2. Änderung und Ergänzung - Beteiligungsverfahren
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Stadt Staufenberg, Stadtteil Staufenberg: Bebauungsplan „Daubringer Weg“ <strong>2.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>und</strong> <strong>Ergänzung</strong> 2<br />
Inhalt:<br />
1 Beschreibung der Planung<br />
2 Lage, Nutzung <strong>und</strong> naturräumliche Einordnung<br />
3 Übergeordnete Fachplanungen<br />
4 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen <strong>und</strong> Abwässern<br />
5 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame <strong>und</strong> effiziente Nutzung von Energie<br />
6 Sparsamer Umgang mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden<br />
7 Bestandsaufnahme <strong>und</strong> –bewertung hinsichtlich der Belange des Umweltschutzes<br />
7.1 Boden <strong>und</strong> Wasser<br />
7.2 Klima <strong>und</strong> Luft<br />
7.3 Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />
7.4 Biologische Vielfalt<br />
7.5 Landschaft<br />
7.6 Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung <strong>und</strong> Europäische Vogelschutzgebiete<br />
7.7 Mensch, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Bevölkerung<br />
7.8 Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
7.9 Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität<br />
8 Eingriffsregelung<br />
1 Beschreibung der Planung<br />
Im Zuge der vorliegenden Bebauungsplanänderung sollen – nach weitgehendem Vollzug des<br />
Bebauungsplanes Staufenberg-Süd von 1997 – innerorts gelegene Gr<strong>und</strong>stücke zwischen der<br />
Lollarer Straße im Norden <strong>und</strong> der Straße Am Vogelsang im Süden einer geordneten baulichen<br />
Entwicklung zugeführt werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1.7<br />
„Daubringer Weg“ von 1993 wird hierfür um die Anwesen zwischen Lollarer Straße <strong>und</strong> Am Vogelsang<br />
bis einschließlich Lollarer Straße 48 erweitert. Veranlasst wird die Erweiterung durch die mit dem Bau<br />
der Straße Am Vogelsang einhergehende rückwärtige Erschließung der angesprochenen Anwesen.<br />
Planziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S. § 4 BauNVO für eine Bebauung auf<br />
differenzierten überbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksflächen, um im Sinne des Gebotes zum sparsamen<br />
Umgang mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden die Nachverdichtung innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />
Ortslage zu ermöglichen.<br />
Der vorliegende Bebauungsplan weist im Geltungsbereich ein Allgemeines Wohngebiet (WA) aus. Die<br />
Gr<strong>und</strong>flächenzahl (GRZ) für den Teilbereich 1 im durch die Erweiterung hinzugekommenen südlichen<br />
Bereich beträgt 0,4. Die GRZ gibt den maximal überbaubaren Flächenanteil eines Baugr<strong>und</strong>stücks an,<br />
der gemäß § 19 Abs. 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) um bis zu 50 % überschritten werden<br />
darf. Die maximale Firsthöhe in diesem Teilbereich beträgt 10 m; die Geschossflächenzahl (GFZ)<br />
beträgt 0,8. Die GFZ gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter<br />
Gr<strong>und</strong>stücksfläche im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO zulässig sind. Für den Teilbereich 2 werden<br />
keine Festsetzungen bezüglich GRZ, GFZ <strong>und</strong> der maximalen Firsthöhe getroffen. Die Zahl der<br />
zulässigen Vollgeschosse liegt in beiden Teilbereichen bei II.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 04/2008