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BMBF-Erlass vom 17.10.2004 - SNI-Portal

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Bei Beteiligung von Forschungseinrichtungen an Programmthemen in Forschungs-<br />

feldern mit hoher Aktualität und Priorität. Hier ist die Projektförderung auf solche<br />

Fälle zu beschränken, in denen eine Mitwirkung von Forschungseinrichtungen für den<br />

Erfolg der Maßnahme unverzichtbar ist.<br />

Innovations- und Gründungsförderung: Auch hier liegt die gezielte Ertüchtigung<br />

von Forschungseinrichtungen, insbesondere in den Neuen Bundesländern, im <strong>BMBF</strong>-<br />

I nteresse. Diese Aufgabe wird durch den Innovationsfonds erledigt.<br />

Die Frage der Übernahme von Betriebskosten bei Großgeräten ist in jedem Einzelfall zu<br />

prüfen und individuell zu beantworten; dies sind keine Fälle systematischer Projektförde-<br />

rung.<br />

2. Jede Projektförderung an institutionell geförderte Forschungseinrichtungen setzt künftig<br />

die vorherige Zustimmung der fachlich zuständigen Abteilungsleitung voraus. Hierbei<br />

ist insbesondere auch auf die Einhaltung der Bagatellgrenze für die Förderung von For-<br />

schungsprojekten an gemeinsam mit den Ländern finanzierte Forschungseinrichtungen zu<br />

achten (keine Finanzierungskompetenz des Bundes für Vorhaben unterhalb einer jahres-<br />

bezogenen Schwelle von 256.000 EUR). Diese aus der „Rahmenvereinbarung For-<br />

schungsförderung" von 1975 abgeleitete Bagatellgrenze legt der BRH sehr eng aus. Im<br />

Bereich der Innovations- und Ausgründungsförderung, bei sehr speziellen Fragestellungen<br />

und bei der Förderung kleiner Einrichtungen mit entsprechend geringer Aufnahmekapazi-<br />

tät können aber in Ausnahmefällen sachbedingt auch weiterhin Förderungen unterhalb der<br />

Bagatellgrenze nicht gänzlich ausgeschlossen werden.<br />

Die vorstehenden modifizierenden Regelungen für Forschungseinrichtungen sind bei der An-<br />

wendung des Handbuchs der Projektförderung strikt zu beachten. Das Handbuch wird mit der<br />

nächsten Auflage entsprechend angepasst.<br />

Einschränkungen bei der Projektförderung dürfen künftig nicht dazu führen, dass For-<br />

schungseinrichtungen insbesondere bei Verbundprojekten in die Rolle von Unterauftragneh-<br />

mern gedrängt werden, wenn die Wertigkeit ihrer eigenen FuE-Aktivitäten in etwa die ihres<br />

geförderten Auftraggebers erreicht und damit über die Funktion der Zuarbeit hinausgeht. In<br />

diesen Fällen sollten die Forschungseinrichtungen motiviert werden, im Rahmen der instituti-<br />

onellen Förderung als gleichrangiger Partner an einem Projekt mitzuwirken, weil sie nur so<br />

auch die Rechte an ihren Vorhabensergebnissen sichern können.

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