Kurier zum Sonntag 24/2021
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12.6.2021 |Nummer 24 RAT UND HILFE IM TRAUERFALL
11
Facebook muss
Zugriffgewähren
WEIßENTHURM. Erben habenein Anrechtauf den vollen
Zugang zumvollständigen Benutzerkonto.
Facebook muss den Erbinnen
und Erben vollen
Zugang zum vollständigen
Benutzerkonto
der Verstorbenen und
den darin vorgehaltenen
Kommunikationsinhalten
gewähren.
Das hatte der Bundesgerichtshof
(BGH) schon am
12.07.18 (III ZR 183/17) entschieden.
In einem Beschluss
vom 27.08.2020 präzisierte
der BGH (III ZB
30/20) im Rahmen der
Zwangsvollstreckung gegen
Facebook nun, was unter
„Zugang“ zu einem Benutzerkonto
zu verstehen ist.
In dem entschiedenen Fall
hatten die Eltern Facebook
erfolgreich darauf verklagt,
ihnen Zugang zum Benutzerkonto
ihrer verstorbenen
Tochter zu gewähren. Facebook
stellte den Eltern daraufhin
lediglich eine Kopie
des ausgelesenen Kontoinnhalts
in Form eines 14.000-
seitigen PDFs zur Verfügung.
Dies reichte weder den Eltern
noch dem BGH aus.
Facebook muss, so der BGH,
den Eltern „Zugang“ und
damit die Möglichkeit einräumen,
„vom Konto und
dessen Inhalt auf dieselbe
Karlsruhe. Über drei Viertel
der deutschen Internetnutzer
haben auf diese Frage
keine schlüssige Antwort.
Dabei sind sich 42 Prozent
der Problematik nach eigenen
Angaben nicht bewusst,
ein gutes Viertel gibt an, zu
wenige Informationen zu
haben, und rund sieben Prozent
ist die Beschäftigung
mit dem eigenen digitalen
Nachlass schlicht unangenehm.
Nur jeder Sechste gibt an,
zumindest bei einigen oder
sogar allen Online-Konten
vorgesorgt und zum Beispiel
Zugangsdaten bei einer Vertrauensperson
hinterlegt zu
haben. Das sind die Ergeb-
Symbolbild: Facebookmuss denErbenZugang zumKonto
vonVerstorbenen gewähren.
FOTO:B.JORDAN/UNSPLASH
Weise Kenntnis zunehmen
und sich – mit Ausnahme
einer aktiven Nutzung –darin
so‚bewegen‘ zukönnen
wie zuvor die ursprüngliche
Kontoberechtigte“.
„Für Erbinnen und Erben
sind diese Entscheidungen
ein sehr wichtiges Signal“,
so das Urteil des Netzwerks
Deutscher Erbrechtsexperten
e.V.(NDEEX). „Sie gelten
übrigens für alle digitalen
Daten in sozialen Medien
sowie für zum Beispiel
SMS, WhatsApp-Nachrichten
und E-Mails. Allerdings
nisse einer Umfrage des
Meinungsforschungsinstituts
Yougov aus 2019.
„Viele Internetnutzer gehen
immer noch zu sorglos
mit dem Thema ‚Digitales
Erbe‘ um. Wir speichern
heute so viele persönliche
Daten wie noch nie im
Netz“, sagt Jan Oetjen, Geschäftsführer
von Web.de
und GMX. Daher sei es besonders
wichtig, seinen digitalen
Nachlass noch zuLebzeiten
zu regeln: „Nur soist
sichergestellt, dass persönliche
Daten wie Fotos, E-Mails
oder Vertragsunterlagen
nach dem Tod des Besitzers
in die richtigen Hände gelangen.“
wird es bei Daten auf externen
Servern von Providern
immer auf den jeweiligen
Vertrag der verstorbenen
Person mit dem Provider ankommen,
denn exakt dieses
Vertragsverhältnis geht mit
allen Rechten sowie Hauptund
Nebenleistungs-Pflichten
auf die Erbin oder den
Erben über. Ihr oder ihm
stehen also immer ,nur‘ genau
die Rechte gegenüber
dem Provider zu, wie sie
auch der Erblasserin oder
dem Erblasser zugestanden
haben.“ pd
Nurjeder Sechstesorgt vor
Waspassiertmit meinen E-Mail-Konten,Social-Media-Accounts
oder persönlichen Fotosinder Cloud, wenn ich sterbe?
Am Wichtigsten sind den
deutschen Internet-Nutzern
beim digitalen Vererben ihre
Onlinebanking-Daten (57
Prozent), gefolgt von den eigenen
E-Mails (40 Prozent).
Weniger als ein Drittel
möchte bestimmen, wie mit
den eigenen Accounts bei
großen Onlineshopping-
Plattformen im Todesfall
verfahren werden soll.
Persönliche Daten wie Fotos,
Dokumente oder Musik
im Online-Speicher (Cloud)
sind nur gut einem Viertel
eine konkrete Erbregelung
wert. Lediglich 24 Prozent
möchten über den eigenen
Nachlass in den sozialen
Netzwerken verfügen. pd
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