abakus energie Solarfonds 2 - Fondsvermittlung24.de
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Risiken der angebotenen Vermögens anlage<br />
Insolvenzrisiko der Treuhandkommanditistin<br />
Die insolvenzrechtliche Behandlung von treuhänderisch<br />
gehaltenen Beteiligungen ist rechtlich soweit ersichtlich noch<br />
nicht geklärt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass im Falle der Insolvenz der Treuhandkommanditistin die<br />
Beteiligungen Gegenstand der Insolvenzmasse werden und<br />
dadurch keine bevorrechtigten Aus- oder Absonderungsmöglichkeiten<br />
zugunsten der Treugeber bestehen. U.U. stehen den<br />
Treugebern in diesem Fall nur einfache Insolvenzforderungen,<br />
die nachrangig zu befriedigen sind, zu. Ursache für die<br />
Insolvenz der Treuhandkommanditistin kann u.U. auch das von<br />
ihr getragene Insolvenzrisiko der Treugeber sein: Wird sie von<br />
einem Gläubiger der Beteiligungsgesellschaft unmittelbar in<br />
Anspruch genommen, kann sie aufgrund der Treuhandverträge<br />
bei den einzelnen Treugebern lediglich anteilig Freistellung<br />
bzw. Aufwendungsersatz geltend machen. Erfüllen nicht alle<br />
Treugeber die sich daraus für sie ergebenden Verpflichtungen<br />
rechtzeitig, kann dies die Ursache für die Zahlungsunfähigkeit<br />
oder Überschuldung der Treuhandkommanditistin sein. Dadurch<br />
kann es zu geringeren bis hin zu keinen Rückflüssen an den<br />
Anleger kommen.<br />
Kumulationsrisiko<br />
Es besteht das Risiko, dass mehrere prognosegefährdende<br />
Risiken (siehe nachfolgend) gleichzeitig eintreten, die in Form<br />
ihres kumulativen Auftretens zu einem anlagegefährdenden<br />
Risiko werden und damit zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der Zeichnungssumme führen können.<br />
Risiko ordentlicher Kündigungen<br />
Für den Fall, dass Kommanditisten von ihrem Recht auf<br />
ordentliche Kündigung, erstmals zum 31. 12. 2022, Gebrauch<br />
machen, besteht das Risiko, dass die Gesellschaft im Falle der<br />
beabsichtigten Fortführung mit einer verringerten Anzahl von<br />
Kommanditisten tatsächlich aber nicht oder nur stark eingeschränkt<br />
wirtschaftlich fortsetzbar ist und dass zur Begleichung<br />
des Auseinandersetzungsguthabens Zielinvestitionen zu einem<br />
ungünstigen Marktzeitpunkt verkauft werden müssen; dadurch<br />
kann es zu geringeren Rückflüssen an den Anleger kommen.<br />
Für die vorzeitig ausscheidenden Kommanditisten besteht das<br />
Risiko, dass aufgrund mangelnder Liquidität der Gesellschaft<br />
das Auseinandersetzungsguthaben über fünf Jahre verteilt<br />
ausgezahlt wird.<br />
<strong>abakus</strong> <strong>energie</strong> GmbH & Co. <strong>Solarfonds</strong> 2. KG<br />
Auszahlungsrisiko<br />
Auszahlungen können ganz oder teilweise entfallen.<br />
Fungibilitätsrisiko<br />
Kommanditanteile des Emittenten sind auf Ebene der Anleger<br />
bisher nicht handelbar. Der Emittent nimmt keine Kommanditanteile<br />
der Anleger zurück. Es besteht die Gefahr, dass über<br />
diverse Zweitmarktmöglichkeiten (Deutsche Sekundärmarkt<br />
GmbH oder Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG,<br />
u.a.) oder andere Wege Anteile dieser Vermögensanlage nicht<br />
oder nicht zu den gewünschten Preisen und/oder nicht in den<br />
gewünschten Volumina weiterveräußerbar sind. Es besteht<br />
somit das Risiko, dass die Anteile nicht veräußerbar sind. Auf<br />
Ebene der Gesellschaft besteht das Risiko, dass im Falle der<br />
geplanten Liquidation dieser Vermögensanlage die Beendigung<br />
der einzelnen Zielinvestitionen nicht, nicht in zeitlich überschaubarem<br />
Rahmen oder nicht mit dem erwarteten Kapitalrückfluss<br />
durchgeführt werden kann. Dies kann zu geringeren Rückflüssen<br />
bis hin zum Ausfall derselben an den Anleger führen.<br />
Höhere Gewalt, Fremdeinwirkung<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die einzelnen<br />
Anlagen durch Naturkatastrophen (Vulkanausbruch, Erdbeben,<br />
Tornado, u.ä.), Terroranschläge, Kriege, Flugzeugabstürze oder<br />
sonstiger höherer Gewalt beschädigt und/oder zerstört werden.<br />
Ebenso könnten derartige Ereignisse und deren Folgen (z.B.<br />
Aschewolke) die Sonneneinstrahlung negativ beeinträchtigen.<br />
Auch durch Fremdeinwirkung von Dritten (Menschen, aber auch<br />
Tieren) können die Anlagen bzw. Anlagensegmente fahrlässig<br />
oder mutwillig beschädigt und/oder zerstört werden. Jedes<br />
dieser Ereignisse kann zu einem Betriebsausfall führen bis hin<br />
zu einem Totalschaden, was die prognostizierten Rückflüsse<br />
verringern würde. Zudem können erhebliche Wiederbeschaffungskosten<br />
und Personalkosten zur Wiederinstandsetzung<br />
entstehen. Höhere Kosten und niedrigere Erträge können die<br />
Ausschüttungen an die Anleger vermindern.<br />
Versicherungsrisiken<br />
Es besteht das Risiko, dass Versicherungen im Schadensfall<br />
keine oder keine vollständige Schadensübernahme leisten<br />
oder leisten können. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass<br />
Ver sicherungsprämien nach Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen<br />
stark ansteigen. Im Falle der Insolvenz eines<br />
Versicherers oder der Kündigung eines Versicherungsvertrages