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Der<br />

Der<br />

Lokalanzeiger<br />

Lokalanzeiger<br />

| Ausgabe<br />

· Ausgabe<br />

Stadt<br />

Stadt<br />

<strong>Zirn</strong>dorf<br />

<strong>Zirn</strong>dorf 23.<br />

23.10.2020<br />

10. 2020<br />

Auch im Bereich von Straßenbeleuchtung, Verkehrsschildern und Straßennamensschildern<br />

sind Bäume, Hecken und Sträucher soweit zurückzuschneiden,<br />

dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können<br />

und die Beschilderung stets ohne Einschränkung erkannt und gelesen werden<br />

kann.<br />

Bitte bedenken Sie auch, dass bei Unfällen und Sachbeschädigungen der<br />

Grundstückseigentümer für Schäden ebenfalls in die Haftung gezogen<br />

werden kann. Durch Ihr pflichtbewusstes Handeln können Sie als<br />

Grundstückseigentümer mithelfen, Unfälle und Sachbeschädigungen von<br />

vornherein zu vermeiden und sich selbst unter Umständen viel Ärger, Unannehmlichkeiten<br />

und Entschädigungsansprüche ersparen.<br />

Zur Veranschaulichung ist das Lichtraumprofil an öffentlichen Straßen,<br />

Wegen und Plätzen im nachfolgenden Schaubild nochmals dargestellt:<br />

Die Gehwege müssen so breit geräumt und gestreut werden, wie es für<br />

den Fußgängerverkehr nötig ist. In Straßen, in denen ein Gehweg baulich<br />

nicht angelegt ist, so beispielsweise in verkehrsberuhigten Bereichen, ist<br />

eine für den Fußgängerverkehr ausreichend breite Gehbahn (ca. 120 cm)<br />

zu räumen und zu streuen.<br />

Die Gehwege und -bahnen sind von Schnee- und soweit dies ohne Beschädigung<br />

möglich ist – auch von Eisplatten frei zu machen.<br />

Wann muss geräumt werden?<br />

Die Sicherungspflicht besteht an Werktagen von 7 bis 20 Uhr, an Sonnund<br />

Feiertagen von 8 bis 20 Uhr.<br />

Welche Mittel dürfen zum Einsatz kommen?<br />

Bei Glätte ist mit nachhaltig abstumpfenden Mitteln, z.B. Splitt oder Sand,<br />

ausreichend zu streuen. Die Verwendungvon Auftaumitteln wie Streusalz<br />

ist verboten. Streumittel dürfen lediglich während der Lagerung mit etwas<br />

Streusalz (etwa 10 %) versetzt werden, um ein Verklumpen zu verhindern.<br />

Wohin mit dem Schnee?<br />

Abgeschobene Schnee- und Eismassen sind am Rande des Gehwegs abzulagern,<br />

wenn der Fußgängerverkehr dadurch nicht gefährdet wird. Nur<br />

bei größeren Schneemassen darf ausnahmsweise der Fahrbahnrand zur<br />

Lagerung der abgeschobenen Schnee und Eismassen benutzt werden,<br />

wobei Straßenrinnen, Regeneinlässe und Durchgänge unbedingt freizuhalten<br />

sind.<br />

Die Stadt <strong>Zirn</strong>dorf selbst wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Fahrbahnen<br />

und Hauptverkehrsstraßen räumen und streuen, wobei die Trassen<br />

des öffentlichen Personennahverkehrs und Gefällestrecken hier Vorrang<br />

haben. Die Fahrbahnen der Nebenstraßen werden generell nicht geräumt<br />

und gestreut, außer bei besonderen Gefahrenlagen.<br />

Auf die Bestimmungen der Verordnung der Stadt <strong>Zirn</strong>dorf über die Reinhaltung<br />

und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der<br />

Gehbahnen im Winter wird hingewiesen.<br />

Fragen zum Thema „Räumen und Streuen“ können an die Stadt <strong>Zirn</strong>dorf,<br />

Ordnungsamt, unter Tel. 0911 / 9600 – 166, 116, 117, 174 oder 176 gerichtet<br />

werden.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen die Stadt <strong>Zirn</strong>dorf, Ordnungsamt, unter Tel.<br />

0911/9600 – 166, 116, 174 bzw. 117 gerne zur Verfügung.<br />

INFORMATIONEN ZUR RÄUM- UND STREUPFLICHT<br />

IN DER STADT ZIRNDORF<br />

Nachdem der Winter in Kürze wieder Einzug halten wird, sieht sich die<br />

Stadtverwaltung veranlasst auf die Vorschriften der für den gesamten Bereich<br />

der Stadt <strong>Zirn</strong>dorf geltenden Verordnung über die Reinhaltung und<br />

Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im<br />

Winter hinzuweisen.<br />

Wer muss räumen und streuen?<br />

Alle Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken im Stadtgebiet<br />

sind dazu verpflichtet, die Gehwege bei Schnee oder Glatteis zu<br />

räumen und zu streuen. Diese Verpflichtung gilt gleichermaßen für die<br />

Eigentümer von sog. Hinterliegergrundstücken, die zwar nicht direkt an<br />

eine öffentliche Straße angrenzen, aber über sie erschlossen sind, beispielsweise<br />

über einen Privatweg oder ein Geh- und Fahrtrecht. Ruhen auf<br />

dem Grundstück Erbbau-, Nießbrauch-, Nutzungs-, Wohnungsrechte oder<br />

sonstige zur dinglichen Nutzung des Grundstücks bestehende Berechtigungen,<br />

so sind die Inhaber dieser Rechte räum- und streupflichtig.<br />

(Hinweis: Eine Hinterliegereigenschaft ist lediglich dann gegeben, wenn<br />

Zufahrt oder Zugang zum Grundstück über das an der Straße liegende<br />

Grundstück erfolgen. Soweit ein Grundstück selbst nicht direkt an der öffentlichen<br />

Straße liegt, Zufahrt oder Zugang aber über einen Privatweg<br />

von dieser aus erfolgen, liegt keine Hinterliegereigenschaft in Bezug auf<br />

das direkt an der Straße liegende vordere Grundstück vor).<br />

Was muss geräumt werden?<br />

Zu räumen und zu streuen sind die Gehwege vor dem Grundstück auf dessen<br />

gesamter Länge. Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straßen,<br />

so umfasst die Räum- und Streupflicht die Gehwege jeder der<br />

angrenzenden Straßen.<br />

Fahrt zum<br />

Weißwurstmuseum nach<br />

Neumarkt<br />

WEIHERHOF - Es ist kein Faschingsscherz,<br />

wenn die AWO<br />

am Mittwoch, den 11. November<br />

2020, zu einer Fahrt nach<br />

Neumarkt einlädt. Der Bus startet<br />

um 9.10 Uhr bei der Begegnungsstätte<br />

am Dorfplatz. Es<br />

gibt Zustiegsmöglichkeiten in<br />

Weiherhof-Ost (9.20 Uhr), in der<br />

Kneippallee (9.25 Uhr) und am<br />

<strong>Zirn</strong>dorfer Bahnhof (9.35 Uhr).<br />

Bei Bedarf hält er auch um 9.40<br />

Uhr in Oberasbach bei der Jet-<br />

Tankstelle.<br />

Besucht wird zunächst das<br />

1. Bayerische Metzgerei- und<br />

Weißwurstmuseum. Zu sehen ist<br />

eine komplette, rund 150 Jahre<br />

alte und original erhaltene Metzgerei-Ausstattung.<br />

Die nostalgischen<br />

Gerätschaften – fast alle<br />

noch funktionstüchtig – sind auf<br />

150 qm in der Reihenfolge ihrer<br />

früheren Verwendung ausgestellt,<br />

so dass der Produktionsablauf<br />

in einer Metzgerei des 18.<br />

bis 19. Jahrhunderts verdeutlicht<br />

wird.<br />

Anschließend ist ausreichend<br />

Zeit für die Mittagspause im angrenzenden<br />

Gasthof. Gegen halb<br />

drei Uhr beginnt eine einstündige<br />

Stadtführung, bei der möglicherweise<br />

auch der Pelzmärtel<br />

zu treffen ist. Die Teilnehmergebühr<br />

beträgt 26,50 Euro für die<br />

Busfahrt, die Besichtigung des<br />

Museums und die Stadtführung.<br />

Für 16 Uhr ist die Rückfahrt geplant.<br />

Die Tagesfahrt kann nur stattfinden,<br />

wenn ausreichend Anmeldungen<br />

bei der AWO-Vorsitzenden<br />

Heidi Übler (Telefon<br />

0911 - 601688) bzw. bei Heidi<br />

Ewert vom Seniorenbeirat (Telefon<br />

0911 - 602210) vorliegen.<br />

Die coronabedingten Regeln<br />

sind zu beachten, ein Mund-Nase-Schutz<br />

ist mitzubringen.<br />

Der nächste <strong>Zirn</strong>dorfer Lokalanzeiger erscheint am 6. Nov. 2020.<br />

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