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BAUEN UND WOHNEN<br />
Corona brachte auch im Bereich<br />
Bauen und Wohnen Verän<strong>der</strong>ungen mit<br />
Bild: pixabay_planning-3536753_1920<br />
(jen) Auch im Bereich Bauen und<br />
Wohnen merken wir die Auswirkungen<br />
<strong>der</strong> Corona-Pandemie. Das<br />
Verhältnis zu unserem Wohnraum<br />
verän<strong>der</strong>t sich. Home-Office, kurz<br />
„Hoffice“ und allgemein mehr Zeit<br />
daheim lassen uns innehalten und<br />
unsere Wohnsituation überdenken.<br />
Wer feststellt, dass es so einfach<br />
nicht weitergeht, darf sich freuen.<br />
Beim Immobilienkauf müssen<br />
Käufer:innen künftig nur noch maximal<br />
die Hälfte <strong>der</strong> Maklerkosten<br />
übernehmen.<br />
Bisher übernahm <strong>der</strong> Käufer die<br />
Maklerprovision von bis zu sieben<br />
Prozent des Kaufpreises alleine.<br />
Ab dem 23. Dezember 2020 muss<br />
<strong>der</strong> Käufer seinen Anteil erst dann<br />
überweisen, wenn <strong>der</strong> Verkäufer<br />
seine Zahlung nachgewiesen hat.<br />
<strong>2021</strong> kommt auch mit einer verbesserten<br />
Wohnungsbauprämie daher:<br />
Die För<strong>der</strong>ung selbst sowie die<br />
Einkommensgrenzen werden ab<br />
<strong>2021</strong> deutlich erhöht. Somit profitieren<br />
künftig deutlich mehr Menschen<br />
von <strong>der</strong> staatlichen Prämie.<br />
Der maximal zulagenbegünstigte<br />
Sparbetrag steigt für Alleinstehende<br />
von 512 auf 700 Euro pro Jahr,<br />
bei Paaren erhöht sich dieser von<br />
1.024 auf 1.400 Euro. Dieser Sparbetrag<br />
wird ab dem kommenden<br />
Jahr mit einem Zuschuss in Höhe<br />
von 10 Prozent geför<strong>der</strong>t (aktuell:<br />
8,8 Prozent).<br />
Auch die Einkommensgrenzen verschieben<br />
sich deutlich nach oben:<br />
Alleinstehende haben dann bis zu<br />
einem zu versteuernden Einkommen<br />
von 35.000 Euro das Recht auf<br />
den Zuschuss, bei Ehepaaren liegt<br />
8 <strong>der</strong> <strong>kleine</strong> lohrer /// januar <strong>2021</strong>