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75 Jahre für Menschen mit Handicap - Procap Grischun

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Rechtsecke: Ausblick auf das Jahr 2006<br />

Was bringt das Jahr 2006?<br />

(Bild zVg)<br />

Von Pascale Hartmann<br />

Rechtsanwältin <strong>Procap</strong> <strong>Grischun</strong><br />

An dieser Stelle wurde Anfangs 2005<br />

der Wunsch formuliert, dass die gesellschaftliche<br />

und politische Toleranz<br />

gegenüber <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Behinderungen<br />

zunehmen möge. Der unsägliche<br />

Begriff der „Scheininvalidität“<br />

geistert leider auch heute noch in den<br />

Köpfen vieler herum. Er hat dazu geführt,<br />

dass der Druck auf die Sozialwerke<br />

und so<strong>mit</strong> auch auf die <strong>Menschen</strong><br />

<strong>mit</strong> Behinderungen noch<br />

immer gross ist. Es weht ein eisiger<br />

Wind im Bereich der Sozialversicherungen.<br />

Dieser wirkt sich auch auf die<br />

laufende Revision der Invalidenversicherung<br />

aus. Die 5. IVG-Revision wird<br />

dieses Jahr im Parlament verabschiedet.<br />

Die Neuerungen sollten Anfangs<br />

2007 in Kraft treten. <strong>Procap</strong> hat sich<br />

am Vernehmlassungsverfahren der 5.<br />

IVG-Revision aktiv beteiligt. Die Vernehmlassung<br />

können Sie auf unserer<br />

Homepage (www.procap.ch) lesen. Es<br />

wird zu einem späteren Zeitpunkt in<br />

der Activa über die wichtigsten Änderungen<br />

dieser Revision berichtet.<br />

Verfahrensrevision im Bereich der IV<br />

Parallel zur 5. IVG-Revision wird auch<br />

das Verfahren im Bereich der Invalidenversicherung<br />

revidiert (Verfahrensrevision).<br />

Geplant ist eine Rückkehr<br />

der IV-Stellen zum Vorbescheidverfahren<br />

anstelle der heutigen Einsprache.<br />

Das Vorbescheidverfahren<br />

ist ein informelles Verfahren, in dem<br />

die Einwände der Versicherten der IV-<br />

Stelle mündlich oder schriftlich unterbreitet<br />

werden können.<br />

Das bisher kostenlose Verfahren am<br />

kantonalen Verwaltungsgericht und<br />

am Eidgenössischen Versicherungsgericht<br />

(EVG) soll neu kosten. Die Politiker<br />

erhoffen sich hiervon eine Reduktion<br />

der Beschwerden. Es ist fraglich,<br />

ob da<strong>mit</strong> dieses Ziel erreicht werden<br />

kann. Bedürftige Versicherte, die<br />

sich ein Gerichtsverfahren finanziell<br />

nicht leisten können, haben Anspruch<br />

auf unentgeltliche Prozessführung.<br />

Das heisst, sie werden von der Kostenpflicht<br />

befreit.<br />

Die wichtigste und wohl auch<br />

einschneidenste Veränderung ist die<br />

Einschränkung der Überprüfungsbefugnis<br />

durch das Eidgenössische<br />

Versicherungsgericht. Das oberste<br />

schweizerische Gericht wird nur noch<br />

Rechtsfragen überprüfen. Sachverhaltsfragen,<br />

wie zum Beispiel, auf<br />

welchen Arztbericht abgestellt werden<br />

soll oder ob die gesundheitlichen<br />

Probleme von der IV-Stelle gebührend<br />

berücksichtigt wurden, kann das EVG<br />

nicht mehr überprüfen. Da<strong>mit</strong> hat in<br />

<strong>für</strong> die Rente wichtigen Fragen das<br />

kantonale Gericht das letzte Wort.<br />

Praktisch fällt also eine Gerichtsinstanz<br />

weg. Da die Qualität der kantonalen<br />

Urteile zum Teil sehr unterschiedlich<br />

ist, wird dies eine Ungleichbehandlung<br />

der versicherten Personen<br />

zur Folge haben. So kann es neu<br />

eine Rolle spielen, ob jemand im Kanton<br />

Graubünden oder Kanton Zürich<br />

einen Antrag auf IV-Rente stellt. Die<br />

einheitliche Rechtssprechung <strong>für</strong> alle<br />

Bürger der Schweiz ist gefährdet.<br />

<strong>Procap</strong> hat sich zusammen <strong>mit</strong><br />

andern Behindertenverbänden stark<br />

gemacht und gegen diese Verfahrensstraffung<br />

opponiert. Auch im<br />

neuen Jahr wird sich <strong>Procap</strong> im Interesse<br />

von <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Behinderungen<br />

einsetzen. Dies ist gerade in der<br />

heutigen Zeit wichtig. In diesem Sinne<br />

möchten wir uns auch bei ihnen<br />

bedanken. Durch ihre Mitgliedschaft<br />

und Mitarbeit in unserem Verband<br />

leisten sie einen wichtigen Beitrag.<br />

Alles, was Recht ist!<br />

„Sich im Dschungel der Sozialversicherungsgesetze<br />

zurecht zu finden,<br />

ist <strong>für</strong> Laien schwierig. <strong>Menschen</strong><br />

<strong>mit</strong> Behinderung finden in<br />

<strong>Procap</strong> die kompetente Partnerin.“<br />

Ein spezialisiertes Team beschäftigt<br />

sich bei <strong>Procap</strong> <strong>mit</strong> sämtlichen<br />

Fragen der Sozialversicherung. Erfahrene<br />

Anwältinnen und Anwälte<br />

beraten <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> unterschiedlichsten<br />

Behinderungen,<br />

führen juristische Korrespondenz<br />

und vertreten berechtigte Ansprüche<br />

notfalls bis vor Bundesgericht.<br />

Wir sorgen da<strong>für</strong>, dass die einschlägigen<br />

Gesetze auch tatsächlich im<br />

Sinnen der betroffenen <strong>Menschen</strong><br />

<strong>mit</strong> Behinderungen vollzogen werden.<br />

Als Mitglied von <strong>Procap</strong> erhalten<br />

sie im Falle einer Behinderung Beratung<br />

zu folgenden Themen:<br />

- Invalidenversicherung (IV)<br />

- Obligatorische Unfallversicherung<br />

(UVG)<br />

- Obligatorische Krankenversicherung<br />

(KVG)<br />

- Berufliche Vorsorge (BVG)<br />

- Ergänzungsleistung (EL)<br />

- Militärversicherung (MV)<br />

Benötigen sie rechtliche Unterstützung?<br />

Wenden sie sich bitte an unsere regionalen<br />

Beratungsstellen (siehe<br />

Kontaktadressen auf Seite 12). Ihre<br />

regionale Beratungsstelle hilft ihnen<br />

kompetent weiter und ver<strong>mit</strong>telt<br />

ihnen bei Bedarf einen Termin<br />

<strong>für</strong> die Rechtssprechstunde auf der<br />

Geschäftsstelle in Chur.<br />

Die nächsten Rechtssprechstunden<br />

finden an folgenden Daten<br />

statt:<br />

Dienstag, 7. März 2006<br />

Dienstag, 11. April 2006<br />

Dienstag, 16. Mai 2006

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