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abakus energie Solarfonds 2 - Fondsvermittlung24.de

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14<br />

Risiken der angebotenen Vermögens anlage<br />

Insolvenzrisiko der Treuhandkommanditistin<br />

Die insolvenzrechtliche Behandlung von treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligungen ist rechtlich soweit ersichtlich noch<br />

nicht geklärt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass im Falle der Insolvenz der Treuhandkommanditistin die<br />

Beteiligungen Gegenstand der Insolvenzmasse werden und<br />

dadurch keine bevorrechtigten Aus- oder Absonderungsmöglichkeiten<br />

zugunsten der Treugeber bestehen. U.U. stehen den<br />

Treugebern in diesem Fall nur einfache Insolvenzforderungen,<br />

die nachrangig zu befriedigen sind, zu. Ursache für die<br />

Insolvenz der Treuhandkommanditistin kann u.U. auch das von<br />

ihr getragene Insolvenzrisiko der Treugeber sein: Wird sie von<br />

einem Gläubiger der Beteiligungsgesellschaft unmittelbar in<br />

Anspruch genommen, kann sie aufgrund der Treuhandverträge<br />

bei den einzelnen Treugebern lediglich anteilig Freistellung<br />

bzw. Aufwendungsersatz geltend machen. Erfüllen nicht alle<br />

Treugeber die sich daraus für sie ergebenden Verpflichtungen<br />

rechtzeitig, kann dies die Ursache für die Zahlungsunfähigkeit<br />

oder Überschuldung der Treuhandkommanditistin sein. Dadurch<br />

kann es zu geringeren bis hin zu keinen Rückflüssen an den<br />

Anleger kommen.<br />

Kumulationsrisiko<br />

Es besteht das Risiko, dass mehrere prognosegefährdende<br />

Risiken (siehe nachfolgend) gleichzeitig eintreten, die in Form<br />

ihres kumulativen Auftretens zu einem anlagegefährdenden<br />

Risiko werden und damit zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der Zeichnungssumme führen können.<br />

Risiko ordentlicher Kündigungen<br />

Für den Fall, dass Kommanditisten von ihrem Recht auf<br />

ordentliche Kündigung, erstmals zum 31. 12. 2022, Gebrauch<br />

machen, besteht das Risiko, dass die Gesellschaft im Falle der<br />

beabsichtigten Fortführung mit einer verringerten Anzahl von<br />

Kommanditisten tatsächlich aber nicht oder nur stark eingeschränkt<br />

wirtschaftlich fortsetzbar ist und dass zur Begleichung<br />

des Auseinandersetzungsguthabens Zielinvestitionen zu einem<br />

ungünstigen Marktzeitpunkt verkauft werden müssen; dadurch<br />

kann es zu geringeren Rückflüssen an den Anleger kommen.<br />

Für die vorzeitig ausscheidenden Kommanditisten besteht das<br />

Risiko, dass aufgrund mangelnder Liquidität der Gesellschaft<br />

das Auseinandersetzungsguthaben über fünf Jahre verteilt<br />

ausgezahlt wird.<br />

<strong>abakus</strong> <strong>energie</strong> GmbH & Co. <strong>Solarfonds</strong> 2. KG<br />

Auszahlungsrisiko<br />

Auszahlungen können ganz oder teilweise entfallen.<br />

Fungibilitätsrisiko<br />

Kommanditanteile des Emittenten sind auf Ebene der Anleger<br />

bisher nicht handelbar. Der Emittent nimmt keine Kommanditanteile<br />

der Anleger zurück. Es besteht die Gefahr, dass über<br />

diverse Zweitmarktmöglichkeiten (Deutsche Sekundärmarkt<br />

GmbH oder Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG,<br />

u.a.) oder andere Wege Anteile dieser Vermögensanlage nicht<br />

oder nicht zu den gewünschten Preisen und/oder nicht in den<br />

gewünschten Volumina weiterveräußerbar sind. Es besteht<br />

somit das Risiko, dass die Anteile nicht veräußerbar sind. Auf<br />

Ebene der Gesellschaft besteht das Risiko, dass im Falle der<br />

geplanten Liquidation dieser Vermögensanlage die Beendigung<br />

der einzelnen Zielinvestitionen nicht, nicht in zeitlich überschaubarem<br />

Rahmen oder nicht mit dem erwarteten Kapitalrückfluss<br />

durchgeführt werden kann. Dies kann zu geringeren Rückflüssen<br />

bis hin zum Ausfall derselben an den Anleger führen.<br />

Höhere Gewalt, Fremdeinwirkung<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die einzelnen<br />

Anlagen durch Naturkatastrophen (Vulkanausbruch, Erdbeben,<br />

Tornado, u.ä.), Terroranschläge, Kriege, Flugzeugabstürze oder<br />

sonstiger höherer Gewalt beschädigt und/oder zerstört werden.<br />

Ebenso könnten derartige Ereignisse und deren Folgen (z.B.<br />

Aschewolke) die Sonneneinstrahlung negativ beeinträchtigen.<br />

Auch durch Fremdeinwirkung von Dritten (Menschen, aber auch<br />

Tieren) können die Anlagen bzw. Anlagensegmente fahrlässig<br />

oder mutwillig beschädigt und/oder zerstört werden. Jedes<br />

dieser Ereignisse kann zu einem Betriebsausfall führen bis hin<br />

zu einem Totalschaden, was die prognostizierten Rückflüsse<br />

verringern würde. Zudem können erhebliche Wiederbeschaffungskosten<br />

und Personalkosten zur Wiederinstandsetzung<br />

entstehen. Höhere Kosten und niedrigere Erträge können die<br />

Ausschüttungen an die Anleger vermindern.<br />

Versicherungsrisiken<br />

Es besteht das Risiko, dass Versicherungen im Schadensfall<br />

keine oder keine vollständige Schadensübernahme leisten<br />

oder leisten können. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass<br />

Ver sicherungsprämien nach Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen<br />

stark ansteigen. Im Falle der Insolvenz eines<br />

Versicherers oder der Kündigung eines Versicherungsvertrages

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