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Immobilien

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MARKTWERT VS.

VERKEHRSWERT?

WIE EXPERTEN DEN RICHTIGEN VERKEHRSWERT ERMITTELN

Der Immobilienmarkt ist auch in Zeiten

von Corona in Bewegung, von

daher wollen immer mehr Eigentümer

wissen, wie sich der Wert ihrer Immobilie

entwickelt hat. Viele Internetportale

bieten von daher Onlinebewertungen

an – vielfach auf der Basis von reinen

statistischen Angebotspreisen und ohne

Vorortbesichtigung. Eine korrekte Wertermittlung

ist auf diese Weise leider

nicht möglich, weil Onlineportale die

Immobilie meist zu hoch bewerten, nur

um einen Verkaufsauftrag zu erhalten.

Denn entscheidend für eine korrekte

Wertermittlung ist die richtige Anwendung

des Sach-, Ertrags- oder Vergleichswertverfahrens.

Dabei gilt zum

einen die Objektbezogenheit, d. h. der

Verkehrswert orientiert sich stets an einer

Immobilie oder einem Grundstück.

Ziel der Ermittlung muss stets der Wert

der jeweiligen Immobilie sein. Hinzu

kommt der Stichtag, denn der ermittelte

Verkehrswert muss sich stets auf den

Stichtag beziehen, an dem das Gutachten

ausgestellt wurde.

Ein Wertgutachten wird erstellt, um

den Wert einer Immobilie oder einem

Grundstück so exakt wie möglich zu

bestimmen. Doch nicht jedes Verfahren

eignet sich für jede Immobilie gleich,

vielfach werden auch zwei Verfahren

gleichzeitig eingesetzt, um ein möglichst

genaues Ergebnis zu erzielen. Dabei wird

das Vergleichswertverfahren hauptsächlich

für Immobilien und Grundstücke

benutzt, die vom Käufer selbst genutzt

werden. Bei der Ermittlung des Verkehrswertes

werden ähnliche Immobilien

oder Grundstücke herangezogen, die

in einer ähnlichen Lage liegen, um daraus

einen direkten Vergleich zu erzielen.

Das Ertragswertverfahren wird angewendet,

wenn es sich um eine Immobilie

oder ein Grundstück handelt, das

weitervermietet werden soll. Dazu zählt

auch die Immobilienbewertung von

Gewerbeimmobilien. Bei diesem Verfahren

werden der Bodenwert und der

Gebäudeertrag getrennt berechnet. Dieses

Vorgehen ist nötig, da der Wert des

Bodens sich nicht verändert, der des

Gebäudes aber schon. Besonders wichtig

sind der Rohertrag und die Bewirtschaftungskosten.

Bewirtschaftungskosten sind alle Kosten,

die nötig sind, um das Haus instand zu

halten. Darunter fallen Abschreibungen,

Mietausfallwagnis sowie Instandhaltung.

Der Rohertrag wird zusammengesetzt

aus allen Erträgen, die die Immobilie mit

sich zieht, wie z. B. die Miete. Wichtig ist,

dass hier nicht die Ist-Mietpreise zählen,

sondern die ortsüblichen Mietpreise.

Beim Sachwertverfahren wird der Wert

einer Immobilie anhand des Bodenwertes

und des Gebäudesachwerts ermittelt.

Mit Hilfe des Bodenrichtwerts lässt sich

der Bodenwert bestimmen und durch

die Gebäudeherstellungskosten lässt sich

der Gebäudesachwert ermitteln. Bei dem

Verfahren muss der Restgebäudewert

in Betracht gezogen werden. Um den

Restgebäudewert anzugeben, wird eine

Baujahr bedingte Alterswertminderung

abgezogen. Das Sachwertverfahren gibt

die Herstellungskosten für die Immobilie

an, deswegen ist es für Banken besonders

sicher.

SO BERECHNEN SIE

DEN WERT EINES HAUSES

Wertgutachten für Immobilien müssen

nach einem genau festgelegten Muster

von anerkannten Gutachtern oder Maklern

aufgestellt werden. Mit der marktgerechten

Bewertung eines Hauses oder

einer Eigentumswohnung steht und

fällt der Verkaufserfolg – und genau hier

scheitert es bei vielen. Käufer bzw. Verkäufer

müssen sich klar darüber werden,

was ihr Haus wirklich wert ist, und müssen

sich bewusst sein: auch wenn es im

ersten Moment weh tut, der Wert eines

Objektes liegt immer genau dort, wo sich

Angebot und Nachfrage treffen.

Für Käufer und Verkäufer ist es aber

wichtig zu wissen, zu welchem Preis

vergleichbare Objekte verkauft werden.

Dabei können miteinander jedoch

nicht einfach „Äpfel und Birnen“ verglichen

werden, bei der richtigen Bewertung

hilft vielmehr nur eine detaillierte

Marktanalyse.

So ist es bspw. denkbar, dass ein Haus

oder eine Eigentumswohnung im selben

Stadtteil ohne Weiteres 15.000 Euro mehr

oder weniger kosten kann – und das, obwohl

beide Häuser gleichwertig in Größe

und Ausstattung sind – sie können sich

jedoch durch ihr Umfeld unterscheiden.

Diese Kriterien, die sich deutlich auf

den Preis auswirken können, sind bspw.

Südlage/Nordlage, Wohnstraße/Durchgangsstraße

oder freier Blick bzw. der

Blick auf vorgelagerte Bebauung.

Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Bewertung

der Mitangebote. Dabei sind

Kaufpreis, Wohnfläche, Grundstücksgröße,

Bauweise, Ausstattungsmerkmale

(d. h. Keller- und Dachgeschossausbau

bei Häusern oder die Anzahl

der Wohneinheiten in einem Objekt bei

Eigentumswohnungen), Garagen oder

Stellplatz und nicht zuletzt die Einschätzung

der direkten Wohnlage von enormer

Bedeutung. Nicht zu vergessen, dass

das Wichtigste beim Immobilienverkauf

die Lage und immer wieder die Lage ist.

Bedenken Sie, dass ein schöner Teppichboden,

die neue Tapete an der Wand

oder der mühsam von Ihnen ausgebaute

Hobbyraum in aller Regel nicht kaufentscheidend

sind.

DIE LAGE MACHT´S

Nach landläufiger Meinung sind für den

Wert und die künftige Wertentwicklung

einer Immobilie drei Faktoren ausschlaggebend:

die Lage, die Lage, die Lage!

Es macht schon einen Unterschied, ob

das Eigenheim in einem reinen Wohnoder

einem so genannten Mischgebiet

liegt. Dort stehen nämlich nicht nur

Wohnhäuser, sondern oft auch Gewerbebauten.

Bereiten Sie sich deshalb auf die Besichtigung

und das Verkaufsgespräch in

aller Ruhe vor. Führen Sie sich dabei

die Situation eines abgehetzten Verkäufers

in einem Warenhaus vor Augen,

Sie werden sicherlich nur das Nötigste

bei ihm einkaufen. Haben Sie vor allem

immer das klare Ziel vor den Augen: Ihr

Haus oder Ihre Eigentumswohnung an

den Nachfrager zu verkaufen. Seien Sie

sich darüber im Klaren, wie Sie das Gespräch

führen.

Bei der Gesprächseröffnung ist es wichtig,

ob es sich bei dem Kontakt um das

erste Kennenlernen oder um einen Folgetermin

handelt. Denn beim Erstkontakt

wird die Gesprächseröffnung einen

weit breiteren Teil in Anspruch nehmen

als bei einem Wiederholungstreffen.

Denken Sie daran: über Sympathie und

Vertrauen entscheiden die ersten Minuten

des Zusammentreffens. Vermeiden

Sie aber auch den Fehler, diesen Part

des Gesprächs über Gebühr zu strapazieren.

Es sollte auch nicht Ihr Ziel sein,

beim vertrauten „Du“ mit dem Besucher

den Weinkeller durchzuprobieren – Sie

sollen Ihr Haus verkaufen.

Kommen Sie deshalb nach der Gesprächseröffnung

gleich zu den Fakten. Geben

Sie dem Interessenten dabei alle Informationen,

die er haben will; versuchen

Sie nicht, klare Fakten zu beschönigen

oder gar zu vertuschen. Die geringste

Unaufrichtigkeit, die der Käufer merkt,

kann das Verkaufsgespräch beenden lassen.

Anhand des nachfolgenden Fragebogens

können Sie Haus oder Wohnung

mit Sicherheit überschlägig berechnen.

Tragen Sie Ihre Punkte ein, Sie dürfen

dabei auch Zwischenwerte einsetzen, jedoch

keine Minuspunkte geben. Die genaue

Wertermittlung sollte man jedoch

den Experten überlassen.

Für viele Laien ist jedoch eine Werteinschätzung

ein Brief mit sieben Siegeln.

Damit Sie jedoch selbst eine grobe Wertermittlung

vornehmen können, einfach

und ohne viel Zeitaufwand, helfen die

nachfolgenden Auflistungen.

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Foto: Adobe Stock – Song_about_summer

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