Gewohnheitsrecht als rechtliche Grundlage für Unrecht? - CCFW
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beispielsweise die Regeln des Kanun versus die staatlichen Vorgaben der eigenen Länder<br />
und derjenigen des Westens gegeneinander abwägen.<br />
Sobald in den Staaten Südosteuropas eine gewisse Stabilität einkehrt, könnte dies dazu<br />
führen, dass die Menschen im Allgemeinen weniger zu Delikten neigen. Auch der<br />
Drogenhandel und die weiteren Delikte, welche sich in den Händen ethnischer Albaner<br />
befinden, werden zurückgehen. Geregelte Arbeit und wirtschaftlicher Aufschwung werden<br />
dazu führen, dass die ethnischen Albaner ihr Glück nicht mehr in Westeuropa suchen<br />
werden, sondern dass sie ihre Pläne in den eigenen Ländern verwirklichen können. Vor<br />
allem die Menschen aus Albanien sehnen sich danach, die jahrzehntelange Mentalität der<br />
Abgeschlossenheit und extremen Armut endlich hinter sich zu lassen.<br />
Am Ende dieser Arbeit bleibt zu sagen, dass viele Fragen offen bleiben: Nuk kuptoi (ich<br />
verstehe nicht). Nach einer dreimonatigen Auseinandersetzung mit dem Thema des Kanun<br />
und seiner Auswirkung bis in die heutige Zeit ist mir bewusst geworden, dass eine tiefere<br />
Dimension im Verstehen dieser fremden Lebenszusammenhänge, Vorstellungen und<br />
Gewohnheiten liegt. Die von ethnischen Albanern verübten Tötungsdelikte stehen<br />
teilweise in direktem Zusammenhang mit dem Kanun und den Regeln der Blutrache. Die<br />
anderen Delikte lassen sich nicht direkt auf den Kanun zurückführen, stehen aber in engem<br />
Zusammenhang mit den familiären Beziehungen, welche im Kanun verankert sind.<br />
Der Kanun sagt: „Bringt mein Mund jemandem den Tod, ich sitze und ergötze mich;<br />
niemand kann mich <strong>für</strong> diese schlechte Tat (mit Ältesten) belangen, die das Wort meines<br />
Mundes verursachte. Trotzdem bringt das Wort gegen die Ehre insofern ins Blut, <strong>als</strong>, wenn<br />
auch jeder frei ist, “sein geschwärztes Antlitz geschwärzt zu lassen”, dennoch jeder <strong>als</strong><br />
ehrlos gilt, der solches Wort (zwar nicht durch Ältestenspruch, was er nach dem Kanun<br />
nicht zu tun vermag) nicht durch die Waffe straft. Strafst du durch die Waffe - die Ältesten<br />
werden dich freisprechen.“ 196<br />
196 Elsie, S. 110 (Kanun, 7. Buch, 9. Kapitel, Paragraph 1)