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Planen & Bauen

nehmigungen bei den zuständigen Behörden über das geplante

Bauvorhaben einzuholen. Hierzu werden Vorlagen

und ein sog. Einreichplan erstellt. Letzterer dient als Verhandlungsbasis

bei den entsprechenden Behörden. Der Einreichplan

umfasst dabei folgende Unterpunkte: die Baubeschreibung,

den Grundriss, einen statistischen Erhebungsbogen,

einen Nachweis über den Wärmeschutz, Sicherheitsnachweise

über die Statik, den amtlichen Lageplan sowie das

Bauantragsformular.

Hat alles seine Ordnung, wird das Bauvorhaben durch die

Baubehörde bewilligt. Die Genehmigungsplanung darf dabei

nur von einem Bauvorlagenberechtigten erstellt werden. Im

Anschluss an die Bewilligung durch die Baubehörde erfolgt

nunmehr Phase 5, die Ausführungsplanung.

PLANUNGSPHASE 5:

DIE AUSFÜHRUNGSPLANUNG

Nunmehr ist es Aufgabe des Planers, sog. Ausführungspläne

im Maßstab 1:50 zu erstellen. Die Ausführungspläne beinhalten

dabei detaillierte Zeichnungen in den Maßstäben 1:1 bis

1:20 (dient als Grundlage für die Baufirmen). Im Anschluss

daran erfolgt eine detaillierte Beschreibung des Bauvorhabens.

Diese dient als Grundlage für die jeweiligen Ausführungsabschnitte.

In diesem Zusammenhang müssen jetzt auch wichtige Detailfragen

geklärt werden: bspw. Optimierungen, das zu verwendende

Material, deren Beschaffenheit, die Verarbeitungsmethode

sowie zulässige Toleranzen. Alle Planungsarbeiten

werden dabei von einem Architekten oder Bauingenieur

erstellt. Die Ergebnisse im Ausführungsplan werden anschließend

in einer schriftlichen Anweisung festgehalten.

Die Ergebnisse aus der Phase 5 fließen nunmehr nahtlos in

die Phase 6, die Vergabeplanung, ein.

PLANUNGSPHASE 6:

DIE VERGABEPLANUNG

Die Vorbereitung der Vergabe dient dazu, Leistungsbeschreibungen

sowie Mengenangaben (sog. Leistungsverzeichnisse)

zu erstellen. Aufgrund dieser Verzeichnisse können im Anschluss

daran entsprechende (Vergleichs-)Angebote eingeholt

werden, die der Ausführung der Bauarbeiten dienen und

gleichzeitig eine Kostenermittlung ermöglichen.

Hierzu dienen die vorhergehenden Kostenberechnungen,

die nunmehr eine „exakte“ Kostenkontrolle ermöglichen

(fachliche Gliederung aller zusammengehörigen Einzelbestandteile

zur Vergleichbarkeit der Angebote). Ein weiterer

Teilbereich innerhalb der Vergabeplanung ist auch das Erstellen

eines Vergabe-Terminplans. Auch diese Planungsunterlagen

sind von einem Architekten oder einem Bauingenieur

zu erstellen.

AUSWERTUNGSPHASE 7:

ANGEBOTSAUSWERTUNG

Jetzt geht es darum, alle vorliegenden bzw. eingegangenen

Angebote zu prüfen und abschließend auszuwerten. Die Auswertung

erfolgt durch einen sog. Preisspiegel. Die Phase 7

wird auch als sog. Mitwirkungsphase verstanden, denn der

Architekt berät den Bauherren über eine Vielzahl von Entscheidungen.

Gleichzeitig stellt er die Vertragsunterlagen für

sämtliche Leistungs- bzw. Teilleistungsbereiche zusammen.

Bei Unklarheiten ist es auch Aufgabe des Architekten, entsprechende

klärende Gespräche mit den (mitbietenden)

Handwerksbetrieben zu führen.

Kommt es zu Änderungen bezüglich der bisher getroffenen

Vereinbarungen (bspw. bei der fachlichen Ausführung oder

beim Preis), müssen diese Änderungen in die Unterlagen

eingearbeitet werden. Dies kann entsprechende Auswirkungen

auf die Gesamtkosten haben, die mit dem Bauherrn besprochen

werden müssen. Die Angebotsauswertung endet in

einem sog. Vergabeverfahren, das nachvollziehbar dokumentiert

werden muss. Nach der Anfertigung aller (Teil-)Leistungsbereiche

erfolgt nunmehr die endgültige Entscheidung

darüber, welche Handwerksbetriebe mit den einzelnen Leistungen

beauftragt werden sollen. Die endgültige Entscheidung

liegt dabei beim Bauherrn selbst.

Nachdem der Architekt alle notwendigen Leistungsverzeichnisse,

allgemeine und besondere Vertragsbedingungen sowie

technische Vorbemerkungen und die Terminpläne erstellt

hat, erfolgt nunmehr Phase 8: die Bauüberwachung.

ÜBERWACHUNGSPHASE 8:

DIE BAUÜBERWACHUNG

Innerhalb der Bauüberwachung muss auch zu und nach Beginn

stetig neu geprüft werden, ob die Gesamtumsetzung mit

der Bauplanung und den daraus resultierenden Leistungsverzeichnissen

exakt übereinstimmt (dass bspw. die geplanten

Materialien auch eingesetzt wurden). Hierzu wird nicht nur

ein Zeitplan für die Ausführung erstellt, der Bauleiter muss

sich auch um dessen Einhaltung kümmern. Zu den weiteren

Aufgaben des Bauleiters gehört das Prüfen von Aufmaßen

sowie der Rechnungen der Handwerksunternehmen, die mit

den Ausführungen beauftragt wurden.

Die fachkompetente und fachtechnische Prüfung umfasst zudem

die Gewährleistung, dass alle Arbeiten mit den anerkannten

Regeln der Technik übereinstimmen. Dabei festgestellte

Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden. Neben

einer ständigen Kostenkontrolle durch den Architekten ist

auch eine Kostenfortschreibung zwingend vorzunehmen, damit

das Budget des Bauherrn nicht überschritten wird. Handelt

es sich um komplexere Vorhaben, wird der Bauleiter

selbst auch noch durch einen Fachbauleiter unterstützt.

© Autor: Dietmar Kern

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