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2. Änderung und Ergänzung - Beteiligungsverfahren

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Stadt Staufenberg, Kernstadt<br />

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag<br />

zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1.7 „Daubringer Weg“,<br />

<strong>2.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>und</strong> <strong>Ergänzung</strong><br />

Planstand: 16.04.2008<br />

Bearbeitet:<br />

Dipl.-Biol. Dr. Gerriet Fokuhl<br />

Planungsbüro Holger Fischer - Konrad-Adenauer-Straße 16 - 35440 Linden - Tel. 06403 9537-0 Fax 9537-30<br />

Anlage


Stadt Staufenberg, Stadtteil Staufenberg: Bebauungsplan „Daubringer Weg“ <strong>2.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>und</strong> <strong>Ergänzung</strong> 2<br />

Inhalt:<br />

1 Beschreibung der Planung<br />

2 Lage, Nutzung <strong>und</strong> naturräumliche Einordnung<br />

3 Übergeordnete Fachplanungen<br />

4 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen <strong>und</strong> Abwässern<br />

5 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame <strong>und</strong> effiziente Nutzung von Energie<br />

6 Sparsamer Umgang mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden<br />

7 Bestandsaufnahme <strong>und</strong> –bewertung hinsichtlich der Belange des Umweltschutzes<br />

7.1 Boden <strong>und</strong> Wasser<br />

7.2 Klima <strong>und</strong> Luft<br />

7.3 Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />

7.4 Biologische Vielfalt<br />

7.5 Landschaft<br />

7.6 Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung <strong>und</strong> Europäische Vogelschutzgebiete<br />

7.7 Mensch, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Bevölkerung<br />

7.8 Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

7.9 Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität<br />

8 Eingriffsregelung<br />

1 Beschreibung der Planung<br />

Im Zuge der vorliegenden Bebauungsplanänderung sollen – nach weitgehendem Vollzug des<br />

Bebauungsplanes Staufenberg-Süd von 1997 – innerorts gelegene Gr<strong>und</strong>stücke zwischen der<br />

Lollarer Straße im Norden <strong>und</strong> der Straße Am Vogelsang im Süden einer geordneten baulichen<br />

Entwicklung zugeführt werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1.7<br />

„Daubringer Weg“ von 1993 wird hierfür um die Anwesen zwischen Lollarer Straße <strong>und</strong> Am Vogelsang<br />

bis einschließlich Lollarer Straße 48 erweitert. Veranlasst wird die Erweiterung durch die mit dem Bau<br />

der Straße Am Vogelsang einhergehende rückwärtige Erschließung der angesprochenen Anwesen.<br />

Planziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S. § 4 BauNVO für eine Bebauung auf<br />

differenzierten überbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksflächen, um im Sinne des Gebotes zum sparsamen<br />

Umgang mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden die Nachverdichtung innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />

Ortslage zu ermöglichen.<br />

Der vorliegende Bebauungsplan weist im Geltungsbereich ein Allgemeines Wohngebiet (WA) aus. Die<br />

Gr<strong>und</strong>flächenzahl (GRZ) für den Teilbereich 1 im durch die Erweiterung hinzugekommenen südlichen<br />

Bereich beträgt 0,4. Die GRZ gibt den maximal überbaubaren Flächenanteil eines Baugr<strong>und</strong>stücks an,<br />

der gemäß § 19 Abs. 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) um bis zu 50 % überschritten werden<br />

darf. Die maximale Firsthöhe in diesem Teilbereich beträgt 10 m; die Geschossflächenzahl (GFZ)<br />

beträgt 0,8. Die GFZ gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter<br />

Gr<strong>und</strong>stücksfläche im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO zulässig sind. Für den Teilbereich 2 werden<br />

keine Festsetzungen bezüglich GRZ, GFZ <strong>und</strong> der maximalen Firsthöhe getroffen. Die Zahl der<br />

zulässigen Vollgeschosse liegt in beiden Teilbereichen bei II.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 04/2008


Stadt Staufenberg, Stadtteil Staufenberg: Bebauungsplan „Daubringer Weg“ <strong>2.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>und</strong> <strong>Ergänzung</strong> 3<br />

2 Lage, Nutzung <strong>und</strong> naturräumliche Einordnung<br />

Das Plangebiet befindet sich nördlich des Wohngebiets Staufenberg-Süd <strong>und</strong> umfasst bestehende<br />

Wohnbebauung sowie großzügige Gartenbereiche zwischen der Lollarer Straße <strong>und</strong> Am Vogelsang.<br />

Naturräumlich liegt der Geltungsbereich nach KLAUSING (1988) 1 in der Gießener Lahntaltalsenke<br />

(Teileinheit 348.10, Haupteinheit 348 Marburg-Gießener Lahntal). Die Höhenlage beträgt etwa 205 m<br />

ü. NN.<br />

3 Übergeordnete Fachplanungen<br />

Der Regionalplan Mittelhessen 2001 stellt für den Bereich Siedlungsbereich Bestand dar. Der<br />

wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Staufenberg 1996 stellt „Mischbaufläche“ dar. Die <strong>Änderung</strong><br />

des Bebauungsplanes ist insofern aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Gesetzgeber hat<br />

allerdings im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB speziell für Maßnahmen<br />

der Innenentwicklung die Möglichkeit eingeräumt, von einer <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplanes im<br />

Parallelverfahren abzusehen. Der Flächennutzungsplan kann nach Rechtskraft des Bebauungsplanes<br />

im Wege der Berichtigung angepasst werden. Die übergeordneten Planungsebenen stehen dem<br />

Bebauungsplan insofern nicht entgegen.<br />

4 Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen <strong>und</strong><br />

Abwässern<br />

Da keine spezifischen <strong>und</strong> erheblichen Emissionen durch die Ausweisungen <strong>und</strong> Festsetzungen des<br />

Bebauungsplans zu erwarten sind, werden diesbezüglich keine gesonderten Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung von Emissionen getroffen.<br />

Über die üblichen zu erwartenden typischen Siedlungsabfälle (u.a. Restmüll, Bioabfall, Papier, Glas<br />

<strong>und</strong> Sperrmüll) hinausgehend, sind keine aus der künftigen Nutzung entstehende Sonderabfallformen<br />

absehbar. Sämtliche entstehenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

Die entstehenden Schmutzwassermengen werden durch Anschluss an den Ortskanal ordnungsgemäß<br />

abgeführt, die Abwasserbehandlung erfolgt in der Kläranlage Lollar.<br />

Das Niederschlagswasser wird in Zisternen gesammelt, d.h. das von Dachflächen ablaufende Niederschlagswasser<br />

ist in den Niederschlagswasseranlagen zu sammeln <strong>und</strong> im Rahmen der gesetzlich<br />

zulässigen Zwecke in Haus, Hof <strong>und</strong>/oder Garten zu verwenden. Ein Zisternenüberlauf an den<br />

Regenwasserkanal ist vorzusehen.<br />

5 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame <strong>und</strong> effiziente Nutzung von Energie<br />

Im Rahmen der Dacheindeckung lässt der Bebauungsplan Anlagen zur aktiven Nutzung von<br />

Sonnenenergie (Solaranlagen) ausdrücklich zu.<br />

1 KLAUSING, O. (1988): Die Naturräume Hessens. Hrsg.: Hessische Landesanstalt für Umwelt. Wiesbaden.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 04/2008


Stadt Staufenberg, Stadtteil Staufenberg: Bebauungsplan „Daubringer Weg“ <strong>2.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>und</strong> <strong>Ergänzung</strong> 4<br />

6 Sparsamer Umgang mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden<br />

Die Aufstellung des Bebauungsplans folgt dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Boden, indem innerhalb des bestehenden Ortsgefüges Flächen für eine neue Nutzung mobilisiert<br />

werden. Hiermit wird ein Beitrag zur Reduktion weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich<br />

geleistet.<br />

Um eine über die Bebauung hinausgehende Versiegelung der Gr<strong>und</strong>stücksflächen gering zu halten,<br />

bestimmt der Bebauungsplan, dass Rad- <strong>und</strong> Gehwege, Garagenzufahrten, Hofflächen <strong>und</strong> Pkw-<br />

Stellplätze lediglich wasserdurchlässig zu befestigen sind.<br />

7 Bestandsaufnahme <strong>und</strong> –bewertung hinsichtlich der Belange des Umweltschutzes<br />

7.1 Boden <strong>und</strong> Wasser<br />

Innerhalb des Plangebietes haben sich laut Bodenkarte von Hessen (Maßstab 1:50.000, Blatt L 5318<br />

Amöneburg) lösslehmarme, mittelgründige Braunerden aus Solifluktionsschutt entwickelt. Ihre<br />

Bedeutung für den Bodenschutz <strong>und</strong> den Bodenwasserhaushalt ist aufgr<strong>und</strong> ihrer geringen bis<br />

mittleren nutzbaren Feldkapazität <strong>und</strong> ihres geringen Retentionsvermögens als gering bis mittel<br />

einzustufen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> ihrer geringen räumlichen Ausdehnung ist die Eingriffswirkung der geplanten Bebauung<br />

hinsichtlich Boden <strong>und</strong> Wasserhaushalt lediglich als mäßig hoch zu bewerten. Auf recht kleiner Fläche<br />

werden Ertragskraft <strong>und</strong> Retentionsfunktion des Bodens betroffen, weniger jedoch die<br />

Gr<strong>und</strong>wasserneubildung. Bei der Umsetzung der nachfolgend aufgeführten <strong>und</strong> in den<br />

Bebauungsplan aufgenommenen Maßnahmen zur Eingriffsminimierung ist ein verstärkter<br />

Oberflächenabfluss aus dem Gebiet nicht zu erwarten:<br />

• Rad- <strong>und</strong> Gehwege, Garagenzufahrten <strong>und</strong> Hofflächen sind mit Rasenkammersteinen,<br />

Schotterrasen oder im Sandbett verlegtem Pflaster zu befestigen;<br />

• Terrassen sind wasserdurchlässig zu befestigen;<br />

• Pkw-Stellplätze sind mit Rasenkammersteinen, in wasserdurchlässiger Weise oder<br />

wasserdurchlässigem Fugenpflaster zu befestigen.<br />

• Für Neubaumaßnahmen gilt: Das Niederschlagswasser von nicht begrünten Dachflächen ist in<br />

Zisternen zu sammeln <strong>und</strong> entsprechend dem jeweiligen Bedarf als Brauchwasser zu verwerten.<br />

Es sind Zisternen mit integrierter Rückhaltung zu verwenden, diese sind an den<br />

Regenwasserabfluss anzuschließen.<br />

7.2 Klima <strong>und</strong> Luft<br />

Aufgr<strong>und</strong> seiner isolierten Lage <strong>und</strong> Kleinflächigkeit kommt dem Plangebiet insgesamt nur eine<br />

geringe klimatische Funktion zur Versorgung der Ortslage mit Frisch- bzw. Kaltluft zu. Die<br />

lokalklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich vor allem auf das Plangebiet selbst<br />

konzentrieren, wo im Umfeld der entstehenden Gebäude mit einer Einschränkung der Verdunstung<br />

<strong>und</strong> einem geringfügigen Anstieg der Durchschnittstemperatur zu rechnen ist.<br />

Die innerhalb des Plangebietes vorgesehene Nutzung als Wohngebiet lässt für die vorhandene<br />

Wohnbebauung aufgr<strong>und</strong> des begrenzten Versiegelungsgrades in Verbindung mit der zu erwartenden<br />

guten Durchgrünung keine erheblichen nachteiligen Wirkungen auf wichtige kleinklimatische<br />

Funktionen erwarten.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 04/2008


Stadt Staufenberg, Stadtteil Staufenberg: Bebauungsplan „Daubringer Weg“ <strong>2.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>und</strong> <strong>Ergänzung</strong> 5<br />

7.3 Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />

Zur Erfassung der Biotop- <strong>und</strong> Nutzungstypen des Plangebietes <strong>und</strong> seiner näheren Umgebung<br />

wurde im Februar 2008 eine Geländebegehung durchgeführt. Die Ergebnisse werden nachfolgend<br />

beschrieben.<br />

Das Plangebiet setzt sich aus Wohnbebauung entlang der Lollarer Straße <strong>und</strong> südlich<br />

anschließenden, großflächigen Gartenflächen zusammen. Diese werden durch Vielschnittrasen <strong>und</strong><br />

zahlreiche Obstbäume sowie vereinzelt durch Laub- <strong>und</strong> Ziersträucher, Ackerflächen <strong>und</strong><br />

Gartenhütten geprägt.<br />

Foto 1: Am Vogelsang, Blick nach Westen Foto 2: Obstgartenbereich im Plangebiet<br />

Bei den innerhalb des Plangebietes angetroffenen Biotoptypen handelt es sich überwiegend um weit<br />

verbreitete Vegetationseinheiten <strong>und</strong> Biotoptypen (Vielschnittrasen, Obstbäume, junge Gehölze).<br />

Auch der künstliche Gartenteich innerhalb eines Gartens dürfte aufgr<strong>und</strong> seiner Kleinflächigkeit keine<br />

besondere Funktion für Flora <strong>und</strong> Fauna haben. Lediglich einige ältere Bäume stellen als Horst- oder<br />

Höhlenbäume einen potenziellen Lebensraum insbesondere für Vogelarten dar.<br />

Die zu überplanende Fläche ist insgesamt aus Sicht des Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzes von geringer<br />

Bedeutung <strong>und</strong> beherbergt keine vegetationsk<strong>und</strong>lich oder floristisch wertvollen Arten. Auch die<br />

Hochstamm-Obstbäume, die zwar noch eine gewisse Habitatfunktion für weit verbreitete Vogelarten<br />

<strong>und</strong> Arthropoden haben, sind aufgr<strong>und</strong> der Beunruhigungen durch die umliegende Wohnbebauung in<br />

ihrer Bedeutung nicht vergleichbar mit zusammenhängenden Streuobstwiesen oder Obstbaumreihen.<br />

Insgesamt kommt dem Plangebiet aus naturschutzfachlicher Sicht lediglich eine geringe Bedeutung<br />

zu, womit durch die Überplanung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Tiere <strong>und</strong> Pflanzen zu erwarten sind.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 04/2008


Stadt Staufenberg, Stadtteil Staufenberg: Bebauungsplan „Daubringer Weg“ <strong>2.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>und</strong> <strong>Ergänzung</strong> 6<br />

7.4 Biologische Vielfalt<br />

Der Begriff biologische Vielfalt umfasst laut BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2 drei ineinander greifende<br />

Ebenen der Vielfalt:<br />

• die Vielfalt an Ökosystemen oder Lebensräumen,<br />

• die Artenvielfalt – dazu zählen auch Mikroben <strong>und</strong> Pilze, die weder Pflanze noch Tier sind,<br />

• die Vielfalt an genetischen Informationen, die in den Arten enthalten sind.<br />

Das internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt (sog. Biodiversitätskonvention),<br />

verfolgt drei Ziele:<br />

• den Erhalt der biologischen Vielfalt,<br />

• die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt <strong>und</strong><br />

• den gerechten Vorteilsausgleich aus der Nutzung der biologischen Vielfalt.<br />

Da das Plangebiet - wie im vorangegangenen Kapitel aufgezeigt - keine besondere Bedeutung für die<br />

biologische Vielfalt besitzt, treten diesbezüglich keine erheblichen Umweltauswirkungen auf.<br />

7.5 Landschaft<br />

Das Landschafts- bzw. Ortsbild im Einwirkungsbereich des Vorhabens wird maßgeblich durch die<br />

umgebend bereits vorhandene sowie die neu entstehende Bebauung südlich der Straße Am<br />

Vogelsang geprägt.<br />

Der für die vorliegende Planung beanspruchte Bereich unterliegt damit bereits Vorbelastungen, so<br />

dass durch die Planung keine erheblichen nachteiligen Wirkungen für das Landschaftsbild zu<br />

erwarten sind. Zur Eingliederung der zusätzlichen Bebauung dienen – neben den Festsetzungen zu<br />

Art <strong>und</strong> Maß der baulichen Nutzung, welche den der umgebenden Bebauung entsprechen – auch die<br />

Festsetzungen zur Anpflanzung von standorttypischen Obstbäumen <strong>und</strong> Laubsträuchern.<br />

7.6 Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung <strong>und</strong> Europäische Vogelschutzgebiete<br />

Da es durch das Vorhaben zu keiner Flächenbeanspruchung von Gebieten gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung <strong>und</strong> / oder Europäischen Vogelschutzgebieten kommt <strong>und</strong> auch im Einwirkungsbereich<br />

keine entsprechenden Gebiete vorhanden sind, können nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen<br />

werden. Die nächstgelegenen Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung sind das FFH-Gebiet 5318-303<br />

Feuchtwiesen bei Daubringen in 1,8 km Entfernung <strong>und</strong> das FFH-Gebiet 5318-305 Borstgrasrasen<br />

bei Wieseck <strong>und</strong> Callunaheiden bei Mainzlar in 1,7 km Entfernung vom Plangebiet.<br />

7.7 Mensch, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Bevölkerung<br />

Aus der für das Plangebiet vorgesehenen Nutzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) ergeben sich<br />

für die Wohnqualität der angrenzenden Bereiche keine nachteiligen Auswirkungen. Auch im Hinblick<br />

auf den Aspekt Erholung führen die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zu nachteiligen<br />

Auswirkungen.<br />

2 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (STAND 8/12/2003): Informationsplattformform/ www.biologischevielfalt.de<br />

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Stadt Staufenberg, Stadtteil Staufenberg: Bebauungsplan „Daubringer Weg“ <strong>2.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>und</strong> <strong>Ergänzung</strong> 7<br />

7.8 Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter sind durch die Maßnahme voraussichtlich nicht betroffen. Sollten im<br />

Rahmen der Erdarbeiten unerwartet Hinweise auf Bodendenkmale auftreten, ist umgehend die dafür<br />

zuständige Behörde zu informieren. F<strong>und</strong>e <strong>und</strong> F<strong>und</strong>stellen sind in unverändertem Zustand zu<br />

erhalten <strong>und</strong> in geeigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schützen.<br />

7.9 Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität<br />

Die durch den Bebauungsplan vorbereitete Bebauung wird keine besonderen, für die Luftqualität<br />

entsprechender Gebiete relevanten Emissionen zur Folge haben, so dass durch die Planung keine<br />

erheblichen Beeinträchtigungen hinsichtlich der bestehenden <strong>und</strong> zu erhaltenden bestmöglichen<br />

Luftqualität resultieren.<br />

8 Eingriffsregelung<br />

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Daubringer Weg“, <strong>2.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>und</strong> <strong>Ergänzung</strong>, handelt es<br />

sich um ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB2007. Dieses Verfahren kann angewandt<br />

werden, wenn es der Wiedernutzbarmachung innerstädtischer Flächen, Nachverdichtung oder<br />

anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dient, die Größe der Gr<strong>und</strong>fläche unterhalb von 20.000<br />

m² bleibt (oder bei einer Gr<strong>und</strong>fläche von 20.000 m² bis weniger als 70.000 m² nach einer Vorprüfung<br />

des Einzelfalls), keine Vorhaben, welche nach dem UVPG oder Landesrecht UVP-pflichtig sind,<br />

vorbereitet werden <strong>und</strong> darüber hinaus keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der<br />

Erhaltungsziele <strong>und</strong> Schutzzwecke von FFH-Gebieten oder Vogelschutzgebieten bestehen.<br />

Da der vorliegende Bebauungsplan zudem unterhalb des unteren Schwellenwertes von 20.000 m²<br />

liegt (vgl. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB), gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 Eingriffe, die aufgr<strong>und</strong><br />

der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB<br />

vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.<br />

§ 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB regelt, dass ein Ausgleich nicht erforderlich ist, soweit die Eingriffe bereits<br />

vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig waren. Eine auf der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung fußende Eingriffs-/Ausgleichsplanung wird daher vorliegend nicht erforderlich.<br />

Anhang:<br />

Bestandskarte<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 04/2008


Stadt Staufenberg, Stadtteil Staufenberg: Bebauungsplan „Daubringer Weg“ <strong>2.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>und</strong> <strong>Ergänzung</strong> 8<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden 04/2008

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