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Interview: Auf dem Weg zur klimaneutralen Verwaltung
BERLIN FORDERT
EINDEUTIGE
HERKUNFTSNACHWEISE
FÜR HOLZ UND PAPIER
Thomas Schwilling,
Fachbereich „Umwelt, Verkehr und Klimaschutz“
der Berliner Senatsverwaltung
Foto: Kollaxo
Seit 2013 gilt im Land Berlin die Verwaltungsvorschrift „Beschaffung
und Umwelt“. Sie dient den Beschaffungsstellen
als Handlungsanweisung für die praktische Umsetzung
eines umweltverträglichen Beschaffungswesens. Im März 2019
wurde die Vorschrift noch einmal verschärft. Über die Erfahrungen
mit der Richtlinie und deren Bedeutung für Anbieter berichtet Thomas
Schwilling vom zuständigen Fachbereich „Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz“ der Senatsverwaltung.
Was bedeutet die neue Verwaltungsvorschrift
für Anbieter?
„Für sämtliche Produkte aus Holz – also auch für Möbel, Böden,
Schreibwaren und Papier im Büro – gilt die Vorgabe, dass der eingesetzte
Holzrohstoff aus legalen und nachhaltig bewirtschafteten
Wäldern stammen muss. Bieter müssen dazu einen glaubhaften
Herkunftsnachweis erbringen, wie z. B. das PEFC- oder FSC-
Siegel. Im Papier-Bereich achten wir ausschließlich auf Recyclingpapier
aus 100 Prozent Altpapier mit dem Blauen Engel.“
Wie stehen die Chancen für Anbieter,
die keine Zertifizierung besitzen?
„Für Unternehmen, die regelmäßig Aufträge für unsere Verwaltungen
erledigen, ist eine entsprechende Zertifizierung einfach
Pflicht. Kleinere Handwerksbetriebe können auch ohne Zertifikat
an Ausschreibungen teilnehmen, müssen aber spätestens bei
der Ausführung des Auftrags nachweisen können, dass ihr Holz
aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt. Wir empfehlen
kleineren Unternehmen, die nur selten einen öffentlichen Auftrag
annehmen, z. B. eine PEFC-Gruppenzertifizierung, die kostengünstiger
als eine Einzelzertifizierung ist. Für Bauverantwortliche
bietet PEFC auch eine Projektzertifizierung an. Das Angebot an
Aufträgen ist für zertifizierte Unternehmen jedenfalls riesig. Bis
2026 sollen im Land Berlin für 5,5 Milliarden Euro allein rund
60 neue Schulen größtenteils aus Holz entstehen.“
Foto: Kitano
Was steckt hinter der Gruppen- und
Projektzertifizierung?
Um den Aufwand für kleinere Handwerksbetriebe (bis 50
Mitarbeiter, max. 10 Mio. Euro Umsatz) bei der Teilnahme
an öffentlichen Ausschreibungen mit der Forderung nach
PEFC-zertifiziertem Holz zu erleichtern, bietet ihnen PEFC
eine PEFC-CoC-Gruppenzertifizierung an. Dabei schließen sie
sich zu einem Netzwerk zusammen. Ein „Gruppenkopf“ steht
den Gruppenmitgliedern beratend zur Seite, führt Schulungen
durch und gewährleistet die korrekte Einhaltung und
Umsetzung des PEFC Standards.
Die PEFC-Projektzertifizierung eignet sich besonders für
größere Bauprojekte mit einer Vielzahl an beteiligten Akteuren.
Hierbei muss nicht jeder Auftragnehmer ein eigenes Chainof-Custody-Zertifikat
besitzen, sondern ein Verantwortlicher
der Projektleitung ist für den Nachweis der Verwendung von
PEFC-zertifizierten Baustoffen zuständig.
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