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Interview: Auf dem Weg zur klimaneutralen Verwaltung

BERLIN FORDERT

EINDEUTIGE

HERKUNFTSNACHWEISE

FÜR HOLZ UND PAPIER

Thomas Schwilling,

Fachbereich „Umwelt, Verkehr und Klimaschutz“

der Berliner Senatsverwaltung

Foto: Kollaxo

Seit 2013 gilt im Land Berlin die Verwaltungsvorschrift „Beschaffung

und Umwelt“. Sie dient den Beschaffungsstellen

als Handlungsanweisung für die praktische Umsetzung

eines umweltverträglichen Beschaffungswesens. Im März 2019

wurde die Vorschrift noch einmal verschärft. Über die Erfahrungen

mit der Richtlinie und deren Bedeutung für Anbieter berichtet Thomas

Schwilling vom zuständigen Fachbereich „Umwelt, Verkehr

und Klimaschutz“ der Senatsverwaltung.

Was bedeutet die neue Verwaltungsvorschrift

für Anbieter?

„Für sämtliche Produkte aus Holz – also auch für Möbel, Böden,

Schreibwaren und Papier im Büro – gilt die Vorgabe, dass der eingesetzte

Holzrohstoff aus legalen und nachhaltig bewirtschafteten

Wäldern stammen muss. Bieter müssen dazu einen glaubhaften

Herkunftsnachweis erbringen, wie z. B. das PEFC- oder FSC-

Siegel. Im Papier-Bereich achten wir ausschließlich auf Recyclingpapier

aus 100 Prozent Altpapier mit dem Blauen Engel.“

Wie stehen die Chancen für Anbieter,

die keine Zertifizierung besitzen?

„Für Unternehmen, die regelmäßig Aufträge für unsere Verwaltungen

erledigen, ist eine entsprechende Zertifizierung einfach

Pflicht. Kleinere Handwerksbetriebe können auch ohne Zertifikat

an Ausschreibungen teilnehmen, müssen aber spätestens bei

der Ausführung des Auftrags nachweisen können, dass ihr Holz

aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt. Wir empfehlen

kleineren Unternehmen, die nur selten einen öffentlichen Auftrag

annehmen, z. B. eine PEFC-Gruppenzertifizierung, die kostengünstiger

als eine Einzelzertifizierung ist. Für Bauverantwortliche

bietet PEFC auch eine Projektzertifizierung an. Das Angebot an

Aufträgen ist für zertifizierte Unternehmen jedenfalls riesig. Bis

2026 sollen im Land Berlin für 5,5 Milliarden Euro allein rund

60 neue Schulen größtenteils aus Holz entstehen.“

Foto: Kitano

Was steckt hinter der Gruppen- und

Projektzertifizierung?

Um den Aufwand für kleinere Handwerksbetriebe (bis 50

Mitarbeiter, max. 10 Mio. Euro Umsatz) bei der Teilnahme

an öffentlichen Ausschreibungen mit der Forderung nach

PEFC-zertifiziertem Holz zu erleichtern, bietet ihnen PEFC

eine PEFC-CoC-Gruppenzertifizierung an. Dabei schließen sie

sich zu einem Netzwerk zusammen. Ein „Gruppenkopf“ steht

den Gruppenmitgliedern beratend zur Seite, führt Schulungen

durch und gewährleistet die korrekte Einhaltung und

Umsetzung des PEFC Standards.

Die PEFC-Projektzertifizierung eignet sich besonders für

größere Bauprojekte mit einer Vielzahl an beteiligten Akteuren.

Hierbei muss nicht jeder Auftragnehmer ein eigenes Chainof-Custody-Zertifikat

besitzen, sondern ein Verantwortlicher

der Projektleitung ist für den Nachweis der Verwendung von

PEFC-zertifizierten Baustoffen zuständig.

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