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Zeitung 0607 - Raiffeisenbank Leibnitz

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WIRTSCHAFT: MEINE BANK – MEIN UNTERNEHMEN<br />

6 <strong>Raiffeisenbank</strong> <strong>Leibnitz</strong><br />

DER BETRIEBSMITTELKREDIT UND<br />

„GUTER RAT IST BILLIG!”<br />

In dieser Ausgabe möchten wir unseren Kunden das Instrument<br />

des Betriebsmittelkredites näher vorstellen. Viele unserer<br />

Kunden nutzen diese Kreditmöglichkeit bereits. Dieser<br />

dient vor allem zur Finanzierung von Waren, Roh- und<br />

Betriebsstoffen sowie sonstiger laufender Ausgaben. Es<br />

können Absatz – und Einkommensschwankungen ausgeglichen,<br />

die Zeit zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang<br />

überbrückt werden. Überdies können Sie von<br />

Skontovorteilen profitieren.<br />

Dieses Finanzierungsinstrument ist jedoch nicht zur Finanzierung<br />

von Investitionen ins Anlagevermögen zu verwenden.<br />

Diese wären zum Beispiel ein neuer PKW oder eine<br />

neue Geschäftsausstattung. Hier gilt es die goldene Finanzierungsregel<br />

einzuhalten. Diese besagt: „Das Anlagevermögen<br />

soll durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital<br />

gedeckt sein und nie durch kurzfristiges Fremdkapital.“<br />

Dabei sollte die Laufzeit der Finanzierung an die Abschreibungsdauer<br />

des Investitionsgutes angepasst werden.<br />

Beispiel eines optimalen Finanzierungsbildes:<br />

Aktiva Passiva<br />

Anlagevermögen<br />

Eigenkapital<br />

Langfr. Fremdkapital<br />

Umlaufvermögen<br />

Kurzfr. Fremdkapital<br />

Die „alte“ Regelung der Wertpapierdeckung wurde<br />

bekanntlich vom Verfassungsgerichtshof im<br />

Oktober 2006 aufgehoben. Mit dem am<br />

24.4.2007 im Nationalrat beschlossenen Budgetbegleitgesetz<br />

2007 wurde, wie angekündigt, die<br />

Wertpapierdeckung wieder eingeführt.<br />

Hier kurz die neuen Bestimmungen (§ 14 Abs. 7<br />

EStG):<br />

Am Schluss jedes Wirtschaftsjahres müssen<br />

Wertpapiere in Nennbetrag von mind. 50 % der<br />

am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres<br />

ausgewiesenen Rückstellung vorhanden<br />

sein (wie bisher!).<br />

- Neu: Auch Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen<br />

(entweder das versicherungsmathematische<br />

Deckungskapital, oder der höhere<br />

Rückkaufswert) können zur Deckung herangezogen<br />

werden.<br />

- Neu: Wertpapiere und Rückdeckungsansprüche<br />

müssen ausschließlich der Besicherung der<br />

Pensionsanwartschaften und –ansprüche dienen.<br />

Eine Verpfändung ist somit schädlich.<br />

- Neu: Bei einer Wertpapierunterdeckung (also<br />

weniger als 50 %) ist der Gewinn um 30 % (bisher<br />

60 %) der Unterdeckung zu erhöhen.<br />

- Neu: Als Wertpapiere gelten auch Anteilsscheine<br />

an Immobilienfonds, und Wertpapiere von<br />

Schuldnern aus dem EU/EWR-Raum.<br />

Die Änderungen treten für Wirtschaftsjahre in<br />

Kraft, die nach dem 30.6.2007 beginnen.<br />

Bei einem Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr ist<br />

die neue Wertpapierdeckung erst zum 31.12.2008<br />

erforderlich, bei einem vom Kalenderjahr<br />

abweichenden Wirtschaftsjahr frühestens zum<br />

30.6.2008. Die Wertpapierdeckung<br />

für die „Altrückstellungen“ (Differenzen<br />

aus 1990), die bekanntlich<br />

auf 20 Jahre verteilt werden konnte,<br />

ist ausgehend vom Prozentausmaß<br />

vor der Aufhebung weiterzuführen.<br />

Das Prozentausmaß dieser „Altrückstellungsdeckung“<br />

betrug zum<br />

31.12.2005 37,50 % und ist demnach<br />

jährlich um 2,5 % weiterhin<br />

aufzustocken, bis das Ausmaß von<br />

50 % erreicht ist.<br />

Hinweis:<br />

Weder zum 31.12.2006 noch zum<br />

31.12.2007 müssen<br />

demnach Wertpapiere<br />

zur Deckung der Pensionsrückstellung<br />

im<br />

Betriebsvermögen<br />

vorhanden sein. Sind<br />

solche Wertpapiere<br />

noch vorhanden,<br />

könnten sie zwar verkauft<br />

und dann – spätestens<br />

am 31.12.2008<br />

- wieder gekauft werden.<br />

Jedoch verursacht<br />

das entsprechende<br />

Spesen und<br />

das Risiko von Kursverlusten,<br />

aber natürlich<br />

auch die Hoffung<br />

auf Kursgewinne.<br />

Ihr Kommerzkundenbetreuerteam<br />

Im Sinne einer guten Partnerschaft ist es uns ein<br />

Anliegen, dass ihr Unternehmen in jedem Bereich<br />

richtig finanziert ist. Wir bitten Sie daher vor Investitionen<br />

mit Ihrem Betreuer in Kontakt zu treten,<br />

damit wir Sie unterstützen und optimal beraten<br />

können.<br />

WERTPAPIERDECKUNG der PENSIONSRÜCKSTELLUNG<br />

Prok. Walter Rentmeister<br />

FREIBETRAG FÜR INVESTIERTE<br />

GEWINNE AB 2007<br />

Vom neuen Freibetrag für investierte Gewinne<br />

(10 % vom Gewinn, max. EUR<br />

100.000,00 nur Einnahmen-Ausgaben-<br />

Rechner gem. § 4 Abs. 3 EStG) sind u.a.<br />

Gebäude ausgenommen.<br />

Im Budgetbegleitgesetz 2007 wurden<br />

auch Mieterinvestitionen vom Freibetrag<br />

ausgenommen. Nicht begünstigt sind<br />

daher auch „Herstellungsaufwendungen<br />

eines Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten<br />

auf ein Gebäude“, und<br />

ebenso nicht begünstigt sind Wirtschaftsgüter,<br />

für die eine Forschungsprämie<br />

in Anspruch genommen wird.

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