freifläche Solesmeser<br />

Str. 53 = 2119 qm<br />

soll am<br />

Freitag, 28.05.2010, 09:15 Uhr<br />

Saal 20, Ernst-Kohl-Straße 23a<br />

durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.<br />

Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt <strong>der</strong> festgesetzte Verkehrswert:<br />

Flst. 1345/4 = 71.100,00 EUR<br />

Flst. 134612 = 31.900,00 EUR.<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich o<strong>der</strong> erst nach dem Versteigerungsvermerk<br />

eingetragen, muss <strong>der</strong> Berechtigte es anmelden,<br />

bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffor<strong>der</strong>t und<br />

es glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger wi<strong>der</strong>spricht, an<strong>der</strong>nfalls<br />

wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach<br />

dem Anspruch <strong>der</strong> Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt.<br />

Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />

<strong>der</strong> Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen<br />

und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte<br />

kann dies auch zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Geschäftsstelle erklären.<br />

Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums o<strong>der</strong> seines<br />

Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhin<strong>der</strong>n, kann das Verfahren aufheben<br />

o<strong>der</strong> einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />

Versäumt er dies, tritt für ihn <strong>der</strong> Versteigerungserlös anstelle des<br />

Grundeigentums o<strong>der</strong> seines Zubehörs.<br />

In einem früheren Termin ist <strong>der</strong> Zuschlag bereits nach § 85 a ZVG<br />

versagt worden.<br />

Weimar, den 22.01.2010<br />

gez. Leicht, Rechtspflegerin<br />

Ausgefertigt:<br />

99423 Weimar, 01.02.2010<br />

Jahn, Justizsekretärin<br />

Urkundsbeamter <strong>der</strong> Geschäftsstelle - Siegel -<br />

Amtsgericht Weimar<br />

Geschäftsnummer K 88/08<br />

Beschluss<br />

Das im<br />

Grundbuch von Bergern, Blatt 287, Grundbuchamt Weimar, eingetragene<br />

Grundeigentum<br />

lfd. Nr. 1 Gemarkung Bergern<br />

Flur 2 Flurstück 81/23, Vor dem Hexenberg 31 zu<br />

423 qm<br />

soll am<br />

Mittwoch, 02.06.2010, 13:15 Uhr<br />

Saal 26, Ernst-Kohl-Straße 23a<br />

durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.<br />

Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt <strong>der</strong> festgesetzte Verkehrswert:<br />

Blatt 287 lfd. Nr. 1 26.400 EUR<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich o<strong>der</strong> erst nach dem Versteigerungsvermerk<br />

eingetragen, muss <strong>der</strong> Berechtigte es anmelden,<br />

bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffor<strong>der</strong>t und<br />

es glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger wi<strong>der</strong>spricht, an<strong>der</strong>nfalls<br />

wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach<br />

dem Anspruch <strong>der</strong> Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt.<br />

Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />

<strong>der</strong> Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen<br />

und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte<br />

kann dies auch zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Geschäftsstelle erklären.<br />

Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums o<strong>der</strong> seines<br />

Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhin<strong>der</strong>n, kann das Verfahren aufheben<br />

o<strong>der</strong> einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />

Versäumt er dies, tritt für ihn <strong>der</strong> Versteigerungserlös anstelle des<br />

Grundeigentums o<strong>der</strong> seines Zubehörs.<br />

Weimar, den 11.2.2010<br />

gez. Leicht, Rechtspflegerin<br />

Ausgefertigt:<br />

99423 Weimar, 19.02.2010<br />

Jahn, Justizsekretärin<br />

Urkundsbeamter <strong>der</strong> Geschäftsstelle - Siegel -<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Frühjahrsputz in <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />

Sonnabend, 27.03.2010, 09:00 Uhr<br />

Die Tage des Winters sind gezählt, die Natur putzt sich langsam<br />

heraus, und auch wir gehen daran, alles wie<strong>der</strong> frisch herzurichten.<br />

Daher ruft die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> für Sonnabend, 27.03.2010,<br />

zum großen Frühjahrsputz auf. Treffpunkt ist um 09:00 Uhr vor<br />

dem Zeughaus.<br />

Traditionell beräumt <strong>der</strong> Kur- und Trachtenverein das Umfeld<br />

des Paulinenturms sowie den Adelsberg, die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Freiwilligen<br />

Feuerwehr das Gewerbegebiet und den Bereich Erfurter<br />

Tal, während sich <strong>der</strong> Ilmtal-Fliegenfischerverein den Wasserläufen<br />

<strong>der</strong> Ilm und <strong>der</strong> Zuflüsse im April annehmen wird.<br />

Bereits am Freitagvormittag befreien Schülerinnen und Schüler<br />

<strong>der</strong> Klosterbergschule und des Marie-Curie-Gymnasiums das<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet, die angrenzenden Fuß- und Wan<strong>der</strong>wege und Wiesen<br />

von Unrat.<br />

Alle <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>er sind aufgerufen, sich am Frühjahrsputz zu beteiligen.<br />

Für diejenigen, die sich am 27.03.2010 melden und<br />

teilnehmen, gibt es zum Abschluss mittags eine Bratwurst am<br />

Feuerwehrgebäude in <strong>der</strong> Kellnersbergstraße.<br />

Werkzeuge werden von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> gestellt. Mitzubringen sind<br />

(wenn vorhanden) Arbeitshandschuhe. Wer sich nicht am gemeinsamen<br />

Einsatz beteiligen kann,<br />

sollte den Tag zum Anlass nehmen,<br />

vor seinem Grundstück die Wege und<br />

Straßen zu reinigen, damit <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />

gut für die Osterfeiertage gerüstet ist.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, 23.02.2010<br />

gez. Thomas Liebetrau<br />

Bürgermeister

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