Zeitung 0607 - Raiffeisenbank Leibnitz
Zeitung 0607 - Raiffeisenbank Leibnitz
Zeitung 0607 - Raiffeisenbank Leibnitz
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
WIRTSCHAFT: MEINE BANK – MEIN UNTERNEHMEN<br />
6 <strong>Raiffeisenbank</strong> <strong>Leibnitz</strong><br />
DER BETRIEBSMITTELKREDIT UND<br />
„GUTER RAT IST BILLIG!”<br />
In dieser Ausgabe möchten wir unseren Kunden das Instrument<br />
des Betriebsmittelkredites näher vorstellen. Viele unserer<br />
Kunden nutzen diese Kreditmöglichkeit bereits. Dieser<br />
dient vor allem zur Finanzierung von Waren, Roh- und<br />
Betriebsstoffen sowie sonstiger laufender Ausgaben. Es<br />
können Absatz – und Einkommensschwankungen ausgeglichen,<br />
die Zeit zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang<br />
überbrückt werden. Überdies können Sie von<br />
Skontovorteilen profitieren.<br />
Dieses Finanzierungsinstrument ist jedoch nicht zur Finanzierung<br />
von Investitionen ins Anlagevermögen zu verwenden.<br />
Diese wären zum Beispiel ein neuer PKW oder eine<br />
neue Geschäftsausstattung. Hier gilt es die goldene Finanzierungsregel<br />
einzuhalten. Diese besagt: „Das Anlagevermögen<br />
soll durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital<br />
gedeckt sein und nie durch kurzfristiges Fremdkapital.“<br />
Dabei sollte die Laufzeit der Finanzierung an die Abschreibungsdauer<br />
des Investitionsgutes angepasst werden.<br />
Beispiel eines optimalen Finanzierungsbildes:<br />
Aktiva Passiva<br />
Anlagevermögen<br />
Eigenkapital<br />
Langfr. Fremdkapital<br />
Umlaufvermögen<br />
Kurzfr. Fremdkapital<br />
Die „alte“ Regelung der Wertpapierdeckung wurde<br />
bekanntlich vom Verfassungsgerichtshof im<br />
Oktober 2006 aufgehoben. Mit dem am<br />
24.4.2007 im Nationalrat beschlossenen Budgetbegleitgesetz<br />
2007 wurde, wie angekündigt, die<br />
Wertpapierdeckung wieder eingeführt.<br />
Hier kurz die neuen Bestimmungen (§ 14 Abs. 7<br />
EStG):<br />
Am Schluss jedes Wirtschaftsjahres müssen<br />
Wertpapiere in Nennbetrag von mind. 50 % der<br />
am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres<br />
ausgewiesenen Rückstellung vorhanden<br />
sein (wie bisher!).<br />
- Neu: Auch Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen<br />
(entweder das versicherungsmathematische<br />
Deckungskapital, oder der höhere<br />
Rückkaufswert) können zur Deckung herangezogen<br />
werden.<br />
- Neu: Wertpapiere und Rückdeckungsansprüche<br />
müssen ausschließlich der Besicherung der<br />
Pensionsanwartschaften und –ansprüche dienen.<br />
Eine Verpfändung ist somit schädlich.<br />
- Neu: Bei einer Wertpapierunterdeckung (also<br />
weniger als 50 %) ist der Gewinn um 30 % (bisher<br />
60 %) der Unterdeckung zu erhöhen.<br />
- Neu: Als Wertpapiere gelten auch Anteilsscheine<br />
an Immobilienfonds, und Wertpapiere von<br />
Schuldnern aus dem EU/EWR-Raum.<br />
Die Änderungen treten für Wirtschaftsjahre in<br />
Kraft, die nach dem 30.6.2007 beginnen.<br />
Bei einem Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr ist<br />
die neue Wertpapierdeckung erst zum 31.12.2008<br />
erforderlich, bei einem vom Kalenderjahr<br />
abweichenden Wirtschaftsjahr frühestens zum<br />
30.6.2008. Die Wertpapierdeckung<br />
für die „Altrückstellungen“ (Differenzen<br />
aus 1990), die bekanntlich<br />
auf 20 Jahre verteilt werden konnte,<br />
ist ausgehend vom Prozentausmaß<br />
vor der Aufhebung weiterzuführen.<br />
Das Prozentausmaß dieser „Altrückstellungsdeckung“<br />
betrug zum<br />
31.12.2005 37,50 % und ist demnach<br />
jährlich um 2,5 % weiterhin<br />
aufzustocken, bis das Ausmaß von<br />
50 % erreicht ist.<br />
Hinweis:<br />
Weder zum 31.12.2006 noch zum<br />
31.12.2007 müssen<br />
demnach Wertpapiere<br />
zur Deckung der Pensionsrückstellung<br />
im<br />
Betriebsvermögen<br />
vorhanden sein. Sind<br />
solche Wertpapiere<br />
noch vorhanden,<br />
könnten sie zwar verkauft<br />
und dann – spätestens<br />
am 31.12.2008<br />
- wieder gekauft werden.<br />
Jedoch verursacht<br />
das entsprechende<br />
Spesen und<br />
das Risiko von Kursverlusten,<br />
aber natürlich<br />
auch die Hoffung<br />
auf Kursgewinne.<br />
Ihr Kommerzkundenbetreuerteam<br />
Im Sinne einer guten Partnerschaft ist es uns ein<br />
Anliegen, dass ihr Unternehmen in jedem Bereich<br />
richtig finanziert ist. Wir bitten Sie daher vor Investitionen<br />
mit Ihrem Betreuer in Kontakt zu treten,<br />
damit wir Sie unterstützen und optimal beraten<br />
können.<br />
WERTPAPIERDECKUNG der PENSIONSRÜCKSTELLUNG<br />
Prok. Walter Rentmeister<br />
FREIBETRAG FÜR INVESTIERTE<br />
GEWINNE AB 2007<br />
Vom neuen Freibetrag für investierte Gewinne<br />
(10 % vom Gewinn, max. EUR<br />
100.000,00 nur Einnahmen-Ausgaben-<br />
Rechner gem. § 4 Abs. 3 EStG) sind u.a.<br />
Gebäude ausgenommen.<br />
Im Budgetbegleitgesetz 2007 wurden<br />
auch Mieterinvestitionen vom Freibetrag<br />
ausgenommen. Nicht begünstigt sind<br />
daher auch „Herstellungsaufwendungen<br />
eines Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten<br />
auf ein Gebäude“, und<br />
ebenso nicht begünstigt sind Wirtschaftsgüter,<br />
für die eine Forschungsprämie<br />
in Anspruch genommen wird.