steueranwaltsmagazin Heft 4/2008 - Wagner-Joos Rechtsanwälte
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LiteraTour<br />
Die Rubrik „LiteraTour“ greift willkürlich und subjektiv aus der<br />
Flut der steuerrechtlichen Literatur besonders lesenswerte oder<br />
wenigstens bemerkenswerte Beiträge heraus. Angesichts der Flut<br />
steuerrechtlicher Literatur soll nicht der Eindruck erweckt werden,<br />
die Redaktion hätte die Vielfalt der Publikationen auch nur<br />
annähernd gesichtet. Erst recht ist damit keine Abwertung nicht<br />
erwähnter Autoren verbunden.<br />
Bamberger / Roth<br />
BGB-Kommentar<br />
2. Auflage, C. H. Beck Verlag, München, 3 Bände<br />
Wer die Abkürzungen im Palandt „(m d ber Hinw, d BGH<br />
halte TatbestMäß u AnsprKonk n gen ausein“...o s. ähnl)<br />
nicht mehr mag, greift vielleicht zu diesem Werk. Obwohl<br />
die einzelnen Bände – allein Band 3 mit über 3 200 Seiten –<br />
durchaus sehr umfangreich sind, sind sie lesbar geblieben.<br />
Inhaltlich mögen die Verfasser ihrem eigenen Anspruch gerecht<br />
werden: „Der Wandel der Anschauungen, aber auch<br />
die transnationale Wirtschaft und die Einflüsse in der Europäischen<br />
Union führen zu neuen Fragestellungen, Stellungnahmen<br />
und Entscheidungen“, so die Verfasser. Dies mögen<br />
alle Kommentatoren anderer Werke bedenken. Tradition<br />
allein reicht nicht aus. (JW)<br />
Grashoff<br />
Steuerrecht <strong>2008</strong><br />
C. H. Beck, München, 4. Auflage, <strong>2008</strong>, 228 Seiten<br />
Wir haben den Grashoff seit dem ersten Tag und der ersten<br />
Auflage gelobt. Wir bleiben dabei, zumal sich der Umfang<br />
dieses steuerrechtlichen abstracts um ca. 3 % verringert hat,<br />
aber am Inhalt keinerlei Abstriche gemacht werden mußten.<br />
Auch wenn sich die Neuauflage der Hektik des Steuergesetzgebers<br />
angepaßt hat und zwei Monate früher erschien,<br />
hat dies dem Werk nicht geschadet. Vielleicht weil Studenten<br />
„durch ihre Hinweise wiederum wertvolle Beiträge“ für<br />
die 4. Auflage gegeben haben. (JW)<br />
Saenger / Aderhold / Lenkaitis / Speckmann (Hrsg.),<br />
Handels- und Gesellschaftsrecht, Praxishandbuch,<br />
Nomos Verlag, Baden-Baden, <strong>2008</strong>, 1 590 Seiten<br />
Vor der Einführung des Fachanwaltstitels für Handels- und<br />
Gesellschaftsrecht kamen wenige Autoren auf die Idee,<br />
diese Rechtsgebiete fröhlich zusammenzumixen, wie dies<br />
die Satzungsversammlung der BRAK in ihrer Weisheit getan<br />
hat. Also richten sich die Autoren danach und bieten den<br />
gesamten Stoff dieser Rechtsgebiete als Formularbuch, als<br />
Praxishandbuch oder aber als Handbuch für den Fachanwalt.<br />
Hier also ein Praxishandbuch: Mit seinem stattlichen Gewicht<br />
könnte man – mißbraucht man es als Wurfgeschoß –<br />
erheblichen Schaden anrichten. Seine Praxishinweise verhindern<br />
allerdings manchen Schaden, zum Beispiel da durch,<br />
daß nach über 1 300 Seiten Gesellschaftsrecht dann doch<br />
noch Kapitel über Handels- und Steuerbilanzrecht und<br />
Unternehmenssteuerrecht angeschlossen sind. Darin sind<br />
auch die in der Praxis wichtigen Themen der Finanzierung<br />
und der Sanierung von Unternehmen ent halten, die kurz<br />
und knapp über die wesentlichen Punkte orientieren. Für<br />
den reinen Steuerrechtler freilich zu kurz. (JW)<br />
Rössler / Troll<br />
Bewertungsgesetz, Kommentar<br />
Verlag Vahlen, 10. Auflage, 2007, 1 910 Seiten<br />
Bei dieser Materie wird wieder einmal deutlich, daß die Einzelfallgerechtigkeit<br />
in Deutschland nicht mehr aufzuhalten<br />
ist. Das Werk beinhaltet nicht nur die Bedarfsbewertung bei<br />
Grundbesitz, wichtig vor allem bei der Erbschaft- und<br />
Schenkungsteuer und bei der Grunderwerbsteuer. Weitere<br />
Schwerpunkte sind die Bewertung des Betriebsvermögens<br />
und die Wertermittlung bei Land- und Forstwirtschaft. Aber<br />
auch der geneigte Fußballfan findet etwas, nämlich wichtige<br />
Aussagen zu Überdachungen von Zuschauerflächen:<br />
„Überdachungen der Zuschauerflächen auf Sportplätzen umschließen<br />
nach der Verkehrsauffassung einen Raum und<br />
gewähren im allgemeinen Schutz gegen Witterungseinflüsse.“<br />
(Anm. 63 zu § 68). Im allgemeinen scheint dies in<br />
Deutschland zu stimmen, in Basel nicht immer. (JW)<br />
144 <strong>steueranwaltsmagazin</strong> 4 /<strong>2008</strong>