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Theaterstatistik 2018 | 2019

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t h e a t e r s t a t i s t i k t h e a t e r u n t e r n e h m e n<br />

Öffentliche Theaterunternehmen, Spielstätten,<br />

Zahl der Plätze, Träger und<br />

Rechtsform in der Spielzeit <strong>2018</strong> / <strong>2019</strong><br />

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Zeichenerklärung<br />

– nichts vorhanden<br />

• Zahlenangabe nicht möglich<br />

Rechts- / Organisationsform<br />

AöR Anstalt öffentlichen Rechts<br />

e.V. eingetragener Verein<br />

GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />

gGmbH Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Eigenbetrieb (inklusive eigenbetriebsähnliche Einrichtungen<br />

und Landes- bzw. Staatsbetriebe): Der Eigenbetrieb ist eine<br />

besondere öffentlich-rechtliche Unternehmensform auf der<br />

Grundlage der Gemeindeordnungen bzw. der Kreisordnungen<br />

der Bundesländer. Er hat keine Rechtspersönlichkeit,<br />

sondern stellt ein ausgegliedertes Sondervermögen dar und<br />

ist organisatorisch und finanzwirtschaftlich aus der jeweiligen<br />

Gemeindeverwaltung ausgegliedert. Nach außen werden<br />

die rechtlichen Handlungen des Eigenbetriebs der<br />

jeweiligen Gemeinde zugerechnet.<br />

Regiebetrieb: Der Regiebetrieb ist eine Organisationsform<br />

kommunaler wirtschaftlicher Betätigung. Er ist rechtlich,<br />

organisatorisch und haushaltstechnisch vollständig in die<br />

Gemeindeverwaltung eingegliedert. Seine Einnahmen und<br />

Ausgaben werden im Haushaltsplan des Trägerhaushalts<br />

aufgeführt und beruhen auf einem kameralistischen Rechnungswesen.<br />

Zweckverband: Der Zweckverband ist ein Zusammenschluss<br />

mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften auf der<br />

Grundlage eines Gesetzes und/oder eines öffentlich-rechtlichen<br />

Vertrages zur gemeinsamen Erledigung einer bestimmten<br />

öffentlichen Aufgabe, z.B. der Führung eines Theaters.<br />

Seiner Rechtsnatur nach ist der Zweckverband eine Körperschaft<br />

des öffentlichen Rechts.<br />

Daneben existiert als Rechtsform bzw. Organisationsstruktur<br />

der Theater die Stiftung des bürgerlichen oder öffentlichen<br />

Rechts.<br />

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Theaterunternehmen: Stehende, in der angegebenen Zeit<br />

spielende Theater und Landesbühnen (Wanderbühnen) mit<br />

eigenem Ensemble, jedoch nicht Tourneetheater und Laienbühnen<br />

(Märchenbühnen, Heimatbühnen) sowie Varietés<br />

und Kabaretts. Öffentliche Theaterunternehmen sind solche,<br />

deren rechtliche und/oder wirtschaftliche Träger Länder,<br />

Gemeinden, Gemeindeverbände sind, unabhängig davon, in<br />

welcher Rechtsform sie betrieben werden. Die Landesbühnen<br />

erscheinen bei der Gemeinde, in der sich das Stammhaus<br />

bzw. die Hauptniederlassung befindet.<br />

Privattheater siehe Tabelle 10<br />

Spielstätten: Die einzelnen Spielstätten eines Theaterunternehmens<br />

(Großes Haus, Kleines Haus, Kammerspiele, Studiobühne<br />

und dgl.) einschließlich Freilichtbühnen und Konzertsäle<br />

etc.<br />

Erklärung der einzelnen Spalten<br />

Plätze: In Spalte 1 wird die Maximalzahl der in den jeweiligen<br />

Spielstätten nach der ursprünglichen Baukonzeption<br />

vorhandenen Sitzplätze nachgewiesen. Die dem Publikum<br />

tatsächlich angebotene Platzzahl ist jedoch häufig niedriger,<br />

weil entweder Plätze wegen schlechter Sichtverhältnisse<br />

gegenüber dem ursprünglichen Sitzplan generell nicht mehr<br />

verkauft werden oder aber bei bestimmten Inszenierungen<br />

der infrage stehenden Spielzeit Teile des Zuschauerraumes<br />

überbaut worden sind und deshalb Plätze entfielen.<br />

Die Daten in Spalte 2 berücksichtigen beide Reduzierungsmöglichkeiten<br />

der Platzzahlen und geben die in der Spielzeit<br />

durchschnittlich dem Publikum zur Verfügung gestellten<br />

Platzkapazitäten der einzelnen Spielstätten an.<br />

Bei der Berechnung auf 1.000 Einwohner in Spalte 3 sind<br />

zunächst Freilichtbühnen, Konzertsäle und dgl. unberücksichtigt<br />

geblieben, jedoch in diesen Fällen die Verhältnisziffern<br />

für die Gesamtzahl der in der Gemeinde vorhandenen<br />

Plätze (einschließlich Freilichtbühnen und dgl.) darunter in<br />

Klammern vermerkt.<br />

Als Träger werden bei Betrieben, die in privater Rechtsform<br />

geführt werden (etwa GmbHs), die Gebietskörperschaft(en)<br />

verstanden, die die Bühne überwiegend finanzieren.<br />

Bei Regiebetrieben ist der rechtliche gleichzeitig der wirtschaftliche<br />

Träger.<br />

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