fallbeispiel - BDO AG
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fallbeispiel - BDO AG
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Das Kundenmagazin von <strong>BDO</strong><br />
ZOOM 1/11<br />
RefORMen<br />
steueRn und finAnzwiRtschAft im umbRuch<br />
DOPPeLBeSTeUeRUnG<br />
RevidieRte Abkommen mit ÖsteRReich<br />
und deutschlAnd<br />
DAS ZOOM-GeSPRÄCH<br />
PRof. dR. ReineR eichenbeRgeR,<br />
finAnzwissenschAftleR
4<br />
9<br />
10<br />
impressum: Zoom 1/2011, Kundenmagazin von BDo herausgeber: BDo <strong>AG</strong>, Direktion Schweiz, marketing,<br />
Biberiststrasse 16, 4501 Solothurn, Tel. 032 624 62 05, www.bdo.ch Redaktion: DEJo-Press, Joseph Weibel,<br />
Solothurn fotografie: Bernhard Strahm, Gerlafingen; Barbara Götschmann<br />
layout: Pomcany’s Kommunikationsagentur, Solothurn/Zürich druck: Vogt-Schild Druck <strong>AG</strong>, Derendingen<br />
Das Kundenmagazin von BDo erscheint 3-mal pro Jahr.<br />
Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.<br />
BDo ist mitglied der Treuhand Kammer<br />
Das Kundenmagazin von <strong>BDO</strong><br />
ZOOM 1/11<br />
RefORMen<br />
s teueR n und f inA nzwiR tschA ft im u mbR uch<br />
DOPPeLBeSTeUeRUnG<br />
RevidieR te Abkommen mit ÖsteRRe i c h<br />
und d eutschlA nd<br />
DAS ZOOM-GeSPRÄCH<br />
P R of. dR. ReineR e ichenbeR geR ,<br />
f inA nzwissenschA ftleR<br />
schweRPunkt-themA<br />
Die Umgestaltung bestehender Verhältnisse und<br />
Systeme macht auch vor Steuer- und Finanzfragen<br />
nicht halt. Sind unsere Steuergesetze zu kompliziert?<br />
Wie kann die Schweiz ihre wettbewerbsfähige<br />
Steuerbelastung halten, um den attraktiven Unternehmensstandort<br />
sicherzustellen? Zoom geht<br />
diesen und weiteren Fragen im Bereich Steuern<br />
und Finanzen in dieser Nummer eingehend nach.<br />
dAs zoom-gesPRäch<br />
Im Gespräch mit Prof. Dr. Reiner Eichenberger,<br />
Finanzwissenschaftler und Dozent an der Universität<br />
Fribourg. Er plädiert für lokale Steuerautonomie,<br />
Zerlegung der Steuerpflicht.<br />
inteRnAtionAle steueR-<br />
und finAnzfRAgen<br />
Für Staatssekretär michael Ambühl stellen internationale<br />
Finanz- und Steuerfragen eine zentrale<br />
Herausforderung für die Schweiz dar. Der Staatssekretär<br />
zu den Chancen und Gefahren.<br />
dAs neue<br />
mehRweRtsteueRgesetz<br />
Das neue mehrwertsteuergesetz ist seit einem Jahr<br />
in Kraft und sorgte anfänglich bei den Steuerpflichtigen<br />
für Verunsicherung. Die Anfang Jahr ein geführte<br />
Steuersatzerhöhung bescherte noch einmal zusätzliche<br />
Arbeit.<br />
14<br />
16<br />
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26<br />
28<br />
unteRnehmenssteueR-RefoRm iii<br />
Kaum ist die Unternehmenssteuer-Reform II<br />
vollständig in Kraft getreten, wird schon an<br />
der dritten Reform gearbeitet. Die wichtigsten<br />
Eckpfeiler bleiben aber unverändert.<br />
PeRsÖnliche steueRPlAnung<br />
Steuern sparen – auf legale Weise? Das ist durchaus<br />
möglich. Eine Herausforderung stellt die<br />
optimale Koordination der einzelnen möglichkeiten<br />
dar, um die Steuerbelastung nachhaltig zu<br />
reduzieren.<br />
stimme Aus beRn<br />
BDo-Verwaltungsrat Konrad Graber ist Ständerat<br />
und in dieser Funktion auch Vizepräsident der<br />
Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK).<br />
Er berichtet im Zoom über wichtige Vorlagen<br />
aus dem Bundesparlament. Eine betrifft die<br />
Volks initiative über das Bausparen.<br />
RevidieRte Abkommen in deR<br />
doPPelbesteueRung<br />
Auch für kleinere und mittlere Unternehmen<br />
stellen Landesgrenzen für wirtschaftliches Engagement<br />
im Ausland kaum noch ein Hindernis dar.<br />
Die Schweiz hat mit ihren Nachbarländern viele<br />
wirtschaftliche, sprachliche und kulturelle<br />
Gemeinsamkeiten. Deshalb werden Wirtschaftsbeziehungen<br />
immer wichtiger.<br />
blickPunkt<br />
Die diesjährige BDo Gemeindetagung im KKL<br />
Luzern führte die rund 300 Teilnehmenden durch<br />
das Thema «Die Schweiz auf dem Weg zum HRm2 –<br />
Transparenz versus Finanzpolitik».<br />
menschen im beRuf<br />
Der eine macht sein Hobby zum Beruf, der<br />
andere sucht im Hobby den Ausgleich zum<br />
Beruf. Eine unterhaltsame Zoom-Serie.<br />
In dieser Ausgabe: Jacky Donatz, Gastgeber<br />
im Restaurant Sonnenberg in Zürich, und<br />
BDo-Immobilien fachmann Urs Hauri.
eDiTORiAL<br />
Liebe Leserinnen, liebe Leser<br />
Steuerfragen begleiten uns ein Leben lang –<br />
und darüber hinaus. Die Besteuerung beginnt<br />
mit der mehrwertsteuer (mWST) auf der Rechnung<br />
des Spitals, in dem wir geboren werden,<br />
und endet mit der mWST auf der Rechnung des<br />
Bestattungsinstitutes – gleich gefolgt von<br />
Fragen rund um die Erbschaftssteuer. Für viele<br />
von uns sind Steuern der Bereich, in dem wir<br />
den Staat und seine Institutionen am regelmässigsten<br />
und – wegen des Geldabflusses – am<br />
schmerzhaftesten spüren. Kein Wunder, nimmt<br />
das Thema Steuern sowohl im privaten Umfeld<br />
als auch in der Wirtschaft einen prominenten<br />
Platz ein.<br />
Eine der interessantesten Fragen ist die Frage<br />
der Steuergerechtigkeit. Über diese Frage lässt<br />
sich trefflich streiten, weil alle ihre eigene Vorstellung<br />
einer «gerechten» Besteuerung haben<br />
und die Antwort immer auch die Frage der<br />
Wertung beinhaltet.<br />
Sind indirekte Steuern gerechter als direkte?<br />
Die einen meinen, die direkten Steuern seien gerechter,<br />
weil sie die besser Verdienenden mehr<br />
zur Kasse bitten. Dem lässt sich entgegnen, dass<br />
jene, die besser verdienen, auch mehr konsumieren<br />
und damit auch mehr indirekte Steuern<br />
bezahlen. Will man Gerechtigkeit schaffen, so<br />
kommt man rasch auf den Gedanken, Güter des<br />
täglichen Bedarfs wie Brot und milch gar nicht<br />
oder mit einem tiefen Satz zu besteuern, den<br />
Ferrari dagegen mit einer hohen Steuer zu belegen.<br />
Während die Unterscheidung zwischen der<br />
milch und dem Ferrari zuverlässig gelingen wird,<br />
gibt es dazwischen ganz viele Güter und Dienstleistungen,<br />
die die einen als Grundbedarf<br />
betrachten, andere bereits als Luxusgut.<br />
Werner Schiesser<br />
CEo, BDo <strong>AG</strong><br />
Ist die Erbschaftssteuer eine gerechtere Steuer<br />
als die Steuerarten, die zu Lebzeiten zu entrichten<br />
sind? Zum einen ja, denn sie schmerzen den<br />
Belasteten nicht mehr – solange man den Erblasser<br />
als Belasteten betrachtet und nicht den<br />
Erben. Beim Erben wird lediglich ein Geschenk<br />
etwas verkleinert. Andererseits ist zu beachten,<br />
dass Geld, welches vererbt wird, bereits ein,<br />
zwei oder noch mehr mal einer Steuer unterlegen<br />
hat und sich der Staat erneut «bedienen»<br />
will. Dem Gewerbe ist die Erbschaftssteuer ein<br />
Dorn im Auge, weil sie eine Nachfolgeregelung<br />
in einem Familienbetrieb erschweren oder gar<br />
verunmöglichen kann.<br />
Streiten lässt sich auch über verdeckte Steuern.<br />
Eine solche verdeckte Steuer ist in der AHV<br />
enthalten. Die Beiträge an die AHV werden auf<br />
dem gesamten Bruttolohn erhoben. Die Leistungen<br />
der AHV nach der Pensionierung sind<br />
jedoch auf relativ bescheidenem Niveau plafoniert.<br />
Solche verdeckten Steuern beinhalten<br />
regelmässig eine enorme Progression. Sie<br />
belas ten besser Verdienende ungleich stärker.<br />
Steuern an sich werden in den meisten Fällen<br />
als legitime Einnahme des Staates betrachtet.<br />
Der Staat ist auf diese mittel angewiesen, um<br />
seine Leistungen zu erbringen. Über die Höhe<br />
und Ausgestaltung der Steuern ist im demokratischen<br />
Prozess zu entscheiden. Dass dabei<br />
ein mix zwischen direkter und indirekter Steuer<br />
zur Anwendung kommt, dürfte unbestritten<br />
sein. Zudem gehe ich davon aus, dass eine gewisse<br />
Ausrichtung auf die wirtschaft liche Leistungsfähigkeit<br />
ebenfalls als «gerecht» akzeptiert<br />
wird. Schlecht für das Gerechtigkeits-<br />
empfinden ist es, wenn die Steuerbelastung zu<br />
hoch und das Steuersystem zu kompliziert und<br />
nicht transparent ist. Leider haben die Komple-<br />
xität und die Intransparenz in den letzten Jahren<br />
stark zugenommen. Dieses Dilemma lösen<br />
wir in dieser Zoom-Ausgabe nicht. Aber wir<br />
helfen Ihnen, sich besser zurechtzufinden und<br />
damit die Steuern für Sie auch etwas<br />
«gerechter» zu gestalten.<br />
Werner Schiesser, CEo<br />
<strong>BDO</strong> ZOOM 3/2009 | 3
dAs zoom-gesPRäch<br />
im gespräch: Prof. dr. Reiner eichenberger, finanzwissenschaftler<br />
STeUeROASe MiT<br />
VeRBeSSeRUn<br />
sind unsere steuergesetze zu kompliziert; braucht die schweiz<br />
mehr steuergerechtigkeit und funktioniert der steuerwettbewerb<br />
unter den kantonen auch in der welt von morgen noch?<br />
Professor dr. Reiner eichenberger, finanzwissenschaftler und<br />
dozent an der universität fribourg, plädiert in einem gespräch<br />
mit zoom für eine lokale steuerautonomie, zerlegung der<br />
steuerpflicht und mitbestimmungsrechte.<br />
JoSEPH WEIBEL (TExT), BARBARA GöTSCHmANN (BILDER)<br />
steckbrief Reiner eichenberger<br />
wohnort Feldmeilen | zivilstand verheiratet | beruf ökonom |<br />
heutige funktion Universitätsprofessor, Uni Fribourg |<br />
weitere tätigkeiten u.a. mitglied der Eidgenössischen Kommunikationskommission<br />
| hobbys vieles, u.a. meine meinung<br />
vertreten | was ich mag die noch bestehenden vielen Freiheiten |<br />
was ich gar nicht mag dass der Staat vieles gleichzeitig<br />
behindert und subventioniert<br />
4 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />
Prof. dr. Reiner eichenberger:<br />
«im internationalen vergleich<br />
haben wir ein relativ einfaches<br />
steuerrecht.»
GSPOTenZiAL<br />
herr Professor eichenberger, unsere steuergesetze sind<br />
kompliziert, heisst es. wie ist ihre meinung dazu?<br />
Professor Dr. Reiner Eichenberger: Im internationalen Vergleich haben<br />
wir eher ein einfaches Steuerrecht. manchen mag aber unsere Steuergesetzgebung<br />
kompliziert erscheinen, weil wir – im Gegensatz zu<br />
unseren Nachbarländern – eine Steuererklärung ausfüllen müssen<br />
und nicht direkt mit Lohnabzügen steuerlich belastet werden. Zudem<br />
erschweren schweizerische «Spezialfälle» wie Vermögens-, Eigenmietwert-<br />
und Doppelbesteuerung der Dividenden die fiskalische Arbeit<br />
der Steuerzahler. Deshalb sind auch wir gezwungen, unser Steuerrecht<br />
ständig zu aktualisieren und zu reformieren.<br />
was sind die wichtigsten unterschiede zwischen unserem<br />
steuergesetz und demjenigen von deutschland?<br />
Unser nördlicher Nachbar kennt beispielsweise viel mehr Abzugsmöglichkeiten.<br />
Als Kompensation braucht der Staat viel höhere Steuersätze.<br />
Das wiederum stärkt die Forderung der Steuerzahler nach<br />
mehr Abzügen, was schliesslich zu noch höheren Steuersätzen führt.<br />
Das ist ein Teufelskreis, in dem viele Länder gefangen sind. Leider<br />
kommt auch bei uns immer wieder die Forderung nach mehr Abzügen,<br />
statt die Steuersätze zu senken. Das ist eine schlechte Entwicklung.<br />
der steuerwettbewerb unter kantonen ist teil unseres föderalistischen<br />
systems und wird immer mehr auch in unseren nachbarländern<br />
kritisiert, weil er gutverdienende zu uns lockt. gegner<br />
sagen, ein einheitliches system käme einer wesentlichen vereinfachung<br />
unseres steuerrechts gleich. was meinen sie dazu?<br />
Natürlich ist intensiver Steuerwettbewerb ganz wichtig für die Effizienz<br />
des Staates und das Wohl der Bürger. Zudem führt er auch nicht zu einer<br />
Komplizierung, sondern zu einer Vereinfachung des Steuersystems.<br />
In Deutschland oder Italien ist das System so kompliziert, gerade weil<br />
es zentral und einheitlich ist und kein Wettbewerb eine Vereinfachung<br />
erzwingt. Wenn kein Wettbewerb für tiefere Steuern sorgt, versuchen<br />
die verschiedenen Interessengruppen umso mehr, Steuervergünstigungen<br />
durch spezielle Abzüge zu erreichen, womit wir wieder direkt beim<br />
vorher angesprochenen Teufelskreis sind. Probleme mit dem Steuerwettbewerb<br />
gibt es aber dadurch, dass wir nur am Wohnort Steuern<br />
zahlen. mit zunehmender mobilität wählen immer mehr Arbeitnehmende<br />
den Wohnort nach steuerlichen Kritierien aus. Dann zahlen sie<br />
da Steuern und können da mitbestimmen, wo sie nur nachts sind, aber<br />
nutzen da die öffentlichen Leistungen, wo sie arbeiten, aber keine Steuern<br />
zahlen und nicht mitbestimmen können. Damit wird unser System<br />
<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 5
dAs zoom-gesPRäch<br />
unterwandert, das darauf beruht, dass die Leistungsbezüger die Leistungen<br />
auch finanzieren und direktdemokratisch darüber entscheiden<br />
können. Zudem entsteht ein finanzielles Ungleichgewicht, von dem vor<br />
allem die urbanen Gebiete als attraktive Arbeitsorte betroffen sind.<br />
... aber dafür umso mehr vom kantonalen finanzausgleich profitieren!<br />
Diese Umverteilung hat aber schwerwiegende Nachteile und senkt die<br />
Anreize der Zahler- und Bezügergemeinden, ihre mittel effizient einzusetzen,<br />
weil so jeder auf Kosten der anderen lebt. Die Lösung muss<br />
eine andere sein. Die Steuerpflicht, aber auch die politischen Rechte<br />
werden auf die Wohn- und die Arbeitsgemeinde halbiert. Ein solches<br />
System würde meiner meinung nach die meisten Probleme des heutigen<br />
Steuerwettbewerbs lösen.<br />
das gilt aber nicht für die eingewanderten gutver diener<br />
aus dem Ausland. die bezahlen zwar auch steuern,<br />
können aber an der direkten demokratie nicht teilhaben.<br />
Richtig. meine Hoffnungen beruhen deshalb darauf, dass die erwünschten<br />
Einwanderer möglichst schnell integriert und auf lokaler<br />
Ebene mit einem Stimmrecht ausgestattet werden. Sowohl die Teilung<br />
der Steuerpflicht und der mitbestimmungsrechte als auch die Integration<br />
von Einwanderern aus dem Ausland wären ein ausserordentliches<br />
Reformprojekt, das für seine Umsetzung 10 Jahre in Anspruch nehmen<br />
würde. Aber bekanntlich brauchen auch viele minireformen zehn Jahre.<br />
die einwanderungsströme sind folge unseres Rufs als steuerparadies,<br />
das erst noch ausgestattet ist mit einem hervor <br />
ragenden sozialsystem. ist die schweiz wirklich immer noch<br />
das land, wo milch und honig fliessen?<br />
Richtig gerechnet, sind unsere Steuersätze natürlich wesentlich höher,<br />
als das viele meinen. In vielen Kantonen erreichen wir allein mit Bundes-,<br />
Kantons- und Gemeindesteuern einen Grenzsteuersatz von deutlich über<br />
40 Prozent. Die AHV müssen wir auch als Steuer ein beziehen, weil gut<br />
Verdienende nie in Rentenform zurückerhalten, was sie einbezahlt haben.<br />
Hinzu kommen weiter natürlich all die indirekten Steuern als Gebühren<br />
oder Abgaben. Unter dem Strich erreichen wir weit über 50 bis sogar über<br />
60 Prozent. Trotzdem: Wenn wir die gleiche Rechnung für Deutschland<br />
oder andere europäische Länder aufstellen, kommt auch dort noch einiges<br />
mehr zusammen. Deshalb stehen wir immer noch relativ gut da.<br />
Auf welchem umstand beruhen die signifikanten unterschiede<br />
von hoch und tiefsteuerkantonen?<br />
Entscheidend sind die politischen Institutionen, d. h. das Ausmass der<br />
direkten Demokratie, der Gemeindeautonomie und die Stärke der<br />
Rechnungsprüfungskommissionen. In den Hochsteuerkantonen haben<br />
die Bürger viel weniger Einfluss, weil sie schwächere direktdemokratische<br />
Instrumente haben. Während im Kanton Zug ein Finanzreferendum<br />
schon ab wiederkehrenden Ausgaben von CHF 50 000 möglich<br />
ist, liegt die Latte in vielen Hochsteuerkantonen wesentlich höher –<br />
teils über 10 millionen. Hinzu kommt, dass der Kanton Neuenburg<br />
zum Beispiel die Gemeindeversammlung nicht kennt. Deshalb<br />
existieren auch keine volksgewählten Rechnungsprüfungskommissionen.<br />
Das lässt den Behörden freiere Hand.<br />
6 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />
Prof. dr. Reiner eichenberger:<br />
«Richtig gerechnet, sind unsere<br />
steuersätze natürlich wesentlich<br />
höher, als das viele meinen».
gewisse politische kreise fordern die einführung einer flattax,<br />
also eines einheitssteuersatzes. was bringt das?<br />
Davon halte ich nichts, weil ein Einheitssatz nur mit einem sehr<br />
grossen Freibetrag eingeführt würde. Auf Einkommen bis zu einem<br />
bestimmten Betrag müsste dann nichts bezahlt werden, dafür muss<br />
die Grenzbelastung über diesem Betrag umso höher sein. Der Gutverdienende<br />
hat also grösstes Interesse, dass die Gemeinde, der Kanton<br />
und der Bund möglichst wenig ausgeben, weil er sagt: Die Zeche muss<br />
ich bezahlen. Währenddessen der Steuerbefreite stark daran interessiert<br />
ist, dass die Ausgaben und Leistungen möglichst hoch sind, weil<br />
es ihn nichts kostet. Das ist Gift für den Zusammenhalt der Gesellschaft.<br />
Die Lösung muss vielmehr heissen: Jeder Bürger zahlt Steuern,<br />
und ist so mit allen Pflichten und Rechten ausgestattet. Die leicht<br />
progressive Besteuerung mit möglichst wenig Abzugsmöglichkeiten,<br />
dafür wesentlich tieferen Steuersätzen, ist am effizientesten und<br />
aus meiner Sicht auch am gerechtesten.<br />
bei diskussionen um die stetig steigenden sozialausgaben werden<br />
stimmen laut für ein unbedingtes grundeinkommen. Jeder<br />
mündige bürger würde so jährlich zu einem einkommen von<br />
30 000 franken kommen, ohne jegliche verpflichtung. sie gelten<br />
nicht unbedingt als verfechter dieser theorie.<br />
Ein wirklich unbedingtes Grundeinkommen ist einfach nicht finanzierbar.<br />
Die Grenzsteuersätze müssten massiv erhöht werden. mit anderen<br />
Worten würde das auch heissen, dass Gutverdienende diese zusätzliche<br />
Einkunft mit den Steuern auf ihrer Arbeit gleich wieder verlieren. Das<br />
zerstört Leistungsanreize. Profitieren würden nur die, die wenig oder<br />
nichts arbeiten. Damit ist die Bezeichnung «unbedingtes» Grundeinkommen<br />
absurd.<br />
<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 7
dAs zoom-gesPRäch<br />
wie sieht ihr Ansatz aus, die explodierenden sozialausgaben<br />
zu dämmen?<br />
Es war lange Zeit üblich, dass Eltern ihren Kindern bei Volljährigkeit<br />
eine finanzielle Starthilfe gaben. So könnte ein vom Staat getragenes<br />
Sparmodell – ich nenne es Grundkapital – funktionieren. Jeder 20-Jährige<br />
erhält vom Staat ein Grundkapital von 100 000 Franken, das er in<br />
einer regulierten Form verwenden darf. Damit liesse sich beispielsweise<br />
während vier Jahren ein Grundeinkommen auszahlen; man könnte<br />
ein Studium finanzieren oder eine Zweitausbildung in Angriff nehmen.<br />
oder die 100 000 Franken könnten eine Starthilfe für eine Selbstständigkeit<br />
sein. Diese Summe tönt nach viel. Sie ist aber realistisch, weil<br />
sie einerseits unser Sozialsystem entlasten würde, andererseits durch<br />
die so mögliche Einführung deutlich höherer Studiengebühren ein<br />
fruchtbarer Wettbewerb zwischen den Universitäten und Fachhochschulen<br />
entstehen würde.<br />
sie sagen, dass auch das sozialsystem entlastet würde.<br />
was passiert aber, wenn leute nach vier Jahren das geld<br />
ausgegeben haben?<br />
Das Grundkapital ersetzt die Sozialhilfe oder Arbeitslosenkasse nicht.<br />
Jene menschen, die das Geld ohne sehr gute Gründe ausgegeben<br />
haben, sollten meiner meinung nach weiterhin Sozialhilfe erhalten –<br />
allerdings eine deutlich tiefere als heute. Es ist aktuell schon so, dass<br />
wir im Vergleich mit Skandinavien etwa ein ausgeprägter und sehr<br />
grosszügiger Sozialstaat sind. Dieses System funktioniert nur, weil viele<br />
Bürger eine grosse Eigenverantwortung haben und einfach nicht auf<br />
Kosten des Staates leben wollen. Deshalb sind sie bei der Einforderung<br />
von Unterstützungszahlungen, die ihnen vom Gesetz her zustehen<br />
würden, erstaunlich zurückhaltend. Schwindet diese moral, so bricht<br />
unser System zusammen.<br />
wie sieht die steuerlandschaft schweiz von morgen aus?<br />
Wir müssen sicher einem grossen Druck durch die EU standhalten<br />
können. Ich sehe kein Problem, gewisse Standards wie etwa die strikte<br />
Nichtdiskriminierung, welche die EU von uns fordert, aber nicht selbst<br />
lebt, umzusetzen. Solange wir uns die Höhe unserer Steuersätze nicht<br />
vorschreiben lassen, sehe ich keinen Grund zur Sorge. Was uns aber vor<br />
allem von ausländischen Systemen unterscheidet, ist die Tatsache,<br />
dass wir – dank guten politischen Institutionen und massnahmen – wesentlich<br />
tiefere Staatsschulden haben. Beispiel Deutschland: Der Staat<br />
versorgt seine Beamten – ohne Arbeitnehmerbeteiligung – mit einer<br />
Rente. Rückstellungen macht der Staat keine. Der tatsächliche Schuldenberg<br />
von Deutschland und auch Frankreich ist dehalb heute rund<br />
zweieinhalb mal so hoch wie das Bruttoinlandprodukt. Schon dadurch<br />
ist unsere relative Wettbewerbsfähigkeit vorgegeben.<br />
Die grösste Gefahr ist aber, dass wir uns an den schlechten Beispielen<br />
in Europa messen und sagen, es reicht, wenn wir ein bisschen<br />
besser sind als Deutschland, Italien oder Frankreich. Nutzen wir<br />
deshalb unser grosses Potenzial, entwickeln den föderalistischen<br />
Wettbewerb zwischen Kantonen und Gemeinden weiter und halten<br />
im Grundsatz an unserem politischen System fest. Dann kann es<br />
nur gut kommen.<br />
8 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />
Prof. dr. Reiner eichenberger ist leiter des seminars für finanzwissenschaft<br />
an der universität fribourg und herausgeber von verschiedenen<br />
fachpublikationen.<br />
Prominenter und<br />
illustrer gast am bdo<br />
steuertag 2011:<br />
bundesrätin eveline<br />
widmerschlumpf.<br />
steuern<br />
einfach spannend<br />
Seit 2008 führt BDo im Frühjahr einen<br />
Steuertag durch. Aktuelle Themen<br />
und interessante Referenten<br />
bereichern diesen begehrten Kundenanlass.<br />
Der Steuertag von BDo hat sich bereits<br />
nach kurzer Zeit zu einer attraktiven<br />
Networking-Plattform mit Vertretern<br />
aus Wirtschaft, Politik und<br />
Bildung entwickelt. Im Zentrum stehen<br />
aktuelle Steuerthemen, die von<br />
interessanten Gastreferenten aufgegriffen<br />
werden.<br />
Seit Jahren sucht die Schweiz nach<br />
einer gangbaren Lösung, das Steuersystem<br />
einfacher und transparenter<br />
zu gestalten. Die komplizierte<br />
Steuer erklärung stellt für viele Steuerpflichtige eine besondere<br />
Herausforderung dar. Eine radikale Vereinfachung wird schon seit<br />
längerer Zeit gefordert. Die Steuererklärung solle sogar auf einem<br />
Bierdeckel Platz finden. Eine sprichwörtliche Bieridee? Der Teufel<br />
liegt auch in dieser Frage im Detail, obwohl Parteien und medien<br />
sich bereits seit längerem mit diesem Wunsch beschäftigen.<br />
Eine Podiumsdiskussion ist an Anlässen ein willkommenes und vor<br />
allem auch bereicherndes Element mit illus tren Gästen wie etwa<br />
am BDo Steuertag 2011: Bundesrätin und Finanzministerin Eveline<br />
Widmer-Schlumpf, die Thurgauer Nationalrätin Hildegard<br />
Fässler sowie der obwaldner Regierungsrat Hans Wallimann.
inTeRnATiOnALe STeUeR- UnD finAnZfR<strong>AG</strong>en<br />
eine HeRAUSfORDeRUnG<br />
füR Die SCHweiZ<br />
staatssekretär michael Ambühl zu steuerfragen<br />
internationale finanz und steuerfragen sind eine zentrale her<br />
ausforderung für die schweiz – sowohl heute als auch in zukunft.<br />
sie dominieren die beziehungen zu unseren wichtigsten Partnern<br />
auf der globalen, der europäischen und der bilateralen ebene.<br />
mICHAEL AmBÜHL<br />
mit der Schaffung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen<br />
(SIF) am 1. märz 2010 hat der Bundesrat seine Absicht, die<br />
nationale und internationale Finanzmarktpolitik als eigenständigen<br />
Politikbereich zu stärken, konkretisiert. Steuerfragen stehen dabei in<br />
mehrfacher Hinsicht im Zentrum.<br />
Attraktiver und international respektierter unternehmensstandort<br />
Bei der Besteuerung von Unternehmen geht es darum, die Attraktivität<br />
des Unternehmensstandorts Schweiz zu stärken. Dies kann mit einer<br />
wettbewerbsfähigen Steuerbelastung unter Berücksichtigung der internationalen<br />
Akzeptanz sichergestellt werden.<br />
Die steuerliche Ungleichbehandlung in- und ausländischer Erträge<br />
stösst international auf Kritik. Insbesondere die Europäische Union<br />
kritisiert gewisse Steuerpraktiken in einzelnen Kantonen und hat die<br />
Schweiz zu einem Dialog eingeladen. Die Schweiz hält ausdrücklich<br />
am Steuerwettbewerb fest. Sie ist aber bereit, mit der EU Gespräche<br />
über gewisse Fragen der Unternehmensbesteuerung zu führen. Unter<br />
welchen Bedingungen ein solcher Dialog erfolgt, wird mit der EU<br />
zurzeit sondiert. Aus schweizerischer Sicht ist wichtig, dass das Gespräch<br />
thematisch klar eingegrenzt ist.<br />
Privatsphäre der kunden und steuerprivileg des staates im einklang<br />
Bei den natürlichen Personen soll der Anspruch des Staates auf Steuererträge<br />
mit dem legitimen Bedürfnis der Bankkunden auf Schutz der<br />
Privatsphäre in Einklang gebracht werden. mit der Kombination von<br />
Abgeltungssteuer und effizienter Amtshilfe hat der Bundesrat ein<br />
Konzept entworfen, das beide Ansprüche unter einen Hut bringen<br />
kann. Den automatischen Informationsaustausch von Bankkundendaten<br />
lehnt die Schweiz ab. Er generiert nur Daten statt Geld und<br />
beeinträchtigt ausserdem die Privatsphäre unnötig.<br />
Zurzeit verhandelt die Schweiz mit Deutschland und Grossbritannien<br />
über eine Regularisierung unversteuerter Gelder aus der Vergangenheit<br />
sowie über eine Abgeltungssteuer für künftige Erträge. Im Gegen-<br />
zug soll die Schweiz insbesondere einen besseren marktzutritt für<br />
Finanzdienstleistungen erhalten. Die Verhandlungen mit den beiden<br />
Staaten basieren auf gemeinsamen Erklärungen, die im oktober 2010<br />
nach Sondierungsgesprächen unterzeichnet wurden.<br />
Wir wollen einen wettbewerbsfähigen, sicheren und weltweit<br />
akzeptierten Finanz- und Unternehmensplatz Schweiz, der Stellen<br />
schafft, Steuern zahlt und zum Wohlstand unseres Landes entscheidend<br />
beiträgt. Letztlich geht es darum, wettbewerbsfähig zu sein<br />
und Rechtssicherheit durch solide und international unanfechtbare<br />
Rahmenbedingungen zu schaffen.<br />
i<br />
schnellinformation<br />
b Der Bundesrat hat die Absicht, die nationale und<br />
internationale Finanzmarktpolitik als eigenständigen<br />
Politikbereich zu stärken. mit der Schaffung des<br />
Staatssekretariats für internationale Finanzfragen<br />
(SIF) am 1. märz 2010 wurde ein erster Schritt<br />
in diese Richtung getan.<br />
b Ziel ist es, die Schweiz als attraktiven Unternehmensstandort<br />
zu erhalten. Dies wird mit einer wettbewerbsfähigen<br />
Steuerbelastung unter Berücksichtigung<br />
der internationalen Akzeptanz möglich. Die EU<br />
hingegen kritisiert gewisse Steuerpraktiken in einzelnen<br />
Kantonen, weil eine Ungleichbehandlung von in-<br />
und ausländischen Erträgen vorliege.<br />
b Die Privatsphäre der Kunden soll mit dem Steuerprivileg<br />
des Staates in Einklang gebracht werden.<br />
mit der Kombination von Abgeltungssteuer und<br />
effizienter Amtshilfe hat der Bundesrat ein mögliches<br />
Lösungskonzept entworfen.<br />
michael Ambühl<br />
Staatssekretär im Eidgenössischen<br />
Finanzdepartement<br />
<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 9
dAs neue mehRweRtsteueRgesetz<br />
ALTe UnD neUe<br />
MeHRweRTS<br />
das neue mehrwertsteuergesetz (mwstg) ist seit 1. Januar 2010<br />
mit vielen erleichterungen und positiven veränderungen in kraft.<br />
die entsprechenden Publikationen der eidg. steuer verwaltung<br />
(estv) sind mehrheitlich erst viel später erfolgt,<br />
sodass steuerpflichtige anfänglich verunsichert waren. zudem<br />
haben die steuerpflichtigen das wesentlich detailliertere<br />
mehrwertsteuerAbrechnungsformular unterschätzt. die am<br />
1. Januar 2011 eingeführte steuersatzerhöhung bescherte<br />
den steuerpflichtigen zudem noch einmal zusätzliche Arbeit.<br />
mARKUS mETZGER UND mARIETTE VRANKEN<br />
Die Steuerpflichtigen, wie auch deren Vertreter, haben nach der Erstellung<br />
der ersten Quartalsabrechnungen festgestellt, dass auch in diesem<br />
Bereich markante Veränderungen vorgenommen wurden. Vielfach<br />
wurde diesen Änderungen – respektive dem neuen, viel detaillierteren<br />
Abrechnungsformular für die mehrwertsteuer – zu wenig Beachtung<br />
geschenkt. Die Folge: ohne zusätzliche mWST-Codes war eine korrekte<br />
Erstellung der Abrechnung nicht möglich – oder nur mit viel Zusatzaufwand.<br />
Nicht nur die zusätzlichen Codes sind Basis für eine korrekte<br />
Abrechnung. Die Steuerpflichtigen und deren Vertreter benötigen<br />
heute mehr Fachwissen, um die zusätzlichen Codes den Umsätzen richtig<br />
zuzuweisen.<br />
10 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />
Problemfelder<br />
Folgende Problemfelder in der Abrechnung haben sich bis jetzt gezeigt:<br />
b ziffer 205 (optierte umsätze):<br />
Um diese Umsätze in der Abrechnung korrekt zu erfassen, müssen<br />
die Steuerpflichtigen zuerst einmal wissen, ob sie grundsätzlich<br />
einen von der mehrwertsteuer ausgenommenen Umsatz nach<br />
Art. 21 mWSTG haben und sie diesen freiwillig nach Art. 22 mWSTG<br />
versteuern.<br />
b ziffern 220 / 221:<br />
Ziffer 220 betrifft steuerbefreite Leistungen nach Art. 23 mWSTG,<br />
Ziffer 221 die Leistungen im Ausland. Eine Unterscheidung dieser<br />
beiden Ziffern setzt viel Fachwissen voraus. In vielen Kursen wurde<br />
aus Vereinfachungsgründen immer nur von steuerbefreiten Leistungen<br />
gesprochen. Eine schlechte Praxis, wie sich jetzt herausstellt.<br />
Vielen Steuerpflichtigen ist so nicht klar, dass es sich beispielsweise<br />
die mehrwertsteuerdeklaration<br />
ist durch das neue gesetz nicht<br />
einfacher geworden. zusätzlich<br />
wurde das wesentlich detailliertere<br />
Abrechnungsformular<br />
unterschätzt.
TeUeRSÄTZe<br />
etwa bei Dienstleis tungen nach dem Empfängerortsprinzip mit ausländischen<br />
Empfängern um eine Leistung im Ausland handelt (Ziffer<br />
221). Auch das Wissen bezüglich des Unterschiedes zwischen Lieferungen<br />
und Werklieferungen kann nicht vorausgesetzt werden. Diese<br />
Unterscheidung ist aber für die korrekte Erfassung und Deklaration in<br />
der<br />
Abrechnung enorm wichtig. Bis Ende 2010 wurden von der Steuerverwaltung<br />
Unsicherheiten bei diesen beiden Ziffern akzeptiert. Die<br />
Schonzeit ist jetzt aber vorbei.<br />
b ziffer 380:<br />
Auch mehr als 12 monate nach in Kraft treten des neuen mehrwertsteuergesetzes,<br />
haben viele Steuerpflichtige mühe, die Ausweitung<br />
der Dienstleis tungsbezüge von Unternehmen mit Sitz im Ausland zur<br />
Bezugssteuer zu verstehen und dementsprechend auch umzusetzen.<br />
Der Gesetzgeber hat mit Artikel 45 (insbesondere mit Absatz 1 lit c)<br />
jedenfalls Tür und Tor für eine fehlerhafte Umsetzung geöffnet (obwohl<br />
der Hintergrund dieser Ausweitung durchaus sinnvoll ist).<br />
b ziffern 900 / 910:<br />
In diesen Ziffern sind die Nicht-Entgelte zu deklarieren, und zwar<br />
unterschieden nach Art. 18 Abs. 2 lit. a – c (Ziffer 900) und Art. 18<br />
Abs. 2 lit. d – l (Ziffer 910). Die Unterscheidung zwischen diesen<br />
beiden Ziffern ist wichtig, denn die in Ziffer 900 deklarierten Beträge<br />
führen zu einer Vorsteuerkürzung (Ziffer 420).<br />
Die Steuerpflichtigen und deren Vertreter tun also gut daran,<br />
mindestens für die vorstehenden Ziffern in der Abrechnung zusätzliche<br />
Codes einzurichten. Die Zeiten mit nur einem Code – «mWST-frei» –<br />
sind vorbei.<br />
Abgleichung und korrektur<br />
mit der Finalisierung des Geschäftsjahres 2010 hat die steuerpflichtige<br />
Person die Steuerabrechnungen mit dem Jahresabschluss abzugleichen<br />
und festgestellte mängel zu korrigieren (vergleiche auch Ziffer 6 der<br />
mWST-Info 15: Abrechnung und Steuerentrichtung). Für die Korrektur<br />
der dabei festgestellten Fehler ist ausschliesslich das Formular zu verwenden,<br />
welches die eingereichten Abrechnungen der vergangenen<br />
Steuerperioden ergänzt bzw. korrigiert. Im Formular «Jahresabstimmung»<br />
sind deshalb nur die Differenzen zu den bisher eingereichten<br />
Abrechnungen zu deklarieren. Wurden beim Abgleich mit dem Jahresabschluss<br />
keine mängel festgestellt, ist keine Berichtigungsabrechnung<br />
(Jahresabstimmung) einzureichen. Geht nach Ablauf von 240 Tagen<br />
seit Ende des betreffenden Geschäftsjahres keine Berichtigungsabrechnung<br />
ein, geht die Eidgenössische Steuerverwaltung davon aus, dass<br />
die von der steuerpflichtigen Person eingereichten Abrechnungen vollständig<br />
und korrekt sind. Fällt hingegen eine Differenzzahlung zugunsten<br />
der Steuerverwaltung an, so muss diese innerhalb der Frist von<br />
240 Tagen überwiesen werden. Das Gleiche gilt natürlich auch im<br />
umgekehrten Fall. Für Korrekturen einzelner monats-, Quartals- oder<br />
Semesterabrechnungen während der laufenden Steuerperiode ist die<br />
Korrekturabrechnung zu verwenden.<br />
<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 11
dAs neue mehRweRtsteueRgesetz<br />
normaler steuersatz von 7,6 auf 8 % gestiegen<br />
Am 27. September 2009 hat die Schweizer Stimmbevölkerung – mit<br />
einer Übergangsfrist von knapp 15 monaten (1. Januar 2011) – die vom<br />
Parlament vorgeschlagene Steuersatzerhöhung angenommen. Damit<br />
verändern sich die Steuersätze wie in Tabelle 1 aufgeführt.<br />
mit der mehrwertsteuer-Info 19 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung<br />
bereits im Februar 2010 die konkreten Regeln für die Umsetzung<br />
dieser Steuersatzerhöhung publiziert. Des Weiteren wurden in dieser<br />
Information die neuen Abrechnungssätze (Saldo- bzw. Pauschalsteuersätze)<br />
ab 1. Januar 2011 bekannt gegeben (siehe Tabelle 2).<br />
verschiedene zeiträume und satzhöhen<br />
massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum<br />
der Rechnungsstellung noch das Datum der Zahlung, sondern der<br />
Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung. Wird die<br />
Leistung teilweise vor und teilweise nach der Steuersatzerhöhung<br />
erbracht, so ist der auf die Zeit nach dem 31. Dezember 2010 entfallende<br />
Teil der Leistung zu den neuen Sätzen steuerbar. Damit sind Rechnungen,<br />
die im Jahr 2010 ausgestellt wurden, aber auch Leistungen im<br />
Jahr 2011 umfassen (beispielsweise Abo-Rechnungen, Vorauszahlungen<br />
usw.) zumindest teilweise schon mit den neuen Steuersätzen zu erstellen<br />
und abzurechnen. Dementsprechend sind in den Abrechnungsformularen<br />
bereits Spalten für die Abrechnung mit den neuen<br />
Steuersätzen enthalten.<br />
Für Leistungen, die seit dem 1. Januar 2011 erbracht werden, gelten<br />
die neuen Steuersätze. Leistungen aus dem letzten Jahr können ebenfalls<br />
in der gleichen Rechnung aufgeführt werden. Das Datum oder der<br />
Zeitraum der Leistung muss jedoch aus der Rechnung klar ersichtlich<br />
sein. Werden die Leistungen der beiden betroffenen Jahre nicht klar<br />
auseinandergehalten, so ist die Gesamtleistung zum neuen Satz steuerbar.<br />
In vielen Fällen (insbesondere aus softwaretechnischen Gründen)<br />
ist den Steuerpflichtigen nichts anderes übrig geblieben, als Ende<br />
2010 die angefangenen Arbeiten abzurechnen und so das Risiko einer<br />
Aufrechnung mit dem neuen Steuersatz zu minimieren.<br />
12 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />
eine umfassende information über<br />
die neue gesetzgebung vermag<br />
im mehrwertsteuer«dschungel»<br />
etwas ordnung zu schaffen.<br />
tabelle 1<br />
tabelle 2<br />
Alt neu Abrechnungssätze in %<br />
Anmerkung Fr. 2010 Aebi: 2011<br />
Normalsatz 7,6% «aufgewiesen» 8,0% 0,1 oder «enthalten»? 0,1<br />
Reduzierter Satz 2,4% 2,5% 0,6 0,6<br />
Sondersatz für<br />
1,2 1,3<br />
Beherbergungsleistung 3,6% 3,8%<br />
2,0 2,1<br />
2,8 2,9<br />
3,5 3,7<br />
4,2 4,4<br />
5,0 5,2<br />
5,8 6,1<br />
6,4 6,7
mwstkurse – wenige freie Plätze<br />
Es ist schwierig, den Überblick zu behalten. Das neue mWSTG ist komplex. Die Probleme<br />
werden erst jetzt richtig erkannt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)<br />
hat in der Vergangenheit viele Ausführungsbestimmungen publiziert. BDo <strong>AG</strong> führt<br />
auch im 2011 die begehrten mehrwertsteuer-Kurse durch und zeigt Ihnen konkrete,<br />
praxisgerechte Lösungen auf.<br />
updatekurs (halbtageskurs)<br />
Zürich, Donnerstag, 31. märz 2011, BDo <strong>AG</strong> (Nachmittag)<br />
Basel, Dienstag, 5. April 2011, BDo <strong>AG</strong> (Nachmittag)<br />
Bern, Dienstag, 3. mai 2011, Novotel (Nachmittag)<br />
Solothurn, Donnerstag, 16. Juni 2011, Altes Spital (Nachmittag)<br />
grundkurs i (Aufbaukurs)<br />
Luzern, Donnerstag, 7. April 2011, BDo <strong>AG</strong><br />
Basel, Dienstag, 12. April 2011, BDo <strong>AG</strong><br />
Solothurn, Dienstag, 17. mai 2011, BDo <strong>AG</strong><br />
grundkurs ii (vertiefungskurs)<br />
Zürich, mittwoch, 27. April 2011, BDo <strong>AG</strong><br />
Solothurn, Dienstag, 7. Juni 2011, BDo <strong>AG</strong><br />
Praxiskurs für das gemeinwesen<br />
St. Gallen, Donnerstag, 14. April 2011, BDo <strong>AG</strong><br />
Basel, mittwoch, 18. mai 2011, BDo <strong>AG</strong><br />
Bern, Donnerstag, 9. Juni 2011, Novotel<br />
Luzern, Freitag, 26. August 2011, BDo <strong>AG</strong><br />
Praxiskurs für das immobilien und baugewerbe<br />
Bern, Dienstag, 5. April 2011, Novotel (Nachmittag)<br />
Luzern, Dienstag, 10. mai 2011, BDo <strong>AG</strong> (Vormittag)<br />
Praxiskurs international<br />
St. Gallen, Dienstag, 29. märz 2011, BDo <strong>AG</strong><br />
Luzern, Donnerstag, 26. mai 2011, Radisson Blu<br />
olten, Donnerstag, 30. Juni 2011, Hotel Arte<br />
orte und Daten sind aus unserer Homepage www.bdo.ch, unter «Veranstaltungen»,<br />
ersichtlich, wo Sie sich auch gleichzeitig anmelden können. Informationen unter<br />
Telefon 041 757 50 00, Fax 041 757 50 01 oder cornelia.truessel@bdo.ch.<br />
i<br />
schnellinformation<br />
b Das neue mehrwertsteuergesetz (mWSTG) ist seit<br />
Januar 2010 in Kraft. Die Steuersatzerhöhung gilt<br />
seit Januar 2011. Das neue mWST-Abrechnungsformular<br />
ist detaillierter und die Abrechnungen<br />
sind komplexer geworden.<br />
b Probleme entstehen bei der Zuweisung der Umsätze<br />
in der Abrechnung. Der Steuerpflichtige benötigt viel<br />
Fachwissen.<br />
b Die Steuersatzerhöhung liegt zwischen 0,1 und<br />
0,4 Prozent. massgebend für die Anwendung des<br />
alten oder des neuen Steuersatzes ist der Zeitpunkt<br />
respektive der Zeitraum der Leistungserbringung. Die<br />
Zeiträume müssen klar getrennt in der Rechnung<br />
aufgeführt und entweder mit dem alten oder dem<br />
neuen Satz fakturiert werden.<br />
markus metzger<br />
Dipl. Steuerexperte und Produktleader<br />
mWST<br />
Partner<br />
BDo <strong>AG</strong>, Niederlassung Zug<br />
markus.metzger@bdo.ch<br />
Telefon 041 757 50 10<br />
mariette vranken<br />
Licenciée en droit et spécialiste TVA<br />
BDo <strong>AG</strong>, Niederlassung Lausanne<br />
mariette.vranken@bdo.ch<br />
Telefon 021 310 23 23<br />
<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 13
unteRnehmenssteueR-RefoRm<br />
UnTeRneHMenSSTeUeR-RefORM iii BRinGT weiTeRe<br />
enTLASTU<br />
kaum ist die unternehmenssteuerReform ii vollständig in<br />
kraft getreten (letzte änderungen per 1.1.2011), wird schon<br />
an der dritten Reform der unternehmenssteuern gearbeitet.<br />
die wichtigsten eckpfeiler bleiben indes unverändert.<br />
ERICH ETTLIN<br />
Die zweite, Anfang Jahr eingeführte Unternehmenssteuer-Reform<br />
(USTR II) soll vor allem Investoren entlasten und die Nachfolgeregelung<br />
erleichtern. So wurde mit der Einführung der reduzierten Dividendenbesteuerung<br />
bei der direkten Bundessteuer auf den 1. Januar 2009<br />
ein wichtiger Baustein der Reform eingesetzt. Danach werden auf Bundesebene<br />
Dividenden nur zu 60 % (Privatvermögen) beziehungsweise<br />
zu 50 % (Geschäftsvermögen) besteuert. Dies bedingt jedoch, dass<br />
der Beteiligungsanteil mindestens 10 % beträgt. Die Kantone sind bei<br />
der Festlegung der Entlastung frei. Daher sind auch enorme kantonale<br />
Unterschiede festzustellen. Die grösste Entlastung gewährt der Kanton<br />
Glarus. Er besteuert Dividenden mit nur 20 %. Weiter wurde der Beteiligungsabzug<br />
bei Unternehmen verbessert und Einlagen vom Aktionär in<br />
seine Kapitalgesellschaft können steuerfrei wieder entnommen werden.<br />
komplexe Regelungen<br />
Eine weitere massnahme betrifft die Erleichterung von Nachfolgeregelungen.<br />
Einzelunternehmer, Kollektiv- oder Kommanditgesellschafter<br />
werden bei Geschäftsaufgabe zukünftig stark reduziert besteuert.<br />
Die angehäuften stillen Reserven sollen im Grundsatz wie<br />
eine Kapitalleistung aus der beruflichen Vorsorge belastet werden.<br />
Die betroffenen Gesellschaftsformen dürften vor allem bei kleineren<br />
Unternehmen vorkommen. Es handelt sich somit um eine steuerliche<br />
Entlastung für die klassischen KmU. Ein Wermutstropfen ist, dass die<br />
Regelungen sehr kompliziert geworden sind. Einfache Steuergesetze<br />
sehen anders aus, aber offensichtlich ist die Realität so komplex, dass<br />
man sie nicht mehr mit einfachen Steuergesetzen regeln kann.<br />
standortattraktivität stärken<br />
Die dritte Reform (USTR III) betrifft in erster Linie grössere und international<br />
tätige Unternehmen und soll vor allem die Standort attraktivität<br />
der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb stärken. Unter anderem<br />
ist vorgesehen, die Emissionsabgabe auf Kapital beschaf fungs massnahmen<br />
abzuschaffen. Die damit verbundene Regelung, kon zern interne<br />
Darlehensflüsse mit der Verrechnungssteuer zu erfassen, wurde mit<br />
Notrecht bereits in Kraft gesetzt. Daneben soll das Schwei zer System<br />
des Beteiligungsabzuges zu gunsten einer Freistel lungs methode angepasst<br />
werden, was in bestimmten Kon stellationen Vorteile hätte.<br />
14 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />
die drei<br />
unternehmenssteuer<br />
Reformen bringen unterschiedliche<br />
steuerentlas tungen für schweizer unternehmen.
nG steuerstreit<br />
um bevorteilung<br />
Auslöser für die in der USTR III enthaltenen massnahmen ist eine Antwort<br />
auf den internationalen Druck auf Teile unserer Steuermodelle.<br />
Insbesondere sollen die Gesellschaften mit kantonalen Steuerprivilegien<br />
(Holding- und Domizilgesellschaften) eingeschränkt werden.<br />
Reine Domizilgesellschaften dürften diese Reform nicht überleben.<br />
Bei solchen Gesellschaften werden in der Schweiz keine Tätigkeiten<br />
ausgeführt und sie unterliegen keiner kantonalen Gewinnbesteuerung.<br />
Im Volksmund nennt man diese sogenannten Domizilgesellschaften<br />
«Briefkastengesellschaften». Eine mögliche Lösung dürfte indes in<br />
einer (reduzierten) mindestbesteuerung liegen.<br />
Ein zentraler Punkt im Steuerstreit mit der EU ist, dass unser Land<br />
Gesellschaften mit ausländischer Tätigkeit nicht bevorteilen soll. Deshalb<br />
will die Schweiz mit der USTR III Unterschiede in der Besteuerung<br />
von Schweizer und ausländischen Erträgen aufheben. Das bedeutet unter<br />
anderem, dass bei Holdinggesellschaften eine mindestbesteuerung<br />
des übrigen Ertrages (z. B. Zinsen, Linzenzerträge usw.) auf kantonaler<br />
Steuerebene sichergestellt und die gleichzeitige Geschäftstätigkeit in<br />
der Schweiz und im Ausland ausgeschlossen wird.<br />
i<br />
schnellinformation<br />
b In der Schweiz wurden bisher zwei Unternehmenssteuerreformen<br />
(USTR) verabschiedet und eine<br />
weitere ist geplant. Die USTR I (in Kraft seit 1998)<br />
richtet sich vor allem an Holdinggesellschaften und<br />
international ausgerichtete Unternehmen. mit<br />
massnahmen wie der Abschaffung der Kapitalsteuer<br />
bei der direkten Bundessteuer, der Verbesserung des<br />
Beteiligungs abzuges und der Einführung eines proportionalen<br />
Gewinnsteuersatzes wird der Standort<br />
Schweiz gestärkt.<br />
b mit der USTR II werden u.a. Dividenden reduziert<br />
besteuert, der Beteiligungsabzug verbessert, das<br />
Kapitaleinlageprinzip eingeführt und die KmU bei<br />
der Nachfolgeregelung steuerlich entlastet.<br />
b Die USTR III betrifft grössere, international tätige<br />
Unternehmen und soll vor allem die Standortattraktivität<br />
der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb<br />
stärken. Damit soll dem internationalen Druck<br />
auf die Schweizer Steuermodelle entgegengewirkt<br />
werden.<br />
erich ettlin<br />
Leiter Produktbereich Steuern und Recht<br />
Partner<br />
BDo <strong>AG</strong><br />
erich.ettlin@bdo.ch<br />
Telefon 041 368 13 36<br />
<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 15
PeRsÖnliche steueRPlAnung<br />
nACHH<br />
STeUeRPLAn<br />
steuern sparen – auf legale weise? durchaus. spenden, unterhalts<br />
kosten für wohneigentum, einzahlungen in die säule 3a oder<br />
einkäufe in die Pensionskasse sind ein paar wenige beispiele. wenn<br />
die steuererklärung fällig ist, fehlt es an guten Ratschlägen nie.<br />
eine herausforderung stellt die optimale koordination der einzelnen<br />
möglichkeiten dar, um die steuerbelastung nachhaltig zu reduzieren.<br />
HANSPETER BAUmANN<br />
Einzelmassnahmen bringen nur einen einmaligen Effekt bei der Steuerbelastung<br />
und haben deshalb eine begrenzte Wirkung. Nur durch eine<br />
nachhaltige und langfristige Steuerplanung lassen sich über viele Jahre<br />
wesentliche Einsparnisse erzielen.<br />
Wir beschränken uns in diesem Artikel auf die Einkommenssteuer<br />
von natürlichen Personen. Die damit zusammenhängenden Sachfragen<br />
beschäftigen letztlich jeden Steuerpflichtigen. Zentral bei der Steuerplanung<br />
ist das Verständnis der Steuerprogression. Worum geht es?<br />
16 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />
steuerprogression<br />
Unter Steuerprogression versteht man das Ansteigen des effektiven<br />
Steuersatzes, das zu einer überproportional steigenden steuer lichen<br />
Belastung bei steigendem Einkommen führt. Höhere Einkommen<br />
werden nicht nur absolut höher besteuert, sondern auch prozentual.<br />
Die Progressionskurve steigt bis zu einem maximum an und verharrt<br />
dann bei sehr hohen Einkommen auf diesem Höchstwert.<br />
grenzsteuersatz<br />
Der Grenzsteuersatz gibt an, wie stark sich die Steuerlast bei unserem<br />
progressiven Steuersystem verändert. Ein Beispiel: Wenn jemand sein<br />
steuerbares Einkommen von CHF 140 000 auf 139 000 reduzieren kann,<br />
spart er in Franken viel mehr Steuern, als wenn jemand sein steuerbares<br />
Einkommen von CHF 80 000 auf 79 000 reduziert. Entscheidend ist, wo<br />
die kombination von<br />
mehreren steuerstrategien<br />
bewirkt eine nachhaltige<br />
steuerplanung.
ALTiGe<br />
UnG <strong>fallbeispiel</strong><br />
man sich in der Steuerprogression befindet. Dies drückt der Grenzsteuersatz<br />
aus: Ein Grenzsteuersatz von 30 Prozent bedeutet, dass bei einer<br />
Reduktion des steuerbaren Einkommens um CHF 1 000 die Steuern um<br />
CHF 300 abnehmen. Je höher das steuerbare Einkommen, desto höher<br />
der Grenzsteuersatz (bis zum maximum) und desto stärker die Wirkung<br />
von Steueroptimierungsmassnahmen.<br />
Bei der Steuerplanung für natürliche Personen gibt es im Wesentlichen<br />
drei Strategien, die verfolgt oder teilweise sogar kombiniert werden<br />
können:<br />
1. Aufschub der steuerlast<br />
Aktuell fällige Steuern belasten den persönlichen Haushalt naturgemäss<br />
am meisten. Zahlungen, die erst in fünf, zehn oder gar in zwanzig<br />
Jahren anfallen, schmerzen weniger. Das Hinausschieben der<br />
Steuerlast ist eine sehr gute Strategie, um die aktuelle Steuerlast zu<br />
mildern. möglich macht diesen Aufschub beispielsweise ein Einkauf in<br />
die Pensionskasse, verbunden mit dem späteren Kapital- oder Rentenbezug.<br />
Dadurch wird die Steuerlast um Jahre oder sogar um Jahrzehnte<br />
aufgeschoben.<br />
2. glättung der steuerprogression<br />
Wer die Steuerprogression glätten will, tut dies beispielsweise mit<br />
einem gestaffelten Einkauf in die Pensionskasse. Der einmalige Einkauf<br />
führt zwar zu einem steuergünstigen oder gar steuerfreien Jahr – auf<br />
längere Zeit gesehen, lassen sich mit einem gestaffelten Einkauf jedoch<br />
wesentlich mehr Steuern sparen, da die Progression optimal gebrochen<br />
werden kann.<br />
Ehepaar müller, der Ehemann ist 50 Jahre alt, unselbstständig erwerbend,<br />
die Ehefrau ist ebenfalls 50 Jahre alt, mit einer Teilzeitstelle.<br />
wohnort Liestal BL<br />
Steuerbares Familieneinkommen CHF 140 000<br />
Einkommenssteuern pro Jahr<br />
Wohneigentum, Baujahr 1998,<br />
CHF 27 535<br />
Renovationsbedarf bis 2026<br />
Beitragslücke bei der Pensionskasse<br />
CHF 100 000<br />
von Herrn müller<br />
Planungshorizont bis zur ordentlichen<br />
Pensionierung des Ehemannes<br />
CHF 275 000<br />
mit 65 Jahren 15 Jahre<br />
Planung der steueroptimierungsmassnahmen<br />
Jahr massnahme betrag in chf<br />
2011–2016 Einkauf in die Pensionskasse pro Jahr 25 000<br />
2017 Gebäudeunterhalt 1 25 000<br />
2018–2023 Einkauf in die Pensionskasse pro Jahr 25 000<br />
2024 Gebäudeunterhalt 1 25 000<br />
2025 Gebäudeunterhalt 2 25 000<br />
2026 Gebäudeunterhalt 2 25 000<br />
total gebäudeunterhalt in chf 100 000<br />
total einkauf in die Pensionskasse 275 000<br />
1 Es handelt sich um planbare Renovationen wie malerarbeiten, Teppiche, Fenster usw.<br />
der Jahre 2011 bis 2017 bzw. 2018 bis 2024.<br />
2 In den Jahren 2025 und 2026 wird die Küche renoviert. Die Liegenschaftsunterhaltskosten<br />
werden auf die letzten drei Jahre vor der Pensionierung verteilt, da ein Einkauf<br />
in die Pensionskasse steuerlich nicht zum Abzug zugelassen wird, falls das Kapital in<br />
den nächstfolgenden drei Jahren bezogen wird.<br />
<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 17
PeRsÖnliche steueRPlAnung<br />
3. umwandlung in nicht oder milder besteuertes steuersubstrat<br />
Als gutes Beispiel für die Umwandlung in nicht oder teilweise besteuertes<br />
Steuersubstrat dient wiederum der Einkauf in die Pensionskasse.<br />
Der Einkaufsbetrag ist vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig, sofern<br />
die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Der Bezug des<br />
Kapitals bei der Pensionierung ist zwar steuerpflichtig, allerdings wird es<br />
zu einem tieferen Satz und getrennt vom übrigen Einkommen besteuert.<br />
steuerplanung: die optimierungsmöglichkeiten<br />
Steuerplanung besteht in der optimierung der zur Verfügung stehenden<br />
möglichkeiten. Die drei erwähnten Steuerstrategien sollten möglichst<br />
effizient miteinander koordiniert werden, um die Steuerbelastung<br />
auf Dauer zu senken. Der Planungshorizont beträgt dabei oft<br />
zehn, zwanzig oder mehr Jahre. Nachhaltige Steuerplanung kann am<br />
besten mit einem praktischen Beispiel aufgezeigt werden.<br />
Wenn sich Herr müller steuerlich unvorteilhaft verhalten würde,<br />
würde er den Unterhalt des Gebäudes nicht bewusst zeitlich steuern.<br />
Er würde – wie viele Steuerpflichtige mit Wohneigentum – die planbaren<br />
Unterhaltsarbeiten dann vornehmen, wenn sie anfallen, und den<br />
Aufwand so mehr oder weniger zufällig auf viele Jahre verteilen. Dies<br />
wäre aus steuerlicher Sicht nicht optimal, denn die Unterhaltskosten<br />
dürften die Pauschale (20 % des Eigenmietwertes beim Bund) selten<br />
übersteigen. Somit kann immer nur die Pauschale geltend gemacht<br />
werden. Die tatsächlichen Liegenschaftskosten «verpuffen» wirkungslos.<br />
Auch ein Einkauf in die Pensionskasse würde nicht erwogen. Wie<br />
könnte das Ehepaar müller vorgehen?<br />
Beim Ehepaar müller stehen zwei Steuerplanungsmassnahmen im<br />
Vordergrund: Der Liegenschaftsunterhalt, der bis zur Pensionierung<br />
mutmassliche Kosten von CHF 100 000 verursachen wird, und der Einkauf<br />
in die Pensionskasse. Diese beiden Einzelmassnahmen müssen nun<br />
optimal aufeinander abgestimmt werden.<br />
Die planbaren kleineren Renovationen sollten auf sogenannte<br />
«Unterhaltsjahre» zusammengezogen werden. Diese sind in der Regel<br />
alle vier bis sieben Jahre zu planen. Bedeutende Unterhaltsarbeiten<br />
(z. B. Renovation von Küche und Bad) sind allenfalls auf zwei oder<br />
mehrere Jahre zu verteilen. Weiter kann der Einkauf in die Pensionskasse<br />
auf mehrere Jahre aufgeteilt werden.<br />
18 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />
weitere steuerplanungsmöglichkeiten<br />
Es gibt noch weitere Steuerplanungsmöglichkeiten im Bereich der<br />
Einkommenssteuer für natürliche Personen.<br />
steuerprivilegierte vermögensanlagen<br />
b erwerb von wohneigentum: Vom steuerbaren Einkommen<br />
können die Schuldzinsen und Unterhaltskosten abgezogen werden.<br />
Im Gegenzug dazu wird aber ein fiktiver Eigenmietwert zum<br />
steuer baren Einkommen addiert. Gerade in den ersten Jahren<br />
nach dem Erwerb übersteigen die Schuldzinsen den Eigenmietwert<br />
oft wesentlich. Bei älteren Liegenschaften schlagen die Unterhaltskosten<br />
immer stärker zu Buche und wirken sich dadurch<br />
steuerlich günstig aus.<br />
b kapitalbildende, rückkauffähige lebensversicherungen: Die<br />
Auszahlungen erfolgen unter gewissen Bedingungen steuerfrei.<br />
b Aktien: Bei Aktien unterliegen nur die Dividenden der Einkommenssteuer,<br />
der Wertzuwachs von privat gehaltenen Aktien wird<br />
nicht besteuert. Allerdings unterliegt der Wert von Aktien grossen<br />
Schwankungen. ob man in Aktien oder Aktienfonds investieren<br />
will, ist eine individuelle Frage und hängt vom Zeit horizont und<br />
der persönlichen Risikofähigkeit ab.<br />
b obligationen mit tiefer verzinsung: Der Kapitalgewinn ist steuerfrei.<br />
Vorsicht ist vor allem bei Zero-Bonds und obligationen mit<br />
überwiegender Einmalverzinsung geboten. Die Steuerverwaltung ermittelt<br />
hier einen Zinsanteil, der zu versteuern ist. Bei lang fristigen<br />
obligationen schlägt das Zinsänderungsrisiko zu Buche. Da in der<br />
nächsten Zukunft eher Zinserhöhungen zu erwarten sind, ist davon<br />
auszugehen, dass obligationen tendenziell an Wert verlieren werden.<br />
schulden<br />
Schulden machen wird steuerlich «belohnt». Zum einen können die<br />
Schulden vom steuerbaren Vermögen in Abzug gebracht und zum<br />
andern die Schuldzinsen steuerlich abgerechnet werden. Schulden<br />
müssen aber verzinst und in Zukunft amortisiert werden. Deshalb<br />
muss abgewogen werden, ob resp. wann es sich steuerlich lohnt,<br />
Schulden zu machen.<br />
die optimierung der zur verfügung<br />
stehenden möglich keiten lohnt sich –<br />
in jedem fall.
Amortisation von hypotheken: Aus steuerlicher Sicht erscheint<br />
die Rückzahlung von Hypotheken nicht besonders attraktiv. Trotzdem<br />
spricht wenig gegen diese Vermögensumschichtung, denn<br />
mit ihr sind keine Anlagerisiken verbunden und die «Rendite» entspricht<br />
dem eingesparten Schuldzins.<br />
b indirekte Amortisation: Bei der indirekten Amortisation werden<br />
die Abzahlungen entweder in eine Kapitalversicherung oder<br />
zuguns ten eines Säule-3a-Kontos bei der Hypothekarbank bezahlt.<br />
Diese Vermögenswerte können der Bank verpfändet werden. mittels<br />
dieser indirekten Amortisation kann der Vermögensstock sukzessive<br />
aufgebaut werden und die abzugsfähigen Hypothekarzinsen<br />
und -schulden bleiben unverändert hoch, was das steuerbare Einkommen<br />
mindert.<br />
optimierung des Arbeitsverhältnisses<br />
Arbeitnehmenden und vor allem Arbeitgebenden stehen einige<br />
möglichkeiten offen, um steuerliche optimierungen aus dem<br />
Arbeitsverhältnis zu erwirken.<br />
b Privat nutzbare geschäftswagen: Diese bekannte Lohnnebenleistung<br />
ist vor allem dann interessant, wenn damit ein bisher<br />
privat finanziertes Fahrzeug ersetzt werden kann. Ein Geschäftswagen<br />
ist aber nicht in jedem Fall steuerlich von Vorteil. Gerade<br />
bei einem langen Arbeitsweg kann es vorteilhafter sein, das Fahrzeug<br />
privat zu finanzieren und die Wegkosten in der Steuererklärung<br />
zum Abzug zu bringen.<br />
b Pensionskasse: Eine weitere möglichkeit ist eine Kaderversicherung<br />
bei der Pensionskasse. Der Arbeitgeber kann bis zu 70 % der<br />
laufenden Prämien selbst übernehmen. Einen zusätzlichen Effekt<br />
bildet bei der Kaderversicherung die Deckungslücke, die auf<br />
diese Weise ausgewiesen werden kann; entsprechend nimmt das<br />
Einkaufspotenzial zu.<br />
b Die Übernahme der Nichtberufsunfallversicherung und der Krankentaggeldversicherung<br />
durch den Arbeitgeber ist nicht auf dem<br />
Lohnausweis zu deklarieren und stellt somit eine nicht steuerpflichtige<br />
Lohnnebenleistung dar.<br />
b Pauschalspesen: Die pauschalen Repräsentationsspesen sind in<br />
der Schweiz seit der Einführung des «Neuen Lohnausweises» weitgehend<br />
standardisiert. Es gibt aber auch Anstellungsverhältnisse,<br />
bei denen sich Pauschalspesen negativ auswirken können und der<br />
mitarbeitende seinen Aufwand nicht vollumfänglich mit der Pauschale<br />
abdecken kann.<br />
b lohnnebenleistungen: Gewisse Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis<br />
müssen im Lohnausweis nicht aufgeführt werden und sind<br />
deshalb steuerfrei. Namentlich betrifft das unter anderem die<br />
Übernahme der Kosten für das SBB-Halbtaxabonnement; Reka-<br />
Checks bis zu einer Vergünstigung von CHF 600 pro Jahr; Weihnachts-,<br />
Geburtstagsgeschenke in natura bis zu einem Betrag von<br />
CHF 500 pro Ereignis; Beiträge an Vereins- und Clubmitgliedschaften<br />
bis zu CHF 1 000 im Einzelfall (Beiträge an Fachverbände<br />
unbeschränkt); Rabatte auf Waren zum Eigenbedarf; Gutschriften<br />
für Flugmeilen und Pausenverpflegungen. Auch ein Dienstaltersgeschenk,<br />
das in Form von Ferien bezogen wird, muss nicht deklariert<br />
werden.<br />
Ahvbeiträge: optimierungen beim Salär wirken sich auch auf die<br />
Sozialversicherungen aus. Bei der Alters- und Hinterlassenenvorsorge<br />
sind in der Regel lediglich Beiträge auf einem Jahreslohn bis zur drei fachen<br />
maximalen Altersrente rentenbildend (2011: CHF 83 520). Die diese Summe<br />
übersteigenden Beiträge stellen eine reine und verdeckte Steuer dar.<br />
Das Ehepaar müller kann das steuerbare Einkommen nachhaltig,<br />
d.h. bis zur Pensionierung, um ca. CHF 25 000 senken. Das aktuelle<br />
steuerbare Einkommen von CHF 140 000 kann somit auf das steuerbare<br />
«Zieleinkommen» von CHF 115 000 gesenkt werden.<br />
Verhält sich das Einkommen unregelmässig, müssen die Einkäufe<br />
natürlich entsprechend angepasst werden, damit das steuerbare Zieleinkommen<br />
immer in etwa auf derselben Höhe bleibt. Die Planungsgrundlage<br />
muss aus diesem Grund immer rollend nachgeführt werden.<br />
Was bringen diese massnahmen insgesamt?<br />
steuerberechnung<br />
steuerersparnis durch diese beiden<br />
beschriebenen massnahmen chf<br />
Steuern pro Jahr ohne Steuerplanung<br />
(Einkommen CHF 140 000) 27 535 100 %<br />
Steuern pro Jahr mit Steuerplanung<br />
(Einkommen CHF 115 000) 18 880 68,6 %<br />
Steuerersparnis pro Jahr 8 655 31,4 %<br />
steuerersparnis in 15 Jahren 129 825<br />
Steuern auf der Kapitaloption bei der<br />
Pensionskasse (Annahme: Herr müller<br />
bezieht die CHF 275 000, die er innert<br />
15 Jahren einbezahlte, im Jahr 2025<br />
als Kapital und nicht als Rente) –13 953 –3,3 %<br />
steuerersparnis in 15 Jahren, nach<br />
steuern auf kapitalbezug 115 872 28,1 %<br />
fazit<br />
Die Steuerbelastung kann durch diese massnahmen um mehr als<br />
einen Viertel (um 28,1 %) gesenkt werden. Die Planung und Koordination<br />
lohnen sich somit wirklich.<br />
i<br />
schnellinformation<br />
Bei der Steuerplanung geht es um die Erhebung<br />
der grundsätzlich zur Verfügung stehenden möglichkeiten:<br />
b Bestimmung der Steueroptimierungsstrategie<br />
b Festlegung des steuerbaren Einkommens<br />
b Koordination der Einzelmassnahmen, sodass eine optimale<br />
nachhaltige Senkung der Steuerbelastung<br />
möglich wird.<br />
hanspeter baumann<br />
Dipl. Treuhandexperte<br />
Partner<br />
BDo <strong>AG</strong>, Niederlassung Liestal<br />
hanspeter.baumann@bdo.ch<br />
Telefon 061 927 87 05<br />
<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 19
stimme Aus beRn<br />
UMSTRiTTeneS<br />
BAUSPARe<br />
bdoverwaltungsrat konrad graber ist ständerat und in dieser funktion auch vizepräsident der wirtschafts und Abgabe kommission<br />
(wAk). er berichtet im zoom über wichtige vorlagen aus dem bundesparlament.<br />
eine davon betrifft die volksinitiative über das bausparen. eine andere setzt sich mit dem Reizthema «eigenmietwert» auseinander.<br />
KoNRAD GRABER<br />
Die Volksinitiative «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum<br />
Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von<br />
baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-<br />
Initiative)» verlangt, dass die Kantone die möglichkeit haben, steuerlich<br />
abzugsfähige Bauspareinlagen zu schaffen. Dies ist während<br />
höchstens zehn Jahren für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem<br />
Wohneigentum in der Schweiz (maximal 15 000 Franken jährlich,<br />
Ehepaare das Doppelte) und für die Finanzierung von Energiespar-<br />
und Umweltschutzmassnahmen (maximal 5000 Franken jährlich,<br />
Ehepaare das Doppelte) vorgesehen.<br />
eine zweite volksinitiative<br />
Die ähnlich gelagerte Volksinitiative des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes<br />
(HEV), «Eigene vier Wände dank Bausparen (HEV-<br />
Volksinitiative)», sieht auf Stufe Bund und Kantone die obligatorische<br />
Einführung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bauspareinlagen<br />
während längstens zehn Jahren vor. Gegenüber der Bauspar-Initiative<br />
sind aber maximal 10 000 Franken jährlich abziehbar (Ehepaare das<br />
Doppelte). Der Ständerat hat die Bauspar-Initiative bereits im Sommer<br />
2010 zur Ablehnung empfohlen und beschlossen, der Initiative des<br />
Hauseigentümerverbandes einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen.<br />
Dieser Gegenvorschlag wurde im Ständerat nun angenommen und<br />
geht an den Nationalrat. Inhaltlich orientiert sich dieser Gegenentwurf<br />
stark an der HEV-Initiative. Die Vorlage will aber eine entsprechende<br />
Bestimmung auf Stufe Gesetz und nicht in der Verfassung. Trotzdem<br />
sind die meinungen kontrovers. In der Vernehmlassung hatten sich<br />
22 Kantone gegen die Vorlage ausgesprochen. Entsprechend knapp<br />
fiel auch das Ergebnis im Ständerat aus, nämlich mit dem Stichentscheid<br />
des Präsidenten. Der Gegenvorschlag geht übrigens auf eine<br />
parlamentarische Initiative von Ständerat Paul Niederberger (BDo <strong>AG</strong>)<br />
zurück.<br />
effizientes mittel, um wohneigentumsquote zu steigern<br />
Die Befürworter sind überzeugt, dass das steuerlich begünstigte Bausparen<br />
ein effizientes mittel zur Steigerung der Wohneigentumsquote,<br />
insbesondere auch bei jungen Familien, ist. Gleichzeitig entfalte eine so<br />
20 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />
ausgelöste Investitionstätigkeit eine positive Wirkung auf die Gesamtwirtschaft.<br />
Die Gegner ziehen demgegenüber die Wirksamkeit und<br />
Zielgerichtetheit des Instruments in Zweifel und rechnen mit hohen<br />
mitnahmeeffekten. Im Übrigen werde das Prinzip der Besteuerung<br />
nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, die Tarifautonomie<br />
der Kantone geritzt und das Steuersystem unnötig verkompliziert.<br />
eigenmietwert abschaffen<br />
Die dritte Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» will Rentnerinnen<br />
und Rentnern ein Wahlrecht einräumen, den Eigenmietwert nicht<br />
mehr zu versteuern. Der Ständerat empfiehlt diese Initiative zur Ablehnung.<br />
Im Gegenzug sind die mit dem Wohneigentum verbundenen<br />
Schuldzinsen nicht mehr abziehbar. Hingegen sollen die jährlichen Unterhaltskosten<br />
bis zu einem Höchstbetrag von 4000 Franken abzugsberechtigt<br />
bleiben.<br />
Der Ständerat hat die Volksinitiative zum Anlass genommen, die<br />
Diskussion um die Abschaffung des Eigenmietwertes einer Lösung zuzuführen.
n<br />
die volksinitiative wird zum Anlass<br />
genommen, die diskussion um<br />
die Abschaffung des eigenmietwertes<br />
einer lösung zuzuführen.<br />
Damit soll mit dem «alten Zopf» des Eigenmietwertes aufgeräumt und<br />
eine Vereinfachung des Steuersystems erreicht werden. Der Ständerat<br />
hat deshalb auch hier einen indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten<br />
lassen und den Vorschlag des Bundesrats noch massgeblich modifiziert.<br />
So stellte die Kommission drei Forderungen: Erstens solle die<br />
Vorlage keine mehreinnahmen für den Bund zur Folge haben,<br />
zweitens dürfe der mittelstand durch den Systemwechsel nicht überdurchschnittlich<br />
belastet werden und drittens solle eine Gesetzesänderung<br />
nicht dazu führen, dass der Neuerwerb von Wohneigentum<br />
erschwert wird.<br />
der gegenvorschlag des ständerates<br />
Der von der Kommission nun gutgeheissene Gegenvorschlag sieht<br />
einen Ersterwerber-Abzug von 12 000 Franken für Ehepaare und<br />
6 000 Franken für alle übrigen Steuerpflichtigen vor. Die Abzugsmöglichkeit<br />
vermindert sich während der folgenden 20 Steuerjahre um<br />
jährlich fünf Prozent. mit diesen massnahmen soll der Ersterwerb von<br />
Wohneigentum zusätzlich erleichtert werden. Damit die Reform zu<br />
einer weiteren Vereinfachung des Steuersystems führt und für den<br />
Bund kostenneutral ausfällt, werden gleichzeitig die Steuerabzüge für<br />
Investitionen in Energiesparmassnahmen oder denkmalpflegerische<br />
Arbeiten gestrichen.<br />
hohe steuereinbussen befürchtet<br />
In der Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag des Bundes-<br />
rats hatten die Kantone bemängelt, dass Gemeinden und Kantone<br />
mit einem hohen Anteil an Zweitliegenschaften durch einen Systemwechsel<br />
hohe Steuereinbussen in Kauf nehmen müssten. Bislang konnten<br />
Ge meinden und Kantone auf Zweitliegenschaften nur eine Steuer<br />
erheben, die den tatsächlich anfallenden Kosten entspricht (Kostenanlas<br />
tungs prinzip). mit einer Kommissionsinitiative soll die verfassungsmässige<br />
Grundlage für die Einführung einer kantonalen objektsteuer<br />
auf Liegenschaften geschaffen werden. Die Kantone haben die<br />
möglichkeit, die aus der Abschaffung der Eigenmietbesteuerung von<br />
selbst genutzten Zweit liegenschaften resultierenden Steuerausfälle zu<br />
kompensieren. Dies stellt ein Entgegenkommen an die Tourismuskantone<br />
mit einem hohen Anteil von Ferienhäusern und -wohnungen dar,<br />
denen grosse Steuer ein nahmen entgehen würden. Damit sollen auch<br />
die Kantone, die den Gegenvorschlag ablehnen, ins Boot geholt werden.<br />
Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses ist noch nicht klar, ob der<br />
Ständerat dem Gegenvorschlag und der Kommissionsmotion zustimmt.<br />
Es ist anzunehmen, dass über alle drei Initiativen und Gegenvorschläge<br />
erst in der Schlussabstimmung in der Sommersession definitiv<br />
entschieden wird.<br />
konrad graber<br />
Ständerat<br />
Partner und Verwaltungsrat BDo <strong>AG</strong><br />
konrad.graber@bdo.ch<br />
<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 21
doPPelbesteueRungs-Abkommen<br />
ReViDieRTe ABKOMMen in DeR<br />
DOPPeLBeSTeUeRUnG<br />
Auch für kleine und mittlere unternehmen (kmu) stellen landesgrenzen kaum noch ein hindernis für ihr wirtschaftliches engagement<br />
dar. die schweiz hat mit ihren nachbarländern viele wirtschaftliche, sprachliche und kulturelle gemeinsamkeiten.<br />
deswegen werden auch die gegenseitigen wirtschaftsbeziehungen immer wichtiger. neben betriebswirtschaftlichen und rechtlichen<br />
Aspekten spielen steueraspekte bei der Auswahl des standorts im Rahmen der unternehmerischen betätigung eine wesentliche Rolle.<br />
mARIoN mATERNE UND HANS-PETER mARK<br />
22 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011
Die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) haben die Beseitigung der<br />
internationalen Überschneidungen in Steuersachen zum Ziel. Diese<br />
liegen vor, wenn der gleiche steuerliche Sachverhalt von den Behörden<br />
verschiedener Länder gleichzeitig besteuert wird. Zudem wird mit<br />
den DBA die Amtshilfe in Steuersachen geregelt. Der Bundesrat hat<br />
im märz 2009 beschlossen, die Amtshilfe in Steuersachen zu erweitern<br />
und den Art. 26 des oECD-musterabkommens (oECD-mA) in die<br />
bereits bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu übernehmen.<br />
Deshalb werden momentan zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen<br />
revidiert.<br />
doppelbesteuerungsabkommen schweiz – deutschland<br />
Das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz<br />
und Deutschland ist grundsätzlich für die Zeiträume ab dem<br />
1. Januar 2011 anzuwenden. Einige der wichtigsten Änderungen sind<br />
die Folgenden:<br />
• Die Schweiz leistet zukünftig Amtshilfe in Steuerangelegenheiten<br />
nach oECD-Standard. Dies führt zu einem erweiterten Informationsaustausch<br />
für sämtliche Steuern.<br />
• Für die mit Deutschland vereinbarten Quellensteuerbefreiungen bei<br />
Schachteldividenden reicht zukünftig eine Beteiligungsquote von<br />
10 Prozent (bisher 20 Prozent) aus. Voraussetzung ist eine zwölfmonatige<br />
mindesthaltedauer der Beteiligung.<br />
<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 23
doPPelbesteueRungs-Abkommen<br />
merkpunkt<br />
• Dividenden müssen nur im Empfängerstaat versteuert werden. Der<br />
Standortstaat der ausschüttenden Gesellschaft kann aber eine<br />
Quellensteuer einbehalten. Ab einer bestimmten Beteiligungshöhe<br />
(sogenannte Schachtelbeteiligungen) wird die Quellensteuer entweder<br />
deutlich reduziert oder gar nicht erhoben.<br />
• Es wird eine Schiedsklausel eingeführt, um das Scheitern von<br />
Verständigungsvereinbarungen zu verhindern. Spätestens<br />
drei Jahre nach Einleitung eines Verständigungsverfahrens beginnt<br />
das Schiedsverfahren.<br />
• Der Gleichbehandlungsartikel zur Abzugsfähigkeit von Zins- und<br />
Lizenzzahlungen wurde im Sinne des oECD-Standards ergänzt.<br />
Grenzüberschreitende Zins- und Lizenzzahlungen sind demnach<br />
unter den gleichen Bedingungen abzugsfähig wie im Inland.<br />
Die Schweiz und Deutschland wollen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit<br />
in zwei Bereichen erweitern: im Steuerbereich und im<br />
marktzugang für Banken. Deswegen haben beide Staaten eine gemeinsame<br />
Erklärung zur Aufnahme dieser Verhandlungen unterzeichnet.<br />
Diskutiert wird über eine Abgeltungssteuer für künftige Erträge<br />
(sowie unversteuerte Altgelder) und über eine erweiterte Amtshilfe<br />
zu deren Durchsetzung. Anfang 2011 sollen die Verhandlungen aufgenommen<br />
werden.<br />
verschärfung der hinzurechnungsbesteuerung<br />
Eine ausländische Gesellschaft unterliegt laut deutschem Aussensteuergesetz<br />
der Hinzurechnungssteuer, wenn sie als sogenannte<br />
«Zwischengesellschaft» Einkünfte erzielt, die einer niedrigen<br />
Besteuerung unterliegen und nicht aus bestimmten aktiven Tätigkeiten<br />
oder Gegenständen stammen. Eine «niedrige Besteuerung» liegt vor,<br />
wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft einer ertragssteuerlichen<br />
Belastung von weniger als 25 Prozent unterliegen.<br />
Durch die Reform des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010)<br />
werden zur Bestimmung der Niedrigbesteuerung einer ausländischen<br />
Gesellschaft die Erstattungs- oder Anrechnungsansprüche der Gesellschafter<br />
aus Ertragssteuerzahlungen der Gesellschaft einbezogen.<br />
Damit werden künftig auch solche Zwischengesellschaften als niedrig<br />
besteuert gelten, die zwar einer nominellen «Normalbesteuerung»<br />
unterliegen, bei denen aber durch Anrechnung bzw. Erstattung der von<br />
ihnen ge zahlten Ertragssteuern auf Ebene des Gesellschafters bei konsolidierter<br />
Betrachtung eine Steuerquote von unter 25 Prozent resultiert.<br />
Dies gilt auch, wenn der entsprechende Anspruch nicht sofort<br />
dem Steuerpflichtigen zusteht, sondern einer Gesellschaft, an welcher<br />
der Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.<br />
massnahmenpaket zur steuervereinfachung<br />
Die deutsche Bundesregierung hat am 2. Februar 2011 ein umfassendes<br />
Paket von massnahmen mit steuervereinfachender und bürokratieentlastender<br />
Wirkung beschlossen. Dieses Steuervereinfachungsgesetz<br />
2011 soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Eine Reihe von massnahmen<br />
soll dabei rückwirkend ab dem Tag nach der Verkündung rechtswirksam<br />
werden.<br />
24 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />
Folgende Änderungen sind wichtig:<br />
• Die Gebührenpflicht für die verbindliche Auskunft wird<br />
auf wesentliche und aufwendige Fälle beschränkt.<br />
• Erleichterung bei der elektronischen Rechnungsstellung für die<br />
Belange der Umsatzsteuer.<br />
• Verlängerung der Frist für die Meldung von Auslandssachverhalten,<br />
wie zum Beispiel die Gründung und der Erwerb von Betrieben und<br />
Betriebsstätten auf sechs monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.<br />
• Anhebung der Bagatellgrenze von Anzeigen der Vermögensverwahrer<br />
und -verwalter an die Banken.<br />
doppelbesteuerungsabkommen schweiz – Österreich<br />
Am 1. märz 2011 trat das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen<br />
zwischen der Schweiz und österreich in Kraft. Es wurde die<br />
Aufnahme zweier Bestimmungen vereinbart: Die Bestimmung<br />
über den Informationsaustausch nach dem oECD-Standard<br />
und die Aufnahme einer Schiedsklausel.<br />
merkpunkt
Im märz 2009 hat die Schweiz beschlossen, den Vorbehalt betreffend<br />
der Amtshilfe in Steuersachen zum oECD-mA für Doppelbesteuerungsabkommen<br />
zurückzuziehen. Die Schweiz wird neu auch Amtshilfe<br />
bei Steuerhinterziehung – und nicht nur bei Steuerbetrug – gewähren.<br />
Der Art. 26 oECD-mA befasst sich mit dem Informationsaustausch.<br />
Dieser soll zur Verbesserung der Amtshilfe möglichst weitgehend sein.<br />
Er beinhaltet insbesondere einen völkerrechtlichen Anspruch auf<br />
Unterstützung durch das zur Verfügung stellen von Informationen.<br />
budgetbegleitgesetz 2011<br />
Die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2011 führt insbesondere<br />
für Kapitalgesellschaften zu folgenden wichtigen Änderungen:<br />
• Einführung von einheitlichen Forschungsprämien. Die Forschungsprämie<br />
beträgt etwa 10 Prozent (bisher acht Prozent) der<br />
Forschungsaufwendungen und stellt für die Unternehmen eine<br />
steuerfreie Einnahme dar.<br />
• Für Ausschüttungen ab dem 1. Oktober 2011 wird im Bereich des Kapitalertragssteuerabzugs<br />
das für die KESt-Befreiung erforderliche Beteiligungsmass<br />
von 25 Prozent auf 10 Prozent vereinheitlicht.<br />
• Bisher waren Gewinnausschüttungen aus ausländischem Hybridkapital<br />
aufgrund der Bestimmungen der internationalen Schachtelbeteiligung<br />
von der Körperschaftssteuer befreit. Künftig ist diese<br />
Regelung dann nicht mehr gültig, wenn die Ausschüttung im Ausland<br />
steuerlich abzugsfähig ist.<br />
• Zinsen aus Beteiligungserwerben von Konzernunternehmen<br />
sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig.<br />
massgeschneiderte lösungen von bdo Ag<br />
Der internationale Handel und der grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr<br />
werden in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen.<br />
Auch für kleinere und mittlere Unternehmen kann sich der Weg<br />
über die Grenze lohnen. BDo <strong>AG</strong> unterstützt KmU bei der Umsetzung<br />
ihrer Ziele mit massgeschneiderten und praxisorientierten Lösungen.<br />
i<br />
schnellinformation<br />
b Die Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit<br />
ihren Nachbarländern Deutschland und österreich<br />
wurden revidiert. Die Schweiz leistet sowohl<br />
Deutschland als auch österreich zukünftig Amtshilfe<br />
in Steuerangelegenheiten nach oECD-Standard.<br />
b Im Dezember 2010 wurde in Deutschland ein<br />
umfassendes Paket von massnahmen mit<br />
steuervereinfachender und bürokratieentlastender<br />
Wirkung verabschiedet.<br />
b Das Budgetbegleitgesetz 2011 wird für Kapitalgesellschaften<br />
zu einigen Änderungen führen: Einführung<br />
einheitlicher Forschungsprämien und Senkung<br />
des für die Befreiung vom Kapitalertragssteuerabzug<br />
erforderlichen Beteiligungsmasses auf 10 Prozent.<br />
marion materne<br />
Steuerberaterin<br />
Leiterin Deutschland-Desk<br />
BDo <strong>AG</strong>, Niederlassung Zürich<br />
marion.materne@bdo.ch<br />
Telefon 044 444 36 68<br />
hansPeter mark<br />
Lic. iur. HSG, dipl. Steuerexperte<br />
Partner<br />
Leiter Abteilung Steuern und Recht<br />
BDo <strong>AG</strong>, Niederlassung Zürich<br />
hans-peter.mark@bdo.ch<br />
Telefon 044 444 36 20<br />
<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 25
lickPunkt<br />
<strong>BDO</strong> GeMeinDe<br />
die schweiz auf dem weg zum hRm2<br />
Prof. dr. Andreas bergmann,<br />
leiter Public sector, zürcher<br />
hochschule für angewandte<br />
wissenschaften (zhAw)<br />
26 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />
heinz däpp sonja ziehli, sekretariat schwei Richard schraner, leiter finanzen<br />
ze risches Rechnungslegungsgremium<br />
für den öffentlichen sektor<br />
gemeinde fislisbach
T<strong>AG</strong>UnG 2011<br />
heinz montanari, leiter interkantonale<br />
koordinationskommission<br />
zur einführung des hRm2<br />
die diesjährige bdo gemeindetagung im kkl luzern führte die<br />
rund 300 teilnehmenden durch das thema «die schweiz auf dem<br />
weg zum hRm2 – transparenz versus finanzpolitik». verschie<br />
dene Referenten zeigten auf interessante weise den weg zum<br />
hRm2 auf. Yvonne hunkeler, leiterin branchengruppe Öffentliche<br />
verwaltung und nPo bei bdo Ag, führte durch die tagung.<br />
beim gemein samen mittagslunch tauschten teilnehmende<br />
und Referenten ihre erfahrungen und meinungen aus.<br />
die nächste bdo gemeindetagung findet am 17. Januar 2012<br />
wiederum in luzern statt.<br />
Yvonne hunkeler, leiterin<br />
branchengruppe Öffentliche<br />
verwaltungen und nPo, bdo Ag<br />
bruno mayer, leiter finanzamt<br />
kanton Appenzell Ausserrhoden<br />
<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 27
menschen im beRuf<br />
fReUDe<br />
KOCHen – ALS HOBBy ODeR BeRUf: wiCHTiG iST<br />
28 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />
Jacky donatz begrüsst den immobilienfachmann<br />
und hobbykoch urs<br />
hauri vor der Pforte des Restaurants<br />
sonnenberg in zürich.
zum einen die einzigartige kochpersönlichkeit Jacky donatz vom<br />
zürcher Restaurant sonnenberg, die gastgeberische herz lichkeit<br />
perfekt mit den tugenden eines disziplinierten kochkünstlers ver<br />
bindet. zum andern urs hauri, ein schweizweit anerkannter im<br />
mobilienbewerter von bdo Ag. seine freizeit verbringt er sehr<br />
gerne in der küche und probiert immer wieder spezielles aus.<br />
zoom hat den Profikoch und den immobilienfachmann an einen<br />
tisch gebracht. die fortsetzung der unterhaltsamen zoomserie.<br />
JoSEPH WEIBEL (TExT), BERNHARD STRAHm (FoToS)<br />
herr donatz, ist koch ein beruf oder eine berufung?<br />
Ein Koch muss vor allem Freude an seinem Beruf haben. Ich denke,<br />
das ist neben dem Basiswissen über Lebensmittel und Waren wohl die<br />
Hauptsache. ohne Freude wird er nie Erfolg haben.<br />
Am Anfang steht die berufsausbildung. eine gute grundvoraussetzung<br />
wäre doch, eine lehre bei einem starkoch wie ihnen zu absolvieren?<br />
Wichtig ist vor allem, dass man sich bei einem ausgewiesenen Berufsmann<br />
ausbilden lässt. Der Grundstein dazu ist die Lehrmeisterprüfung.<br />
Ich persönlich bin der meinung, dass ein Ausbildner selber in verschiedenen<br />
Häusern tätig gewesen sein muss. Nur so wird er die angesprochene<br />
Freude und vor allem auch das Handwerk weitergeben können.<br />
die Arbeit in der küche ist hochleistungssport, oder nicht?<br />
Körperlich verlangt dieser Beruf einiges ab. Das ist so. Wer als Koch die<br />
Stunden zählt, ist am falschen Platz. Nicht nur die Arbeit in der Küche<br />
ist anstrengend; viel Zeit beansprucht die Vorbereitung, das mise-<br />
en-place. Das setzt in erster Linie wiederum viel Fachwissen voraus,<br />
sonst werden die Tage und Abende noch länger.<br />
sie sind seit 1999 gastgeber im renommierten Restaurant<br />
sonnenberg. bei ihnen geht viel Prominenz ein und aus. die<br />
Ansprüche sind entsprechend hoch. was ist der grosse<br />
unterschied – neben einer exquisiten küche – zu einem<br />
«normalen» Restaurant?<br />
Das ist vor allem der Aufwand, den wir betreiben müssen – Tag für Tag.<br />
Das fängt an beim qualifizierten Servicepersonal und beim reibungslosen<br />
Ablauf in der Küche. Nicht zu vergessen sind die Basics: das Ambiente<br />
und das Gedeck. Zur Hauptsache: Ein exquisites menu erfordert vor<br />
allem frische und saisongerechte Zutaten. mir ist es auch nicht egal,<br />
woher das Fleisch oder der Fisch kommt. Wir sind bekannt für unser<br />
Kalbskotelett. Ich beziehe das Fleisch von einem metzger in Savognin.<br />
In der Küche benutze ich ein ganz spezielles und hochwertiges olivenöl,<br />
das vor allem bei Salatsaucen und Fisch eingesetzt wird. Es sind<br />
die vielen kleinen Dinge, die scheinbar unwichtig sind, aber eine entscheidende<br />
Rolle spielen.<br />
Alles hat auch hier seine Grenzen. Ich bin ein Verfechter von natürlichen<br />
Geschmacksverstärkern wie olivenöl oder Butter. Die runden ein<br />
menu richtig schön ab. Für mich darf ein Stück Fleisch auch noch Fett<br />
haben; einfach darum, weil es geschmacklich viel besser ist. Eine leichte<br />
Küche kann letztlich nur gesund sein, wenn die Zusammensetzung<br />
mit mehr oder weniger energiereichen Zutaten stimmt.<br />
was kocht starkoch Jacky donatz am liebsten für sich selbst?<br />
(Lacht). Ich habe keine Präferenzen. Ich koche alles gerne und mag<br />
es auch ganz einfach. Zum Beispiel ein frisch zubereiteter Wurst-Käse-<br />
Salat ist doch ein Traum.<br />
welche trends verfolgen sie mit ihrer küche auf dem sonnenberg?<br />
mediterran und ein bisschen «Italianità». Trends werden vielfach von<br />
den medien bestimmt und dann vom Konsumenten auch verlangt.<br />
was sind die häufigsten fehler, die ein hobbykoch begehen kann?<br />
Das schlimmste Übel ist, wenn ein Hobbykoch unvorbereitet an den<br />
Herd geht. Er hat verloren, ehe es losgeht. Wer sein Hobby wirklich<br />
ernst nimmt, der muss sich Zeit nehmen für die menüzusammenstellung,<br />
den Einkauf und die mengenberechnung. Zur guten Vorbereitung<br />
gehören die mise-en-place und natürlich das Zeitmanagement, damit<br />
letztlich alles zum gleichen Zeitpunkt fertig ist.<br />
vier stichworte, vier kurze Antworten.<br />
leidenschaft.<br />
Geht durch den magen.<br />
wein.<br />
Ein sehr wichtiger Begleiter zu einem guten Essen. Ich liebe persönlich<br />
Bordeaux-Weine und edle Tropfen aus der Toscana. Und ich mag vor<br />
allem weisse Schweizer Weine.<br />
erlebnisgastronomie.<br />
Diese beginnt beim Betreten des Lokals: Wie werde ich begrüsst<br />
und welche Atmosphäre erwartet mich.<br />
graubünden.<br />
Ich bin ein Bündner und spüre unvermindert eine grosse Verbundenheit<br />
mit dem Kanton Graubünden.<br />
Auch beim essen ist heute fitness angesagt. schwere und fettige<br />
küche ist verpönt. essen wir uns immer gesünder?<br />
Den Trend zur leichten Küche spüren wir natürlich schon länger. Es<br />
wird fettärmer gekocht, Fleisch und Gemüse werden schonend gegart. gourmetkoch Jacky donatz gibt urs hauri kochtipps.<br />
<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 29
menschen im beRuf<br />
30 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />
so wird das unvergleichliche<br />
kalbskotelett gemacht.<br />
die marinade verriet der<br />
Profikoch natürlich nicht.
herr hauri, wann haben sie ihre freude am kochen entdeckt?<br />
Bereits während der Schulzeit. Schon als Knabe habe ich in der<br />
Schule (oberstufe) freiwillig die Kochschule besucht. Was ich dort<br />
gelernt habe, versuchte ich dann zu Hause anzuwenden. Ich habe<br />
die Freude am Kochen nie verloren. Sie hat mich selbst im militär<br />
begleitet, als Fourier. Ich stellte nicht nur die menüpläne zusammen,<br />
sondern stand auch selbst ab und zu in der Küche.<br />
trotzdem haben sie den beruf als immobilienbewerter gewählt<br />
und sind nicht koch geworden.<br />
Ich schätze Kochen als Hobby. Der Aufwand ist schon so recht gross,<br />
wenn man es gut machen will. Ich glaube aber nicht, dass ich der<br />
geborene Koch wäre ...<br />
was kochen sie am liebsten?<br />
Vor allem nach einem längeren Auslandaufenthalt halte ich es wie<br />
Profikoch Jacky Donatz. Ich stelle meiner Frau und mir einen<br />
Zigeunersalat zusammen, mit Servelat, Käse, frischen Kräutern<br />
und weiteren Zutaten.<br />
und sonst?<br />
Noch bis vor einigen Jahren habe ich gerne und sehr oft für Gäste<br />
gekocht. Das waren zum Teil aufwendige menüs mit mehreren<br />
Gängen. Dabei habe ich mich aber selber unter Stress gestellt, weil<br />
man als Hobbykoch zu hohe Ansprüche an sich zu stellen scheint. Die<br />
Zubereitung eines Rahmschnitzels mit Nüdeli, die Zubereitung von<br />
Saucenfleisch ganz generell, bereitet mir heute ebenso viel Freude.<br />
ist immobilienfachmann urs hauri auch mitglied<br />
eines kochclubs?<br />
1989 bin ich im Fachmagazin «marmite» auf einen Kochclub in Bern<br />
aufmerksam geworden, der neue mitglieder suchte. So habe ich mich<br />
gemeldet und wurde aufgenommen. Wir kochen einmal im monat<br />
mehrgängige menüs und trinken dazu natürlich die passenden Weine.<br />
Das betone ich ganz besonders, weil ein mitglied das Biologiestudium<br />
mit einer Studienarbeit über önologie abgeschlossen hat.<br />
Jacky donatz im Porträt<br />
geboren 27. Dezember 1951 | zivilstand verheiratet | Ausbildung<br />
Kochlehre Flughafenrestaurants Zürich-Kloten | berufliche laufbahn<br />
Wintersaison Flüela-Hotel, Davos; Sommersaison Hotel Waldhaus,<br />
Vulpera; Wintersaison Grand Hotel Tschuggen, Arosa; Hotel Donatz,<br />
Samedan; Küchenchef mövenpick, Überland Zürich; Küchenchef Castello<br />
del Sole, Ascona; Executive Chef Hotel Zürich La Residence; Gastwirt<br />
Jackyʼs Stapferstube, Zürich; seit 1999 Gastgeber im Restaurant<br />
Sonnenberg, Zürich | stages Gualtiero marchesi, 3-Sterne-Restaurant,<br />
mailand; metropol Beaulieu, 1-Stern-Restaurant, Petit Bedon; 2-Sterne-<br />
Restaurant, Paris; Pâtissierkurse Le Notre Plaisir, Paris | mitglied von<br />
Disciples de la Principauté de monaco; Chaîne des Rôtisseurs, «officier<br />
maître Rôtisseur»; Ehrenpräsident «Amicale des Chefs de Cuisine»,<br />
Verbano; Ehrenmitglied Japanischer Kochverband | Auszeichnungen<br />
1988/89: «Cuoco dʼoro» Schweiz, für authentische italienische Küche;<br />
1997: Club Prosper montagné «Coupe de l’Accueil»; 2006 bis heute:<br />
Kikkoman Botschafter; oktober 2006: Gault millau «Cigarman of the<br />
Year 2007»; oktober 2008: Gault millau 2009 – 15 Punkte; oktober<br />
2010: Gault millau 2011 – 15 Punkte<br />
was bereiten sie gerne zu, obwohl es ihnen nicht immer perfekt<br />
gelingt?<br />
Ich mag sehr gerne Fisch und ärgere mich jedes mal, wenn beim<br />
Anbraten der Fisch Wasser zieht. Und da frage ich mich: Wie um<br />
Gottes Willen macht das der Profi? (Jacky Donatz gibt dem Hobbykoch<br />
einen Tipp: Fisch einfach ein bisschen bemehlen und nicht zu heiss<br />
anbraten, Anmerkung der Redaktion).<br />
welchem starkoch würden sie gerne einmal über die schulter<br />
schauen?<br />
Da gibt es natürlich einige (schmunzelt). Bei Jacky Donatz habe ich das<br />
soeben bei der Zubereitung seines Kalbskoteletts tun können. Die<br />
marinade wollte er mir aber partout nicht verraten. Ja, bei oskar marti<br />
(Chrüter-oski) in der moospinte in Wiggiswil hätte ich gerne einmal<br />
am Herd gestanden. Er hat leider vor zwei Jahren das Restaurant<br />
verkauft (schmunzelt wieder). Wenigstens habe ich ihm dabei helfen<br />
können. Weitere Favoriten wären: Andreas Caminada auf Schloss<br />
Schauenstein, der 2009 zum Schweizer Koch des Jahres gewählt<br />
wurde. oder natürlich auch Gaston Rochat in Les Charbonnières.<br />
kochen sie heute auch fitnessbewusst(er)?<br />
meine Frau und ich hatten mal eine Diätphase und dabei gelernt,<br />
bewusster zu kochen und zu essen. Wir haben in einem Jahr zusammen<br />
24 Kilogramm abgenommen, ohne dabei auf Gutes verzichten zu<br />
müssen. Und so halten wir es auch weiterhin.<br />
was essen sie gerne in einem Restaurant?<br />
Wenn die Küche dafür bekannt ist, wähle ich immer wieder gerne<br />
Kalbsleber mit Rösti.<br />
vier stichworte, vier kurze Antworten.<br />
leidenschaft.<br />
Leidenschaft verbinde ich vor allem mit Freude, motivation und<br />
Genuss in Ausübung einer Tätigkeit. ob das nun als Berufsmann oder<br />
als Hobbykoch geschieht.<br />
wein.<br />
Ich geniesse Wein und bevorzuge das Gebiet Barbaresco im Piemont<br />
sowie das Tessin. Ich lege Wert auf Qualität und lebe ganz nach dem<br />
motto: «Das Leben ist zu kurz, um schlechten Wein zu trinken.»<br />
fast food.<br />
Zu einem Hamburger von «mcDonald's» oder «Burger King»<br />
sage ich ab und zu nicht Nein.<br />
erlebnisgastronomie.<br />
Ein mehrgang-menu mit ausgezeichneter Präsentation auf dem Teller<br />
erachte ich bei jedem guten Koch als ein Erlebnis. Das Auge isst bekanntlich<br />
mit und weckt den Appetit.<br />
urs hauri im Porträt<br />
geboren 18. Juli 1951 | zivilstand verheiratet | erlernter beruf<br />
Kaufmann | heutige tätigkeit Immobilienbewerter bei BDo |<br />
hobbys Kochen, Wandern und Fotografie | mitgliedschaft «Fischermätteli-Chuchi»<br />
Bern<br />
<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 31
<strong>BDO</strong> <strong>AG</strong><br />
www.<strong>BDO</strong>.CH<br />
Aarau Tel. 062 834 91 91<br />
Affoltern a. A. Tel. 043 322 77 55<br />
Altdorf Tel. 041 874 70 70<br />
badendättwil Tel. 056 483 02 45<br />
basel Tel. 061 317 37 77<br />
bern Tel. 031 327 17 17<br />
biel Tel. 032 346 22 22<br />
burgdorf Tel. 034 421 88 11<br />
frauenfeld Tel. 052 728 35 00<br />
fribourg Tel. 026 435 33 33<br />
genf Tel. 022 322 24 24<br />
glarus Tel. 055 645 29 30<br />
grenchen Tel. 032 654 96 96<br />
herisau Tel. 071 353 35 33<br />
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laufen Tel. 061 766 90 60<br />
lausanne Tel. 021 310 23 23<br />
liestal Tel. 061 927 87 00<br />
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solothurn Tel. 032 624 62 46<br />
st. gallen Tel. 071 228 62 00<br />
stans Tel. 041 618 05 50<br />
sursee Tel. 041 925 55 55<br />
wetzikon Tel. 044 931 35 85<br />
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