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Gewohnheitsrecht als rechtliche Grundlage für Unrecht? - CCFW

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28<br />

<strong>für</strong> die Ausübung der Delikte ist einzig der „Markt“, dieser verlangt ein gewisses Schwergewicht,<br />

um quasi eine marktdominierende Stellung zu erlangen 117 .<br />

3.3 Unterschiede zwischen Gruppierungen aus dem Kosovo, Mazedonien<br />

und Albanien<br />

An dieser Stelle ist es angebracht, die Definition „ethnische Albaner“ einzufügen: Dieser<br />

Begriff wird zur Bezeichnung der ethnischen im Gegensatz zur nationalen Abstammung<br />

verwendet. Gruppen ethnischer Albaner stammen aus Albanien selbst, aus Serbien (dem<br />

Kosovo und Südserbien), Montenegro, Mazedonien und aus Griechenland 118 .<br />

3.3.1 Kosovo<br />

Kosovo (albanisch Kosova) ist eine Provinz des heutigen Staates Serbien. Gemäss der UN-<br />

Resolution 1244 (aus dem Jahr 1999) bekam der Kosovo den Status eines autonomen<br />

Territoriums innerhalb der damaligen Bundesrepublik Jugoslawien und steht seither unter<br />

UN-Verwaltung 119 . Bereits 1963 war die Region Kosovo in die autonome Provinz Kosovo<br />

umgewandelt worden, was zu einer formellen Besserstellung geführt hatte. 1974 hatte der<br />

Kosovo sogar einen fast gleichwertigen Status wie die Republik Serbien erhalten. Mit dem<br />

Tod Titos im Jahre 1980 begann jedoch ein neues Kapitel, die Spannungen zwischen der<br />

albanischen und der serbischen Bevölkerung des Kosovo konnten nicht mehr unter<br />

Kontrolle gehalten werden, 1981 wurde auf Grund der Studentenunruhen in Pristina der<br />

Ausnahmezustand verhängt 120 .<br />

Im Kosovo leben heute rund 90% Albaner, 5% Serben und 5% der übrigen Minderheiten<br />

(Türken, Bosnier, Kroaten, Roma und weitere). Die ethnisch-albanische Bevölkerung stellt<br />

<strong>als</strong>o bei Weitem die Mehrheit der gesamten Bevölkerung dar 121 .<br />

Zwischen dem Ende des 17. und Mitte des 19. Jahrhunderts breiteten sich albanische<br />

Gebirgsstämme in den Ebenen des heutigen Kosovo aus 122 . Es handelte sich dabei unter<br />

anderem um die nordalbanischen Stämme Berisha, Bityçi, Hoti, Krasniqi, Kabashi und<br />

Mirdita. Sie siedelten nicht geschlossen und besassen nie ein abgegrenztes Stammesgebiet,<br />

sondern sie waren über weite Teile verstreut 123 . Das System familja, vëllazëri, kembë, fis<br />

war nicht mehr in der gleichen pyramideartigen Form vorhanden wie in Albanien selbst.<br />

Die verschiedenen Familien vermischten sich viel stärker, vor allem der fis hatte nicht<br />

dieselbe Bedeutung 124 . Durch die auseinander gesprengte Stammeseinheit spielte im<br />

Kosovo die territoriale Zugehörigkeit, <strong>als</strong>o die Gemeinschaft des Dorfviertels mëhallë und<br />

des Dorfes fshat eine wichtigere Rolle <strong>als</strong> der fis 125 .<br />

In Hamburg besteht seit Anfangs der 90er Jahre eine ganz spezifische Szene der Kosovo-<br />

Albaner. Die Mitglieder der kriminellen Netzwerke dieser Szene haben sich vor allem im<br />

117<br />

Vertraulicher Bericht DAP 2004<br />

118<br />

Vertraulicher Bericht DAP 2001<br />

119<br />

http://de.wikipedia.org/wiki/Kosovo<br />

120<br />

Malcolm, S. 314ff.<br />

121<br />

http://de.wikipedia.org/wiki/Kosovo; Lemmel, S. 18<br />

122<br />

Kaser (1995b), S. 114f.<br />

123<br />

Kaser (1995b), S. 242ff.<br />

124<br />

Malcolm S. 15f.<br />

125<br />

Kaser (1995b), S. 198

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