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BMBF-Erlass vom 17.10.2004 - SNI-Portal

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Auf der anderen Seite sollen Forschungseinrichtungen ihre Kompetenz und wissenschaftliche<br />

Exzellenz in Forschungsinitiativen und -programme des <strong>BMBF</strong> einbringen. Die Praxis zeigt,<br />

dass nicht alles, was hier fachlich an Mitarbeit notwendig ist, im Rahmen der institutionellen<br />

Förderung wahrgenommen werden kann. Zudem besteht hier oft auch ein <strong>BMBF</strong>-Interesse<br />

an gezielter Lenkung der Beiträge aus der Forschung, das im Rahmen der Grundfinanzierung<br />

kurzfristig kaum realisierbar ist. In Einzelfällen war und ist daher eine die institutionelle Förde-<br />

rung gezielt ergänzende Projektförderung für die genannten Forschungseinrichtungen mög-<br />

lich.<br />

In den vergangenen Jahren wurden als Ausnahme zugelassene Regelungen in der Bewilli-<br />

gungspraxis bisweilen recht weit ausgelegt. Hierzu trug nicht zuletzt die vorübergehende Er-<br />

höhung der Projektfördermittel durch UMTS bei, an der auch die Forschungseinrichtungen<br />

partizipieren sollten, um ihre Zukunftsfähigkeit durch die Erschließung neuer Tätigkeitsgebie-<br />

te zu erhöhen. Mit dem Auslaufen der UMTS-Mittel Ende diesen Jahres wird das<br />

Geamtvolumen der Projektfördermittel wieder etwa auf die Größenordnung von 1998 absin-<br />

ken. Damit muss, auch bezogen auf die Forschungseinrichtungen, in Zukunft wieder eine<br />

Bewilligungspraxis eingehalten werden, die der Handhabung von 1977 bis 1998 entspricht.<br />

Gleichzeitig muss neuen Entwicklungen in der institutionellen Förderung, insbesondere der<br />

Einführung der programmorientierten Förderung der Heimholtz-Zentren, Rechnung getragen<br />

werden.<br />

Bei der Gewährung von Projektförderung an die genannten institutionell geförderten For-<br />

schungseinrichtungen sind daher die 1977 eingeführten Leitlinien) mit folgenden Maßgaben<br />

zu beachten:<br />

1. Generell gilt, dass die Projektförderung auf das forschungspolitisch zwingend notwendige<br />

Maß zu begrenzen ist. Das <strong>BMBF</strong> stellt neben der institutionellen Förderung nur dann eine<br />

Projektförderung zur Verfügung, wenn <strong>BMBF</strong> hieran ein zentrales, nicht anders umsetzba-<br />

res Interesse hat.<br />

Eine Projektförderung kann hiernach in folgenden Fällen begründet sein:<br />

• Verbundprojekte mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Erschließung der<br />

Ressourcen der Forschungseinrichtungen können mit Projektfördermitteln finanziert<br />

werden, wenn sie eine erhebliche Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland<br />

haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn nach Würdigung des Verwertungsplans ei-<br />

ne realistische Chance besteht, dass die Projektergebnisse zur Schaffung oder zum<br />

Erhalt von inländischen Arbeitsplätzen angemessen beitragen. Die Beteiligung an an-<br />

deren Verbundprojekten ist aus der institutionellen Förderung oder aus Drittmitteln<br />

anderer Stellen als <strong>BMBF</strong> zu finanzieren.

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