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fallbeispiel - BDO AG

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Das Kundenmagazin von <strong>BDO</strong><br />

ZOOM 1/11<br />

RefORMen<br />

steueRn und finAnzwiRtschAft im umbRuch<br />

DOPPeLBeSTeUeRUnG<br />

RevidieRte Abkommen mit ÖsteRReich<br />

und deutschlAnd<br />

DAS ZOOM-GeSPRÄCH<br />

PRof. dR. ReineR eichenbeRgeR,<br />

finAnzwissenschAftleR


4<br />

9<br />

10<br />

impressum: Zoom 1/2011, Kundenmagazin von BDo herausgeber: BDo <strong>AG</strong>, Direktion Schweiz, marketing,<br />

Biberiststrasse 16, 4501 Solothurn, Tel. 032 624 62 05, www.bdo.ch Redaktion: DEJo-Press, Joseph Weibel,<br />

Solothurn fotografie: Bernhard Strahm, Gerlafingen; Barbara Götschmann<br />

layout: Pomcany’s Kommunikationsagentur, Solothurn/Zürich druck: Vogt-Schild Druck <strong>AG</strong>, Derendingen<br />

Das Kundenmagazin von BDo erscheint 3-mal pro Jahr.<br />

Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.<br />

BDo ist mitglied der Treuhand Kammer<br />

Das Kundenmagazin von <strong>BDO</strong><br />

ZOOM 1/11<br />

RefORMen<br />

s teueR n und f inA nzwiR tschA ft im u mbR uch<br />

DOPPeLBeSTeUeRUnG<br />

RevidieR te Abkommen mit ÖsteRRe i c h<br />

und d eutschlA nd<br />

DAS ZOOM-GeSPRÄCH<br />

P R of. dR. ReineR e ichenbeR geR ,<br />

f inA nzwissenschA ftleR<br />

schweRPunkt-themA<br />

Die Umgestaltung bestehender Verhältnisse und<br />

Systeme macht auch vor Steuer- und Finanzfragen<br />

nicht halt. Sind unsere Steuergesetze zu kompliziert?<br />

Wie kann die Schweiz ihre wettbewerbsfähige<br />

Steuerbelastung halten, um den attraktiven Unternehmensstandort<br />

sicherzustellen? Zoom geht<br />

diesen und weiteren Fragen im Bereich Steuern<br />

und Finanzen in dieser Nummer eingehend nach.<br />

dAs zoom-gesPRäch<br />

Im Gespräch mit Prof. Dr. Reiner Eichenberger,<br />

Finanzwissenschaftler und Dozent an der Universität<br />

Fribourg. Er plädiert für lokale Steuerautonomie,<br />

Zerlegung der Steuerpflicht.<br />

inteRnAtionAle steueR-<br />

und finAnzfRAgen<br />

Für Staatssekretär michael Ambühl stellen internationale<br />

Finanz- und Steuerfragen eine zentrale<br />

Herausforderung für die Schweiz dar. Der Staatssekretär<br />

zu den Chancen und Gefahren.<br />

dAs neue<br />

mehRweRtsteueRgesetz<br />

Das neue mehrwertsteuergesetz ist seit einem Jahr<br />

in Kraft und sorgte anfänglich bei den Steuerpflichtigen<br />

für Verunsicherung. Die Anfang Jahr ein geführte<br />

Steuersatzerhöhung bescherte noch einmal zusätzliche<br />

Arbeit.<br />

14<br />

16<br />

20<br />

22<br />

26<br />

28<br />

unteRnehmenssteueR-RefoRm iii<br />

Kaum ist die Unternehmenssteuer-Reform II<br />

vollständig in Kraft getreten, wird schon an<br />

der dritten Reform gearbeitet. Die wichtigsten<br />

Eckpfeiler bleiben aber unverändert.<br />

PeRsÖnliche steueRPlAnung<br />

Steuern sparen – auf legale Weise? Das ist durchaus<br />

möglich. Eine Herausforderung stellt die<br />

optimale Koordination der einzelnen möglichkeiten<br />

dar, um die Steuerbelastung nachhaltig zu<br />

reduzieren.<br />

stimme Aus beRn<br />

BDo-Verwaltungsrat Konrad Graber ist Ständerat<br />

und in dieser Funktion auch Vizepräsident der<br />

Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK).<br />

Er berichtet im Zoom über wichtige Vorlagen<br />

aus dem Bundesparlament. Eine betrifft die<br />

Volks initiative über das Bausparen.<br />

RevidieRte Abkommen in deR<br />

doPPelbesteueRung<br />

Auch für kleinere und mittlere Unternehmen<br />

stellen Landesgrenzen für wirtschaftliches Engagement<br />

im Ausland kaum noch ein Hindernis dar.<br />

Die Schweiz hat mit ihren Nachbarländern viele<br />

wirtschaftliche, sprachliche und kulturelle<br />

Gemeinsamkeiten. Deshalb werden Wirtschaftsbeziehungen<br />

immer wichtiger.<br />

blickPunkt<br />

Die diesjährige BDo Gemeindetagung im KKL<br />

Luzern führte die rund 300 Teilnehmenden durch<br />

das Thema «Die Schweiz auf dem Weg zum HRm2 –<br />

Transparenz versus Finanzpolitik».<br />

menschen im beRuf<br />

Der eine macht sein Hobby zum Beruf, der<br />

andere sucht im Hobby den Ausgleich zum<br />

Beruf. Eine unterhaltsame Zoom-Serie.<br />

In dieser Ausgabe: Jacky Donatz, Gastgeber<br />

im Restaurant Sonnenberg in Zürich, und<br />

BDo-Immobilien fachmann Urs Hauri.


eDiTORiAL<br />

Liebe Leserinnen, liebe Leser<br />

Steuerfragen begleiten uns ein Leben lang –<br />

und darüber hinaus. Die Besteuerung beginnt<br />

mit der mehrwertsteuer (mWST) auf der Rechnung<br />

des Spitals, in dem wir geboren werden,<br />

und endet mit der mWST auf der Rechnung des<br />

Bestattungsinstitutes – gleich gefolgt von<br />

Fragen rund um die Erbschaftssteuer. Für viele<br />

von uns sind Steuern der Bereich, in dem wir<br />

den Staat und seine Institutionen am regelmässigsten<br />

und – wegen des Geldabflusses – am<br />

schmerzhaftesten spüren. Kein Wunder, nimmt<br />

das Thema Steuern sowohl im privaten Umfeld<br />

als auch in der Wirtschaft einen prominenten<br />

Platz ein.<br />

Eine der interessantesten Fragen ist die Frage<br />

der Steuergerechtigkeit. Über diese Frage lässt<br />

sich trefflich streiten, weil alle ihre eigene Vorstellung<br />

einer «gerechten» Besteuerung haben<br />

und die Antwort immer auch die Frage der<br />

Wertung beinhaltet.<br />

Sind indirekte Steuern gerechter als direkte?<br />

Die einen meinen, die direkten Steuern seien gerechter,<br />

weil sie die besser Verdienenden mehr<br />

zur Kasse bitten. Dem lässt sich entgegnen, dass<br />

jene, die besser verdienen, auch mehr konsumieren<br />

und damit auch mehr indirekte Steuern<br />

bezahlen. Will man Gerechtigkeit schaffen, so<br />

kommt man rasch auf den Gedanken, Güter des<br />

täglichen Bedarfs wie Brot und milch gar nicht<br />

oder mit einem tiefen Satz zu besteuern, den<br />

Ferrari dagegen mit einer hohen Steuer zu belegen.<br />

Während die Unterscheidung zwischen der<br />

milch und dem Ferrari zuverlässig gelingen wird,<br />

gibt es dazwischen ganz viele Güter und Dienstleistungen,<br />

die die einen als Grundbedarf<br />

betrachten, andere bereits als Luxusgut.<br />

Werner Schiesser<br />

CEo, BDo <strong>AG</strong><br />

Ist die Erbschaftssteuer eine gerechtere Steuer<br />

als die Steuerarten, die zu Lebzeiten zu entrichten<br />

sind? Zum einen ja, denn sie schmerzen den<br />

Belasteten nicht mehr – solange man den Erblasser<br />

als Belasteten betrachtet und nicht den<br />

Erben. Beim Erben wird lediglich ein Geschenk<br />

etwas verkleinert. Andererseits ist zu beachten,<br />

dass Geld, welches vererbt wird, bereits ein,<br />

zwei oder noch mehr mal einer Steuer unterlegen<br />

hat und sich der Staat erneut «bedienen»<br />

will. Dem Gewerbe ist die Erbschaftssteuer ein<br />

Dorn im Auge, weil sie eine Nachfolgeregelung<br />

in einem Familienbetrieb erschweren oder gar<br />

verunmöglichen kann.<br />

Streiten lässt sich auch über verdeckte Steuern.<br />

Eine solche verdeckte Steuer ist in der AHV<br />

enthalten. Die Beiträge an die AHV werden auf<br />

dem gesamten Bruttolohn erhoben. Die Leistungen<br />

der AHV nach der Pensionierung sind<br />

jedoch auf relativ bescheidenem Niveau plafoniert.<br />

Solche verdeckten Steuern beinhalten<br />

regelmässig eine enorme Progression. Sie<br />

belas ten besser Verdienende ungleich stärker.<br />

Steuern an sich werden in den meisten Fällen<br />

als legitime Einnahme des Staates betrachtet.<br />

Der Staat ist auf diese mittel angewiesen, um<br />

seine Leistungen zu erbringen. Über die Höhe<br />

und Ausgestaltung der Steuern ist im demokratischen<br />

Prozess zu entscheiden. Dass dabei<br />

ein mix zwischen direkter und indirekter Steuer<br />

zur Anwendung kommt, dürfte unbestritten<br />

sein. Zudem gehe ich davon aus, dass eine gewisse<br />

Ausrichtung auf die wirtschaft liche Leistungsfähigkeit<br />

ebenfalls als «gerecht» akzeptiert<br />

wird. Schlecht für das Gerechtigkeits-<br />

empfinden ist es, wenn die Steuerbelastung zu<br />

hoch und das Steuersystem zu kompliziert und<br />

nicht transparent ist. Leider haben die Komple-<br />

xität und die Intransparenz in den letzten Jahren<br />

stark zugenommen. Dieses Dilemma lösen<br />

wir in dieser Zoom-Ausgabe nicht. Aber wir<br />

helfen Ihnen, sich besser zurechtzufinden und<br />

damit die Steuern für Sie auch etwas<br />

«gerechter» zu gestalten.<br />

Werner Schiesser, CEo<br />

<strong>BDO</strong> ZOOM 3/2009 | 3


dAs zoom-gesPRäch<br />

im gespräch: Prof. dr. Reiner eichenberger, finanzwissenschaftler<br />

STeUeROASe MiT<br />

VeRBeSSeRUn<br />

sind unsere steuergesetze zu kompliziert; braucht die schweiz<br />

mehr steuergerechtigkeit und funktioniert der steuerwettbewerb<br />

unter den kantonen auch in der welt von morgen noch?<br />

Professor dr. Reiner eichenberger, finanzwissenschaftler und<br />

dozent an der universität fribourg, plädiert in einem gespräch<br />

mit zoom für eine lokale steuerautonomie, zerlegung der<br />

steuerpflicht und mitbestimmungsrechte.<br />

JoSEPH WEIBEL (TExT), BARBARA GöTSCHmANN (BILDER)<br />

steckbrief Reiner eichenberger<br />

wohnort Feldmeilen | zivilstand verheiratet | beruf ökonom |<br />

heutige funktion Universitätsprofessor, Uni Fribourg |<br />

weitere tätigkeiten u.a. mitglied der Eidgenössischen Kommunikationskommission<br />

| hobbys vieles, u.a. meine meinung<br />

vertreten | was ich mag die noch bestehenden vielen Freiheiten |<br />

was ich gar nicht mag dass der Staat vieles gleichzeitig<br />

behindert und subventioniert<br />

4 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />

Prof. dr. Reiner eichenberger:<br />

«im internationalen vergleich<br />

haben wir ein relativ einfaches<br />

steuerrecht.»


GSPOTenZiAL<br />

herr Professor eichenberger, unsere steuergesetze sind<br />

kompliziert, heisst es. wie ist ihre meinung dazu?<br />

Professor Dr. Reiner Eichenberger: Im internationalen Vergleich haben<br />

wir eher ein einfaches Steuerrecht. manchen mag aber unsere Steuergesetzgebung<br />

kompliziert erscheinen, weil wir – im Gegensatz zu<br />

unseren Nachbarländern – eine Steuererklärung ausfüllen müssen<br />

und nicht direkt mit Lohnabzügen steuerlich belastet werden. Zudem<br />

erschweren schweizerische «Spezialfälle» wie Vermögens-, Eigenmietwert-<br />

und Doppelbesteuerung der Dividenden die fiskalische Arbeit<br />

der Steuerzahler. Deshalb sind auch wir gezwungen, unser Steuerrecht<br />

ständig zu aktualisieren und zu reformieren.<br />

was sind die wichtigsten unterschiede zwischen unserem<br />

steuergesetz und demjenigen von deutschland?<br />

Unser nördlicher Nachbar kennt beispielsweise viel mehr Abzugsmöglichkeiten.<br />

Als Kompensation braucht der Staat viel höhere Steuersätze.<br />

Das wiederum stärkt die Forderung der Steuerzahler nach<br />

mehr Abzügen, was schliesslich zu noch höheren Steuersätzen führt.<br />

Das ist ein Teufelskreis, in dem viele Länder gefangen sind. Leider<br />

kommt auch bei uns immer wieder die Forderung nach mehr Abzügen,<br />

statt die Steuersätze zu senken. Das ist eine schlechte Entwicklung.<br />

der steuerwettbewerb unter kantonen ist teil unseres föderalistischen<br />

systems und wird immer mehr auch in unseren nachbarländern<br />

kritisiert, weil er gutverdienende zu uns lockt. gegner<br />

sagen, ein einheitliches system käme einer wesentlichen vereinfachung<br />

unseres steuerrechts gleich. was meinen sie dazu?<br />

Natürlich ist intensiver Steuerwettbewerb ganz wichtig für die Effizienz<br />

des Staates und das Wohl der Bürger. Zudem führt er auch nicht zu einer<br />

Komplizierung, sondern zu einer Vereinfachung des Steuersystems.<br />

In Deutschland oder Italien ist das System so kompliziert, gerade weil<br />

es zentral und einheitlich ist und kein Wettbewerb eine Vereinfachung<br />

erzwingt. Wenn kein Wettbewerb für tiefere Steuern sorgt, versuchen<br />

die verschiedenen Interessengruppen umso mehr, Steuervergünstigungen<br />

durch spezielle Abzüge zu erreichen, womit wir wieder direkt beim<br />

vorher angesprochenen Teufelskreis sind. Probleme mit dem Steuerwettbewerb<br />

gibt es aber dadurch, dass wir nur am Wohnort Steuern<br />

zahlen. mit zunehmender mobilität wählen immer mehr Arbeitnehmende<br />

den Wohnort nach steuerlichen Kritierien aus. Dann zahlen sie<br />

da Steuern und können da mitbestimmen, wo sie nur nachts sind, aber<br />

nutzen da die öffentlichen Leistungen, wo sie arbeiten, aber keine Steuern<br />

zahlen und nicht mitbestimmen können. Damit wird unser System<br />

<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 5


dAs zoom-gesPRäch<br />

unterwandert, das darauf beruht, dass die Leistungsbezüger die Leistungen<br />

auch finanzieren und direktdemokratisch darüber entscheiden<br />

können. Zudem entsteht ein finanzielles Ungleichgewicht, von dem vor<br />

allem die urbanen Gebiete als attraktive Arbeitsorte betroffen sind.<br />

... aber dafür umso mehr vom kantonalen finanzausgleich profitieren!<br />

Diese Umverteilung hat aber schwerwiegende Nachteile und senkt die<br />

Anreize der Zahler- und Bezügergemeinden, ihre mittel effizient einzusetzen,<br />

weil so jeder auf Kosten der anderen lebt. Die Lösung muss<br />

eine andere sein. Die Steuerpflicht, aber auch die politischen Rechte<br />

werden auf die Wohn- und die Arbeitsgemeinde halbiert. Ein solches<br />

System würde meiner meinung nach die meisten Probleme des heutigen<br />

Steuerwettbewerbs lösen.<br />

das gilt aber nicht für die eingewanderten gutver diener<br />

aus dem Ausland. die bezahlen zwar auch steuern,<br />

können aber an der direkten demokratie nicht teilhaben.<br />

Richtig. meine Hoffnungen beruhen deshalb darauf, dass die erwünschten<br />

Einwanderer möglichst schnell integriert und auf lokaler<br />

Ebene mit einem Stimmrecht ausgestattet werden. Sowohl die Teilung<br />

der Steuerpflicht und der mitbestimmungsrechte als auch die Integration<br />

von Einwanderern aus dem Ausland wären ein ausserordentliches<br />

Reformprojekt, das für seine Umsetzung 10 Jahre in Anspruch nehmen<br />

würde. Aber bekanntlich brauchen auch viele minireformen zehn Jahre.<br />

die einwanderungsströme sind folge unseres Rufs als steuerparadies,<br />

das erst noch ausgestattet ist mit einem hervor ­<br />

ragenden sozialsystem. ist die schweiz wirklich immer noch<br />

das land, wo milch und honig fliessen?<br />

Richtig gerechnet, sind unsere Steuersätze natürlich wesentlich höher,<br />

als das viele meinen. In vielen Kantonen erreichen wir allein mit Bundes-,<br />

Kantons- und Gemeindesteuern einen Grenzsteuersatz von deutlich über<br />

40 Prozent. Die AHV müssen wir auch als Steuer ein beziehen, weil gut<br />

Verdienende nie in Rentenform zurückerhalten, was sie einbezahlt haben.<br />

Hinzu kommen weiter natürlich all die indirekten Steuern als Gebühren<br />

oder Abgaben. Unter dem Strich erreichen wir weit über 50 bis sogar über<br />

60 Prozent. Trotzdem: Wenn wir die gleiche Rechnung für Deutschland<br />

oder andere europäische Länder aufstellen, kommt auch dort noch einiges<br />

mehr zusammen. Deshalb stehen wir immer noch relativ gut da.<br />

Auf welchem umstand beruhen die signifikanten unterschiede<br />

von hoch­ und tiefsteuerkantonen?<br />

Entscheidend sind die politischen Institutionen, d. h. das Ausmass der<br />

direkten Demokratie, der Gemeindeautonomie und die Stärke der<br />

Rechnungsprüfungskommissionen. In den Hochsteuerkantonen haben<br />

die Bürger viel weniger Einfluss, weil sie schwächere direktdemokratische<br />

Instrumente haben. Während im Kanton Zug ein Finanzreferendum<br />

schon ab wiederkehrenden Ausgaben von CHF 50 000 möglich<br />

ist, liegt die Latte in vielen Hochsteuerkantonen wesentlich höher –<br />

teils über 10 millionen. Hinzu kommt, dass der Kanton Neuenburg<br />

zum Beispiel die Gemeindeversammlung nicht kennt. Deshalb<br />

existieren auch keine volksgewählten Rechnungsprüfungskommissionen.<br />

Das lässt den Behörden freiere Hand.<br />

6 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />

Prof. dr. Reiner eichenberger:<br />

«Richtig gerechnet, sind unsere<br />

steuersätze natürlich wesentlich<br />

höher, als das viele meinen».


gewisse politische kreise fordern die einführung einer flat­tax,<br />

also eines einheitssteuersatzes. was bringt das?<br />

Davon halte ich nichts, weil ein Einheitssatz nur mit einem sehr<br />

grossen Freibetrag eingeführt würde. Auf Einkommen bis zu einem<br />

bestimmten Betrag müsste dann nichts bezahlt werden, dafür muss<br />

die Grenzbelastung über diesem Betrag umso höher sein. Der Gutverdienende<br />

hat also grösstes Interesse, dass die Gemeinde, der Kanton<br />

und der Bund möglichst wenig ausgeben, weil er sagt: Die Zeche muss<br />

ich bezahlen. Währenddessen der Steuerbefreite stark daran interessiert<br />

ist, dass die Ausgaben und Leistungen möglichst hoch sind, weil<br />

es ihn nichts kostet. Das ist Gift für den Zusammenhalt der Gesellschaft.<br />

Die Lösung muss vielmehr heissen: Jeder Bürger zahlt Steuern,<br />

und ist so mit allen Pflichten und Rechten ausgestattet. Die leicht<br />

progressive Besteuerung mit möglichst wenig Abzugsmöglichkeiten,<br />

dafür wesentlich tieferen Steuersätzen, ist am effizientesten und<br />

aus meiner Sicht auch am gerechtesten.<br />

bei diskussionen um die stetig steigenden sozialausgaben werden<br />

stimmen laut für ein unbedingtes grundeinkommen. Jeder<br />

mündige bürger würde so jährlich zu einem einkommen von<br />

30 000 franken kommen, ohne jegliche verpflichtung. sie gelten<br />

nicht unbedingt als verfechter dieser theorie.<br />

Ein wirklich unbedingtes Grundeinkommen ist einfach nicht finanzierbar.<br />

Die Grenzsteuersätze müssten massiv erhöht werden. mit anderen<br />

Worten würde das auch heissen, dass Gutverdienende diese zusätzliche<br />

Einkunft mit den Steuern auf ihrer Arbeit gleich wieder verlieren. Das<br />

zerstört Leistungsanreize. Profitieren würden nur die, die wenig oder<br />

nichts arbeiten. Damit ist die Bezeichnung «unbedingtes» Grundeinkommen<br />

absurd.<br />

<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 7


dAs zoom-gesPRäch<br />

wie sieht ihr Ansatz aus, die explodierenden sozialausgaben<br />

zu dämmen?<br />

Es war lange Zeit üblich, dass Eltern ihren Kindern bei Volljährigkeit<br />

eine finanzielle Starthilfe gaben. So könnte ein vom Staat getragenes<br />

Sparmodell – ich nenne es Grundkapital – funktionieren. Jeder 20-Jährige<br />

erhält vom Staat ein Grundkapital von 100 000 Franken, das er in<br />

einer regulierten Form verwenden darf. Damit liesse sich beispielsweise<br />

während vier Jahren ein Grundeinkommen auszahlen; man könnte<br />

ein Studium finanzieren oder eine Zweitausbildung in Angriff nehmen.<br />

oder die 100 000 Franken könnten eine Starthilfe für eine Selbstständigkeit<br />

sein. Diese Summe tönt nach viel. Sie ist aber realistisch, weil<br />

sie einerseits unser Sozialsystem entlasten würde, andererseits durch<br />

die so mögliche Einführung deutlich höherer Studiengebühren ein<br />

fruchtbarer Wettbewerb zwischen den Universitäten und Fachhochschulen<br />

entstehen würde.<br />

sie sagen, dass auch das sozialsystem entlastet würde.<br />

was passiert aber, wenn leute nach vier Jahren das geld<br />

ausgegeben haben?<br />

Das Grundkapital ersetzt die Sozialhilfe oder Arbeitslosenkasse nicht.<br />

Jene menschen, die das Geld ohne sehr gute Gründe ausgegeben<br />

haben, sollten meiner meinung nach weiterhin Sozialhilfe erhalten –<br />

allerdings eine deutlich tiefere als heute. Es ist aktuell schon so, dass<br />

wir im Vergleich mit Skandinavien etwa ein ausgeprägter und sehr<br />

grosszügiger Sozialstaat sind. Dieses System funktioniert nur, weil viele<br />

Bürger eine grosse Eigenverantwortung haben und einfach nicht auf<br />

Kosten des Staates leben wollen. Deshalb sind sie bei der Einforderung<br />

von Unterstützungszahlungen, die ihnen vom Gesetz her zustehen<br />

würden, erstaunlich zurückhaltend. Schwindet diese moral, so bricht<br />

unser System zusammen.<br />

wie sieht die steuerlandschaft schweiz von morgen aus?<br />

Wir müssen sicher einem grossen Druck durch die EU standhalten<br />

können. Ich sehe kein Problem, gewisse Standards wie etwa die strikte<br />

Nichtdiskriminierung, welche die EU von uns fordert, aber nicht selbst<br />

lebt, umzusetzen. Solange wir uns die Höhe unserer Steuersätze nicht<br />

vorschreiben lassen, sehe ich keinen Grund zur Sorge. Was uns aber vor<br />

allem von ausländischen Systemen unterscheidet, ist die Tatsache,<br />

dass wir – dank guten politischen Institutionen und massnahmen – wesentlich<br />

tiefere Staatsschulden haben. Beispiel Deutschland: Der Staat<br />

versorgt seine Beamten – ohne Arbeitnehmerbeteiligung – mit einer<br />

Rente. Rückstellungen macht der Staat keine. Der tatsächliche Schuldenberg<br />

von Deutschland und auch Frankreich ist dehalb heute rund<br />

zweieinhalb mal so hoch wie das Bruttoinlandprodukt. Schon dadurch<br />

ist unsere relative Wettbewerbsfähigkeit vorgegeben.<br />

Die grösste Gefahr ist aber, dass wir uns an den schlechten Beispielen<br />

in Europa messen und sagen, es reicht, wenn wir ein bisschen<br />

besser sind als Deutschland, Italien oder Frankreich. Nutzen wir<br />

deshalb unser grosses Potenzial, entwickeln den föderalistischen<br />

Wettbewerb zwischen Kantonen und Gemeinden weiter und halten<br />

im Grundsatz an unserem politischen System fest. Dann kann es<br />

nur gut kommen.<br />

8 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />

Prof. dr. Reiner eichenberger ist leiter des seminars für finanzwissenschaft<br />

an der universität fribourg und herausgeber von verschiedenen<br />

fachpublikationen.<br />

Prominenter und<br />

illustrer gast am bdo<br />

steuertag 2011:<br />

bundesrätin eveline<br />

widmer­schlumpf.<br />

steuern<br />

einfach spannend<br />

Seit 2008 führt BDo im Frühjahr einen<br />

Steuertag durch. Aktuelle Themen<br />

und interessante Referenten<br />

bereichern diesen begehrten Kundenanlass.<br />

Der Steuertag von BDo hat sich bereits<br />

nach kurzer Zeit zu einer attraktiven<br />

Networking-Plattform mit Vertretern<br />

aus Wirtschaft, Politik und<br />

Bildung entwickelt. Im Zentrum stehen<br />

aktuelle Steuerthemen, die von<br />

interessanten Gastreferenten aufgegriffen<br />

werden.<br />

Seit Jahren sucht die Schweiz nach<br />

einer gangbaren Lösung, das Steuersystem<br />

einfacher und transparenter<br />

zu gestalten. Die komplizierte<br />

Steuer erklärung stellt für viele Steuerpflichtige eine besondere<br />

Herausforderung dar. Eine radikale Vereinfachung wird schon seit<br />

längerer Zeit gefordert. Die Steuererklärung solle sogar auf einem<br />

Bierdeckel Platz finden. Eine sprichwörtliche Bieridee? Der Teufel<br />

liegt auch in dieser Frage im Detail, obwohl Parteien und medien<br />

sich bereits seit längerem mit diesem Wunsch beschäftigen.<br />

Eine Podiumsdiskussion ist an Anlässen ein willkommenes und vor<br />

allem auch bereicherndes Element mit illus tren Gästen wie etwa<br />

am BDo Steuertag 2011: Bundesrätin und Finanzministerin Eveline<br />

Widmer-Schlumpf, die Thurgauer Nationalrätin Hildegard<br />

Fässler sowie der obwaldner Regierungsrat Hans Wallimann.


inTeRnATiOnALe STeUeR- UnD finAnZfR<strong>AG</strong>en<br />

eine HeRAUSfORDeRUnG<br />

füR Die SCHweiZ<br />

staatssekretär michael Ambühl zu steuerfragen<br />

internationale finanz­ und steuerfragen sind eine zentrale her­<br />

ausforderung für die schweiz – sowohl heute als auch in zukunft.<br />

sie dominieren die beziehungen zu unseren wichtigsten Partnern<br />

auf der globalen, der europäischen und der bilateralen ebene.<br />

mICHAEL AmBÜHL<br />

mit der Schaffung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen<br />

(SIF) am 1. märz 2010 hat der Bundesrat seine Absicht, die<br />

nationale und internationale Finanzmarktpolitik als eigenständigen<br />

Politikbereich zu stärken, konkretisiert. Steuerfragen stehen dabei in<br />

mehrfacher Hinsicht im Zentrum.<br />

Attraktiver und international respektierter unternehmensstandort<br />

Bei der Besteuerung von Unternehmen geht es darum, die Attraktivität<br />

des Unternehmensstandorts Schweiz zu stärken. Dies kann mit einer<br />

wettbewerbsfähigen Steuerbelastung unter Berücksichtigung der internationalen<br />

Akzeptanz sichergestellt werden.<br />

Die steuerliche Ungleichbehandlung in- und ausländischer Erträge<br />

stösst international auf Kritik. Insbesondere die Europäische Union<br />

kritisiert gewisse Steuerpraktiken in einzelnen Kantonen und hat die<br />

Schweiz zu einem Dialog eingeladen. Die Schweiz hält ausdrücklich<br />

am Steuerwettbewerb fest. Sie ist aber bereit, mit der EU Gespräche<br />

über gewisse Fragen der Unternehmensbesteuerung zu führen. Unter<br />

welchen Bedingungen ein solcher Dialog erfolgt, wird mit der EU<br />

zurzeit sondiert. Aus schweizerischer Sicht ist wichtig, dass das Gespräch<br />

thematisch klar eingegrenzt ist.<br />

Privatsphäre der kunden und steuerprivileg des staates im einklang<br />

Bei den natürlichen Personen soll der Anspruch des Staates auf Steuererträge<br />

mit dem legitimen Bedürfnis der Bankkunden auf Schutz der<br />

Privatsphäre in Einklang gebracht werden. mit der Kombination von<br />

Abgeltungssteuer und effizienter Amtshilfe hat der Bundesrat ein<br />

Konzept entworfen, das beide Ansprüche unter einen Hut bringen<br />

kann. Den automatischen Informationsaustausch von Bankkundendaten<br />

lehnt die Schweiz ab. Er generiert nur Daten statt Geld und<br />

beeinträchtigt ausserdem die Privatsphäre unnötig.<br />

Zurzeit verhandelt die Schweiz mit Deutschland und Grossbritannien<br />

über eine Regularisierung unversteuerter Gelder aus der Vergangenheit<br />

sowie über eine Abgeltungssteuer für künftige Erträge. Im Gegen-<br />

zug soll die Schweiz insbesondere einen besseren marktzutritt für<br />

Finanzdienstleistungen erhalten. Die Verhandlungen mit den beiden<br />

Staaten basieren auf gemeinsamen Erklärungen, die im oktober 2010<br />

nach Sondierungsgesprächen unterzeichnet wurden.<br />

Wir wollen einen wettbewerbsfähigen, sicheren und weltweit<br />

akzeptierten Finanz- und Unternehmensplatz Schweiz, der Stellen<br />

schafft, Steuern zahlt und zum Wohlstand unseres Landes entscheidend<br />

beiträgt. Letztlich geht es darum, wettbewerbsfähig zu sein<br />

und Rechtssicherheit durch solide und international unanfechtbare<br />

Rahmenbedingungen zu schaffen.<br />

i<br />

schnell­information<br />

b Der Bundesrat hat die Absicht, die nationale und<br />

internationale Finanzmarktpolitik als eigenständigen<br />

Politikbereich zu stärken. mit der Schaffung des<br />

Staatssekretariats für internationale Finanzfragen<br />

(SIF) am 1. märz 2010 wurde ein erster Schritt<br />

in diese Richtung getan.<br />

b Ziel ist es, die Schweiz als attraktiven Unternehmensstandort<br />

zu erhalten. Dies wird mit einer wettbewerbsfähigen<br />

Steuerbelastung unter Berücksichtigung<br />

der internationalen Akzeptanz möglich. Die EU<br />

hingegen kritisiert gewisse Steuerpraktiken in einzelnen<br />

Kantonen, weil eine Ungleichbehandlung von in-<br />

und ausländischen Erträgen vorliege.<br />

b Die Privatsphäre der Kunden soll mit dem Steuerprivileg<br />

des Staates in Einklang gebracht werden.<br />

mit der Kombination von Abgeltungssteuer und<br />

effizienter Amtshilfe hat der Bundesrat ein mögliches<br />

Lösungskonzept entworfen.<br />

michael Ambühl<br />

Staatssekretär im Eidgenössischen<br />

Finanzdepartement<br />

<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 9


dAs neue mehRweRtsteueRgesetz<br />

ALTe UnD neUe<br />

MeHRweRTS<br />

das neue mehrwertsteuergesetz (mwstg) ist seit 1. Januar 2010<br />

mit vielen erleichterungen und positiven veränderungen in kraft.<br />

die entsprechenden Publikationen der eidg. steuer verwaltung<br />

(estv) sind mehrheitlich erst viel später erfolgt,<br />

sodass steuerpflichtige anfänglich verunsichert waren. zudem<br />

haben die steuerpflichtigen das wesentlich detailliertere<br />

mehrwertsteuer­Abrechnungsformular unterschätzt. die am<br />

1. Januar 2011 eingeführte steuersatzerhöhung bescherte<br />

den steuerpflichtigen zudem noch einmal zusätzliche Arbeit.<br />

mARKUS mETZGER UND mARIETTE VRANKEN<br />

Die Steuerpflichtigen, wie auch deren Vertreter, haben nach der Erstellung<br />

der ersten Quartalsabrechnungen festgestellt, dass auch in diesem<br />

Bereich markante Veränderungen vorgenommen wurden. Vielfach<br />

wurde diesen Änderungen – respektive dem neuen, viel detaillierteren<br />

Abrechnungsformular für die mehrwertsteuer – zu wenig Beachtung<br />

geschenkt. Die Folge: ohne zusätzliche mWST-Codes war eine korrekte<br />

Erstellung der Abrechnung nicht möglich – oder nur mit viel Zusatzaufwand.<br />

Nicht nur die zusätzlichen Codes sind Basis für eine korrekte<br />

Abrechnung. Die Steuerpflichtigen und deren Vertreter benötigen<br />

heute mehr Fachwissen, um die zusätzlichen Codes den Umsätzen richtig<br />

zuzuweisen.<br />

10 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />

Problemfelder<br />

Folgende Problemfelder in der Abrechnung haben sich bis jetzt gezeigt:<br />

b ziffer 205 (optierte umsätze):<br />

Um diese Umsätze in der Abrechnung korrekt zu erfassen, müssen<br />

die Steuerpflichtigen zuerst einmal wissen, ob sie grundsätzlich<br />

einen von der mehrwertsteuer ausgenommenen Umsatz nach<br />

Art. 21 mWSTG haben und sie diesen freiwillig nach Art. 22 mWSTG<br />

versteuern.<br />

b ziffern 220 / 221:<br />

Ziffer 220 betrifft steuerbefreite Leistungen nach Art. 23 mWSTG,<br />

Ziffer 221 die Leistungen im Ausland. Eine Unterscheidung dieser<br />

beiden Ziffern setzt viel Fachwissen voraus. In vielen Kursen wurde<br />

aus Vereinfachungsgründen immer nur von steuerbefreiten Leistungen<br />

gesprochen. Eine schlechte Praxis, wie sich jetzt herausstellt.<br />

Vielen Steuerpflichtigen ist so nicht klar, dass es sich beispielsweise<br />

die mehrwertsteuer­deklaration<br />

ist durch das neue gesetz nicht<br />

einfacher geworden. zusätzlich<br />

wurde das wesentlich detailliertere<br />

Abrechnungsformular<br />

unterschätzt.


TeUeRSÄTZe<br />

etwa bei Dienstleis tungen nach dem Empfängerortsprinzip mit ausländischen<br />

Empfängern um eine Leistung im Ausland handelt (Ziffer<br />

221). Auch das Wissen bezüglich des Unterschiedes zwischen Lieferungen<br />

und Werklieferungen kann nicht vorausgesetzt werden. Diese<br />

Unterscheidung ist aber für die korrekte Erfassung und Deklaration in<br />

der<br />

Abrechnung enorm wichtig. Bis Ende 2010 wurden von der Steuerverwaltung<br />

Unsicherheiten bei diesen beiden Ziffern akzeptiert. Die<br />

Schonzeit ist jetzt aber vorbei.<br />

b ziffer 380:<br />

Auch mehr als 12 monate nach in Kraft treten des neuen mehrwertsteuergesetzes,<br />

haben viele Steuerpflichtige mühe, die Ausweitung<br />

der Dienstleis tungsbezüge von Unternehmen mit Sitz im Ausland zur<br />

Bezugssteuer zu verstehen und dementsprechend auch umzusetzen.<br />

Der Gesetzgeber hat mit Artikel 45 (insbesondere mit Absatz 1 lit c)<br />

jedenfalls Tür und Tor für eine fehlerhafte Umsetzung geöffnet (obwohl<br />

der Hintergrund dieser Ausweitung durchaus sinnvoll ist).<br />

b ziffern 900 / 910:<br />

In diesen Ziffern sind die Nicht-Entgelte zu deklarieren, und zwar<br />

unterschieden nach Art. 18 Abs. 2 lit. a – c (Ziffer 900) und Art. 18<br />

Abs. 2 lit. d – l (Ziffer 910). Die Unterscheidung zwischen diesen<br />

beiden Ziffern ist wichtig, denn die in Ziffer 900 deklarierten Beträge<br />

führen zu einer Vorsteuerkürzung (Ziffer 420).<br />

Die Steuerpflichtigen und deren Vertreter tun also gut daran,<br />

mindestens für die vorstehenden Ziffern in der Abrechnung zusätzliche<br />

Codes einzurichten. Die Zeiten mit nur einem Code – «mWST-frei» –<br />

sind vorbei.<br />

Abgleichung und korrektur<br />

mit der Finalisierung des Geschäftsjahres 2010 hat die steuerpflichtige<br />

Person die Steuerabrechnungen mit dem Jahresabschluss abzugleichen<br />

und festgestellte mängel zu korrigieren (vergleiche auch Ziffer 6 der<br />

mWST-Info 15: Abrechnung und Steuerentrichtung). Für die Korrektur<br />

der dabei festgestellten Fehler ist ausschliesslich das Formular zu verwenden,<br />

welches die eingereichten Abrechnungen der vergangenen<br />

Steuerperioden ergänzt bzw. korrigiert. Im Formular «Jahresabstimmung»<br />

sind deshalb nur die Differenzen zu den bisher eingereichten<br />

Abrechnungen zu deklarieren. Wurden beim Abgleich mit dem Jahresabschluss<br />

keine mängel festgestellt, ist keine Berichtigungsabrechnung<br />

(Jahresabstimmung) einzureichen. Geht nach Ablauf von 240 Tagen<br />

seit Ende des betreffenden Geschäftsjahres keine Berichtigungsabrechnung<br />

ein, geht die Eidgenössische Steuerverwaltung davon aus, dass<br />

die von der steuerpflichtigen Person eingereichten Abrechnungen vollständig<br />

und korrekt sind. Fällt hingegen eine Differenzzahlung zugunsten<br />

der Steuerverwaltung an, so muss diese innerhalb der Frist von<br />

240 Tagen überwiesen werden. Das Gleiche gilt natürlich auch im<br />

umgekehrten Fall. Für Korrekturen einzelner monats-, Quartals- oder<br />

Semesterabrechnungen während der laufenden Steuerperiode ist die<br />

Korrekturabrechnung zu verwenden.<br />

<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 11


dAs neue mehRweRtsteueRgesetz<br />

normaler steuersatz von 7,6 auf 8 % gestiegen<br />

Am 27. September 2009 hat die Schweizer Stimmbevölkerung – mit<br />

einer Übergangsfrist von knapp 15 monaten (1. Januar 2011) – die vom<br />

Parlament vorgeschlagene Steuersatzerhöhung angenommen. Damit<br />

verändern sich die Steuersätze wie in Tabelle 1 aufgeführt.<br />

mit der mehrwertsteuer-Info 19 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung<br />

bereits im Februar 2010 die konkreten Regeln für die Umsetzung<br />

dieser Steuersatzerhöhung publiziert. Des Weiteren wurden in dieser<br />

Information die neuen Abrechnungssätze (Saldo- bzw. Pauschalsteuersätze)<br />

ab 1. Januar 2011 bekannt gegeben (siehe Tabelle 2).<br />

verschiedene zeiträume und satzhöhen<br />

massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum<br />

der Rechnungsstellung noch das Datum der Zahlung, sondern der<br />

Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung. Wird die<br />

Leistung teilweise vor und teilweise nach der Steuersatzerhöhung<br />

erbracht, so ist der auf die Zeit nach dem 31. Dezember 2010 entfallende<br />

Teil der Leistung zu den neuen Sätzen steuerbar. Damit sind Rechnungen,<br />

die im Jahr 2010 ausgestellt wurden, aber auch Leistungen im<br />

Jahr 2011 umfassen (beispielsweise Abo-Rechnungen, Vorauszahlungen<br />

usw.) zumindest teilweise schon mit den neuen Steuersätzen zu erstellen<br />

und abzurechnen. Dementsprechend sind in den Abrechnungsformularen<br />

bereits Spalten für die Abrechnung mit den neuen<br />

Steuersätzen enthalten.<br />

Für Leistungen, die seit dem 1. Januar 2011 erbracht werden, gelten<br />

die neuen Steuersätze. Leistungen aus dem letzten Jahr können ebenfalls<br />

in der gleichen Rechnung aufgeführt werden. Das Datum oder der<br />

Zeitraum der Leistung muss jedoch aus der Rechnung klar ersichtlich<br />

sein. Werden die Leistungen der beiden betroffenen Jahre nicht klar<br />

auseinandergehalten, so ist die Gesamtleistung zum neuen Satz steuerbar.<br />

In vielen Fällen (insbesondere aus softwaretechnischen Gründen)<br />

ist den Steuerpflichtigen nichts anderes übrig geblieben, als Ende<br />

2010 die angefangenen Arbeiten abzurechnen und so das Risiko einer<br />

Aufrechnung mit dem neuen Steuersatz zu minimieren.<br />

12 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />

eine umfassende information über<br />

die neue gesetzgebung vermag<br />

im mehrwertsteuer­«dschungel»<br />

etwas ordnung zu schaffen.<br />

tabelle 1<br />

tabelle 2<br />

Alt neu Abrechnungssätze in %<br />

Anmerkung Fr. 2010 Aebi: 2011<br />

Normalsatz 7,6% «aufgewiesen» 8,0% 0,1 oder «enthalten»? 0,1<br />

Reduzierter Satz 2,4% 2,5% 0,6 0,6<br />

Sondersatz für<br />

1,2 1,3<br />

Beherbergungsleistung 3,6% 3,8%<br />

2,0 2,1<br />

2,8 2,9<br />

3,5 3,7<br />

4,2 4,4<br />

5,0 5,2<br />

5,8 6,1<br />

6,4 6,7


mwst­kurse – wenige freie Plätze<br />

Es ist schwierig, den Überblick zu behalten. Das neue mWSTG ist komplex. Die Probleme<br />

werden erst jetzt richtig erkannt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)<br />

hat in der Vergangenheit viele Ausführungsbestimmungen publiziert. BDo <strong>AG</strong> führt<br />

auch im 2011 die begehrten mehrwertsteuer-Kurse durch und zeigt Ihnen konkrete,<br />

praxisgerechte Lösungen auf.<br />

update­kurs (halbtageskurs)<br />

Zürich, Donnerstag, 31. märz 2011, BDo <strong>AG</strong> (Nachmittag)<br />

Basel, Dienstag, 5. April 2011, BDo <strong>AG</strong> (Nachmittag)<br />

Bern, Dienstag, 3. mai 2011, Novotel (Nachmittag)<br />

Solothurn, Donnerstag, 16. Juni 2011, Altes Spital (Nachmittag)<br />

grundkurs i (Aufbaukurs)<br />

Luzern, Donnerstag, 7. April 2011, BDo <strong>AG</strong><br />

Basel, Dienstag, 12. April 2011, BDo <strong>AG</strong><br />

Solothurn, Dienstag, 17. mai 2011, BDo <strong>AG</strong><br />

grundkurs ii (vertiefungskurs)<br />

Zürich, mittwoch, 27. April 2011, BDo <strong>AG</strong><br />

Solothurn, Dienstag, 7. Juni 2011, BDo <strong>AG</strong><br />

Praxiskurs für das gemeinwesen<br />

St. Gallen, Donnerstag, 14. April 2011, BDo <strong>AG</strong><br />

Basel, mittwoch, 18. mai 2011, BDo <strong>AG</strong><br />

Bern, Donnerstag, 9. Juni 2011, Novotel<br />

Luzern, Freitag, 26. August 2011, BDo <strong>AG</strong><br />

Praxiskurs für das immobilien­ und baugewerbe<br />

Bern, Dienstag, 5. April 2011, Novotel (Nachmittag)<br />

Luzern, Dienstag, 10. mai 2011, BDo <strong>AG</strong> (Vormittag)<br />

Praxiskurs international<br />

St. Gallen, Dienstag, 29. märz 2011, BDo <strong>AG</strong><br />

Luzern, Donnerstag, 26. mai 2011, Radisson Blu<br />

olten, Donnerstag, 30. Juni 2011, Hotel Arte<br />

orte und Daten sind aus unserer Homepage www.bdo.ch, unter «Veranstaltungen»,<br />

ersichtlich, wo Sie sich auch gleichzeitig anmelden können. Informationen unter<br />

Telefon 041 757 50 00, Fax 041 757 50 01 oder cornelia.truessel@bdo.ch.<br />

i<br />

schnell­information<br />

b Das neue mehrwertsteuergesetz (mWSTG) ist seit<br />

Januar 2010 in Kraft. Die Steuersatzerhöhung gilt<br />

seit Januar 2011. Das neue mWST-Abrechnungsformular<br />

ist detaillierter und die Abrechnungen<br />

sind komplexer geworden.<br />

b Probleme entstehen bei der Zuweisung der Umsätze<br />

in der Abrechnung. Der Steuerpflichtige benötigt viel<br />

Fachwissen.<br />

b Die Steuersatzerhöhung liegt zwischen 0,1 und<br />

0,4 Prozent. massgebend für die Anwendung des<br />

alten oder des neuen Steuersatzes ist der Zeitpunkt<br />

respektive der Zeitraum der Leistungserbringung. Die<br />

Zeiträume müssen klar getrennt in der Rechnung<br />

aufgeführt und entweder mit dem alten oder dem<br />

neuen Satz fakturiert werden.<br />

markus metzger<br />

Dipl. Steuerexperte und Produktleader<br />

mWST<br />

Partner<br />

BDo <strong>AG</strong>, Niederlassung Zug<br />

markus.metzger@bdo.ch<br />

Telefon 041 757 50 10<br />

mariette vranken<br />

Licenciée en droit et spécialiste TVA<br />

BDo <strong>AG</strong>, Niederlassung Lausanne<br />

mariette.vranken@bdo.ch<br />

Telefon 021 310 23 23<br />

<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 13


unteRnehmenssteueR-RefoRm<br />

UnTeRneHMenSSTeUeR-RefORM iii BRinGT weiTeRe<br />

enTLASTU<br />

kaum ist die unternehmenssteuer­Reform ii vollständig in<br />

kraft getreten (letzte änderungen per 1.1.2011), wird schon<br />

an der dritten Reform der unternehmenssteuern gearbeitet.<br />

die wichtigsten eckpfeiler bleiben indes unverändert.<br />

ERICH ETTLIN<br />

Die zweite, Anfang Jahr eingeführte Unternehmenssteuer-Reform<br />

(USTR II) soll vor allem Investoren entlasten und die Nachfolgeregelung<br />

erleichtern. So wurde mit der Einführung der reduzierten Dividendenbesteuerung<br />

bei der direkten Bundessteuer auf den 1. Januar 2009<br />

ein wichtiger Baustein der Reform eingesetzt. Danach werden auf Bundesebene<br />

Dividenden nur zu 60 % (Privatvermögen) beziehungsweise<br />

zu 50 % (Geschäftsvermögen) besteuert. Dies bedingt jedoch, dass<br />

der Beteiligungsanteil mindestens 10 % beträgt. Die Kantone sind bei<br />

der Festlegung der Entlastung frei. Daher sind auch enorme kantonale<br />

Unterschiede festzustellen. Die grösste Entlastung gewährt der Kanton<br />

Glarus. Er besteuert Dividenden mit nur 20 %. Weiter wurde der Beteiligungsabzug<br />

bei Unternehmen verbessert und Einlagen vom Aktionär in<br />

seine Kapitalgesellschaft können steuerfrei wieder entnommen werden.<br />

komplexe Regelungen<br />

Eine weitere massnahme betrifft die Erleichterung von Nachfolgeregelungen.<br />

Einzelunternehmer, Kollektiv- oder Kommanditgesellschafter<br />

werden bei Geschäftsaufgabe zukünftig stark reduziert besteuert.<br />

Die angehäuften stillen Reserven sollen im Grundsatz wie<br />

eine Kapitalleistung aus der beruflichen Vorsorge belastet werden.<br />

Die betroffenen Gesellschaftsformen dürften vor allem bei kleineren<br />

Unternehmen vorkommen. Es handelt sich somit um eine steuerliche<br />

Entlastung für die klassischen KmU. Ein Wermutstropfen ist, dass die<br />

Regelungen sehr kompliziert geworden sind. Einfache Steuergesetze<br />

sehen anders aus, aber offensichtlich ist die Realität so komplex, dass<br />

man sie nicht mehr mit einfachen Steuergesetzen regeln kann.<br />

standortattraktivität stärken<br />

Die dritte Reform (USTR III) betrifft in erster Linie grössere und international<br />

tätige Unternehmen und soll vor allem die Standort attraktivität<br />

der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb stärken. Unter anderem<br />

ist vorgesehen, die Emissionsabgabe auf Kapital beschaf fungs massnahmen<br />

abzuschaffen. Die damit verbundene Regelung, kon zern interne<br />

Darlehensflüsse mit der Verrechnungssteuer zu erfassen, wurde mit<br />

Notrecht bereits in Kraft gesetzt. Daneben soll das Schwei zer System<br />

des Beteiligungsabzuges zu gunsten einer Freistel lungs methode angepasst<br />

werden, was in bestimmten Kon stellationen Vorteile hätte.<br />

14 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />

die drei<br />

unternehmenssteuer­<br />

Reformen bringen unterschiedliche<br />

steuerentlas tungen für schweizer unternehmen.


nG steuerstreit<br />

um bevorteilung<br />

Auslöser für die in der USTR III enthaltenen massnahmen ist eine Antwort<br />

auf den internationalen Druck auf Teile unserer Steuermodelle.<br />

Insbesondere sollen die Gesellschaften mit kantonalen Steuerprivilegien<br />

(Holding- und Domizilgesellschaften) eingeschränkt werden.<br />

Reine Domizilgesellschaften dürften diese Reform nicht überleben.<br />

Bei solchen Gesellschaften werden in der Schweiz keine Tätigkeiten<br />

ausgeführt und sie unterliegen keiner kantonalen Gewinnbesteuerung.<br />

Im Volksmund nennt man diese sogenannten Domizilgesellschaften<br />

«Briefkastengesellschaften». Eine mögliche Lösung dürfte indes in<br />

einer (reduzierten) mindestbesteuerung liegen.<br />

Ein zentraler Punkt im Steuerstreit mit der EU ist, dass unser Land<br />

Gesellschaften mit ausländischer Tätigkeit nicht bevorteilen soll. Deshalb<br />

will die Schweiz mit der USTR III Unterschiede in der Besteuerung<br />

von Schweizer und ausländischen Erträgen aufheben. Das bedeutet unter<br />

anderem, dass bei Holdinggesellschaften eine mindestbesteuerung<br />

des übrigen Ertrages (z. B. Zinsen, Linzenzerträge usw.) auf kantonaler<br />

Steuerebene sichergestellt und die gleichzeitige Geschäftstätigkeit in<br />

der Schweiz und im Ausland ausgeschlossen wird.<br />

i<br />

schnell­information<br />

b In der Schweiz wurden bisher zwei Unternehmenssteuerreformen<br />

(USTR) verabschiedet und eine<br />

weitere ist geplant. Die USTR I (in Kraft seit 1998)<br />

richtet sich vor allem an Holdinggesellschaften und<br />

international ausgerichtete Unternehmen. mit<br />

massnahmen wie der Abschaffung der Kapitalsteuer<br />

bei der direkten Bundessteuer, der Verbesserung des<br />

Beteiligungs abzuges und der Einführung eines proportionalen<br />

Gewinnsteuersatzes wird der Standort<br />

Schweiz gestärkt.<br />

b mit der USTR II werden u.a. Dividenden reduziert<br />

besteuert, der Beteiligungsabzug verbessert, das<br />

Kapitaleinlageprinzip eingeführt und die KmU bei<br />

der Nachfolgeregelung steuerlich entlastet.<br />

b Die USTR III betrifft grössere, international tätige<br />

Unternehmen und soll vor allem die Standortattraktivität<br />

der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb<br />

stärken. Damit soll dem internationalen Druck<br />

auf die Schweizer Steuermodelle entgegengewirkt<br />

werden.<br />

erich ettlin<br />

Leiter Produktbereich Steuern und Recht<br />

Partner<br />

BDo <strong>AG</strong><br />

erich.ettlin@bdo.ch<br />

Telefon 041 368 13 36<br />

<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 15


PeRsÖnliche steueRPlAnung<br />

nACHH<br />

STeUeRPLAn<br />

steuern sparen – auf legale weise? durchaus. spenden, unterhalts­<br />

kosten für wohneigentum, einzahlungen in die säule 3a oder<br />

einkäufe in die Pensionskasse sind ein paar wenige beispiele. wenn<br />

die steuererklärung fällig ist, fehlt es an guten Ratschlägen nie.<br />

eine herausforderung stellt die optimale koordination der einzelnen<br />

möglichkeiten dar, um die steuerbelastung nachhaltig zu reduzieren.<br />

HANSPETER BAUmANN<br />

Einzelmassnahmen bringen nur einen einmaligen Effekt bei der Steuerbelastung<br />

und haben deshalb eine begrenzte Wirkung. Nur durch eine<br />

nachhaltige und langfristige Steuerplanung lassen sich über viele Jahre<br />

wesentliche Einsparnisse erzielen.<br />

Wir beschränken uns in diesem Artikel auf die Einkommenssteuer<br />

von natürlichen Personen. Die damit zusammenhängenden Sachfragen<br />

beschäftigen letztlich jeden Steuerpflichtigen. Zentral bei der Steuerplanung<br />

ist das Verständnis der Steuerprogression. Worum geht es?<br />

16 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />

steuerprogression<br />

Unter Steuerprogression versteht man das Ansteigen des effektiven<br />

Steuersatzes, das zu einer überproportional steigenden steuer lichen<br />

Belastung bei steigendem Einkommen führt. Höhere Einkommen<br />

werden nicht nur absolut höher besteuert, sondern auch prozentual.<br />

Die Progressionskurve steigt bis zu einem maximum an und verharrt<br />

dann bei sehr hohen Einkommen auf diesem Höchstwert.<br />

grenzsteuersatz<br />

Der Grenzsteuersatz gibt an, wie stark sich die Steuerlast bei unserem<br />

progressiven Steuersystem verändert. Ein Beispiel: Wenn jemand sein<br />

steuerbares Einkommen von CHF 140 000 auf 139 000 reduzieren kann,<br />

spart er in Franken viel mehr Steuern, als wenn jemand sein steuerbares<br />

Einkommen von CHF 80 000 auf 79 000 reduziert. Entscheidend ist, wo<br />

die kombination von<br />

mehreren steuerstrategien<br />

bewirkt eine nachhaltige<br />

steuerplanung.


ALTiGe<br />

UnG <strong>fallbeispiel</strong><br />

man sich in der Steuerprogression befindet. Dies drückt der Grenzsteuersatz<br />

aus: Ein Grenzsteuersatz von 30 Prozent bedeutet, dass bei einer<br />

Reduktion des steuerbaren Einkommens um CHF 1 000 die Steuern um<br />

CHF 300 abnehmen. Je höher das steuerbare Einkommen, desto höher<br />

der Grenzsteuersatz (bis zum maximum) und desto stärker die Wirkung<br />

von Steueroptimierungsmassnahmen.<br />

Bei der Steuerplanung für natürliche Personen gibt es im Wesentlichen<br />

drei Strategien, die verfolgt oder teilweise sogar kombiniert werden<br />

können:<br />

1. Aufschub der steuerlast<br />

Aktuell fällige Steuern belasten den persönlichen Haushalt naturgemäss<br />

am meisten. Zahlungen, die erst in fünf, zehn oder gar in zwanzig<br />

Jahren anfallen, schmerzen weniger. Das Hinausschieben der<br />

Steuerlast ist eine sehr gute Strategie, um die aktuelle Steuerlast zu<br />

mildern. möglich macht diesen Aufschub beispielsweise ein Einkauf in<br />

die Pensionskasse, verbunden mit dem späteren Kapital- oder Rentenbezug.<br />

Dadurch wird die Steuerlast um Jahre oder sogar um Jahrzehnte<br />

aufgeschoben.<br />

2. glättung der steuerprogression<br />

Wer die Steuerprogression glätten will, tut dies beispielsweise mit<br />

einem gestaffelten Einkauf in die Pensionskasse. Der einmalige Einkauf<br />

führt zwar zu einem steuergünstigen oder gar steuerfreien Jahr – auf<br />

längere Zeit gesehen, lassen sich mit einem gestaffelten Einkauf jedoch<br />

wesentlich mehr Steuern sparen, da die Progression optimal gebrochen<br />

werden kann.<br />

Ehepaar müller, der Ehemann ist 50 Jahre alt, unselbstständig erwerbend,<br />

die Ehefrau ist ebenfalls 50 Jahre alt, mit einer Teilzeitstelle.<br />

wohnort Liestal BL<br />

Steuerbares Familieneinkommen CHF 140 000<br />

Einkommenssteuern pro Jahr<br />

Wohneigentum, Baujahr 1998,<br />

CHF 27 535<br />

Renovationsbedarf bis 2026<br />

Beitragslücke bei der Pensionskasse<br />

CHF 100 000<br />

von Herrn müller<br />

Planungshorizont bis zur ordentlichen<br />

Pensionierung des Ehemannes<br />

CHF 275 000<br />

mit 65 Jahren 15 Jahre<br />

Planung der steueroptimierungsmassnahmen<br />

Jahr massnahme betrag in chf<br />

2011–2016 Einkauf in die Pensionskasse pro Jahr 25 000<br />

2017 Gebäudeunterhalt 1 25 000<br />

2018–2023 Einkauf in die Pensionskasse pro Jahr 25 000<br />

2024 Gebäudeunterhalt 1 25 000<br />

2025 Gebäudeunterhalt 2 25 000<br />

2026 Gebäudeunterhalt 2 25 000<br />

total gebäudeunterhalt in chf 100 000<br />

total einkauf in die Pensionskasse 275 000<br />

1 Es handelt sich um planbare Renovationen wie malerarbeiten, Teppiche, Fenster usw.<br />

der Jahre 2011 bis 2017 bzw. 2018 bis 2024.<br />

2 In den Jahren 2025 und 2026 wird die Küche renoviert. Die Liegenschaftsunterhaltskosten<br />

werden auf die letzten drei Jahre vor der Pensionierung verteilt, da ein Einkauf<br />

in die Pensionskasse steuerlich nicht zum Abzug zugelassen wird, falls das Kapital in<br />

den nächstfolgenden drei Jahren bezogen wird.<br />

<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 17


PeRsÖnliche steueRPlAnung<br />

3. umwandlung in nicht oder milder besteuertes steuersubstrat<br />

Als gutes Beispiel für die Umwandlung in nicht oder teilweise besteuertes<br />

Steuersubstrat dient wiederum der Einkauf in die Pensionskasse.<br />

Der Einkaufsbetrag ist vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig, sofern<br />

die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Der Bezug des<br />

Kapitals bei der Pensionierung ist zwar steuerpflichtig, allerdings wird es<br />

zu einem tieferen Satz und getrennt vom übrigen Einkommen besteuert.<br />

steuerplanung: die optimierungsmöglichkeiten<br />

Steuerplanung besteht in der optimierung der zur Verfügung stehenden<br />

möglichkeiten. Die drei erwähnten Steuerstrategien sollten möglichst<br />

effizient miteinander koordiniert werden, um die Steuerbelastung<br />

auf Dauer zu senken. Der Planungshorizont beträgt dabei oft<br />

zehn, zwanzig oder mehr Jahre. Nachhaltige Steuerplanung kann am<br />

besten mit einem praktischen Beispiel aufgezeigt werden.<br />

Wenn sich Herr müller steuerlich unvorteilhaft verhalten würde,<br />

würde er den Unterhalt des Gebäudes nicht bewusst zeitlich steuern.<br />

Er würde – wie viele Steuerpflichtige mit Wohneigentum – die planbaren<br />

Unterhaltsarbeiten dann vornehmen, wenn sie anfallen, und den<br />

Aufwand so mehr oder weniger zufällig auf viele Jahre verteilen. Dies<br />

wäre aus steuerlicher Sicht nicht optimal, denn die Unterhaltskosten<br />

dürften die Pauschale (20 % des Eigenmietwertes beim Bund) selten<br />

übersteigen. Somit kann immer nur die Pauschale geltend gemacht<br />

werden. Die tatsächlichen Liegenschaftskosten «verpuffen» wirkungslos.<br />

Auch ein Einkauf in die Pensionskasse würde nicht erwogen. Wie<br />

könnte das Ehepaar müller vorgehen?<br />

Beim Ehepaar müller stehen zwei Steuerplanungsmassnahmen im<br />

Vordergrund: Der Liegenschaftsunterhalt, der bis zur Pensionierung<br />

mutmassliche Kosten von CHF 100 000 verursachen wird, und der Einkauf<br />

in die Pensionskasse. Diese beiden Einzelmassnahmen müssen nun<br />

optimal aufeinander abgestimmt werden.<br />

Die planbaren kleineren Renovationen sollten auf sogenannte<br />

«Unterhaltsjahre» zusammengezogen werden. Diese sind in der Regel<br />

alle vier bis sieben Jahre zu planen. Bedeutende Unterhaltsarbeiten<br />

(z. B. Renovation von Küche und Bad) sind allenfalls auf zwei oder<br />

mehrere Jahre zu verteilen. Weiter kann der Einkauf in die Pensionskasse<br />

auf mehrere Jahre aufgeteilt werden.<br />

18 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />

weitere steuerplanungsmöglichkeiten<br />

Es gibt noch weitere Steuerplanungsmöglichkeiten im Bereich der<br />

Einkommenssteuer für natürliche Personen.<br />

steuerprivilegierte vermögensanlagen<br />

b erwerb von wohneigentum: Vom steuerbaren Einkommen<br />

können die Schuldzinsen und Unterhaltskosten abgezogen werden.<br />

Im Gegenzug dazu wird aber ein fiktiver Eigenmietwert zum<br />

steuer baren Einkommen addiert. Gerade in den ersten Jahren<br />

nach dem Erwerb übersteigen die Schuldzinsen den Eigenmietwert<br />

oft wesentlich. Bei älteren Liegenschaften schlagen die Unterhaltskosten<br />

immer stärker zu Buche und wirken sich dadurch<br />

steuerlich günstig aus.<br />

b kapitalbildende, rückkauffähige lebensversicherungen: Die<br />

Auszahlungen erfolgen unter gewissen Bedingungen steuerfrei.<br />

b Aktien: Bei Aktien unterliegen nur die Dividenden der Einkommenssteuer,<br />

der Wertzuwachs von privat gehaltenen Aktien wird<br />

nicht besteuert. Allerdings unterliegt der Wert von Aktien grossen<br />

Schwankungen. ob man in Aktien oder Aktienfonds investieren<br />

will, ist eine individuelle Frage und hängt vom Zeit horizont und<br />

der persönlichen Risikofähigkeit ab.<br />

b obligationen mit tiefer verzinsung: Der Kapitalgewinn ist steuerfrei.<br />

Vorsicht ist vor allem bei Zero-Bonds und obligationen mit<br />

überwiegender Einmalverzinsung geboten. Die Steuerverwaltung ermittelt<br />

hier einen Zinsanteil, der zu versteuern ist. Bei lang fristigen<br />

obligationen schlägt das Zinsänderungsrisiko zu Buche. Da in der<br />

nächsten Zukunft eher Zinserhöhungen zu erwarten sind, ist davon<br />

auszugehen, dass obligationen tendenziell an Wert verlieren werden.<br />

schulden<br />

Schulden machen wird steuerlich «belohnt». Zum einen können die<br />

Schulden vom steuerbaren Vermögen in Abzug gebracht und zum<br />

andern die Schuldzinsen steuerlich abgerechnet werden. Schulden<br />

müssen aber verzinst und in Zukunft amortisiert werden. Deshalb<br />

muss abgewogen werden, ob resp. wann es sich steuerlich lohnt,<br />

Schulden zu machen.<br />

die optimierung der zur verfügung<br />

stehenden möglich keiten lohnt sich –<br />

in jedem fall.


Amortisation von hypotheken: Aus steuerlicher Sicht erscheint<br />

die Rückzahlung von Hypotheken nicht besonders attraktiv. Trotzdem<br />

spricht wenig gegen diese Vermögensumschichtung, denn<br />

mit ihr sind keine Anlagerisiken verbunden und die «Rendite» entspricht<br />

dem eingesparten Schuldzins.<br />

b indirekte Amortisation: Bei der indirekten Amortisation werden<br />

die Abzahlungen entweder in eine Kapitalversicherung oder<br />

zuguns ten eines Säule-3a-Kontos bei der Hypothekarbank bezahlt.<br />

Diese Vermögenswerte können der Bank verpfändet werden. mittels<br />

dieser indirekten Amortisation kann der Vermögensstock sukzessive<br />

aufgebaut werden und die abzugsfähigen Hypothekarzinsen<br />

und -schulden bleiben unverändert hoch, was das steuerbare Einkommen<br />

mindert.<br />

optimierung des Arbeitsverhältnisses<br />

Arbeitnehmenden und vor allem Arbeitgebenden stehen einige<br />

möglichkeiten offen, um steuerliche optimierungen aus dem<br />

Arbeitsverhältnis zu erwirken.<br />

b Privat nutzbare geschäftswagen: Diese bekannte Lohnnebenleistung<br />

ist vor allem dann interessant, wenn damit ein bisher<br />

privat finanziertes Fahrzeug ersetzt werden kann. Ein Geschäftswagen<br />

ist aber nicht in jedem Fall steuerlich von Vorteil. Gerade<br />

bei einem langen Arbeitsweg kann es vorteilhafter sein, das Fahrzeug<br />

privat zu finanzieren und die Wegkosten in der Steuererklärung<br />

zum Abzug zu bringen.<br />

b Pensionskasse: Eine weitere möglichkeit ist eine Kaderversicherung<br />

bei der Pensionskasse. Der Arbeitgeber kann bis zu 70 % der<br />

laufenden Prämien selbst übernehmen. Einen zusätzlichen Effekt<br />

bildet bei der Kaderversicherung die Deckungslücke, die auf<br />

diese Weise ausgewiesen werden kann; entsprechend nimmt das<br />

Einkaufspotenzial zu.<br />

b Die Übernahme der Nichtberufsunfallversicherung und der Krankentaggeldversicherung<br />

durch den Arbeitgeber ist nicht auf dem<br />

Lohnausweis zu deklarieren und stellt somit eine nicht steuerpflichtige<br />

Lohnnebenleistung dar.<br />

b Pauschalspesen: Die pauschalen Repräsentationsspesen sind in<br />

der Schweiz seit der Einführung des «Neuen Lohnausweises» weitgehend<br />

standardisiert. Es gibt aber auch Anstellungsverhältnisse,<br />

bei denen sich Pauschalspesen negativ auswirken können und der<br />

mitarbeitende seinen Aufwand nicht vollumfänglich mit der Pauschale<br />

abdecken kann.<br />

b lohnnebenleistungen: Gewisse Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis<br />

müssen im Lohnausweis nicht aufgeführt werden und sind<br />

deshalb steuerfrei. Namentlich betrifft das unter anderem die<br />

Übernahme der Kosten für das SBB-Halbtaxabonnement; Reka-<br />

Checks bis zu einer Vergünstigung von CHF 600 pro Jahr; Weihnachts-,<br />

Geburtstagsgeschenke in natura bis zu einem Betrag von<br />

CHF 500 pro Ereignis; Beiträge an Vereins- und Clubmitgliedschaften<br />

bis zu CHF 1 000 im Einzelfall (Beiträge an Fachverbände<br />

unbeschränkt); Rabatte auf Waren zum Eigenbedarf; Gutschriften<br />

für Flugmeilen und Pausenverpflegungen. Auch ein Dienstaltersgeschenk,<br />

das in Form von Ferien bezogen wird, muss nicht deklariert<br />

werden.<br />

Ahv­beiträge: optimierungen beim Salär wirken sich auch auf die<br />

Sozialversicherungen aus. Bei der Alters- und Hinterlassenenvorsorge<br />

sind in der Regel lediglich Beiträge auf einem Jahreslohn bis zur drei fachen<br />

maximalen Altersrente rentenbildend (2011: CHF 83 520). Die diese Summe<br />

übersteigenden Beiträge stellen eine reine und verdeckte Steuer dar.<br />

Das Ehepaar müller kann das steuerbare Einkommen nachhaltig,<br />

d.h. bis zur Pensionierung, um ca. CHF 25 000 senken. Das aktuelle<br />

steuerbare Einkommen von CHF 140 000 kann somit auf das steuerbare<br />

«Zieleinkommen» von CHF 115 000 gesenkt werden.<br />

Verhält sich das Einkommen unregelmässig, müssen die Einkäufe<br />

natürlich entsprechend angepasst werden, damit das steuerbare Zieleinkommen<br />

immer in etwa auf derselben Höhe bleibt. Die Planungsgrundlage<br />

muss aus diesem Grund immer rollend nachgeführt werden.<br />

Was bringen diese massnahmen insgesamt?<br />

steuerberechnung<br />

steuerersparnis durch diese beiden<br />

beschriebenen massnahmen chf<br />

Steuern pro Jahr ohne Steuerplanung<br />

(Einkommen CHF 140 000) 27 535 100 %<br />

Steuern pro Jahr mit Steuerplanung<br />

(Einkommen CHF 115 000) 18 880 68,6 %<br />

Steuerersparnis pro Jahr 8 655 31,4 %<br />

steuerersparnis in 15 Jahren 129 825<br />

Steuern auf der Kapitaloption bei der<br />

Pensionskasse (Annahme: Herr müller<br />

bezieht die CHF 275 000, die er innert<br />

15 Jahren einbezahlte, im Jahr 2025<br />

als Kapital und nicht als Rente) –13 953 –3,3 %<br />

steuerersparnis in 15 Jahren, nach<br />

steuern auf kapitalbezug 115 872 28,1 %<br />

fazit<br />

Die Steuerbelastung kann durch diese massnahmen um mehr als<br />

einen Viertel (um 28,1 %) gesenkt werden. Die Planung und Koordination<br />

lohnen sich somit wirklich.<br />

i<br />

schnell­information<br />

Bei der Steuerplanung geht es um die Erhebung<br />

der grundsätzlich zur Verfügung stehenden möglichkeiten:<br />

b Bestimmung der Steueroptimierungsstrategie<br />

b Festlegung des steuerbaren Einkommens<br />

b Koordination der Einzelmassnahmen, sodass eine optimale<br />

nachhaltige Senkung der Steuerbelastung<br />

möglich wird.<br />

hanspeter baumann<br />

Dipl. Treuhandexperte<br />

Partner<br />

BDo <strong>AG</strong>, Niederlassung Liestal<br />

hanspeter.baumann@bdo.ch<br />

Telefon 061 927 87 05<br />

<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 19


stimme Aus beRn<br />

UMSTRiTTeneS<br />

BAUSPARe<br />

bdo­verwaltungsrat konrad graber ist ständerat und in dieser funktion auch vizepräsident der wirtschafts­ und Abgabe kommission<br />

(wAk). er berichtet im zoom über wichtige vorlagen aus dem bundesparlament.<br />

eine davon betrifft die volksinitiative über das bausparen. eine andere setzt sich mit dem Reizthema «eigenmietwert» auseinander.<br />

KoNRAD GRABER<br />

Die Volksinitiative «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum<br />

Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von<br />

baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-<br />

Initiative)» verlangt, dass die Kantone die möglichkeit haben, steuerlich<br />

abzugsfähige Bauspareinlagen zu schaffen. Dies ist während<br />

höchstens zehn Jahren für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem<br />

Wohneigentum in der Schweiz (maximal 15 000 Franken jährlich,<br />

Ehepaare das Doppelte) und für die Finanzierung von Energiespar-<br />

und Umweltschutzmassnahmen (maximal 5000 Franken jährlich,<br />

Ehepaare das Doppelte) vorgesehen.<br />

eine zweite volksinitiative<br />

Die ähnlich gelagerte Volksinitiative des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes<br />

(HEV), «Eigene vier Wände dank Bausparen (HEV-<br />

Volksinitiative)», sieht auf Stufe Bund und Kantone die obligatorische<br />

Einführung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bauspareinlagen<br />

während längstens zehn Jahren vor. Gegenüber der Bauspar-Initiative<br />

sind aber maximal 10 000 Franken jährlich abziehbar (Ehepaare das<br />

Doppelte). Der Ständerat hat die Bauspar-Initiative bereits im Sommer<br />

2010 zur Ablehnung empfohlen und beschlossen, der Initiative des<br />

Hauseigentümerverbandes einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen.<br />

Dieser Gegenvorschlag wurde im Ständerat nun angenommen und<br />

geht an den Nationalrat. Inhaltlich orientiert sich dieser Gegenentwurf<br />

stark an der HEV-Initiative. Die Vorlage will aber eine entsprechende<br />

Bestimmung auf Stufe Gesetz und nicht in der Verfassung. Trotzdem<br />

sind die meinungen kontrovers. In der Vernehmlassung hatten sich<br />

22 Kantone gegen die Vorlage ausgesprochen. Entsprechend knapp<br />

fiel auch das Ergebnis im Ständerat aus, nämlich mit dem Stichentscheid<br />

des Präsidenten. Der Gegenvorschlag geht übrigens auf eine<br />

parlamentarische Initiative von Ständerat Paul Niederberger (BDo <strong>AG</strong>)<br />

zurück.<br />

effizientes mittel, um wohneigentumsquote zu steigern<br />

Die Befürworter sind überzeugt, dass das steuerlich begünstigte Bausparen<br />

ein effizientes mittel zur Steigerung der Wohneigentumsquote,<br />

insbesondere auch bei jungen Familien, ist. Gleichzeitig entfalte eine so<br />

20 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />

ausgelöste Investitionstätigkeit eine positive Wirkung auf die Gesamtwirtschaft.<br />

Die Gegner ziehen demgegenüber die Wirksamkeit und<br />

Zielgerichtetheit des Instruments in Zweifel und rechnen mit hohen<br />

mitnahmeeffekten. Im Übrigen werde das Prinzip der Besteuerung<br />

nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, die Tarifautonomie<br />

der Kantone geritzt und das Steuersystem unnötig verkompliziert.<br />

eigenmietwert abschaffen<br />

Die dritte Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» will Rentnerinnen<br />

und Rentnern ein Wahlrecht einräumen, den Eigenmietwert nicht<br />

mehr zu versteuern. Der Ständerat empfiehlt diese Initiative zur Ablehnung.<br />

Im Gegenzug sind die mit dem Wohneigentum verbundenen<br />

Schuldzinsen nicht mehr abziehbar. Hingegen sollen die jährlichen Unterhaltskosten<br />

bis zu einem Höchstbetrag von 4000 Franken abzugsberechtigt<br />

bleiben.<br />

Der Ständerat hat die Volksinitiative zum Anlass genommen, die<br />

Diskussion um die Abschaffung des Eigenmietwertes einer Lösung zuzuführen.


n<br />

die volksinitiative wird zum Anlass<br />

genommen, die diskussion um<br />

die Abschaffung des eigenmietwertes<br />

einer lösung zuzuführen.<br />

Damit soll mit dem «alten Zopf» des Eigenmietwertes aufgeräumt und<br />

eine Vereinfachung des Steuersystems erreicht werden. Der Ständerat<br />

hat deshalb auch hier einen indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten<br />

lassen und den Vorschlag des Bundesrats noch massgeblich modifiziert.<br />

So stellte die Kommission drei Forderungen: Erstens solle die<br />

Vorlage keine mehreinnahmen für den Bund zur Folge haben,<br />

zweitens dürfe der mittelstand durch den Systemwechsel nicht überdurchschnittlich<br />

belastet werden und drittens solle eine Gesetzesänderung<br />

nicht dazu führen, dass der Neuerwerb von Wohneigentum<br />

erschwert wird.<br />

der gegenvorschlag des ständerates<br />

Der von der Kommission nun gutgeheissene Gegenvorschlag sieht<br />

einen Ersterwerber-Abzug von 12 000 Franken für Ehepaare und<br />

6 000 Franken für alle übrigen Steuerpflichtigen vor. Die Abzugsmöglichkeit<br />

vermindert sich während der folgenden 20 Steuerjahre um<br />

jährlich fünf Prozent. mit diesen massnahmen soll der Ersterwerb von<br />

Wohneigentum zusätzlich erleichtert werden. Damit die Reform zu<br />

einer weiteren Vereinfachung des Steuersystems führt und für den<br />

Bund kostenneutral ausfällt, werden gleichzeitig die Steuerabzüge für<br />

Investitionen in Energiesparmassnahmen oder denkmalpflegerische<br />

Arbeiten gestrichen.<br />

hohe steuereinbussen befürchtet<br />

In der Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag des Bundes-<br />

rats hatten die Kantone bemängelt, dass Gemeinden und Kantone<br />

mit einem hohen Anteil an Zweitliegenschaften durch einen Systemwechsel<br />

hohe Steuereinbussen in Kauf nehmen müssten. Bislang konnten<br />

Ge meinden und Kantone auf Zweitliegenschaften nur eine Steuer<br />

erheben, die den tatsächlich anfallenden Kosten entspricht (Kostenanlas<br />

tungs prinzip). mit einer Kommissionsinitiative soll die verfassungsmässige<br />

Grundlage für die Einführung einer kantonalen objektsteuer<br />

auf Liegenschaften geschaffen werden. Die Kantone haben die<br />

möglichkeit, die aus der Abschaffung der Eigenmietbesteuerung von<br />

selbst genutzten Zweit liegenschaften resultierenden Steuerausfälle zu<br />

kompensieren. Dies stellt ein Entgegenkommen an die Tourismuskantone<br />

mit einem hohen Anteil von Ferienhäusern und -wohnungen dar,<br />

denen grosse Steuer ein nahmen entgehen würden. Damit sollen auch<br />

die Kantone, die den Gegenvorschlag ablehnen, ins Boot geholt werden.<br />

Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses ist noch nicht klar, ob der<br />

Ständerat dem Gegenvorschlag und der Kommissionsmotion zustimmt.<br />

Es ist anzunehmen, dass über alle drei Initiativen und Gegenvorschläge<br />

erst in der Schlussabstimmung in der Sommersession definitiv<br />

entschieden wird.<br />

konrad graber<br />

Ständerat<br />

Partner und Verwaltungsrat BDo <strong>AG</strong><br />

konrad.graber@bdo.ch<br />

<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 21


doPPelbesteueRungs-Abkommen<br />

ReViDieRTe ABKOMMen in DeR<br />

DOPPeLBeSTeUeRUnG<br />

Auch für kleine und mittlere unternehmen (kmu) stellen landesgrenzen kaum noch ein hindernis für ihr wirtschaftliches engagement<br />

dar. die schweiz hat mit ihren nachbarländern viele wirtschaftliche, sprachliche und kulturelle gemeinsamkeiten.<br />

deswegen werden auch die gegenseitigen wirtschaftsbeziehungen immer wichtiger. neben betriebswirtschaftlichen und rechtlichen<br />

Aspekten spielen steueraspekte bei der Auswahl des standorts im Rahmen der unternehmerischen betätigung eine wesentliche Rolle.<br />

mARIoN mATERNE UND HANS-PETER mARK<br />

22 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011


Die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) haben die Beseitigung der<br />

internationalen Überschneidungen in Steuersachen zum Ziel. Diese<br />

liegen vor, wenn der gleiche steuerliche Sachverhalt von den Behörden<br />

verschiedener Länder gleichzeitig besteuert wird. Zudem wird mit<br />

den DBA die Amtshilfe in Steuersachen geregelt. Der Bundesrat hat<br />

im märz 2009 beschlossen, die Amtshilfe in Steuersachen zu erweitern<br />

und den Art. 26 des oECD-musterabkommens (oECD-mA) in die<br />

bereits bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu übernehmen.<br />

Deshalb werden momentan zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen<br />

revidiert.<br />

doppelbesteuerungsabkommen schweiz – deutschland<br />

Das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz<br />

und Deutschland ist grundsätzlich für die Zeiträume ab dem<br />

1. Januar 2011 anzuwenden. Einige der wichtigsten Änderungen sind<br />

die Folgenden:<br />

• Die Schweiz leistet zukünftig Amtshilfe in Steuerangelegenheiten<br />

nach oECD-Standard. Dies führt zu einem erweiterten Informationsaustausch<br />

für sämtliche Steuern.<br />

• Für die mit Deutschland vereinbarten Quellensteuerbefreiungen bei<br />

Schachteldividenden reicht zukünftig eine Beteiligungsquote von<br />

10 Prozent (bisher 20 Prozent) aus. Voraussetzung ist eine zwölfmonatige<br />

mindesthaltedauer der Beteiligung.<br />

<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 23


doPPelbesteueRungs-Abkommen<br />

merkpunkt<br />

• Dividenden müssen nur im Empfängerstaat versteuert werden. Der<br />

Standortstaat der ausschüttenden Gesellschaft kann aber eine<br />

Quellensteuer einbehalten. Ab einer bestimmten Beteiligungshöhe<br />

(sogenannte Schachtelbeteiligungen) wird die Quellensteuer entweder<br />

deutlich reduziert oder gar nicht erhoben.<br />

• Es wird eine Schiedsklausel eingeführt, um das Scheitern von<br />

Verständigungsvereinbarungen zu verhindern. Spätestens<br />

drei Jahre nach Einleitung eines Verständigungsverfahrens beginnt<br />

das Schiedsverfahren.<br />

• Der Gleichbehandlungsartikel zur Abzugsfähigkeit von Zins- und<br />

Lizenzzahlungen wurde im Sinne des oECD-Standards ergänzt.<br />

Grenzüberschreitende Zins- und Lizenzzahlungen sind demnach<br />

unter den gleichen Bedingungen abzugsfähig wie im Inland.<br />

Die Schweiz und Deutschland wollen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit<br />

in zwei Bereichen erweitern: im Steuerbereich und im<br />

marktzugang für Banken. Deswegen haben beide Staaten eine gemeinsame<br />

Erklärung zur Aufnahme dieser Verhandlungen unterzeichnet.<br />

Diskutiert wird über eine Abgeltungssteuer für künftige Erträge<br />

(sowie unversteuerte Altgelder) und über eine erweiterte Amtshilfe<br />

zu deren Durchsetzung. Anfang 2011 sollen die Verhandlungen aufgenommen<br />

werden.<br />

verschärfung der hinzurechnungsbesteuerung<br />

Eine ausländische Gesellschaft unterliegt laut deutschem Aussensteuergesetz<br />

der Hinzurechnungssteuer, wenn sie als sogenannte<br />

«Zwischengesellschaft» Einkünfte erzielt, die einer niedrigen<br />

Besteuerung unterliegen und nicht aus bestimmten aktiven Tätigkeiten<br />

oder Gegenständen stammen. Eine «niedrige Besteuerung» liegt vor,<br />

wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft einer ertragssteuerlichen<br />

Belastung von weniger als 25 Prozent unterliegen.<br />

Durch die Reform des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010)<br />

werden zur Bestimmung der Niedrigbesteuerung einer ausländischen<br />

Gesellschaft die Erstattungs- oder Anrechnungsansprüche der Gesellschafter<br />

aus Ertragssteuerzahlungen der Gesellschaft einbezogen.<br />

Damit werden künftig auch solche Zwischengesellschaften als niedrig<br />

besteuert gelten, die zwar einer nominellen «Normalbesteuerung»<br />

unterliegen, bei denen aber durch Anrechnung bzw. Erstattung der von<br />

ihnen ge zahlten Ertragssteuern auf Ebene des Gesellschafters bei konsolidierter<br />

Betrachtung eine Steuerquote von unter 25 Prozent resultiert.<br />

Dies gilt auch, wenn der entsprechende Anspruch nicht sofort<br />

dem Steuerpflichtigen zusteht, sondern einer Gesellschaft, an welcher<br />

der Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.<br />

massnahmenpaket zur steuervereinfachung<br />

Die deutsche Bundesregierung hat am 2. Februar 2011 ein umfassendes<br />

Paket von massnahmen mit steuervereinfachender und bürokratieentlastender<br />

Wirkung beschlossen. Dieses Steuervereinfachungsgesetz<br />

2011 soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Eine Reihe von massnahmen<br />

soll dabei rückwirkend ab dem Tag nach der Verkündung rechtswirksam<br />

werden.<br />

24 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />

Folgende Änderungen sind wichtig:<br />

• Die Gebührenpflicht für die verbindliche Auskunft wird<br />

auf wesentliche und aufwendige Fälle beschränkt.<br />

• Erleichterung bei der elektronischen Rechnungsstellung für die<br />

Belange der Umsatzsteuer.<br />

• Verlängerung der Frist für die Meldung von Auslandssachverhalten,<br />

wie zum Beispiel die Gründung und der Erwerb von Betrieben und<br />

Betriebsstätten auf sechs monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.<br />

• Anhebung der Bagatellgrenze von Anzeigen der Vermögensverwahrer<br />

und -verwalter an die Banken.<br />

doppelbesteuerungsabkommen schweiz – Österreich<br />

Am 1. märz 2011 trat das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen<br />

zwischen der Schweiz und österreich in Kraft. Es wurde die<br />

Aufnahme zweier Bestimmungen vereinbart: Die Bestimmung<br />

über den Informationsaustausch nach dem oECD-Standard<br />

und die Aufnahme einer Schiedsklausel.<br />

merkpunkt


Im märz 2009 hat die Schweiz beschlossen, den Vorbehalt betreffend<br />

der Amtshilfe in Steuersachen zum oECD-mA für Doppelbesteuerungsabkommen<br />

zurückzuziehen. Die Schweiz wird neu auch Amtshilfe<br />

bei Steuerhinterziehung – und nicht nur bei Steuerbetrug – gewähren.<br />

Der Art. 26 oECD-mA befasst sich mit dem Informationsaustausch.<br />

Dieser soll zur Verbesserung der Amtshilfe möglichst weitgehend sein.<br />

Er beinhaltet insbesondere einen völkerrechtlichen Anspruch auf<br />

Unterstützung durch das zur Verfügung stellen von Informationen.<br />

budgetbegleitgesetz 2011<br />

Die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2011 führt insbesondere<br />

für Kapitalgesellschaften zu folgenden wichtigen Änderungen:<br />

• Einführung von einheitlichen Forschungsprämien. Die Forschungsprämie<br />

beträgt etwa 10 Prozent (bisher acht Prozent) der<br />

Forschungsaufwendungen und stellt für die Unternehmen eine<br />

steuerfreie Einnahme dar.<br />

• Für Ausschüttungen ab dem 1. Oktober 2011 wird im Bereich des Kapitalertragssteuerabzugs<br />

das für die KESt-Befreiung erforderliche Beteiligungsmass<br />

von 25 Prozent auf 10 Prozent vereinheitlicht.<br />

• Bisher waren Gewinnausschüttungen aus ausländischem Hybridkapital<br />

aufgrund der Bestimmungen der internationalen Schachtelbeteiligung<br />

von der Körperschaftssteuer befreit. Künftig ist diese<br />

Regelung dann nicht mehr gültig, wenn die Ausschüttung im Ausland<br />

steuerlich abzugsfähig ist.<br />

• Zinsen aus Beteiligungserwerben von Konzernunternehmen<br />

sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig.<br />

massgeschneiderte lösungen von bdo Ag<br />

Der internationale Handel und der grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr<br />

werden in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen.<br />

Auch für kleinere und mittlere Unternehmen kann sich der Weg<br />

über die Grenze lohnen. BDo <strong>AG</strong> unterstützt KmU bei der Umsetzung<br />

ihrer Ziele mit massgeschneiderten und praxisorientierten Lösungen.<br />

i<br />

schnell­information<br />

b Die Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit<br />

ihren Nachbarländern Deutschland und österreich<br />

wurden revidiert. Die Schweiz leistet sowohl<br />

Deutschland als auch österreich zukünftig Amtshilfe<br />

in Steuerangelegenheiten nach oECD-Standard.<br />

b Im Dezember 2010 wurde in Deutschland ein<br />

umfassendes Paket von massnahmen mit<br />

steuervereinfachender und bürokratieentlastender<br />

Wirkung verabschiedet.<br />

b Das Budgetbegleitgesetz 2011 wird für Kapitalgesellschaften<br />

zu einigen Änderungen führen: Einführung<br />

einheitlicher Forschungsprämien und Senkung<br />

des für die Befreiung vom Kapitalertragssteuerabzug<br />

erforderlichen Beteiligungsmasses auf 10 Prozent.<br />

marion materne<br />

Steuerberaterin<br />

Leiterin Deutschland-Desk<br />

BDo <strong>AG</strong>, Niederlassung Zürich<br />

marion.materne@bdo.ch<br />

Telefon 044 444 36 68<br />

hans­Peter mark<br />

Lic. iur. HSG, dipl. Steuerexperte<br />

Partner<br />

Leiter Abteilung Steuern und Recht<br />

BDo <strong>AG</strong>, Niederlassung Zürich<br />

hans-peter.mark@bdo.ch<br />

Telefon 044 444 36 20<br />

<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 25


lickPunkt<br />

<strong>BDO</strong> GeMeinDe<br />

die schweiz auf dem weg zum hRm2<br />

Prof. dr. Andreas bergmann,<br />

leiter Public sector, zürcher<br />

hochschule für angewandte<br />

wissenschaften (zhAw)<br />

26 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />

heinz däpp sonja ziehli, sekretariat schwei ­ Richard schraner, leiter finanzen<br />

ze risches Rechnungslegungsgremium<br />

für den öffentlichen sektor<br />

gemeinde fislisbach


T<strong>AG</strong>UnG 2011<br />

heinz montanari, leiter interkantonale<br />

koordinationskommission<br />

zur einführung des hRm2<br />

die diesjährige bdo gemeindetagung im kkl luzern führte die<br />

rund 300 teilnehmenden durch das thema «die schweiz auf dem<br />

weg zum hRm2 – transparenz versus finanzpolitik». verschie­<br />

dene Referenten zeigten auf interessante weise den weg zum<br />

hRm2 auf. Yvonne hunkeler, leiterin branchengruppe Öffentliche<br />

verwaltung und nPo bei bdo Ag, führte durch die tagung.<br />

beim gemein samen mittagslunch tauschten teilnehmende<br />

und Referenten ihre erfahrungen und meinungen aus.<br />

die nächste bdo gemeindetagung findet am 17. Januar 2012<br />

wiederum in luzern statt.<br />

Yvonne hunkeler, leiterin<br />

branchengruppe Öffentliche<br />

verwaltungen und nPo, bdo Ag<br />

bruno mayer, leiter finanzamt<br />

kanton Appenzell Ausserrhoden<br />

<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 27


menschen im beRuf<br />

fReUDe<br />

KOCHen – ALS HOBBy ODeR BeRUf: wiCHTiG iST<br />

28 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />

Jacky donatz begrüsst den immobilienfachmann<br />

und hobbykoch urs<br />

hauri vor der Pforte des Restaurants<br />

sonnenberg in zürich.


zum einen die einzigartige kochpersönlichkeit Jacky donatz vom<br />

zürcher Restaurant sonnenberg, die gastgeberische herz lichkeit<br />

perfekt mit den tugenden eines disziplinierten kochkünstlers ver­<br />

bindet. zum andern urs hauri, ein schweizweit anerkannter im­<br />

mobilienbewerter von bdo Ag. seine freizeit verbringt er sehr<br />

gerne in der küche und probiert immer wieder spezielles aus.<br />

zoom hat den Profikoch und den immobilienfachmann an einen<br />

tisch gebracht. die fortsetzung der unterhaltsamen zoom­serie.<br />

JoSEPH WEIBEL (TExT), BERNHARD STRAHm (FoToS)<br />

herr donatz, ist koch ein beruf oder eine berufung?<br />

Ein Koch muss vor allem Freude an seinem Beruf haben. Ich denke,<br />

das ist neben dem Basiswissen über Lebensmittel und Waren wohl die<br />

Hauptsache. ohne Freude wird er nie Erfolg haben.<br />

Am Anfang steht die berufsausbildung. eine gute grundvoraussetzung<br />

wäre doch, eine lehre bei einem starkoch wie ihnen zu absolvieren?<br />

Wichtig ist vor allem, dass man sich bei einem ausgewiesenen Berufsmann<br />

ausbilden lässt. Der Grundstein dazu ist die Lehrmeisterprüfung.<br />

Ich persönlich bin der meinung, dass ein Ausbildner selber in verschiedenen<br />

Häusern tätig gewesen sein muss. Nur so wird er die angesprochene<br />

Freude und vor allem auch das Handwerk weitergeben können.<br />

die Arbeit in der küche ist hochleistungssport, oder nicht?<br />

Körperlich verlangt dieser Beruf einiges ab. Das ist so. Wer als Koch die<br />

Stunden zählt, ist am falschen Platz. Nicht nur die Arbeit in der Küche<br />

ist anstrengend; viel Zeit beansprucht die Vorbereitung, das mise-<br />

en-place. Das setzt in erster Linie wiederum viel Fachwissen voraus,<br />

sonst werden die Tage und Abende noch länger.<br />

sie sind seit 1999 gastgeber im renommierten Restaurant<br />

sonnenberg. bei ihnen geht viel Prominenz ein und aus. die<br />

Ansprüche sind entsprechend hoch. was ist der grosse<br />

unterschied – neben einer exquisiten küche – zu einem<br />

«normalen» Restaurant?<br />

Das ist vor allem der Aufwand, den wir betreiben müssen – Tag für Tag.<br />

Das fängt an beim qualifizierten Servicepersonal und beim reibungslosen<br />

Ablauf in der Küche. Nicht zu vergessen sind die Basics: das Ambiente<br />

und das Gedeck. Zur Hauptsache: Ein exquisites menu erfordert vor<br />

allem frische und saisongerechte Zutaten. mir ist es auch nicht egal,<br />

woher das Fleisch oder der Fisch kommt. Wir sind bekannt für unser<br />

Kalbskotelett. Ich beziehe das Fleisch von einem metzger in Savognin.<br />

In der Küche benutze ich ein ganz spezielles und hochwertiges olivenöl,<br />

das vor allem bei Salatsaucen und Fisch eingesetzt wird. Es sind<br />

die vielen kleinen Dinge, die scheinbar unwichtig sind, aber eine entscheidende<br />

Rolle spielen.<br />

Alles hat auch hier seine Grenzen. Ich bin ein Verfechter von natürlichen<br />

Geschmacksverstärkern wie olivenöl oder Butter. Die runden ein<br />

menu richtig schön ab. Für mich darf ein Stück Fleisch auch noch Fett<br />

haben; einfach darum, weil es geschmacklich viel besser ist. Eine leichte<br />

Küche kann letztlich nur gesund sein, wenn die Zusammensetzung<br />

mit mehr oder weniger energiereichen Zutaten stimmt.<br />

was kocht starkoch Jacky donatz am liebsten für sich selbst?<br />

(Lacht). Ich habe keine Präferenzen. Ich koche alles gerne und mag<br />

es auch ganz einfach. Zum Beispiel ein frisch zubereiteter Wurst-Käse-<br />

Salat ist doch ein Traum.<br />

welche trends verfolgen sie mit ihrer küche auf dem sonnenberg?<br />

mediterran und ein bisschen «Italianità». Trends werden vielfach von<br />

den medien bestimmt und dann vom Konsumenten auch verlangt.<br />

was sind die häufigsten fehler, die ein hobbykoch begehen kann?<br />

Das schlimmste Übel ist, wenn ein Hobbykoch unvorbereitet an den<br />

Herd geht. Er hat verloren, ehe es losgeht. Wer sein Hobby wirklich<br />

ernst nimmt, der muss sich Zeit nehmen für die menüzusammenstellung,<br />

den Einkauf und die mengenberechnung. Zur guten Vorbereitung<br />

gehören die mise-en-place und natürlich das Zeitmanagement, damit<br />

letztlich alles zum gleichen Zeitpunkt fertig ist.<br />

vier stichworte, vier kurze Antworten.<br />

leidenschaft.<br />

Geht durch den magen.<br />

wein.<br />

Ein sehr wichtiger Begleiter zu einem guten Essen. Ich liebe persönlich<br />

Bordeaux-Weine und edle Tropfen aus der Toscana. Und ich mag vor<br />

allem weisse Schweizer Weine.<br />

erlebnisgastronomie.<br />

Diese beginnt beim Betreten des Lokals: Wie werde ich begrüsst<br />

und welche Atmosphäre erwartet mich.<br />

graubünden.<br />

Ich bin ein Bündner und spüre unvermindert eine grosse Verbundenheit<br />

mit dem Kanton Graubünden.<br />

Auch beim essen ist heute fitness angesagt. schwere und fettige<br />

küche ist verpönt. essen wir uns immer gesünder?<br />

Den Trend zur leichten Küche spüren wir natürlich schon länger. Es<br />

wird fettärmer gekocht, Fleisch und Gemüse werden schonend gegart. gourmetkoch Jacky donatz gibt urs hauri kochtipps.<br />

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menschen im beRuf<br />

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so wird das unvergleichliche<br />

kalbskotelett gemacht.<br />

die marinade verriet der<br />

Profikoch natürlich nicht.


herr hauri, wann haben sie ihre freude am kochen entdeckt?<br />

Bereits während der Schulzeit. Schon als Knabe habe ich in der<br />

Schule (oberstufe) freiwillig die Kochschule besucht. Was ich dort<br />

gelernt habe, versuchte ich dann zu Hause anzuwenden. Ich habe<br />

die Freude am Kochen nie verloren. Sie hat mich selbst im militär<br />

begleitet, als Fourier. Ich stellte nicht nur die menüpläne zusammen,<br />

sondern stand auch selbst ab und zu in der Küche.<br />

trotzdem haben sie den beruf als immobilienbewerter gewählt<br />

und sind nicht koch geworden.<br />

Ich schätze Kochen als Hobby. Der Aufwand ist schon so recht gross,<br />

wenn man es gut machen will. Ich glaube aber nicht, dass ich der<br />

geborene Koch wäre ...<br />

was kochen sie am liebsten?<br />

Vor allem nach einem längeren Auslandaufenthalt halte ich es wie<br />

Profikoch Jacky Donatz. Ich stelle meiner Frau und mir einen<br />

Zigeunersalat zusammen, mit Servelat, Käse, frischen Kräutern<br />

und weiteren Zutaten.<br />

und sonst?<br />

Noch bis vor einigen Jahren habe ich gerne und sehr oft für Gäste<br />

gekocht. Das waren zum Teil aufwendige menüs mit mehreren<br />

Gängen. Dabei habe ich mich aber selber unter Stress gestellt, weil<br />

man als Hobbykoch zu hohe Ansprüche an sich zu stellen scheint. Die<br />

Zubereitung eines Rahmschnitzels mit Nüdeli, die Zubereitung von<br />

Saucenfleisch ganz generell, bereitet mir heute ebenso viel Freude.<br />

ist immobilienfachmann urs hauri auch mitglied<br />

eines kochclubs?<br />

1989 bin ich im Fachmagazin «marmite» auf einen Kochclub in Bern<br />

aufmerksam geworden, der neue mitglieder suchte. So habe ich mich<br />

gemeldet und wurde aufgenommen. Wir kochen einmal im monat<br />

mehrgängige menüs und trinken dazu natürlich die passenden Weine.<br />

Das betone ich ganz besonders, weil ein mitglied das Biologiestudium<br />

mit einer Studienarbeit über önologie abgeschlossen hat.<br />

Jacky donatz im Porträt<br />

geboren 27. Dezember 1951 | zivilstand verheiratet | Ausbildung<br />

Kochlehre Flughafenrestaurants Zürich-Kloten | berufliche laufbahn<br />

Wintersaison Flüela-Hotel, Davos; Sommersaison Hotel Waldhaus,<br />

Vulpera; Wintersaison Grand Hotel Tschuggen, Arosa; Hotel Donatz,<br />

Samedan; Küchenchef mövenpick, Überland Zürich; Küchenchef Castello<br />

del Sole, Ascona; Executive Chef Hotel Zürich La Residence; Gastwirt<br />

Jackyʼs Stapferstube, Zürich; seit 1999 Gastgeber im Restaurant<br />

Sonnenberg, Zürich | stages Gualtiero marchesi, 3-Sterne-Restaurant,<br />

mailand; metropol Beaulieu, 1-Stern-Restaurant, Petit Bedon; 2-Sterne-<br />

Restaurant, Paris; Pâtissierkurse Le Notre Plaisir, Paris | mitglied von<br />

Disciples de la Principauté de monaco; Chaîne des Rôtisseurs, «officier<br />

maître Rôtisseur»; Ehrenpräsident «Amicale des Chefs de Cuisine»,<br />

Verbano; Ehrenmitglied Japanischer Kochverband | Auszeichnungen<br />

1988/89: «Cuoco dʼoro» Schweiz, für authentische italienische Küche;<br />

1997: Club Prosper montagné «Coupe de l’Accueil»; 2006 bis heute:<br />

Kikkoman Botschafter; oktober 2006: Gault millau «Cigarman of the<br />

Year 2007»; oktober 2008: Gault millau 2009 – 15 Punkte; oktober<br />

2010: Gault millau 2011 – 15 Punkte<br />

was bereiten sie gerne zu, obwohl es ihnen nicht immer perfekt<br />

gelingt?<br />

Ich mag sehr gerne Fisch und ärgere mich jedes mal, wenn beim<br />

Anbraten der Fisch Wasser zieht. Und da frage ich mich: Wie um<br />

Gottes Willen macht das der Profi? (Jacky Donatz gibt dem Hobbykoch<br />

einen Tipp: Fisch einfach ein bisschen bemehlen und nicht zu heiss<br />

anbraten, Anmerkung der Redaktion).<br />

welchem starkoch würden sie gerne einmal über die schulter<br />

schauen?<br />

Da gibt es natürlich einige (schmunzelt). Bei Jacky Donatz habe ich das<br />

soeben bei der Zubereitung seines Kalbskoteletts tun können. Die<br />

marinade wollte er mir aber partout nicht verraten. Ja, bei oskar marti<br />

(Chrüter-oski) in der moospinte in Wiggiswil hätte ich gerne einmal<br />

am Herd gestanden. Er hat leider vor zwei Jahren das Restaurant<br />

verkauft (schmunzelt wieder). Wenigstens habe ich ihm dabei helfen<br />

können. Weitere Favoriten wären: Andreas Caminada auf Schloss<br />

Schauenstein, der 2009 zum Schweizer Koch des Jahres gewählt<br />

wurde. oder natürlich auch Gaston Rochat in Les Charbonnières.<br />

kochen sie heute auch fitnessbewusst(er)?<br />

meine Frau und ich hatten mal eine Diätphase und dabei gelernt,<br />

bewusster zu kochen und zu essen. Wir haben in einem Jahr zusammen<br />

24 Kilogramm abgenommen, ohne dabei auf Gutes verzichten zu<br />

müssen. Und so halten wir es auch weiterhin.<br />

was essen sie gerne in einem Restaurant?<br />

Wenn die Küche dafür bekannt ist, wähle ich immer wieder gerne<br />

Kalbsleber mit Rösti.<br />

vier stichworte, vier kurze Antworten.<br />

leidenschaft.<br />

Leidenschaft verbinde ich vor allem mit Freude, motivation und<br />

Genuss in Ausübung einer Tätigkeit. ob das nun als Berufsmann oder<br />

als Hobbykoch geschieht.<br />

wein.<br />

Ich geniesse Wein und bevorzuge das Gebiet Barbaresco im Piemont<br />

sowie das Tessin. Ich lege Wert auf Qualität und lebe ganz nach dem<br />

motto: «Das Leben ist zu kurz, um schlechten Wein zu trinken.»<br />

fast food.<br />

Zu einem Hamburger von «mcDonald's» oder «Burger King»<br />

sage ich ab und zu nicht Nein.<br />

erlebnisgastronomie.<br />

Ein mehrgang-menu mit ausgezeichneter Präsentation auf dem Teller<br />

erachte ich bei jedem guten Koch als ein Erlebnis. Das Auge isst bekanntlich<br />

mit und weckt den Appetit.<br />

urs hauri im Porträt<br />

geboren 18. Juli 1951 | zivilstand verheiratet | erlernter beruf<br />

Kaufmann | heutige tätigkeit Immobilienbewerter bei BDo |<br />

hobbys Kochen, Wandern und Fotografie | mitgliedschaft «Fischermätteli-Chuchi»<br />

Bern<br />

<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 31


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