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Planen & Bauen
nehmigungen bei den zuständigen Behörden über das geplante
Bauvorhaben einzuholen. Hierzu werden Vorlagen
und ein sog. Einreichplan erstellt. Letzterer dient als Verhandlungsbasis
bei den entsprechenden Behörden. Der Einreichplan
umfasst dabei folgende Unterpunkte: die Baubeschreibung,
den Grundriss, einen statistischen Erhebungsbogen,
einen Nachweis über den Wärmeschutz, Sicherheitsnachweise
über die Statik, den amtlichen Lageplan sowie das
Bauantragsformular.
Hat alles seine Ordnung, wird das Bauvorhaben durch die
Baubehörde bewilligt. Die Genehmigungsplanung darf dabei
nur von einem Bauvorlagenberechtigten erstellt werden. Im
Anschluss an die Bewilligung durch die Baubehörde erfolgt
nunmehr Phase 5, die Ausführungsplanung.
PLANUNGSPHASE 5:
DIE AUSFÜHRUNGSPLANUNG
Nunmehr ist es Aufgabe des Planers, sog. Ausführungspläne
im Maßstab 1:50 zu erstellen. Die Ausführungspläne beinhalten
dabei detaillierte Zeichnungen in den Maßstäben 1:1 bis
1:20 (dient als Grundlage für die Baufirmen). Im Anschluss
daran erfolgt eine detaillierte Beschreibung des Bauvorhabens.
Diese dient als Grundlage für die jeweiligen Ausführungsabschnitte.
In diesem Zusammenhang müssen jetzt auch wichtige Detailfragen
geklärt werden: bspw. Optimierungen, das zu verwendende
Material, deren Beschaffenheit, die Verarbeitungsmethode
sowie zulässige Toleranzen. Alle Planungsarbeiten
werden dabei von einem Architekten oder Bauingenieur
erstellt. Die Ergebnisse im Ausführungsplan werden anschließend
in einer schriftlichen Anweisung festgehalten.
Die Ergebnisse aus der Phase 5 fließen nunmehr nahtlos in
die Phase 6, die Vergabeplanung, ein.
PLANUNGSPHASE 6:
DIE VERGABEPLANUNG
Die Vorbereitung der Vergabe dient dazu, Leistungsbeschreibungen
sowie Mengenangaben (sog. Leistungsverzeichnisse)
zu erstellen. Aufgrund dieser Verzeichnisse können im Anschluss
daran entsprechende (Vergleichs-)Angebote eingeholt
werden, die der Ausführung der Bauarbeiten dienen und
gleichzeitig eine Kostenermittlung ermöglichen.
Hierzu dienen die vorhergehenden Kostenberechnungen,
die nunmehr eine „exakte“ Kostenkontrolle ermöglichen
(fachliche Gliederung aller zusammengehörigen Einzelbestandteile
zur Vergleichbarkeit der Angebote). Ein weiterer
Teilbereich innerhalb der Vergabeplanung ist auch das Erstellen
eines Vergabe-Terminplans. Auch diese Planungsunterlagen
sind von einem Architekten oder einem Bauingenieur
zu erstellen.
AUSWERTUNGSPHASE 7:
ANGEBOTSAUSWERTUNG
Jetzt geht es darum, alle vorliegenden bzw. eingegangenen
Angebote zu prüfen und abschließend auszuwerten. Die Auswertung
erfolgt durch einen sog. Preisspiegel. Die Phase 7
wird auch als sog. Mitwirkungsphase verstanden, denn der
Architekt berät den Bauherren über eine Vielzahl von Entscheidungen.
Gleichzeitig stellt er die Vertragsunterlagen für
sämtliche Leistungs- bzw. Teilleistungsbereiche zusammen.
Bei Unklarheiten ist es auch Aufgabe des Architekten, entsprechende
klärende Gespräche mit den (mitbietenden)
Handwerksbetrieben zu führen.
Kommt es zu Änderungen bezüglich der bisher getroffenen
Vereinbarungen (bspw. bei der fachlichen Ausführung oder
beim Preis), müssen diese Änderungen in die Unterlagen
eingearbeitet werden. Dies kann entsprechende Auswirkungen
auf die Gesamtkosten haben, die mit dem Bauherrn besprochen
werden müssen. Die Angebotsauswertung endet in
einem sog. Vergabeverfahren, das nachvollziehbar dokumentiert
werden muss. Nach der Anfertigung aller (Teil-)Leistungsbereiche
erfolgt nunmehr die endgültige Entscheidung
darüber, welche Handwerksbetriebe mit den einzelnen Leistungen
beauftragt werden sollen. Die endgültige Entscheidung
liegt dabei beim Bauherrn selbst.
Nachdem der Architekt alle notwendigen Leistungsverzeichnisse,
allgemeine und besondere Vertragsbedingungen sowie
technische Vorbemerkungen und die Terminpläne erstellt
hat, erfolgt nunmehr Phase 8: die Bauüberwachung.
ÜBERWACHUNGSPHASE 8:
DIE BAUÜBERWACHUNG
Innerhalb der Bauüberwachung muss auch zu und nach Beginn
stetig neu geprüft werden, ob die Gesamtumsetzung mit
der Bauplanung und den daraus resultierenden Leistungsverzeichnissen
exakt übereinstimmt (dass bspw. die geplanten
Materialien auch eingesetzt wurden). Hierzu wird nicht nur
ein Zeitplan für die Ausführung erstellt, der Bauleiter muss
sich auch um dessen Einhaltung kümmern. Zu den weiteren
Aufgaben des Bauleiters gehört das Prüfen von Aufmaßen
sowie der Rechnungen der Handwerksunternehmen, die mit
den Ausführungen beauftragt wurden.
Die fachkompetente und fachtechnische Prüfung umfasst zudem
die Gewährleistung, dass alle Arbeiten mit den anerkannten
Regeln der Technik übereinstimmen. Dabei festgestellte
Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden. Neben
einer ständigen Kostenkontrolle durch den Architekten ist
auch eine Kostenfortschreibung zwingend vorzunehmen, damit
das Budget des Bauherrn nicht überschritten wird. Handelt
es sich um komplexere Vorhaben, wird der Bauleiter
selbst auch noch durch einen Fachbauleiter unterstützt.
© Autor: Dietmar Kern
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