Theaterstatistik 2018 | 2019
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t h e a t e r s t a t i s t i k t h e a t e r u n t e r n e h m e n<br />
Öffentliche Theaterunternehmen, Spielstätten,<br />
Zahl der Plätze, Träger und<br />
Rechtsform in der Spielzeit <strong>2018</strong> / <strong>2019</strong><br />
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Zeichenerklärung<br />
– nichts vorhanden<br />
• Zahlenangabe nicht möglich<br />
Rechts- / Organisationsform<br />
AöR Anstalt öffentlichen Rechts<br />
e.V. eingetragener Verein<br />
GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />
gGmbH Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Eigenbetrieb (inklusive eigenbetriebsähnliche Einrichtungen<br />
und Landes- bzw. Staatsbetriebe): Der Eigenbetrieb ist eine<br />
besondere öffentlich-rechtliche Unternehmensform auf der<br />
Grundlage der Gemeindeordnungen bzw. der Kreisordnungen<br />
der Bundesländer. Er hat keine Rechtspersönlichkeit,<br />
sondern stellt ein ausgegliedertes Sondervermögen dar und<br />
ist organisatorisch und finanzwirtschaftlich aus der jeweiligen<br />
Gemeindeverwaltung ausgegliedert. Nach außen werden<br />
die rechtlichen Handlungen des Eigenbetriebs der<br />
jeweiligen Gemeinde zugerechnet.<br />
Regiebetrieb: Der Regiebetrieb ist eine Organisationsform<br />
kommunaler wirtschaftlicher Betätigung. Er ist rechtlich,<br />
organisatorisch und haushaltstechnisch vollständig in die<br />
Gemeindeverwaltung eingegliedert. Seine Einnahmen und<br />
Ausgaben werden im Haushaltsplan des Trägerhaushalts<br />
aufgeführt und beruhen auf einem kameralistischen Rechnungswesen.<br />
Zweckverband: Der Zweckverband ist ein Zusammenschluss<br />
mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften auf der<br />
Grundlage eines Gesetzes und/oder eines öffentlich-rechtlichen<br />
Vertrages zur gemeinsamen Erledigung einer bestimmten<br />
öffentlichen Aufgabe, z.B. der Führung eines Theaters.<br />
Seiner Rechtsnatur nach ist der Zweckverband eine Körperschaft<br />
des öffentlichen Rechts.<br />
Daneben existiert als Rechtsform bzw. Organisationsstruktur<br />
der Theater die Stiftung des bürgerlichen oder öffentlichen<br />
Rechts.<br />
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Theaterunternehmen: Stehende, in der angegebenen Zeit<br />
spielende Theater und Landesbühnen (Wanderbühnen) mit<br />
eigenem Ensemble, jedoch nicht Tourneetheater und Laienbühnen<br />
(Märchenbühnen, Heimatbühnen) sowie Varietés<br />
und Kabaretts. Öffentliche Theaterunternehmen sind solche,<br />
deren rechtliche und/oder wirtschaftliche Träger Länder,<br />
Gemeinden, Gemeindeverbände sind, unabhängig davon, in<br />
welcher Rechtsform sie betrieben werden. Die Landesbühnen<br />
erscheinen bei der Gemeinde, in der sich das Stammhaus<br />
bzw. die Hauptniederlassung befindet.<br />
Privattheater siehe Tabelle 10<br />
Spielstätten: Die einzelnen Spielstätten eines Theaterunternehmens<br />
(Großes Haus, Kleines Haus, Kammerspiele, Studiobühne<br />
und dgl.) einschließlich Freilichtbühnen und Konzertsäle<br />
etc.<br />
Erklärung der einzelnen Spalten<br />
Plätze: In Spalte 1 wird die Maximalzahl der in den jeweiligen<br />
Spielstätten nach der ursprünglichen Baukonzeption<br />
vorhandenen Sitzplätze nachgewiesen. Die dem Publikum<br />
tatsächlich angebotene Platzzahl ist jedoch häufig niedriger,<br />
weil entweder Plätze wegen schlechter Sichtverhältnisse<br />
gegenüber dem ursprünglichen Sitzplan generell nicht mehr<br />
verkauft werden oder aber bei bestimmten Inszenierungen<br />
der infrage stehenden Spielzeit Teile des Zuschauerraumes<br />
überbaut worden sind und deshalb Plätze entfielen.<br />
Die Daten in Spalte 2 berücksichtigen beide Reduzierungsmöglichkeiten<br />
der Platzzahlen und geben die in der Spielzeit<br />
durchschnittlich dem Publikum zur Verfügung gestellten<br />
Platzkapazitäten der einzelnen Spielstätten an.<br />
Bei der Berechnung auf 1.000 Einwohner in Spalte 3 sind<br />
zunächst Freilichtbühnen, Konzertsäle und dgl. unberücksichtigt<br />
geblieben, jedoch in diesen Fällen die Verhältnisziffern<br />
für die Gesamtzahl der in der Gemeinde vorhandenen<br />
Plätze (einschließlich Freilichtbühnen und dgl.) darunter in<br />
Klammern vermerkt.<br />
Als Träger werden bei Betrieben, die in privater Rechtsform<br />
geführt werden (etwa GmbHs), die Gebietskörperschaft(en)<br />
verstanden, die die Bühne überwiegend finanzieren.<br />
Bei Regiebetrieben ist der rechtliche gleichzeitig der wirtschaftliche<br />
Träger.<br />
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