Januar 2007 - Bauen Wohnen Immobilien
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Wohnungspolitik sozial gestalten<br />
Liebe Leserinnen<br />
und Leser,<br />
in der Niedersächsischen Verfassung<br />
ist die Versorgung der<br />
Bevölkerung mit angemessenem<br />
Wohnraum verankert.<br />
Diese Verpflichtung ist heutzutage<br />
insbesondere unter<br />
Berücksichtigung der demografischen<br />
Entwicklungen in<br />
unserem Lande von großer<br />
Bedeutung.<br />
Bislang gelten für das Wohnungswesen<br />
im Wesentlichen<br />
bundeseinheitliche gesetzliche<br />
Vorgaben. Mit der Föderalismusreform<br />
haben die Länder<br />
zum 01.09.2006 nunmehr<br />
für wesentliche Bereiche des<br />
Wohnungswesens die ausschließlicheGesetzgebungskompetenz<br />
erhalten. Von dieser<br />
neuen Kompetenz soll in<br />
Niedersachsen baldmöglichst<br />
Gebrauch gemacht werden.<br />
So soll beispielsweise das<br />
Wohnraumförderungsgesetzes<br />
des Bundes durch ein NiedersächsischesWohnraumfördergesetz<br />
ersetzt werden.<br />
Wie bereits erwähnt, haben<br />
sich die Herausforderungen<br />
an ein nachfragegerechtes<br />
<strong>Wohnen</strong> in den letzten Jahren<br />
vor dem Hintergrund des demografischen<br />
Wandels gravierend<br />
verändert. Die aktuellen<br />
Prognoseergebnisse aus der<br />
Wohnungsmarktbeobachtung<br />
der Niedersächsischen Landestreuhandstelle<br />
zeigen sogar,<br />
dass der demografische<br />
Wandel sich deutlich früher<br />
auf die Wohnungsmärkte auswirkt,<br />
als bislang angenommen.<br />
Erstmals seit 1987<br />
wächst die Bevölkerungszahl<br />
in Niedersachsen nicht mehr.<br />
Dieses Ergebnis resultiert aus<br />
großen regionalen Unterschieden.<br />
Die Ergebnisse zeigen einerseits<br />
in Teilen Süd- und<br />
Nordost-Niedersachsens ein<br />
Überangebot an Wohnungen.<br />
Andererseits sind aber auch<br />
erste Versorgungsengpässe in<br />
den Wachstumsregionen<br />
Hamburg, Braunschweig/<br />
Wolfsburg, Oldenburg und im<br />
Oldenburger Münsterland festzustellen.<br />
Durch die eigene<br />
Landesgesetzgebung muss<br />
dem besonderen Regionalbezug<br />
des Wohnungswesens<br />
deshalb Rechnung getragen<br />
werden. Den so geschaffenen<br />
Gestaltungsspielraum und die<br />
sich damit bietenden Chancen<br />
für problemadäquate, innovative<br />
und nachhaltige<br />
Maßnahmen wollen wir in Niedersachsen<br />
nutzen und einer<br />
Lösung zuführen. In enger Abstimmung<br />
mit der Wohnungswirtschaft<br />
und den kommunalen<br />
Spitzenverbänden wollen<br />
wir die gesetzlichen Grundlagen<br />
der Wohnraumförderung<br />
im Hinblick auf die zukünftige<br />
Nachfrage nach Wohnraum<br />
überdenken und an die landesspezifischen<br />
Erfordernisse<br />
anpassen.<br />
Zur Erhaltung der Zukunftsfähigkeit<br />
des <strong>Wohnen</strong>s in den<br />
Städten und Gemeinden sind<br />
deshalb unter Berücksichtigung<br />
der demografischen Entwicklung<br />
folgende Bereiche<br />
von besonderer Bedeutung:<br />
- Familiengerechtes <strong>Wohnen</strong><br />
- Generationenübergreifendes<br />
<strong>Wohnen</strong><br />
- <strong>Wohnen</strong> im Alter<br />
- <strong>Wohnen</strong> mit Behinderung<br />
- Schaffung lebenswerter<br />
Innenstädte<br />
- Energetische Wohngebäudesanierung<br />
- Verzahnung der Förderung<br />
von Wohnungs- und<br />
Städtebau<br />
Mit der Ablösung des Wohnraumförderungsgesetzes<br />
des<br />
Bundes durch ein NiedersächsischesWohnraumförderge-<br />
setz wird ein gesetzlicher Rahmen<br />
für die künftige Wohnungsbauförderung<br />
mit öffentlichen<br />
Mitteln, namentlich für<br />
die Mietwohnungsbauförderung,<br />
die Eigentumsförderung<br />
und die Modernisierungsförderung,<br />
geschaffen. Unter<br />
Berücksichtigung der regionalen<br />
Besonderheiten soll der<br />
Gestaltungsspielraum der zuständigen<br />
Stellen bei der Förderung<br />
und Belegung von<br />
Wohnraum insbesondere<br />
auch im Hinblick auf die<br />
Schaffung und Erhaltung sozial<br />
stabiler Bewohnerstrukturen<br />
erweitert werden. Zugleich<br />
sollen gegenüber den bisherigen<br />
bundesrechtlichen Vorschriften<br />
die Regelungsdichte<br />
deutlich reduziert und die<br />
Abläufe im Verwaltungsverfahren,<br />
insbesondere bei der Einkommensermittlung,wesentlich<br />
vereinfacht werden.<br />
Als Ausgleich für die Übertragung<br />
der Gesetzgebungskompetenz<br />
auf die Länder stellt<br />
der Bund den Ländern für die<br />
Wohnungsbauförderung in<br />
den Jahren <strong>2007</strong> bis 2013<br />
Kompensationsmittel in Höhe<br />
von 518,2 Mio. Euro jährlich<br />
zur Verfügung. Auf Niedersachsen<br />
entfällt davon ein Anteil<br />
von 39,9 Mio. Euro jährlich. Eine<br />
Gegenfinanzierung aus<br />
Landesmitteln ist nicht notwendig.<br />
Damit erhält das Land<br />
langfristige Planungssicherheit,<br />
um durch eine sozial gestaltete<br />
Wohnraumförderung<br />
Foto: Staatskanzlei Land Niedersachsen<br />
Christian Wulff, Niedersächsischer<br />
Ministerpräsident<br />
für eine angemessene Wohnraumversorgung<br />
der Bevölkerung<br />
in den nächsten Jahren<br />
Sorge tragen zu können.<br />
Außerdem bietet sich die Möglichkeit,<br />
einen Wohnungsbauförderfonds<br />
einzurichten. In<br />
diesem Fonds werden die<br />
Kompensationsmittel des Bundes<br />
bewirtschaftet. Zugleich<br />
können Fördermittel anderer<br />
Institutionen, wie zum Beispiel<br />
der EU, aus dem Fonds heraus<br />
kofinanziert werden. Darüber<br />
hinaus können die in den<br />
Fonds zurückfließenden Kredite<br />
über das Jahr 2013 hinaus<br />
weiterverwendet werden, ohne<br />
dass zukünftig der Landeshaushalt<br />
belastet wird.<br />
Ich wünsche mir, dass die Erarbeitung<br />
des neuen Gesetzes<br />
durch einen konstruktiven<br />
und produktiven Dialog mit<br />
den beteiligten Institutionen<br />
und Verbänden begleitet wird,<br />
zu dem ich auch die Leserinnen<br />
und Leser dieser Zeitschrift<br />
aufrufe.<br />
Hannover, im <strong>Januar</strong> <strong>2007</strong><br />
Christian Wulff<br />
Niedersächsischer<br />
Ministerpräsident<br />
1/<strong>2007</strong> und<br />
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