Ausblick 07 (2/2019) - Das Ausbildungsmagazin des Emsblick
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Gutes Recht<br />
für alle<br />
Regelmäßig ist der Harener Rechtsanwalt<br />
Markus Krüssel von der Kanzlei<br />
Wolters & Krüssel aus Dalum zu Gast im<br />
Forum <strong>des</strong> Schulzentrums der Martinus-<br />
Oberschule Haren. Dort präsentiert er<br />
den Abschlussklassen wichtige rechtliche<br />
Regelungen, die vor und während der<br />
Ausbildung zu beachten sind.<br />
Herr Krüssel, aus Ihrer Erfahrung:<br />
Wann braucht ein (angehender) Azubi<br />
eine rechtliche Beratung?<br />
Immer dann, wenn er Fragen bzgl. seines<br />
Ausbildungsvertrages hat oder es Probleme im<br />
Ausbildungsverhältnis gibt; spätestens dann, wenn<br />
der Ausbildungsvertrag gekündigt werden soll oder<br />
bereits gekündigt wurde.<br />
Soll man den Ausbildungsvertrag<br />
juristisch prüfen lassen?<br />
Man kann ihn prüfen lassen, ein Muss ist<br />
das aber i.d.R. nicht. Es gibt zwingende<br />
Arbeitnehmerschutzvorschriften, die auch und<br />
erst recht für Auszubildende gelten. Wenn der<br />
Ausbildungsvertrag davon zu Lasten <strong>des</strong> Azubis<br />
abweicht, gilt nicht der unterschriebene Vertrag,<br />
sondern das Gesetz.<br />
Was sind die häufigsten Anlässe für<br />
Auseinandersetzungen zwischen Betrieb und Azubi?<br />
Am Häufigsten geht es um Kündigungen <strong>des</strong><br />
Ausbildungsverhältnisses durch die Firma.<br />
Anlässe sind aus Sicht der Firma meistens<br />
wiederholte Verstöße gegen die Azubi-Pflichten, oft<br />
unentschuldigtes Fehlen oder Unzuverlässigkeit.<br />
Krüssel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht. Mit<br />
Bezug auf Bewerbungen und Vorstellungsgespräche erklärte er,<br />
wie es um die Ehrlichkeit bei Vorstellungsgesprächen bestellt<br />
sei. Muss immer die absolute Wahrheit gesagt werden, auch<br />
wenn das für den Bewerber negativ ist? In einer kurzen Diskussion<br />
erklärte dazu Krüssel, dass hier auch abzuwägen sei, wo man<br />
sich bewerbe und was man gegebenenfalls verschweigen könne.<br />
Komme dann das Ausbildungsverhältnis zustande, müsse der<br />
Vertragsabschluss schriftlich erfolgen und sei bei Minderjährigen<br />
grundsätzlich auch von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.<br />
Sollte die Ausbildung dann doch nicht so gedeihlich<br />
verlaufen, könne man den Vertrag unter Umständen wieder<br />
kündigen. Es sei dann aber deutlich zwischen einer Kündigung<br />
während der maximal viermonatigen Wartezeit und einer solchen<br />
im Anschluss zu unterscheiden.<br />
Rechtsanwalt Krüssel beschrieb nicht nur die Pflichten <strong>des</strong> Unternehmens<br />
und <strong>des</strong> oder der Auszubildenden, sondern klärte<br />
auch über wesentliche beiderseitige Rechte auf. So gebe es bei<br />
Jugendlichen besondere Schutzvorschriften wie nächtliche Beschäftigungsverbote<br />
und einen höheren Urlaubsanspruch.<br />
Im Rahmen <strong>des</strong> Vortrags bezog sich Krüssel auf die wesentlichen<br />
Gesetze, die die Ausbildung reglementieren, nämlich das<br />
Jugendarbeitsschutzgesetz und das Berufsbildungsgesetz.<br />
Ergänzend zu den Informationen, die Krüssel den zukünftigen<br />
Azubis vor Ort gab, haben wir ihm einige Fragen vorgelegt, die<br />
von Interesse sein könnten. Hier die Fragen und Antworten:<br />
A12<br />
Welche Rechte hat ein Auszubildender generell<br />
und auf welche sollte nie verzichtet werden?<br />
Verzichten sollte ein Auszubildender auf gar<br />
keine Rechte. Er hat insbesondere das Recht auf<br />
Ausbildung im Betrieb und in der Schule.<br />
Welche allgemeinen Hinweise<br />
können Sie Auszubildenden geben?<br />
Unter dem Strich bedeutet ein<br />
Ausbildungsverhältnis auch immer ein<br />
beiderseitiges Geben und Nehmen. Von daher<br />
sollten sowohl die Azubis als auch die Betriebe ihre<br />
Pflichten absolut ernst nehmen. Die Erfahrung zeigt,<br />
dass es bei respektvollem Umgang von beiden<br />
Seiten kaum Probleme gibt. Sollte der Azubi trotz<br />
aller Anstrengung keine angemessene Ausbildung<br />
im Betrieb bekommen, sollte er sich zeitnah einen<br />
Ausbildungswechsel o.Ä. überlegen, damit die<br />
Lehrzeit keine Verschwendung ist.<br />
Empfehlen Sie einem Azubi eine<br />
Rechtsschutzversicherung?<br />
Eine Rechtschutzversicherung ist für den<br />
Arbeitsbereich immer sinnvoll. Bevor eine eigene<br />
Rechtschutzversicherung abgeschlossen wird, sollte<br />
man sich bei dem Versicherer erkundigen, ob für die<br />
Zeit der Ausbildung ggf. noch eine Mitversicherung<br />
über die Eltern besteht.<br />
Herr Krüssel, vielen Dank für die Informationen!<br />
ausblick <strong>2019</strong>-02