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2. Änderung und Ergänzung - Beteiligungsverfahren

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Stadt Staufenberg, Stadtteil Staufenberg: Bebauungsplan „Daubringer Weg“ <strong>2.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>und</strong> <strong>Ergänzung</strong> 6<br />

7.4 Biologische Vielfalt<br />

Der Begriff biologische Vielfalt umfasst laut BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2 drei ineinander greifende<br />

Ebenen der Vielfalt:<br />

• die Vielfalt an Ökosystemen oder Lebensräumen,<br />

• die Artenvielfalt – dazu zählen auch Mikroben <strong>und</strong> Pilze, die weder Pflanze noch Tier sind,<br />

• die Vielfalt an genetischen Informationen, die in den Arten enthalten sind.<br />

Das internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt (sog. Biodiversitätskonvention),<br />

verfolgt drei Ziele:<br />

• den Erhalt der biologischen Vielfalt,<br />

• die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt <strong>und</strong><br />

• den gerechten Vorteilsausgleich aus der Nutzung der biologischen Vielfalt.<br />

Da das Plangebiet - wie im vorangegangenen Kapitel aufgezeigt - keine besondere Bedeutung für die<br />

biologische Vielfalt besitzt, treten diesbezüglich keine erheblichen Umweltauswirkungen auf.<br />

7.5 Landschaft<br />

Das Landschafts- bzw. Ortsbild im Einwirkungsbereich des Vorhabens wird maßgeblich durch die<br />

umgebend bereits vorhandene sowie die neu entstehende Bebauung südlich der Straße Am<br />

Vogelsang geprägt.<br />

Der für die vorliegende Planung beanspruchte Bereich unterliegt damit bereits Vorbelastungen, so<br />

dass durch die Planung keine erheblichen nachteiligen Wirkungen für das Landschaftsbild zu<br />

erwarten sind. Zur Eingliederung der zusätzlichen Bebauung dienen – neben den Festsetzungen zu<br />

Art <strong>und</strong> Maß der baulichen Nutzung, welche den der umgebenden Bebauung entsprechen – auch die<br />

Festsetzungen zur Anpflanzung von standorttypischen Obstbäumen <strong>und</strong> Laubsträuchern.<br />

7.6 Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung <strong>und</strong> Europäische Vogelschutzgebiete<br />

Da es durch das Vorhaben zu keiner Flächenbeanspruchung von Gebieten gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung <strong>und</strong> / oder Europäischen Vogelschutzgebieten kommt <strong>und</strong> auch im Einwirkungsbereich<br />

keine entsprechenden Gebiete vorhanden sind, können nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen<br />

werden. Die nächstgelegenen Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung sind das FFH-Gebiet 5318-303<br />

Feuchtwiesen bei Daubringen in 1,8 km Entfernung <strong>und</strong> das FFH-Gebiet 5318-305 Borstgrasrasen<br />

bei Wieseck <strong>und</strong> Callunaheiden bei Mainzlar in 1,7 km Entfernung vom Plangebiet.<br />

7.7 Mensch, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Bevölkerung<br />

Aus der für das Plangebiet vorgesehenen Nutzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) ergeben sich<br />

für die Wohnqualität der angrenzenden Bereiche keine nachteiligen Auswirkungen. Auch im Hinblick<br />

auf den Aspekt Erholung führen die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zu nachteiligen<br />

Auswirkungen.<br />

2 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (STAND 8/12/2003): Informationsplattformform/ www.biologischevielfalt.de<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 04/2008

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