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Credit Suisse bulletin, 2006/05

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46<br />

Credit Suisse Business<br />

Wissenswert Begriffe aus der Finanzwelt<br />

Genussschein<br />

Ein Wertpapier zwischen<br />

einer Aktie und einer Anleihe<br />

Könnte der Genussschein seinem Namen alle Ehre machen, er würde sich bestimmt<br />

gerne als wertloseste, aber edelste Banknote in die Reihe des Papiergeldes stellen. Nun<br />

handelt es sich hier aber um ein – durchaus auch achtbares – Gewinnbeteiligungspapier,<br />

das je nach Ausgestaltung der verbrieften Rechte eher einer Aktie oder einer Anleihe<br />

entspricht. So ist der Genussschein beispielsweise mit Vermögensrechten ausgestattet:<br />

Er berechtigt meistens zum Anspruch auf einen Anteil am Reingewinn oder am Liquidationserlös<br />

einer Gesellschaft und zum Bezug von neuen Aktien.<br />

Im Gegensatz zum Aktionär hat der Besitzer eines Genussscheines keine Mitgliedschaftsrechte,<br />

insbesondere keine Stimmrechte. Als Kapitalform kann der Genussschein<br />

weder dem Eigen- noch dem Fremdkapital eindeutig zugeordnet werden, in rechtlicher<br />

Hinsicht ist er mit dem Partizipationsschein vergleichbar. Der Genussschein spielt<br />

eine wichtige Rolle bei klassischen Anlässen wie Gründung, Verschmelzung oder<br />

Sanierung eines Unternehmens. Als Instrument zur Kapitalbeschaffung und zur Gewinnbeteiligung<br />

von Mitarbeitern hat der Genussschein in den letzten Jahren an Bedeutung<br />

gewonnen. rg<br />

Agio<br />

Aufgeld bei Neuemissionen<br />

von Wertpapieren<br />

Freiverkehr<br />

Spezielles Segment<br />

an der deutschen Börse<br />

Dieser Begriff lässt wohl bei manchem Geniesser das Bild einer aromatisch duftenden<br />

Zigarre vor dem geistigen Auge aufsteigen, trägt doch einer der grössten Zigarrenhersteller<br />

Europas diesen Namen. In der Finanzwelt verwendet, löst das Wort kaum olfaktorische<br />

Assoziationen aus. Agio ist italienisch, bedeutet Aufzahlung oder Aufgeld und wird im<br />

Allgemeinen in Prozenten angegeben. Agio bezeichnet den Betrag, um den der Ausgabepreis<br />

eines Wertpapiers den Nennwert übersteigt. Ersteht zum Beispiel ein Anleger eine<br />

Aktie mit einem Nennwert von 800 Franken mit einem Agio von 10 Prozent, so muss er<br />

insgesamt 880 Franken bezahlen. Im Münzenhandel wird unter Agio ein Aufgeld verstanden,<br />

das bei der Neuemission von Münzen zu zahlen ist.<br />

Das Gegenteil von Agio ist Disagio, also ein Abschlag: zum Beispiel im Münzenhandel,<br />

wenn die Münzen Beschädigungen aufweisen, oder bei Neuemissionen der<br />

Betrag, um den der Ausgabepreis unter dem entsprechenden Normpreis liegt. rg<br />

Mit dem Freiverkehr wurde gegen Ende der Achtzigerjahre an den deutschen Börsen<br />

ein neues Segment geschaffen. Damit fasste man die beiden bis dahin getrennten Segmente<br />

Geregelter und Ungeregelter Freiverkehr zusammen. Gehandelt werden im Freiverkehr<br />

nebst einigen deutschen mehrheitlich ausländische Aktien und Optionen, die<br />

entweder nicht im Geregelten Markt einbezogen oder nicht zum Amtlichen Börsenhandel<br />

zugelassen sind. Dadurch haben sich die Unternehmen mit ihren Wertpapieren an weniger<br />

strenge Regeln zu halten; die zu erfüllenden Voraussetzungen liegen qualitativ weit<br />

hinter den sonst gültigen Anforderungen. Im Freiverkehr wird der Handel von freien<br />

Maklern durchgeführt.<br />

Ob ein Unternehmen in den Freiverkehr eintritt, ist keine Frage der Qualität, sondern<br />

hat vielmehr mit dem Umfang der Ausgabe von Wertpapieren oder der Grösse eines<br />

Unternehmens zu tun. So haben kleinere und mittelgrosse Unternehmen die Chance,<br />

sich auf diesem Weg Kapital zu beschaffen, weil weniger hohe Anforderungen an<br />

Mindestkapital und Stückvolumen gestellt werden. Manche Unternehmen benutzen<br />

den Freiverkehr auch als Zwischenstufe zur Einführung am Amtlichen Markt. Seit 20<strong>05</strong><br />

existiert in der <strong>Schweiz</strong> eine dem Freiverkehr ähnliche Plattform: Sie trägt den Namen<br />

Sponsored Segment. rg<br />

Fotos: Walter Bibikow, Getty Images | Yellow Dog Productions, Getty Images | Getty Images | Steven Puetzer, Prisma<br />

Credit Suisse Bulletin 5/<strong>06</strong>

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