Zirn_1820_web
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Der<br />
Der<br />
Lokalanzeiger<br />
Lokalanzeiger<br />
| Ausgabe<br />
· Ausgabe<br />
Stadt<br />
Stadt<br />
<strong>Zirn</strong>dorf<br />
<strong>Zirn</strong>dorf 23.<br />
23.10.2020<br />
10. 2020<br />
Auch im Bereich von Straßenbeleuchtung, Verkehrsschildern und Straßennamensschildern<br />
sind Bäume, Hecken und Sträucher soweit zurückzuschneiden,<br />
dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können<br />
und die Beschilderung stets ohne Einschränkung erkannt und gelesen werden<br />
kann.<br />
Bitte bedenken Sie auch, dass bei Unfällen und Sachbeschädigungen der<br />
Grundstückseigentümer für Schäden ebenfalls in die Haftung gezogen<br />
werden kann. Durch Ihr pflichtbewusstes Handeln können Sie als<br />
Grundstückseigentümer mithelfen, Unfälle und Sachbeschädigungen von<br />
vornherein zu vermeiden und sich selbst unter Umständen viel Ärger, Unannehmlichkeiten<br />
und Entschädigungsansprüche ersparen.<br />
Zur Veranschaulichung ist das Lichtraumprofil an öffentlichen Straßen,<br />
Wegen und Plätzen im nachfolgenden Schaubild nochmals dargestellt:<br />
Die Gehwege müssen so breit geräumt und gestreut werden, wie es für<br />
den Fußgängerverkehr nötig ist. In Straßen, in denen ein Gehweg baulich<br />
nicht angelegt ist, so beispielsweise in verkehrsberuhigten Bereichen, ist<br />
eine für den Fußgängerverkehr ausreichend breite Gehbahn (ca. 120 cm)<br />
zu räumen und zu streuen.<br />
Die Gehwege und -bahnen sind von Schnee- und soweit dies ohne Beschädigung<br />
möglich ist – auch von Eisplatten frei zu machen.<br />
Wann muss geräumt werden?<br />
Die Sicherungspflicht besteht an Werktagen von 7 bis 20 Uhr, an Sonnund<br />
Feiertagen von 8 bis 20 Uhr.<br />
Welche Mittel dürfen zum Einsatz kommen?<br />
Bei Glätte ist mit nachhaltig abstumpfenden Mitteln, z.B. Splitt oder Sand,<br />
ausreichend zu streuen. Die Verwendungvon Auftaumitteln wie Streusalz<br />
ist verboten. Streumittel dürfen lediglich während der Lagerung mit etwas<br />
Streusalz (etwa 10 %) versetzt werden, um ein Verklumpen zu verhindern.<br />
Wohin mit dem Schnee?<br />
Abgeschobene Schnee- und Eismassen sind am Rande des Gehwegs abzulagern,<br />
wenn der Fußgängerverkehr dadurch nicht gefährdet wird. Nur<br />
bei größeren Schneemassen darf ausnahmsweise der Fahrbahnrand zur<br />
Lagerung der abgeschobenen Schnee und Eismassen benutzt werden,<br />
wobei Straßenrinnen, Regeneinlässe und Durchgänge unbedingt freizuhalten<br />
sind.<br />
Die Stadt <strong>Zirn</strong>dorf selbst wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Fahrbahnen<br />
und Hauptverkehrsstraßen räumen und streuen, wobei die Trassen<br />
des öffentlichen Personennahverkehrs und Gefällestrecken hier Vorrang<br />
haben. Die Fahrbahnen der Nebenstraßen werden generell nicht geräumt<br />
und gestreut, außer bei besonderen Gefahrenlagen.<br />
Auf die Bestimmungen der Verordnung der Stadt <strong>Zirn</strong>dorf über die Reinhaltung<br />
und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der<br />
Gehbahnen im Winter wird hingewiesen.<br />
Fragen zum Thema „Räumen und Streuen“ können an die Stadt <strong>Zirn</strong>dorf,<br />
Ordnungsamt, unter Tel. 0911 / 9600 – 166, 116, 117, 174 oder 176 gerichtet<br />
werden.<br />
Für Rückfragen steht Ihnen die Stadt <strong>Zirn</strong>dorf, Ordnungsamt, unter Tel.<br />
0911/9600 – 166, 116, 174 bzw. 117 gerne zur Verfügung.<br />
INFORMATIONEN ZUR RÄUM- UND STREUPFLICHT<br />
IN DER STADT ZIRNDORF<br />
Nachdem der Winter in Kürze wieder Einzug halten wird, sieht sich die<br />
Stadtverwaltung veranlasst auf die Vorschriften der für den gesamten Bereich<br />
der Stadt <strong>Zirn</strong>dorf geltenden Verordnung über die Reinhaltung und<br />
Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im<br />
Winter hinzuweisen.<br />
Wer muss räumen und streuen?<br />
Alle Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken im Stadtgebiet<br />
sind dazu verpflichtet, die Gehwege bei Schnee oder Glatteis zu<br />
räumen und zu streuen. Diese Verpflichtung gilt gleichermaßen für die<br />
Eigentümer von sog. Hinterliegergrundstücken, die zwar nicht direkt an<br />
eine öffentliche Straße angrenzen, aber über sie erschlossen sind, beispielsweise<br />
über einen Privatweg oder ein Geh- und Fahrtrecht. Ruhen auf<br />
dem Grundstück Erbbau-, Nießbrauch-, Nutzungs-, Wohnungsrechte oder<br />
sonstige zur dinglichen Nutzung des Grundstücks bestehende Berechtigungen,<br />
so sind die Inhaber dieser Rechte räum- und streupflichtig.<br />
(Hinweis: Eine Hinterliegereigenschaft ist lediglich dann gegeben, wenn<br />
Zufahrt oder Zugang zum Grundstück über das an der Straße liegende<br />
Grundstück erfolgen. Soweit ein Grundstück selbst nicht direkt an der öffentlichen<br />
Straße liegt, Zufahrt oder Zugang aber über einen Privatweg<br />
von dieser aus erfolgen, liegt keine Hinterliegereigenschaft in Bezug auf<br />
das direkt an der Straße liegende vordere Grundstück vor).<br />
Was muss geräumt werden?<br />
Zu räumen und zu streuen sind die Gehwege vor dem Grundstück auf dessen<br />
gesamter Länge. Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straßen,<br />
so umfasst die Räum- und Streupflicht die Gehwege jeder der<br />
angrenzenden Straßen.<br />
Fahrt zum<br />
Weißwurstmuseum nach<br />
Neumarkt<br />
WEIHERHOF - Es ist kein Faschingsscherz,<br />
wenn die AWO<br />
am Mittwoch, den 11. November<br />
2020, zu einer Fahrt nach<br />
Neumarkt einlädt. Der Bus startet<br />
um 9.10 Uhr bei der Begegnungsstätte<br />
am Dorfplatz. Es<br />
gibt Zustiegsmöglichkeiten in<br />
Weiherhof-Ost (9.20 Uhr), in der<br />
Kneippallee (9.25 Uhr) und am<br />
<strong>Zirn</strong>dorfer Bahnhof (9.35 Uhr).<br />
Bei Bedarf hält er auch um 9.40<br />
Uhr in Oberasbach bei der Jet-<br />
Tankstelle.<br />
Besucht wird zunächst das<br />
1. Bayerische Metzgerei- und<br />
Weißwurstmuseum. Zu sehen ist<br />
eine komplette, rund 150 Jahre<br />
alte und original erhaltene Metzgerei-Ausstattung.<br />
Die nostalgischen<br />
Gerätschaften – fast alle<br />
noch funktionstüchtig – sind auf<br />
150 qm in der Reihenfolge ihrer<br />
früheren Verwendung ausgestellt,<br />
so dass der Produktionsablauf<br />
in einer Metzgerei des 18.<br />
bis 19. Jahrhunderts verdeutlicht<br />
wird.<br />
Anschließend ist ausreichend<br />
Zeit für die Mittagspause im angrenzenden<br />
Gasthof. Gegen halb<br />
drei Uhr beginnt eine einstündige<br />
Stadtführung, bei der möglicherweise<br />
auch der Pelzmärtel<br />
zu treffen ist. Die Teilnehmergebühr<br />
beträgt 26,50 Euro für die<br />
Busfahrt, die Besichtigung des<br />
Museums und die Stadtführung.<br />
Für 16 Uhr ist die Rückfahrt geplant.<br />
Die Tagesfahrt kann nur stattfinden,<br />
wenn ausreichend Anmeldungen<br />
bei der AWO-Vorsitzenden<br />
Heidi Übler (Telefon<br />
0911 - 601688) bzw. bei Heidi<br />
Ewert vom Seniorenbeirat (Telefon<br />
0911 - 602210) vorliegen.<br />
Die coronabedingten Regeln<br />
sind zu beachten, ein Mund-Nase-Schutz<br />
ist mitzubringen.<br />
Der nächste <strong>Zirn</strong>dorfer Lokalanzeiger erscheint am 6. Nov. 2020.<br />
6 6