BMBF-Erlass vom 17.10.2004 - SNI-Portal
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Bei Beteiligung von Forschungseinrichtungen an Programmthemen in Forschungs-<br />
feldern mit hoher Aktualität und Priorität. Hier ist die Projektförderung auf solche<br />
Fälle zu beschränken, in denen eine Mitwirkung von Forschungseinrichtungen für den<br />
Erfolg der Maßnahme unverzichtbar ist.<br />
Innovations- und Gründungsförderung: Auch hier liegt die gezielte Ertüchtigung<br />
von Forschungseinrichtungen, insbesondere in den Neuen Bundesländern, im <strong>BMBF</strong>-<br />
I nteresse. Diese Aufgabe wird durch den Innovationsfonds erledigt.<br />
Die Frage der Übernahme von Betriebskosten bei Großgeräten ist in jedem Einzelfall zu<br />
prüfen und individuell zu beantworten; dies sind keine Fälle systematischer Projektförde-<br />
rung.<br />
2. Jede Projektförderung an institutionell geförderte Forschungseinrichtungen setzt künftig<br />
die vorherige Zustimmung der fachlich zuständigen Abteilungsleitung voraus. Hierbei<br />
ist insbesondere auch auf die Einhaltung der Bagatellgrenze für die Förderung von For-<br />
schungsprojekten an gemeinsam mit den Ländern finanzierte Forschungseinrichtungen zu<br />
achten (keine Finanzierungskompetenz des Bundes für Vorhaben unterhalb einer jahres-<br />
bezogenen Schwelle von 256.000 EUR). Diese aus der „Rahmenvereinbarung For-<br />
schungsförderung" von 1975 abgeleitete Bagatellgrenze legt der BRH sehr eng aus. Im<br />
Bereich der Innovations- und Ausgründungsförderung, bei sehr speziellen Fragestellungen<br />
und bei der Förderung kleiner Einrichtungen mit entsprechend geringer Aufnahmekapazi-<br />
tät können aber in Ausnahmefällen sachbedingt auch weiterhin Förderungen unterhalb der<br />
Bagatellgrenze nicht gänzlich ausgeschlossen werden.<br />
Die vorstehenden modifizierenden Regelungen für Forschungseinrichtungen sind bei der An-<br />
wendung des Handbuchs der Projektförderung strikt zu beachten. Das Handbuch wird mit der<br />
nächsten Auflage entsprechend angepasst.<br />
Einschränkungen bei der Projektförderung dürfen künftig nicht dazu führen, dass For-<br />
schungseinrichtungen insbesondere bei Verbundprojekten in die Rolle von Unterauftragneh-<br />
mern gedrängt werden, wenn die Wertigkeit ihrer eigenen FuE-Aktivitäten in etwa die ihres<br />
geförderten Auftraggebers erreicht und damit über die Funktion der Zuarbeit hinausgeht. In<br />
diesen Fällen sollten die Forschungseinrichtungen motiviert werden, im Rahmen der instituti-<br />
onellen Förderung als gleichrangiger Partner an einem Projekt mitzuwirken, weil sie nur so<br />
auch die Rechte an ihren Vorhabensergebnissen sichern können.