2. Änderung und Ergänzung - Beteiligungsverfahren
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Stadt Staufenberg, Kernstadt<br />
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag<br />
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1.7 „Daubringer Weg“,<br />
<strong>2.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>und</strong> <strong>Ergänzung</strong><br />
Planstand: 16.04.2008<br />
Bearbeitet:<br />
Dipl.-Biol. Dr. Gerriet Fokuhl<br />
Planungsbüro Holger Fischer - Konrad-Adenauer-Straße 16 - 35440 Linden - Tel. 06403 9537-0 Fax 9537-30<br />
Anlage
Stadt Staufenberg, Stadtteil Staufenberg: Bebauungsplan „Daubringer Weg“ <strong>2.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>und</strong> <strong>Ergänzung</strong> 2<br />
Inhalt:<br />
1 Beschreibung der Planung<br />
2 Lage, Nutzung <strong>und</strong> naturräumliche Einordnung<br />
3 Übergeordnete Fachplanungen<br />
4 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen <strong>und</strong> Abwässern<br />
5 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame <strong>und</strong> effiziente Nutzung von Energie<br />
6 Sparsamer Umgang mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden<br />
7 Bestandsaufnahme <strong>und</strong> –bewertung hinsichtlich der Belange des Umweltschutzes<br />
7.1 Boden <strong>und</strong> Wasser<br />
7.2 Klima <strong>und</strong> Luft<br />
7.3 Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />
7.4 Biologische Vielfalt<br />
7.5 Landschaft<br />
7.6 Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung <strong>und</strong> Europäische Vogelschutzgebiete<br />
7.7 Mensch, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Bevölkerung<br />
7.8 Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
7.9 Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität<br />
8 Eingriffsregelung<br />
1 Beschreibung der Planung<br />
Im Zuge der vorliegenden Bebauungsplanänderung sollen – nach weitgehendem Vollzug des<br />
Bebauungsplanes Staufenberg-Süd von 1997 – innerorts gelegene Gr<strong>und</strong>stücke zwischen der<br />
Lollarer Straße im Norden <strong>und</strong> der Straße Am Vogelsang im Süden einer geordneten baulichen<br />
Entwicklung zugeführt werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1.7<br />
„Daubringer Weg“ von 1993 wird hierfür um die Anwesen zwischen Lollarer Straße <strong>und</strong> Am Vogelsang<br />
bis einschließlich Lollarer Straße 48 erweitert. Veranlasst wird die Erweiterung durch die mit dem Bau<br />
der Straße Am Vogelsang einhergehende rückwärtige Erschließung der angesprochenen Anwesen.<br />
Planziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S. § 4 BauNVO für eine Bebauung auf<br />
differenzierten überbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksflächen, um im Sinne des Gebotes zum sparsamen<br />
Umgang mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden die Nachverdichtung innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />
Ortslage zu ermöglichen.<br />
Der vorliegende Bebauungsplan weist im Geltungsbereich ein Allgemeines Wohngebiet (WA) aus. Die<br />
Gr<strong>und</strong>flächenzahl (GRZ) für den Teilbereich 1 im durch die Erweiterung hinzugekommenen südlichen<br />
Bereich beträgt 0,4. Die GRZ gibt den maximal überbaubaren Flächenanteil eines Baugr<strong>und</strong>stücks an,<br />
der gemäß § 19 Abs. 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) um bis zu 50 % überschritten werden<br />
darf. Die maximale Firsthöhe in diesem Teilbereich beträgt 10 m; die Geschossflächenzahl (GFZ)<br />
beträgt 0,8. Die GFZ gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter<br />
Gr<strong>und</strong>stücksfläche im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO zulässig sind. Für den Teilbereich 2 werden<br />
keine Festsetzungen bezüglich GRZ, GFZ <strong>und</strong> der maximalen Firsthöhe getroffen. Die Zahl der<br />
zulässigen Vollgeschosse liegt in beiden Teilbereichen bei II.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 04/2008
Stadt Staufenberg, Stadtteil Staufenberg: Bebauungsplan „Daubringer Weg“ <strong>2.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>und</strong> <strong>Ergänzung</strong> 3<br />
2 Lage, Nutzung <strong>und</strong> naturräumliche Einordnung<br />
Das Plangebiet befindet sich nördlich des Wohngebiets Staufenberg-Süd <strong>und</strong> umfasst bestehende<br />
Wohnbebauung sowie großzügige Gartenbereiche zwischen der Lollarer Straße <strong>und</strong> Am Vogelsang.<br />
Naturräumlich liegt der Geltungsbereich nach KLAUSING (1988) 1 in der Gießener Lahntaltalsenke<br />
(Teileinheit 348.10, Haupteinheit 348 Marburg-Gießener Lahntal). Die Höhenlage beträgt etwa 205 m<br />
ü. NN.<br />
3 Übergeordnete Fachplanungen<br />
Der Regionalplan Mittelhessen 2001 stellt für den Bereich Siedlungsbereich Bestand dar. Der<br />
wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Staufenberg 1996 stellt „Mischbaufläche“ dar. Die <strong>Änderung</strong><br />
des Bebauungsplanes ist insofern aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Gesetzgeber hat<br />
allerdings im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB speziell für Maßnahmen<br />
der Innenentwicklung die Möglichkeit eingeräumt, von einer <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplanes im<br />
Parallelverfahren abzusehen. Der Flächennutzungsplan kann nach Rechtskraft des Bebauungsplanes<br />
im Wege der Berichtigung angepasst werden. Die übergeordneten Planungsebenen stehen dem<br />
Bebauungsplan insofern nicht entgegen.<br />
4 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen <strong>und</strong><br />
Abwässern<br />
Da keine spezifischen <strong>und</strong> erheblichen Emissionen durch die Ausweisungen <strong>und</strong> Festsetzungen des<br />
Bebauungsplans zu erwarten sind, werden diesbezüglich keine gesonderten Vorkehrungen zur<br />
Vermeidung von Emissionen getroffen.<br />
Über die üblichen zu erwartenden typischen Siedlungsabfälle (u.a. Restmüll, Bioabfall, Papier, Glas<br />
<strong>und</strong> Sperrmüll) hinausgehend, sind keine aus der künftigen Nutzung entstehende Sonderabfallformen<br />
absehbar. Sämtliche entstehenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />
Die entstehenden Schmutzwassermengen werden durch Anschluss an den Ortskanal ordnungsgemäß<br />
abgeführt, die Abwasserbehandlung erfolgt in der Kläranlage Lollar.<br />
Das Niederschlagswasser wird in Zisternen gesammelt, d.h. das von Dachflächen ablaufende Niederschlagswasser<br />
ist in den Niederschlagswasseranlagen zu sammeln <strong>und</strong> im Rahmen der gesetzlich<br />
zulässigen Zwecke in Haus, Hof <strong>und</strong>/oder Garten zu verwenden. Ein Zisternenüberlauf an den<br />
Regenwasserkanal ist vorzusehen.<br />
5 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame <strong>und</strong> effiziente Nutzung von Energie<br />
Im Rahmen der Dacheindeckung lässt der Bebauungsplan Anlagen zur aktiven Nutzung von<br />
Sonnenenergie (Solaranlagen) ausdrücklich zu.<br />
1 KLAUSING, O. (1988): Die Naturräume Hessens. Hrsg.: Hessische Landesanstalt für Umwelt. Wiesbaden.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 04/2008
Stadt Staufenberg, Stadtteil Staufenberg: Bebauungsplan „Daubringer Weg“ <strong>2.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>und</strong> <strong>Ergänzung</strong> 4<br />
6 Sparsamer Umgang mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden<br />
Die Aufstellung des Bebauungsplans folgt dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
Boden, indem innerhalb des bestehenden Ortsgefüges Flächen für eine neue Nutzung mobilisiert<br />
werden. Hiermit wird ein Beitrag zur Reduktion weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich<br />
geleistet.<br />
Um eine über die Bebauung hinausgehende Versiegelung der Gr<strong>und</strong>stücksflächen gering zu halten,<br />
bestimmt der Bebauungsplan, dass Rad- <strong>und</strong> Gehwege, Garagenzufahrten, Hofflächen <strong>und</strong> Pkw-<br />
Stellplätze lediglich wasserdurchlässig zu befestigen sind.<br />
7 Bestandsaufnahme <strong>und</strong> –bewertung hinsichtlich der Belange des Umweltschutzes<br />
7.1 Boden <strong>und</strong> Wasser<br />
Innerhalb des Plangebietes haben sich laut Bodenkarte von Hessen (Maßstab 1:50.000, Blatt L 5318<br />
Amöneburg) lösslehmarme, mittelgründige Braunerden aus Solifluktionsschutt entwickelt. Ihre<br />
Bedeutung für den Bodenschutz <strong>und</strong> den Bodenwasserhaushalt ist aufgr<strong>und</strong> ihrer geringen bis<br />
mittleren nutzbaren Feldkapazität <strong>und</strong> ihres geringen Retentionsvermögens als gering bis mittel<br />
einzustufen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> ihrer geringen räumlichen Ausdehnung ist die Eingriffswirkung der geplanten Bebauung<br />
hinsichtlich Boden <strong>und</strong> Wasserhaushalt lediglich als mäßig hoch zu bewerten. Auf recht kleiner Fläche<br />
werden Ertragskraft <strong>und</strong> Retentionsfunktion des Bodens betroffen, weniger jedoch die<br />
Gr<strong>und</strong>wasserneubildung. Bei der Umsetzung der nachfolgend aufgeführten <strong>und</strong> in den<br />
Bebauungsplan aufgenommenen Maßnahmen zur Eingriffsminimierung ist ein verstärkter<br />
Oberflächenabfluss aus dem Gebiet nicht zu erwarten:<br />
• Rad- <strong>und</strong> Gehwege, Garagenzufahrten <strong>und</strong> Hofflächen sind mit Rasenkammersteinen,<br />
Schotterrasen oder im Sandbett verlegtem Pflaster zu befestigen;<br />
• Terrassen sind wasserdurchlässig zu befestigen;<br />
• Pkw-Stellplätze sind mit Rasenkammersteinen, in wasserdurchlässiger Weise oder<br />
wasserdurchlässigem Fugenpflaster zu befestigen.<br />
• Für Neubaumaßnahmen gilt: Das Niederschlagswasser von nicht begrünten Dachflächen ist in<br />
Zisternen zu sammeln <strong>und</strong> entsprechend dem jeweiligen Bedarf als Brauchwasser zu verwerten.<br />
Es sind Zisternen mit integrierter Rückhaltung zu verwenden, diese sind an den<br />
Regenwasserabfluss anzuschließen.<br />
7.2 Klima <strong>und</strong> Luft<br />
Aufgr<strong>und</strong> seiner isolierten Lage <strong>und</strong> Kleinflächigkeit kommt dem Plangebiet insgesamt nur eine<br />
geringe klimatische Funktion zur Versorgung der Ortslage mit Frisch- bzw. Kaltluft zu. Die<br />
lokalklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich vor allem auf das Plangebiet selbst<br />
konzentrieren, wo im Umfeld der entstehenden Gebäude mit einer Einschränkung der Verdunstung<br />
<strong>und</strong> einem geringfügigen Anstieg der Durchschnittstemperatur zu rechnen ist.<br />
Die innerhalb des Plangebietes vorgesehene Nutzung als Wohngebiet lässt für die vorhandene<br />
Wohnbebauung aufgr<strong>und</strong> des begrenzten Versiegelungsgrades in Verbindung mit der zu erwartenden<br />
guten Durchgrünung keine erheblichen nachteiligen Wirkungen auf wichtige kleinklimatische<br />
Funktionen erwarten.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 04/2008
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7.3 Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />
Zur Erfassung der Biotop- <strong>und</strong> Nutzungstypen des Plangebietes <strong>und</strong> seiner näheren Umgebung<br />
wurde im Februar 2008 eine Geländebegehung durchgeführt. Die Ergebnisse werden nachfolgend<br />
beschrieben.<br />
Das Plangebiet setzt sich aus Wohnbebauung entlang der Lollarer Straße <strong>und</strong> südlich<br />
anschließenden, großflächigen Gartenflächen zusammen. Diese werden durch Vielschnittrasen <strong>und</strong><br />
zahlreiche Obstbäume sowie vereinzelt durch Laub- <strong>und</strong> Ziersträucher, Ackerflächen <strong>und</strong><br />
Gartenhütten geprägt.<br />
Foto 1: Am Vogelsang, Blick nach Westen Foto 2: Obstgartenbereich im Plangebiet<br />
Bei den innerhalb des Plangebietes angetroffenen Biotoptypen handelt es sich überwiegend um weit<br />
verbreitete Vegetationseinheiten <strong>und</strong> Biotoptypen (Vielschnittrasen, Obstbäume, junge Gehölze).<br />
Auch der künstliche Gartenteich innerhalb eines Gartens dürfte aufgr<strong>und</strong> seiner Kleinflächigkeit keine<br />
besondere Funktion für Flora <strong>und</strong> Fauna haben. Lediglich einige ältere Bäume stellen als Horst- oder<br />
Höhlenbäume einen potenziellen Lebensraum insbesondere für Vogelarten dar.<br />
Die zu überplanende Fläche ist insgesamt aus Sicht des Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzes von geringer<br />
Bedeutung <strong>und</strong> beherbergt keine vegetationsk<strong>und</strong>lich oder floristisch wertvollen Arten. Auch die<br />
Hochstamm-Obstbäume, die zwar noch eine gewisse Habitatfunktion für weit verbreitete Vogelarten<br />
<strong>und</strong> Arthropoden haben, sind aufgr<strong>und</strong> der Beunruhigungen durch die umliegende Wohnbebauung in<br />
ihrer Bedeutung nicht vergleichbar mit zusammenhängenden Streuobstwiesen oder Obstbaumreihen.<br />
Insgesamt kommt dem Plangebiet aus naturschutzfachlicher Sicht lediglich eine geringe Bedeutung<br />
zu, womit durch die Überplanung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Tiere <strong>und</strong> Pflanzen zu erwarten sind.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 04/2008
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7.4 Biologische Vielfalt<br />
Der Begriff biologische Vielfalt umfasst laut BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2 drei ineinander greifende<br />
Ebenen der Vielfalt:<br />
• die Vielfalt an Ökosystemen oder Lebensräumen,<br />
• die Artenvielfalt – dazu zählen auch Mikroben <strong>und</strong> Pilze, die weder Pflanze noch Tier sind,<br />
• die Vielfalt an genetischen Informationen, die in den Arten enthalten sind.<br />
Das internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt (sog. Biodiversitätskonvention),<br />
verfolgt drei Ziele:<br />
• den Erhalt der biologischen Vielfalt,<br />
• die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt <strong>und</strong><br />
• den gerechten Vorteilsausgleich aus der Nutzung der biologischen Vielfalt.<br />
Da das Plangebiet - wie im vorangegangenen Kapitel aufgezeigt - keine besondere Bedeutung für die<br />
biologische Vielfalt besitzt, treten diesbezüglich keine erheblichen Umweltauswirkungen auf.<br />
7.5 Landschaft<br />
Das Landschafts- bzw. Ortsbild im Einwirkungsbereich des Vorhabens wird maßgeblich durch die<br />
umgebend bereits vorhandene sowie die neu entstehende Bebauung südlich der Straße Am<br />
Vogelsang geprägt.<br />
Der für die vorliegende Planung beanspruchte Bereich unterliegt damit bereits Vorbelastungen, so<br />
dass durch die Planung keine erheblichen nachteiligen Wirkungen für das Landschaftsbild zu<br />
erwarten sind. Zur Eingliederung der zusätzlichen Bebauung dienen – neben den Festsetzungen zu<br />
Art <strong>und</strong> Maß der baulichen Nutzung, welche den der umgebenden Bebauung entsprechen – auch die<br />
Festsetzungen zur Anpflanzung von standorttypischen Obstbäumen <strong>und</strong> Laubsträuchern.<br />
7.6 Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung <strong>und</strong> Europäische Vogelschutzgebiete<br />
Da es durch das Vorhaben zu keiner Flächenbeanspruchung von Gebieten gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung <strong>und</strong> / oder Europäischen Vogelschutzgebieten kommt <strong>und</strong> auch im Einwirkungsbereich<br />
keine entsprechenden Gebiete vorhanden sind, können nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen<br />
werden. Die nächstgelegenen Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung sind das FFH-Gebiet 5318-303<br />
Feuchtwiesen bei Daubringen in 1,8 km Entfernung <strong>und</strong> das FFH-Gebiet 5318-305 Borstgrasrasen<br />
bei Wieseck <strong>und</strong> Callunaheiden bei Mainzlar in 1,7 km Entfernung vom Plangebiet.<br />
7.7 Mensch, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Bevölkerung<br />
Aus der für das Plangebiet vorgesehenen Nutzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) ergeben sich<br />
für die Wohnqualität der angrenzenden Bereiche keine nachteiligen Auswirkungen. Auch im Hinblick<br />
auf den Aspekt Erholung führen die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zu nachteiligen<br />
Auswirkungen.<br />
2 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (STAND 8/12/2003): Informationsplattformform/ www.biologischevielfalt.de<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 04/2008
Stadt Staufenberg, Stadtteil Staufenberg: Bebauungsplan „Daubringer Weg“ <strong>2.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>und</strong> <strong>Ergänzung</strong> 7<br />
7.8 Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter sind durch die Maßnahme voraussichtlich nicht betroffen. Sollten im<br />
Rahmen der Erdarbeiten unerwartet Hinweise auf Bodendenkmale auftreten, ist umgehend die dafür<br />
zuständige Behörde zu informieren. F<strong>und</strong>e <strong>und</strong> F<strong>und</strong>stellen sind in unverändertem Zustand zu<br />
erhalten <strong>und</strong> in geeigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schützen.<br />
7.9 Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität<br />
Die durch den Bebauungsplan vorbereitete Bebauung wird keine besonderen, für die Luftqualität<br />
entsprechender Gebiete relevanten Emissionen zur Folge haben, so dass durch die Planung keine<br />
erheblichen Beeinträchtigungen hinsichtlich der bestehenden <strong>und</strong> zu erhaltenden bestmöglichen<br />
Luftqualität resultieren.<br />
8 Eingriffsregelung<br />
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Daubringer Weg“, <strong>2.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>und</strong> <strong>Ergänzung</strong>, handelt es<br />
sich um ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB2007. Dieses Verfahren kann angewandt<br />
werden, wenn es der Wiedernutzbarmachung innerstädtischer Flächen, Nachverdichtung oder<br />
anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dient, die Größe der Gr<strong>und</strong>fläche unterhalb von 20.000<br />
m² bleibt (oder bei einer Gr<strong>und</strong>fläche von 20.000 m² bis weniger als 70.000 m² nach einer Vorprüfung<br />
des Einzelfalls), keine Vorhaben, welche nach dem UVPG oder Landesrecht UVP-pflichtig sind,<br />
vorbereitet werden <strong>und</strong> darüber hinaus keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der<br />
Erhaltungsziele <strong>und</strong> Schutzzwecke von FFH-Gebieten oder Vogelschutzgebieten bestehen.<br />
Da der vorliegende Bebauungsplan zudem unterhalb des unteren Schwellenwertes von 20.000 m²<br />
liegt (vgl. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB), gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 Eingriffe, die aufgr<strong>und</strong><br />
der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB<br />
vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.<br />
§ 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB regelt, dass ein Ausgleich nicht erforderlich ist, soweit die Eingriffe bereits<br />
vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig waren. Eine auf der naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffsregelung fußende Eingriffs-/Ausgleichsplanung wird daher vorliegend nicht erforderlich.<br />
Anhang:<br />
Bestandskarte<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 04/2008
Stadt Staufenberg, Stadtteil Staufenberg: Bebauungsplan „Daubringer Weg“ <strong>2.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>und</strong> <strong>Ergänzung</strong> 8<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 04/2008