2. Änderung und Ergänzung - Beteiligungsverfahren
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Stadt Staufenberg, Stadtteil Staufenberg: Bebauungsplan „Daubringer Weg“ <strong>2.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>und</strong> <strong>Ergänzung</strong> 6<br />
7.4 Biologische Vielfalt<br />
Der Begriff biologische Vielfalt umfasst laut BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2 drei ineinander greifende<br />
Ebenen der Vielfalt:<br />
• die Vielfalt an Ökosystemen oder Lebensräumen,<br />
• die Artenvielfalt – dazu zählen auch Mikroben <strong>und</strong> Pilze, die weder Pflanze noch Tier sind,<br />
• die Vielfalt an genetischen Informationen, die in den Arten enthalten sind.<br />
Das internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt (sog. Biodiversitätskonvention),<br />
verfolgt drei Ziele:<br />
• den Erhalt der biologischen Vielfalt,<br />
• die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt <strong>und</strong><br />
• den gerechten Vorteilsausgleich aus der Nutzung der biologischen Vielfalt.<br />
Da das Plangebiet - wie im vorangegangenen Kapitel aufgezeigt - keine besondere Bedeutung für die<br />
biologische Vielfalt besitzt, treten diesbezüglich keine erheblichen Umweltauswirkungen auf.<br />
7.5 Landschaft<br />
Das Landschafts- bzw. Ortsbild im Einwirkungsbereich des Vorhabens wird maßgeblich durch die<br />
umgebend bereits vorhandene sowie die neu entstehende Bebauung südlich der Straße Am<br />
Vogelsang geprägt.<br />
Der für die vorliegende Planung beanspruchte Bereich unterliegt damit bereits Vorbelastungen, so<br />
dass durch die Planung keine erheblichen nachteiligen Wirkungen für das Landschaftsbild zu<br />
erwarten sind. Zur Eingliederung der zusätzlichen Bebauung dienen – neben den Festsetzungen zu<br />
Art <strong>und</strong> Maß der baulichen Nutzung, welche den der umgebenden Bebauung entsprechen – auch die<br />
Festsetzungen zur Anpflanzung von standorttypischen Obstbäumen <strong>und</strong> Laubsträuchern.<br />
7.6 Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung <strong>und</strong> Europäische Vogelschutzgebiete<br />
Da es durch das Vorhaben zu keiner Flächenbeanspruchung von Gebieten gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung <strong>und</strong> / oder Europäischen Vogelschutzgebieten kommt <strong>und</strong> auch im Einwirkungsbereich<br />
keine entsprechenden Gebiete vorhanden sind, können nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen<br />
werden. Die nächstgelegenen Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung sind das FFH-Gebiet 5318-303<br />
Feuchtwiesen bei Daubringen in 1,8 km Entfernung <strong>und</strong> das FFH-Gebiet 5318-305 Borstgrasrasen<br />
bei Wieseck <strong>und</strong> Callunaheiden bei Mainzlar in 1,7 km Entfernung vom Plangebiet.<br />
7.7 Mensch, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Bevölkerung<br />
Aus der für das Plangebiet vorgesehenen Nutzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) ergeben sich<br />
für die Wohnqualität der angrenzenden Bereiche keine nachteiligen Auswirkungen. Auch im Hinblick<br />
auf den Aspekt Erholung führen die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zu nachteiligen<br />
Auswirkungen.<br />
2 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (STAND 8/12/2003): Informationsplattformform/ www.biologischevielfalt.de<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 04/2008