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Georg 4-21

DER KLEINE GEORG ist eine Fachzeitschrift für den Pferdefreund, welche im Raum zwischen Harz und Heide sowie in der Umgebung und im westlichen Sachsen-Anhalt vertrieben wird. Hier wird über Pferdesport und Zucht in allen Facetten berichtet. Dabei macht die bunte Mischung aus überwiegend regionaler und überregionaler Berichterstattung sowie diversen Fachartikeln DER KLEINE GEORG so einzigartig.

DER KLEINE GEORG ist eine Fachzeitschrift für den Pferdefreund, welche im Raum zwischen Harz und Heide sowie in der Umgebung und im westlichen Sachsen-Anhalt vertrieben wird. Hier wird über Pferdesport und Zucht in allen Facetten berichtet. Dabei macht die bunte Mischung aus überwiegend regionaler und überregionaler Berichterstattung sowie diversen Fachartikeln DER KLEINE GEORG so einzigartig.

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In dieser Ausgabe:<br />

Letzte Meldung 3<br />

Fundiert informiert zu Pferd und Wolf 4<br />

RFV Harsum richtet innerhalb von<br />

6 Wochen 5 Turniere aus und freut sich<br />

über sehr gute Teilnehmerfelder 5<br />

Pony- und Reitclub Volkmarode 8<br />

RTV Adelebsen 12<br />

Bettenröder Dressurtage 20<strong>21</strong> 15<br />

100 Jahre RFV Vorsfelde 19<br />

HA.LT in Westergellersen 24<br />

Königsallee-Renntag auf dem<br />

Düsseldorfer Grafenberg 28<br />

Magdeburger Renn-Verein von 1906<br />

setzt Maßstäbe 31<br />

Neue Bult 33<br />

Harzburger Galopprenntage 20<strong>21</strong> 35<br />

Reitsportmosaik 40<br />

Die Rechtsseiten 45<br />

Pferdezuchtverein Nienburg<br />

lässt Fohlen beurteilen 47<br />

Fohlenschau Landesbergen 48<br />

Brokser Stuten und Fohlenevent<br />

auf neuen Wegen 49<br />

Vorschau: RFV Bösdorf/Rätzlingen 51<br />

Vorschau: ConMoto sponsert<br />

Große Tour und Springnachwuchs 52<br />

Termine 53<br />

Vorschau/Impressum 54<br />

Zum Titelfoto:<br />

Philipp Hess fungierte mit seinem<br />

Team nicht nur als Ausrichter<br />

der 17, Bettenröder Dressurtage,<br />

sondern war auch selbst im Sattel<br />

(hier auf ‚Don Leon’) aktiv<br />

Foto: Katarina Blasig<br />

Letzte Meldung<br />

Pferdekauf: Beweislastumkehr im<br />

Verbrauchsgüterkaufrecht bleibt<br />

unverändert<br />

Der Bundestag hat über eine Änderung<br />

des Kaufrechts abgestimmt. Dieses<br />

Recht betrifft auch den Kauf bzw.<br />

Verkauf von Pferden. Gewerbliche<br />

Pferdehändler und -züchter können<br />

aufatmen, denn die Regelung zur<br />

Beweislastumkehr bei Tierkäufen<br />

bleibt unberührt. Für den Erhalt<br />

dieses Status Quo hatten sich die<br />

Deutsche Reiterliche Vereinigung<br />

(FN) und ihre Zuchtverbände in<br />

unzähligen Gesprächen auf allen<br />

politischen Ebenen stark gemacht.<br />

„Die Entscheidung des Bundestages<br />

ist ein Erfolg für alle gewerblichen<br />

Pferdeverkäufer, vor allem für unsere<br />

Züchter. Sie ist ein klares Votum für<br />

den Tierschutz und für die Pferdezucht<br />

in Deutschland“, sagte der ehemalige<br />

FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau<br />

und ergänzte: „Unser jahrelanger<br />

Kampf und unsere kontinuierliche<br />

Arbeit auf politischer Ebene haben sich<br />

nun ausgezahlt.“<br />

Die Europäische Union hatte ihren<br />

Mitgliedsstaaten mit einer neuen<br />

Richtlinie die Entscheidung darüber<br />

überlassen, den Verkauf lebender Tiere<br />

aus dem Verbrauchsgüterkaufrecht<br />

herauszunehmen, wofür sich die FN<br />

seit vielen Jahren stark macht. Zwar<br />

hat der Bundestag diese Option nicht<br />

genutzt. Er hat aber auch nicht von<br />

der Möglichkeit Gebrauch gemacht,<br />

die Beweislastumkehr auf 1 Jahr<br />

oder gar 2 zu verlängern. In den<br />

ursprünglichen Gesetzesentwürfen<br />

war auch für Tiere eine Verlängerung<br />

der Beweislastumkehr auf 1 Jahr<br />

vorgesehen. Dies wäre eine Veränderung<br />

des Verbrauchsgüterkaufrechts zu<br />

Lasten der Tiere und zum Nachteil der<br />

Verkäufer gewesen.<br />

Nun ist es aber gelungen, eine<br />

Sonderregelung für Tiere zu erreichen.<br />

Folgende Regelung bleibt damit auch<br />

für den Pferdekauf bestehen: Wenn<br />

eine Privatperson ein Pferd von einem<br />

gewerblichen Pferdehändler oder<br />

-züchter kauft und das Pferd innerhalb<br />

von 6 Monaten einen Mangel aufweist,<br />

dann wird vermutet, dass der Mangel<br />

bereits zum Zeitpunkt der Übergabe<br />

des Tieres an den Käufer vorgelegen<br />

hat. Der Käufer muss dafür keinen<br />

Beweis erbringen, der Verkäufer kann<br />

aber versuchen, das Gegenteil zu<br />

beweisen (Beweislastumkehr).<br />

fn-press<br />

Satz: DER KLEINE GEORG Foto: privat<br />

Foto: Katarina Blasig<br />

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