25.06.2021 Aufrufe

Ausblick 07 (2/2019) - Das Ausbildungsmagazin des Emsblick

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gutes Recht<br />

für alle<br />

Regelmäßig ist der Harener Rechtsanwalt<br />

Markus Krüssel von der Kanzlei<br />

Wolters & Krüssel aus Dalum zu Gast im<br />

Forum <strong>des</strong> Schulzentrums der Martinus-<br />

Oberschule Haren. Dort präsentiert er<br />

den Abschlussklassen wichtige rechtliche<br />

Regelungen, die vor und während der<br />

Ausbildung zu beachten sind.<br />

Herr Krüssel, aus Ihrer Erfahrung:<br />

Wann braucht ein (angehender) Azubi<br />

eine rechtliche Beratung?<br />

Immer dann, wenn er Fragen bzgl. seines<br />

Ausbildungsvertrages hat oder es Probleme im<br />

Ausbildungsverhältnis gibt; spätestens dann, wenn<br />

der Ausbildungsvertrag gekündigt werden soll oder<br />

bereits gekündigt wurde.<br />

Soll man den Ausbildungsvertrag<br />

juristisch prüfen lassen?<br />

Man kann ihn prüfen lassen, ein Muss ist<br />

das aber i.d.R. nicht. Es gibt zwingende<br />

Arbeitnehmerschutzvorschriften, die auch und<br />

erst recht für Auszubildende gelten. Wenn der<br />

Ausbildungsvertrag davon zu Lasten <strong>des</strong> Azubis<br />

abweicht, gilt nicht der unterschriebene Vertrag,<br />

sondern das Gesetz.<br />

Was sind die häufigsten Anlässe für<br />

Auseinandersetzungen zwischen Betrieb und Azubi?<br />

Am Häufigsten geht es um Kündigungen <strong>des</strong><br />

Ausbildungsverhältnisses durch die Firma.<br />

Anlässe sind aus Sicht der Firma meistens<br />

wiederholte Verstöße gegen die Azubi-Pflichten, oft<br />

unentschuldigtes Fehlen oder Unzuverlässigkeit.<br />

Krüssel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht. Mit<br />

Bezug auf Bewerbungen und Vorstellungsgespräche erklärte er,<br />

wie es um die Ehrlichkeit bei Vorstellungsgesprächen bestellt<br />

sei. Muss immer die absolute Wahrheit gesagt werden, auch<br />

wenn das für den Bewerber negativ ist? In einer kurzen Diskussion<br />

erklärte dazu Krüssel, dass hier auch abzuwägen sei, wo man<br />

sich bewerbe und was man gegebenenfalls verschweigen könne.<br />

Komme dann das Ausbildungsverhältnis zustande, müsse der<br />

Vertragsabschluss schriftlich erfolgen und sei bei Minderjährigen<br />

grundsätzlich auch von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.<br />

Sollte die Ausbildung dann doch nicht so gedeihlich<br />

verlaufen, könne man den Vertrag unter Umständen wieder<br />

kündigen. Es sei dann aber deutlich zwischen einer Kündigung<br />

während der maximal viermonatigen Wartezeit und einer solchen<br />

im Anschluss zu unterscheiden.<br />

Rechtsanwalt Krüssel beschrieb nicht nur die Pflichten <strong>des</strong> Unternehmens<br />

und <strong>des</strong> oder der Auszubildenden, sondern klärte<br />

auch über wesentliche beiderseitige Rechte auf. So gebe es bei<br />

Jugendlichen besondere Schutzvorschriften wie nächtliche Beschäftigungsverbote<br />

und einen höheren Urlaubsanspruch.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Vortrags bezog sich Krüssel auf die wesentlichen<br />

Gesetze, die die Ausbildung reglementieren, nämlich das<br />

Jugendarbeitsschutzgesetz und das Berufsbildungsgesetz.<br />

Ergänzend zu den Informationen, die Krüssel den zukünftigen<br />

Azubis vor Ort gab, haben wir ihm einige Fragen vorgelegt, die<br />

von Interesse sein könnten. Hier die Fragen und Antworten:<br />

A12<br />

Welche Rechte hat ein Auszubildender generell<br />

und auf welche sollte nie verzichtet werden?<br />

Verzichten sollte ein Auszubildender auf gar<br />

keine Rechte. Er hat insbesondere das Recht auf<br />

Ausbildung im Betrieb und in der Schule.<br />

Welche allgemeinen Hinweise<br />

können Sie Auszubildenden geben?<br />

Unter dem Strich bedeutet ein<br />

Ausbildungsverhältnis auch immer ein<br />

beiderseitiges Geben und Nehmen. Von daher<br />

sollten sowohl die Azubis als auch die Betriebe ihre<br />

Pflichten absolut ernst nehmen. Die Erfahrung zeigt,<br />

dass es bei respektvollem Umgang von beiden<br />

Seiten kaum Probleme gibt. Sollte der Azubi trotz<br />

aller Anstrengung keine angemessene Ausbildung<br />

im Betrieb bekommen, sollte er sich zeitnah einen<br />

Ausbildungswechsel o.Ä. überlegen, damit die<br />

Lehrzeit keine Verschwendung ist.<br />

Empfehlen Sie einem Azubi eine<br />

Rechtsschutzversicherung?<br />

Eine Rechtschutzversicherung ist für den<br />

Arbeitsbereich immer sinnvoll. Bevor eine eigene<br />

Rechtschutzversicherung abgeschlossen wird, sollte<br />

man sich bei dem Versicherer erkundigen, ob für die<br />

Zeit der Ausbildung ggf. noch eine Mitversicherung<br />

über die Eltern besteht.<br />

Herr Krüssel, vielen Dank für die Informationen!<br />

ausblick <strong>2019</strong>-02

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!