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indoor & outdoor climbing - SAC Sektion Interlaken

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Z`Bärg mit Chopf<br />

Nr. 4 Fortbildungspflicht für Tourenleiter<br />

12<br />

Werter Clubnachrichtenleser<br />

Die Rubrik „Z`Bärg mit Chopf“ soll Wissenswertes aus dem ganzen Segment des<br />

Bergsteigens beinhalten, seien es Knoten- und Sicherungstechniken, Organisation und<br />

Planung, wie auch Umwelt und Konfliktzonen, usw.<br />

Diesen Z`Bärg mit Chopf nutze ich, um die wichtigsten Punkte der Ansprache am letzten<br />

Tourenleiter und Hüttenwartabend zusammenzufassen. Alle, die nicht dabei waren,<br />

können sich dadurch ein Bild machen, wie ab dem 1. Januar 2010 das Reglement<br />

„Tourenleiteranerkennung und Fortbildungspflicht“ umgesetzt wird.<br />

Das kommende Jahr ist eine kleine Revolution im <strong>SAC</strong> Tourenwesen. Hoch- und Skitouren<br />

ab dem Schwierigkeitsgrad WS, Kletter- und Felstouren sowie Alpinwandern ab T5 dürfen in<br />

Zukunft nur noch von anerkannten <strong>SAC</strong> Tourenleiter (Alpine Tourenleiter!) geleitet werden!<br />

Dies gilt natürlich nur für Touren, die für das Tourenprogramm der <strong>Sektion</strong>en durchgeführt<br />

werden. In der ersten Runde konnten die Tourenchefs einige bisherige Tourenleiter nach<br />

klaren Vorgaben als offizielle Tourenleiter anerkennen, ohne dass diese einen Kurs machen<br />

mussten. Ab sofort ist aber nur noch der Weg über einen Tourenleiterkurs des <strong>SAC</strong>’s, J+S-<br />

Kurses oder der Bergführerausbildung möglich, um zu dieser Anerkennung zu gelangen.<br />

Das erfordert zwar von den Tourenleitern einen zusätzlichen Aufwand, doch werden sie<br />

dadurch auf ihre grosse Verantwortung vorbereitet. Zudem können sich die Teilnehmer<br />

von <strong>SAC</strong> Touren auf eine kompetente Leitung verlassen.<br />

Eine weitere Massnahme, um das Wissen und die Praxis der Tourenleiter aktuell zu halten ist<br />

die Fortbildungspflicht. So müssen aktive Tourenleiter innerhalb von 6 Jahren 3 Tage an<br />

Wiederholungskursen teilnehmen. Als Tag gerechnet werden Kurse, die mindestens 6 Std.<br />

dauern. Kürzere Kurse werden auch erfasst. Erreicht man zusammengezählt 6Std., so wird<br />

dies auch als Tag gerechnet.<br />

Erfüllt ein Tourenleiter diese Fortbildungspflicht nicht, so darf er keine Touren mehr leiten. Es<br />

bleiben ihm aber weitere 4 Jahre, um diese Pflicht nachzuholen. Lässt er auch diese Zeit<br />

verstreichen ohne sich weiterzubilden, so erlischt seine Tourenleiteranerkennung endgültig.

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