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Gewohnheitsrecht als rechtliche Grundlage für Unrecht? - CCFW

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beispielsweise die Regeln des Kanun versus die staatlichen Vorgaben der eigenen Länder<br />

und derjenigen des Westens gegeneinander abwägen.<br />

Sobald in den Staaten Südosteuropas eine gewisse Stabilität einkehrt, könnte dies dazu<br />

führen, dass die Menschen im Allgemeinen weniger zu Delikten neigen. Auch der<br />

Drogenhandel und die weiteren Delikte, welche sich in den Händen ethnischer Albaner<br />

befinden, werden zurückgehen. Geregelte Arbeit und wirtschaftlicher Aufschwung werden<br />

dazu führen, dass die ethnischen Albaner ihr Glück nicht mehr in Westeuropa suchen<br />

werden, sondern dass sie ihre Pläne in den eigenen Ländern verwirklichen können. Vor<br />

allem die Menschen aus Albanien sehnen sich danach, die jahrzehntelange Mentalität der<br />

Abgeschlossenheit und extremen Armut endlich hinter sich zu lassen.<br />

Am Ende dieser Arbeit bleibt zu sagen, dass viele Fragen offen bleiben: Nuk kuptoi (ich<br />

verstehe nicht). Nach einer dreimonatigen Auseinandersetzung mit dem Thema des Kanun<br />

und seiner Auswirkung bis in die heutige Zeit ist mir bewusst geworden, dass eine tiefere<br />

Dimension im Verstehen dieser fremden Lebenszusammenhänge, Vorstellungen und<br />

Gewohnheiten liegt. Die von ethnischen Albanern verübten Tötungsdelikte stehen<br />

teilweise in direktem Zusammenhang mit dem Kanun und den Regeln der Blutrache. Die<br />

anderen Delikte lassen sich nicht direkt auf den Kanun zurückführen, stehen aber in engem<br />

Zusammenhang mit den familiären Beziehungen, welche im Kanun verankert sind.<br />

Der Kanun sagt: „Bringt mein Mund jemandem den Tod, ich sitze und ergötze mich;<br />

niemand kann mich <strong>für</strong> diese schlechte Tat (mit Ältesten) belangen, die das Wort meines<br />

Mundes verursachte. Trotzdem bringt das Wort gegen die Ehre insofern ins Blut, <strong>als</strong>, wenn<br />

auch jeder frei ist, “sein geschwärztes Antlitz geschwärzt zu lassen”, dennoch jeder <strong>als</strong><br />

ehrlos gilt, der solches Wort (zwar nicht durch Ältestenspruch, was er nach dem Kanun<br />

nicht zu tun vermag) nicht durch die Waffe straft. Strafst du durch die Waffe - die Ältesten<br />

werden dich freisprechen.“ 196<br />

196 Elsie, S. 110 (Kanun, 7. Buch, 9. Kapitel, Paragraph 1)

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