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BMBF-Erlass vom 17.10.2004 - SNI-Portal

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An alle<br />

profi-Nutzer<br />

im Geschäftsbereich des <strong>BMBF</strong><br />

nachrichtlich: AL, StäV, UAL, DLR-IP<br />

Betr.: Projektförderung an institutionell geförderte Forschungseinrichtungen (Helmholtz-<br />

Zentren, Fraunhofer-Gesellschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Blaue-Liste-<br />

Einrichtungen)<br />

17. Oktober 2003<br />

Helmholtz-Zentren, Max-Planck-Gesellschaft und Blaue-Liste-Einrichtungen stellen eine be-<br />

sondere Gruppe von Zuwendungsempfängern dar. Zwar ist grundsätzlich die Gewährung von<br />

Projektförderung an institutionell geförderte ZE möglich, solange dies nicht zu Überschnei-<br />

dungen und damit zu Doppelförderungen führt. Das <strong>BMBF</strong> hat deshalb seit den 70er Jahren<br />

die Projektförderung an solchen Einrichtungen besonderen limitierenden Regelungen unter-<br />

worfen.<br />

Hintergrund dieser Sonderstellung ist die Überlegung, dass grundfinanzierte Forschungsein-<br />

richtungen grundsätzlich ihre Arbeiten aus der institutionellen Förderung bestreiten sollen.<br />

Die langfristig angelegte institutionelle Förderung setzt die Einrichtungen in die Lage, ent-<br />

sprechend ihrem fachlichen Profil Forschungsthemen kontinuierlich zu bearbeiten. Dies<br />

schließt das Aufgreifen neuer Fragestellungen und den Rückzug aus Themenfeldern gesun-<br />

kener Relevanz mit ein. In dieser grundsätzlich ohne scharfe zeitliche Befristungen konzipier-<br />

ten Arbeitsweise leisten die Forschungseinrichtungen ihren spezifischen, oft vorsorge- oder<br />

grundlagenforschungsorientierten Beitrag zur FuE in Deutschland. Das schließt auf der ande-<br />

ren Seite ein kurzfristiges, projektmittelfinanziertes Engagement der Einrichtung jenseits des<br />

durch die institutionelle Förderung vorgegebenen und durch sie abgesicherten Arbeitsfeldes<br />

über weite Strecken aus.


- 2-<br />

Auf der anderen Seite sollen Forschungseinrichtungen ihre Kompetenz und wissenschaftliche<br />

Exzellenz in Forschungsinitiativen und -programme des <strong>BMBF</strong> einbringen. Die Praxis zeigt,<br />

dass nicht alles, was hier fachlich an Mitarbeit notwendig ist, im Rahmen der institutionellen<br />

Förderung wahrgenommen werden kann. Zudem besteht hier oft auch ein <strong>BMBF</strong>-Interesse<br />

an gezielter Lenkung der Beiträge aus der Forschung, das im Rahmen der Grundfinanzierung<br />

kurzfristig kaum realisierbar ist. In Einzelfällen war und ist daher eine die institutionelle Förde-<br />

rung gezielt ergänzende Projektförderung für die genannten Forschungseinrichtungen mög-<br />

lich.<br />

In den vergangenen Jahren wurden als Ausnahme zugelassene Regelungen in der Bewilli-<br />

gungspraxis bisweilen recht weit ausgelegt. Hierzu trug nicht zuletzt die vorübergehende Er-<br />

höhung der Projektfördermittel durch UMTS bei, an der auch die Forschungseinrichtungen<br />

partizipieren sollten, um ihre Zukunftsfähigkeit durch die Erschließung neuer Tätigkeitsgebie-<br />

te zu erhöhen. Mit dem Auslaufen der UMTS-Mittel Ende diesen Jahres wird das<br />

Geamtvolumen der Projektfördermittel wieder etwa auf die Größenordnung von 1998 absin-<br />

ken. Damit muss, auch bezogen auf die Forschungseinrichtungen, in Zukunft wieder eine<br />

Bewilligungspraxis eingehalten werden, die der Handhabung von 1977 bis 1998 entspricht.<br />

Gleichzeitig muss neuen Entwicklungen in der institutionellen Förderung, insbesondere der<br />

Einführung der programmorientierten Förderung der Heimholtz-Zentren, Rechnung getragen<br />

werden.<br />

Bei der Gewährung von Projektförderung an die genannten institutionell geförderten For-<br />

schungseinrichtungen sind daher die 1977 eingeführten Leitlinien) mit folgenden Maßgaben<br />

zu beachten:<br />

1. Generell gilt, dass die Projektförderung auf das forschungspolitisch zwingend notwendige<br />

Maß zu begrenzen ist. Das <strong>BMBF</strong> stellt neben der institutionellen Förderung nur dann eine<br />

Projektförderung zur Verfügung, wenn <strong>BMBF</strong> hieran ein zentrales, nicht anders umsetzba-<br />

res Interesse hat.<br />

Eine Projektförderung kann hiernach in folgenden Fällen begründet sein:<br />

• Verbundprojekte mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Erschließung der<br />

Ressourcen der Forschungseinrichtungen können mit Projektfördermitteln finanziert<br />

werden, wenn sie eine erhebliche Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland<br />

haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn nach Würdigung des Verwertungsplans ei-<br />

ne realistische Chance besteht, dass die Projektergebnisse zur Schaffung oder zum<br />

Erhalt von inländischen Arbeitsplätzen angemessen beitragen. Die Beteiligung an an-<br />

deren Verbundprojekten ist aus der institutionellen Förderung oder aus Drittmitteln<br />

anderer Stellen als <strong>BMBF</strong> zu finanzieren.


- 3-<br />

Bei Beteiligung von Forschungseinrichtungen an Programmthemen in Forschungs-<br />

feldern mit hoher Aktualität und Priorität. Hier ist die Projektförderung auf solche<br />

Fälle zu beschränken, in denen eine Mitwirkung von Forschungseinrichtungen für den<br />

Erfolg der Maßnahme unverzichtbar ist.<br />

Innovations- und Gründungsförderung: Auch hier liegt die gezielte Ertüchtigung<br />

von Forschungseinrichtungen, insbesondere in den Neuen Bundesländern, im <strong>BMBF</strong>-<br />

I nteresse. Diese Aufgabe wird durch den Innovationsfonds erledigt.<br />

Die Frage der Übernahme von Betriebskosten bei Großgeräten ist in jedem Einzelfall zu<br />

prüfen und individuell zu beantworten; dies sind keine Fälle systematischer Projektförde-<br />

rung.<br />

2. Jede Projektförderung an institutionell geförderte Forschungseinrichtungen setzt künftig<br />

die vorherige Zustimmung der fachlich zuständigen Abteilungsleitung voraus. Hierbei<br />

ist insbesondere auch auf die Einhaltung der Bagatellgrenze für die Förderung von For-<br />

schungsprojekten an gemeinsam mit den Ländern finanzierte Forschungseinrichtungen zu<br />

achten (keine Finanzierungskompetenz des Bundes für Vorhaben unterhalb einer jahres-<br />

bezogenen Schwelle von 256.000 EUR). Diese aus der „Rahmenvereinbarung For-<br />

schungsförderung" von 1975 abgeleitete Bagatellgrenze legt der BRH sehr eng aus. Im<br />

Bereich der Innovations- und Ausgründungsförderung, bei sehr speziellen Fragestellungen<br />

und bei der Förderung kleiner Einrichtungen mit entsprechend geringer Aufnahmekapazi-<br />

tät können aber in Ausnahmefällen sachbedingt auch weiterhin Förderungen unterhalb der<br />

Bagatellgrenze nicht gänzlich ausgeschlossen werden.<br />

Die vorstehenden modifizierenden Regelungen für Forschungseinrichtungen sind bei der An-<br />

wendung des Handbuchs der Projektförderung strikt zu beachten. Das Handbuch wird mit der<br />

nächsten Auflage entsprechend angepasst.<br />

Einschränkungen bei der Projektförderung dürfen künftig nicht dazu führen, dass For-<br />

schungseinrichtungen insbesondere bei Verbundprojekten in die Rolle von Unterauftragneh-<br />

mern gedrängt werden, wenn die Wertigkeit ihrer eigenen FuE-Aktivitäten in etwa die ihres<br />

geförderten Auftraggebers erreicht und damit über die Funktion der Zuarbeit hinausgeht. In<br />

diesen Fällen sollten die Forschungseinrichtungen motiviert werden, im Rahmen der instituti-<br />

onellen Förderung als gleichrangiger Partner an einem Projekt mitzuwirken, weil sie nur so<br />

auch die Rechte an ihren Vorhabensergebnissen sichern können.


Dr. Wolf-Dieter Dudenhausen<br />

-4<br />

Die Projektförderung bei der FhG wird als Teil des dortigen Finanzierungsmix im bisherigen<br />

Umfang weitergeführt.<br />

Das Erfordernis der vorherigen Zustimmung der fachlich zuständigen Abteilungsleitung und<br />

der Einhaltung der Bagatellgrenze gilt auch hier.

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