75 Jahre für Menschen mit Handicap - Procap Grischun
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Rechtsecke: Ausblick auf das Jahr 2006<br />
Was bringt das Jahr 2006?<br />
(Bild zVg)<br />
Von Pascale Hartmann<br />
Rechtsanwältin <strong>Procap</strong> <strong>Grischun</strong><br />
An dieser Stelle wurde Anfangs 2005<br />
der Wunsch formuliert, dass die gesellschaftliche<br />
und politische Toleranz<br />
gegenüber <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Behinderungen<br />
zunehmen möge. Der unsägliche<br />
Begriff der „Scheininvalidität“<br />
geistert leider auch heute noch in den<br />
Köpfen vieler herum. Er hat dazu geführt,<br />
dass der Druck auf die Sozialwerke<br />
und so<strong>mit</strong> auch auf die <strong>Menschen</strong><br />
<strong>mit</strong> Behinderungen noch<br />
immer gross ist. Es weht ein eisiger<br />
Wind im Bereich der Sozialversicherungen.<br />
Dieser wirkt sich auch auf die<br />
laufende Revision der Invalidenversicherung<br />
aus. Die 5. IVG-Revision wird<br />
dieses Jahr im Parlament verabschiedet.<br />
Die Neuerungen sollten Anfangs<br />
2007 in Kraft treten. <strong>Procap</strong> hat sich<br />
am Vernehmlassungsverfahren der 5.<br />
IVG-Revision aktiv beteiligt. Die Vernehmlassung<br />
können Sie auf unserer<br />
Homepage (www.procap.ch) lesen. Es<br />
wird zu einem späteren Zeitpunkt in<br />
der Activa über die wichtigsten Änderungen<br />
dieser Revision berichtet.<br />
Verfahrensrevision im Bereich der IV<br />
Parallel zur 5. IVG-Revision wird auch<br />
das Verfahren im Bereich der Invalidenversicherung<br />
revidiert (Verfahrensrevision).<br />
Geplant ist eine Rückkehr<br />
der IV-Stellen zum Vorbescheidverfahren<br />
anstelle der heutigen Einsprache.<br />
Das Vorbescheidverfahren<br />
ist ein informelles Verfahren, in dem<br />
die Einwände der Versicherten der IV-<br />
Stelle mündlich oder schriftlich unterbreitet<br />
werden können.<br />
Das bisher kostenlose Verfahren am<br />
kantonalen Verwaltungsgericht und<br />
am Eidgenössischen Versicherungsgericht<br />
(EVG) soll neu kosten. Die Politiker<br />
erhoffen sich hiervon eine Reduktion<br />
der Beschwerden. Es ist fraglich,<br />
ob da<strong>mit</strong> dieses Ziel erreicht werden<br />
kann. Bedürftige Versicherte, die<br />
sich ein Gerichtsverfahren finanziell<br />
nicht leisten können, haben Anspruch<br />
auf unentgeltliche Prozessführung.<br />
Das heisst, sie werden von der Kostenpflicht<br />
befreit.<br />
Die wichtigste und wohl auch<br />
einschneidenste Veränderung ist die<br />
Einschränkung der Überprüfungsbefugnis<br />
durch das Eidgenössische<br />
Versicherungsgericht. Das oberste<br />
schweizerische Gericht wird nur noch<br />
Rechtsfragen überprüfen. Sachverhaltsfragen,<br />
wie zum Beispiel, auf<br />
welchen Arztbericht abgestellt werden<br />
soll oder ob die gesundheitlichen<br />
Probleme von der IV-Stelle gebührend<br />
berücksichtigt wurden, kann das EVG<br />
nicht mehr überprüfen. Da<strong>mit</strong> hat in<br />
<strong>für</strong> die Rente wichtigen Fragen das<br />
kantonale Gericht das letzte Wort.<br />
Praktisch fällt also eine Gerichtsinstanz<br />
weg. Da die Qualität der kantonalen<br />
Urteile zum Teil sehr unterschiedlich<br />
ist, wird dies eine Ungleichbehandlung<br />
der versicherten Personen<br />
zur Folge haben. So kann es neu<br />
eine Rolle spielen, ob jemand im Kanton<br />
Graubünden oder Kanton Zürich<br />
einen Antrag auf IV-Rente stellt. Die<br />
einheitliche Rechtssprechung <strong>für</strong> alle<br />
Bürger der Schweiz ist gefährdet.<br />
<strong>Procap</strong> hat sich zusammen <strong>mit</strong><br />
andern Behindertenverbänden stark<br />
gemacht und gegen diese Verfahrensstraffung<br />
opponiert. Auch im<br />
neuen Jahr wird sich <strong>Procap</strong> im Interesse<br />
von <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Behinderungen<br />
einsetzen. Dies ist gerade in der<br />
heutigen Zeit wichtig. In diesem Sinne<br />
möchten wir uns auch bei ihnen<br />
bedanken. Durch ihre Mitgliedschaft<br />
und Mitarbeit in unserem Verband<br />
leisten sie einen wichtigen Beitrag.<br />
Alles, was Recht ist!<br />
„Sich im Dschungel der Sozialversicherungsgesetze<br />
zurecht zu finden,<br />
ist <strong>für</strong> Laien schwierig. <strong>Menschen</strong><br />
<strong>mit</strong> Behinderung finden in<br />
<strong>Procap</strong> die kompetente Partnerin.“<br />
Ein spezialisiertes Team beschäftigt<br />
sich bei <strong>Procap</strong> <strong>mit</strong> sämtlichen<br />
Fragen der Sozialversicherung. Erfahrene<br />
Anwältinnen und Anwälte<br />
beraten <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> unterschiedlichsten<br />
Behinderungen,<br />
führen juristische Korrespondenz<br />
und vertreten berechtigte Ansprüche<br />
notfalls bis vor Bundesgericht.<br />
Wir sorgen da<strong>für</strong>, dass die einschlägigen<br />
Gesetze auch tatsächlich im<br />
Sinnen der betroffenen <strong>Menschen</strong><br />
<strong>mit</strong> Behinderungen vollzogen werden.<br />
Als Mitglied von <strong>Procap</strong> erhalten<br />
sie im Falle einer Behinderung Beratung<br />
zu folgenden Themen:<br />
- Invalidenversicherung (IV)<br />
- Obligatorische Unfallversicherung<br />
(UVG)<br />
- Obligatorische Krankenversicherung<br />
(KVG)<br />
- Berufliche Vorsorge (BVG)<br />
- Ergänzungsleistung (EL)<br />
- Militärversicherung (MV)<br />
Benötigen sie rechtliche Unterstützung?<br />
Wenden sie sich bitte an unsere regionalen<br />
Beratungsstellen (siehe<br />
Kontaktadressen auf Seite 12). Ihre<br />
regionale Beratungsstelle hilft ihnen<br />
kompetent weiter und ver<strong>mit</strong>telt<br />
ihnen bei Bedarf einen Termin<br />
<strong>für</strong> die Rechtssprechstunde auf der<br />
Geschäftsstelle in Chur.<br />
Die nächsten Rechtssprechstunden<br />
finden an folgenden Daten<br />
statt:<br />
Dienstag, 7. März 2006<br />
Dienstag, 11. April 2006<br />
Dienstag, 16. Mai 2006