indoor & outdoor climbing - SAC Sektion Interlaken
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Z`Bärg mit Chopf<br />
Nr. 4 Fortbildungspflicht für Tourenleiter<br />
12<br />
Werter Clubnachrichtenleser<br />
Die Rubrik „Z`Bärg mit Chopf“ soll Wissenswertes aus dem ganzen Segment des<br />
Bergsteigens beinhalten, seien es Knoten- und Sicherungstechniken, Organisation und<br />
Planung, wie auch Umwelt und Konfliktzonen, usw.<br />
Diesen Z`Bärg mit Chopf nutze ich, um die wichtigsten Punkte der Ansprache am letzten<br />
Tourenleiter und Hüttenwartabend zusammenzufassen. Alle, die nicht dabei waren,<br />
können sich dadurch ein Bild machen, wie ab dem 1. Januar 2010 das Reglement<br />
„Tourenleiteranerkennung und Fortbildungspflicht“ umgesetzt wird.<br />
Das kommende Jahr ist eine kleine Revolution im <strong>SAC</strong> Tourenwesen. Hoch- und Skitouren<br />
ab dem Schwierigkeitsgrad WS, Kletter- und Felstouren sowie Alpinwandern ab T5 dürfen in<br />
Zukunft nur noch von anerkannten <strong>SAC</strong> Tourenleiter (Alpine Tourenleiter!) geleitet werden!<br />
Dies gilt natürlich nur für Touren, die für das Tourenprogramm der <strong>Sektion</strong>en durchgeführt<br />
werden. In der ersten Runde konnten die Tourenchefs einige bisherige Tourenleiter nach<br />
klaren Vorgaben als offizielle Tourenleiter anerkennen, ohne dass diese einen Kurs machen<br />
mussten. Ab sofort ist aber nur noch der Weg über einen Tourenleiterkurs des <strong>SAC</strong>’s, J+S-<br />
Kurses oder der Bergführerausbildung möglich, um zu dieser Anerkennung zu gelangen.<br />
Das erfordert zwar von den Tourenleitern einen zusätzlichen Aufwand, doch werden sie<br />
dadurch auf ihre grosse Verantwortung vorbereitet. Zudem können sich die Teilnehmer<br />
von <strong>SAC</strong> Touren auf eine kompetente Leitung verlassen.<br />
Eine weitere Massnahme, um das Wissen und die Praxis der Tourenleiter aktuell zu halten ist<br />
die Fortbildungspflicht. So müssen aktive Tourenleiter innerhalb von 6 Jahren 3 Tage an<br />
Wiederholungskursen teilnehmen. Als Tag gerechnet werden Kurse, die mindestens 6 Std.<br />
dauern. Kürzere Kurse werden auch erfasst. Erreicht man zusammengezählt 6Std., so wird<br />
dies auch als Tag gerechnet.<br />
Erfüllt ein Tourenleiter diese Fortbildungspflicht nicht, so darf er keine Touren mehr leiten. Es<br />
bleiben ihm aber weitere 4 Jahre, um diese Pflicht nachzuholen. Lässt er auch diese Zeit<br />
verstreichen ohne sich weiterzubilden, so erlischt seine Tourenleiteranerkennung endgültig.