Zukunft Praxis 02/2022
Die Titelthemen im Februar: Digital trainieren? Ein aktueller Blick auf "Apps auf Rezept" // Erste Hilfe: Wie Sie für Notfälle in der Praxis gerüstet sind.
Die Titelthemen im Februar: Digital trainieren? Ein aktueller Blick auf "Apps auf Rezept" // Erste Hilfe: Wie Sie für Notfälle in der Praxis gerüstet sind.
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№ <strong>02</strong>/2<strong>02</strong>2<br />
ERSTE HILFE<br />
Wie Sie für Notfälle in<br />
der <strong>Praxis</strong> gerüstet sind<br />
PROMINENT<br />
PRAXISnah bei einem<br />
Therapeuten von Stars<br />
Jetzt auch<br />
Digital<br />
www.optica.de/<br />
zukunft-praxis<br />
Digital<br />
TRAINIEREN?<br />
Ein aktueller Blick auf „Apps auf Rezept“
8<br />
Ihre Hände können<br />
Wunder vollbringen.<br />
Aber nicht bei<br />
der Abrechnung.<br />
Machen Sie, was Sie am besten können.<br />
Sie wollen für Ihre Patienten nur das Beste? Dann überlassen Sie die Abrechnung<br />
Ihrem persönlichen Ansprechpartner bei uns. So haben Sie den Kopf frei.<br />
Und die Hände. Denn das Beste für Ihre Patienten sind Sie.<br />
Liebe Leserin,<br />
lieber Leser,<br />
die Digitalisierung ist ein Dauerthema. Präsent ist sie in den unterschiedlichsten<br />
Lebensbereichen, und ganz verschieden sind<br />
jeweils ihr Reifegrad, ihr konkreter Nutzen und das Potenzial für<br />
die <strong>Zukunft</strong>. Da lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Gemacht<br />
hat das zuletzt die gematik, Deutschlands Nationale Agentur für<br />
Digitale Medizin, und für ihren TI-Atlas zusammengetragen, wie<br />
es um die Telematikinfrastruktur in Deutschland steht, was erreicht<br />
wurde und wo noch Luft nach oben ist. Auf den Seiten 14<br />
und 15 dieser Ausgabe der ZUKUNFT PRAXIS stellen wir Ihnen<br />
Erkenntnisse aus dem TI-Atlas vor.<br />
Als erste Gruppe unter den Heilmittelerbringer:innen können<br />
sich die physiotherapeutischen Praxen an die Telematikinfrastruktur<br />
anschließen. Davon unabhängig wird viel über das Potenzial<br />
der Digitalisierung für Therapien diskutiert. So könnten<br />
etwa die als „Apps auf Rezept“ bekannten Digitalen Gesundheitsanwendungen<br />
(DiGA) auch die Arbeit von Heilmittelerbringer:innen<br />
nachhaltig verändern. In unserer Titelgeschichte blicken<br />
wir auf den aktuellen Stand bei den „Apps auf Rezept“.<br />
Zum genauen Blick auf die Digitalen Gesundheitsanwendungen<br />
gehört auch das Wissen um ihre Grenzen. Selbst bei größter<br />
Technikbegeisterung ist klar: Das Smartphone ersetzt keine klugen<br />
Therapeut::innen. Wie sich aber die Arbeit der Heilmittelerbringer:innen<br />
durch die Digitalisierung verändert, bleibt allemal<br />
spannend.<br />
Ihr Dr. Jochen Pfänder<br />
Optica-Geschäftsführer<br />
Inhalt<br />
4<br />
Kompakt<br />
News und Meldungen<br />
8<br />
Und App dafür?<br />
Was bringen Digitale Gesundheitsanwendungen<br />
(DiGA)? Ein Blick auf Chancen, Grenzen<br />
und neueste Entwicklungen.<br />
12<br />
Erste Hilfe in der <strong>Praxis</strong><br />
Wie sich Heilmittelerbringer:innen auf Notfälle<br />
vorbereiten können.<br />
16<br />
Fragebogen: PRAXISnah<br />
Diesmal mit Patrick Mordiconi, den sein physiotherapeutisches<br />
Fachwissen in die Abbey<br />
Road Studios nach London gebracht hat.<br />
18<br />
Therapeut:innenwissen<br />
Eine große Herausforderung: das Repetitive-<br />
Strain-Injury-Syndrom.<br />
19<br />
Information & Standards<br />
Wissenswertes aus der Welt der Abrechnung,<br />
Vorschau und Impressum<br />
www.optica.de<br />
ZUKUNFT PRAXIS EDITORIAL3
THERAPIE<br />
IN ZAHLEN<br />
30. April 2<strong>02</strong>2<br />
BIS ZU DIESEM DATUM HABEN PRAXISINHABER:INNEN<br />
VON PHYSIOTHERAPIEPRAXEN ZEIT, DEN NEUEN<br />
VERSORGUNGSVERTRAG ANZUERKENNEN. Aufgrund<br />
der niedrigen Anerkennungsquote durch die Praxen hat<br />
das Bundesgesundheitsministerium die ursprüngliche Frist<br />
um drei Monate verlängert.<br />
9<br />
MONATE SIND EU-IMPFNACH-<br />
WEISE OHNE AUFFRISCHUNGS-<br />
IMPFUNG GÜLTIG. Danach<br />
werden Reisende beim Grenzübertritt<br />
wie Ungeimpfte be-<br />
handelt. Expert:innen raten, sich<br />
spätestens nach sechs Monaten<br />
boostern zu lassen, selbst nach<br />
drei könne es schon sinnvoll sein.<br />
§ 20a Abs. 1 Nr. 1 lit. I<br />
LAUT DIESEM PARAGRAFEN DES INFEKTIONSSCHUTZGESETZES<br />
MÜSSEN ALLE IN PHYSIOTHERAPIEPRAXEN TÄTIGEN SPÄTES-<br />
TENS BIS ZUM 15. MÄRZ 2<strong>02</strong>2 GEIMPFT SEIN. Dazu zählen neben<br />
<strong>Praxis</strong>inhaber:innen unter anderem auch Therapeut:innen, Rezeptionskräfte<br />
oder Reinigungspersonal.<br />
⅓<br />
ALLER ERWERBSTÄTIGEN, CA.<br />
12 MILLIONEN MENSCHEN, AR-<br />
BEITEN IN DEUTSCHLAND IN<br />
PERSONENBEZOGENEN TÄTIG-<br />
KEITEN, die hohe emotionale Anforderungen<br />
an sie stellen. Viele<br />
haben das Gefühl, dem nicht dauerhaft<br />
gewachsen zu sein, das<br />
zeigt eine Umfrage der Bundesanstalt<br />
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.<br />
685.000<br />
PHYSIOTHERAPEUT:INNEN IN 125 LÄN-<br />
DERN SIND IM WELTWEITEN VERBAND<br />
WORLD PHYSIOTHERAPY VERTRETEN –<br />
von Afghanistan bis zum südafrikanischen<br />
Simbabwe. Deutsches Mitglied ist seit 1951<br />
der 1949 gegründete Verband Physio<br />
Deutschland.<br />
142.786<br />
ODER MEHR ALS 20 PROZENT<br />
ALLER VON COVID-19 BETROF-<br />
FENEN AOK-MITGLIEDER WA-<br />
REN IM LAUF DES NOVEMBERS<br />
2<strong>02</strong>1 WÄHREND DER VIERTEN<br />
WELLE KRANKGESCHRIEBEN.<br />
In den 21 Pandemie-Monaten sind<br />
nur 5,1 Prozent coronabedingt am<br />
Arbeitsplatz ausgefallen.<br />
17 Mio.<br />
MENSCHEN IN DEUTSCHLAND<br />
LEIDEN LAUT RHEUMA-LIGA<br />
AN RHEUMATISCHEN ERKRAN-<br />
KUNGEN. Hinter dem Begriff<br />
Rheuma stehen mehr als 100 Erkrankungen,<br />
zu denen Arthrose,<br />
Osteoporose oder Gicht zählen.<br />
Frauen sind davon doppelt<br />
so oft betroffen wie Männer.<br />
DIGITALISIERUNG<br />
Streit um<br />
Videotherapie<br />
Anstatt sich bei der Behandlung einem eventuellen Infektionsrisiko<br />
auszusetzen, haben in der Pandemie unter anderen<br />
die Physiotherapeut:innen die Videotherapie für sich<br />
entdeckt. In Bild und Ton beurteilen sie ihre Patient:innen,<br />
leiten sie zu Übungen an und kontrollieren die Ausführung.<br />
Was fehlte, war der langfristig gültige rechtliche Rahmen,<br />
denn Heilmittelbehandlungen per Videotherapie waren bis<br />
Ende März 2<strong>02</strong>2 nur aufgrund von Sonderregelungen in der<br />
Pandemie möglich. Das hat sich jetzt geändert, Ende Januar<br />
traten entsprechenden Änderungen der Heilmittelrichtlinie<br />
in Kraft. Es blieb die Frage, in welcher Höhe die Videotherapie<br />
vergütet wird. Der GKV-Spitzenverband sah dafür geringere<br />
Sätze als für Präsenzbehandlungen vor. Damit waren die<br />
maßgeblichen Physiotherapieverbände nicht einverstanden.<br />
Die Verhandlungen scheiterten, nun läuft ein Schiedsverfahren.<br />
Man sieht: Kompliziert an der digitalen Transformation<br />
ist oft gar nicht die Technik …<br />
Kurz &<br />
Knapp<br />
Nach umfassenden Änderungen<br />
ist das Zulassungsportal<br />
der ARGEn wieder online. Heilmittelerbringer:innen<br />
können<br />
nun wieder Neuzulassungen<br />
und Abrechnungsberechtigungen<br />
online beantragen<br />
oder neue Mitarbeiter:innen<br />
melden. Außerdem können<br />
auch alle Daten zur Veröffentlichung<br />
durch den GKV-Spitzenverband<br />
selbst gepflegt<br />
werden. bit.ly/argen-on +++ In<br />
der Diskussion um die Corona-<br />
Impfpflicht wird oft übersehen,<br />
dass auch andere Impfpflichten<br />
bestehen. Die Umsetzung<br />
der seit März 2<strong>02</strong>0 geltenden<br />
Masernimpfpflicht wurde bis<br />
zum 31. Juli 2<strong>02</strong>2 verlängert.<br />
Impfen lassen müssen sich alle<br />
Personen, die nach 1970 geboren<br />
wurden. bit.ly/masimpf<br />
+++ Der GKV-Spitzenverband<br />
und die Ergotherapie-Berufsverbände<br />
haben gemeinsam<br />
einen Katalog mit Fragen und<br />
Antworten zum neuen Ergotherapie-Vertrag<br />
veröffentlicht,<br />
der am 1. Januar 2<strong>02</strong>2 in Kraft<br />
getreten ist. Der Katalog ist<br />
übersichtlich nach Themen<br />
sortiert, wird fortlaufend aktualisiert<br />
und ist auf der Website<br />
des GKV-Spitzenverbands zu<br />
finden: bit.ly/ergofaq<br />
4 ZUKUNFT PRAXIS KOMPAKT ZUKUNFT PRAXIS KOMPAKT5
RATGEBER RECHT<br />
GKV-SPITZENVERBAND<br />
Liste der<br />
Heilmittelerbringer:innen<br />
HEILMITTELBERICHT<br />
Umsatzplus, Minus<br />
bei Behandlungen<br />
Der GKV-Spitzenverband hat<br />
erstmals die nach § 124 Abs. 2<br />
Satz 12 SGB V gesetzlich geforderte<br />
Liste aller Heilmittelerbringer:innen<br />
veröffentlicht,<br />
die es Interessent:innen ermöglicht,<br />
einfach nach Heilmittelpraxen<br />
für Logopädie,<br />
Physiotherapie, Ergotherapie,<br />
Podologie und Ernährungstherapie<br />
zu suchen. Die Inhalte<br />
der Liste basieren auf maßgeblichen<br />
Zulassungsdaten,<br />
die von den Arbeitsgemeinschaften<br />
der Krankenkassen<br />
(ARGEn) an den GKV-Spitzenverband<br />
übermittelt werden.<br />
bit.ly/hme-liste<br />
Rund 37,5 Millionen Heilmittelrezepte wurden<br />
2<strong>02</strong>0 für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen<br />
(GKV) abgerechnet. Das geht<br />
aus dem Heilmittelbericht des Wissenschaftlichen<br />
Instituts der AOK (WIdO) hervor. Diese Verordnungen<br />
umfassten 43,8 Millionen Leistungen<br />
mit insgesamt etwa 3<strong>02</strong> Millionen einzelnen Behandlungssitzungen.<br />
Auf 1.000 GKV-Versicherte<br />
kamen 596 Leistungen, über 5 Prozent weniger<br />
als 2019, was auf den Einbruch durch die Pandemie<br />
zurückzuführen ist. Die Ausgaben für die<br />
Heilmitteltherapien beliefen sich in der GKV auf<br />
9,3 Milliarden Euro; das sind 5,7 Prozent mehr<br />
als 2019. Bei weniger Behandlungen machten<br />
die Heilmittelerbringer:innen 2<strong>02</strong>0 also mehr<br />
Umsatz als 2019. bit.ly/wido-bericht<br />
ERGOTHERAPIE<br />
Neuer<br />
Gesundheitsausschuss<br />
Nach der neuen Regierung hat sich auch der Gesundheitsausschuss<br />
im Bundestag neu formiert. Dazu<br />
zählen alte Bekannte und neue Gesichter. Als stellvertretende<br />
Vorsitzende führt die Amtsgeschäfte<br />
Kirsten Kappert-Gonther, Fachärztin für Psychiatrie<br />
und Psychotherapie, der Vorsitz war Anfang Februar<br />
noch vakant. Der Ausschuss übernimmt maßgebliche<br />
Aufgaben bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens,<br />
wie zum Beispiel bei der Reform der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung oder der Ausgestaltung der Patientenrechte.<br />
www.bundestag.de/gesundheit<br />
GESAGT<br />
Natürlich kann ich Übungen,<br />
die ich einem Patienten<br />
vielleicht schon einmal<br />
persönlich beigebracht habe,<br />
gut per Video kontrollieren.<br />
So kann man viel Therapie vor<br />
Ort ersetzen.<br />
Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands<br />
selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V.<br />
Patientenverfügung:<br />
Bitte nichts<br />
ankreuzen!<br />
Was macht eine Patientenverfügung<br />
aus? Worauf ist zu achten? Und<br />
wie betrifft das den <strong>Praxis</strong>alltag?<br />
Dr. Dr. Thomas Ruppel gibt Ihnen<br />
einen Überblick.<br />
Ärztliche Heileingriffe – auch die bestgemeinten<br />
– sind Körperverletzungen und Eingriffe in das<br />
Selbstbestimmungsrecht der Patient:innen und<br />
bedürfen daher stets ihrer Zustimmung. Sind sie<br />
beispielsweise durch Bewusstlosigkeit selbst<br />
dazu nicht mehr in der Lage, ist der mutmaßliche<br />
Wille zu erkunden, was sehr schwierig sein kann.<br />
Besser wäre es, sich zuvor seinen eigenen Willen<br />
zu bilden und diesen in einer Patientenverfügung<br />
festzuhalten. Auch dabei gibt es einiges<br />
zu beachten. Beispielsweise sind Patientenverfügungen<br />
zum Ankreuzen unwirksam, da die<br />
vorgefertigten Urkunden oft nur Situationen am<br />
natürlichen Lebensende oder bei degenerativen<br />
Prozessen berücksichtigen. Aber was passiert<br />
bei lebensbedrohlichen Akutsituationen, etwa<br />
nach Verkehrsunfällen oder Schlaganfällen? Bei<br />
diesen stehen die tatsächlichen Behandlungswünsche<br />
des oder der Patient:in in der Regel<br />
diametral zu den in der Patientenverfügung vorgesehenen<br />
Behandlungsabbrüchen.<br />
Weitere Informationen, konkrete Handreichungen<br />
für gute Patientenverfügungen und Hinweise für<br />
die Heilmittel-<strong>Praxis</strong> finden Sie online unter:<br />
www.optica.de/patientenverfuegung<br />
6 ZUKUNFT PRAXIS KOMPAKT ZUKUNFT PRAXIS KOMPAKT7
DIGITALISIERUNG<br />
Und<br />
App dafür?<br />
Was bringen Digitale<br />
Gesundheitsanwendungen<br />
(DiGA), auch<br />
bekannt als „Apps<br />
auf Rezept“? Ein<br />
Blick auf Chancen,<br />
Grenzen und neueste<br />
Entwicklungen.<br />
TEXT: JOHANNES GÖBEL<br />
In diesem Beitrag<br />
1.<br />
Digitale Gesundheitsanwendungen<br />
stecken noch in ihren<br />
„Kinderschuhen“.<br />
2.<br />
Zugleich tut sich viel auf dem Markt<br />
der „Apps auf Rezept“.<br />
3.<br />
Aus Therapeut:innen-Sicht können<br />
die Apps unter Umständen sinnvolle<br />
Ergänzungen bieten.<br />
igitale Gesundheitsanwendungen<br />
(DiGA) – das klingt<br />
erst einmal innovativ und<br />
nicht zuletzt: logisch.<br />
Wenn die Digitalisierung<br />
unser Leben schon mehr<br />
und mehr prägt, warum sollte<br />
sie nicht auch neue Möglichkeiten der Behandlung<br />
mit sich bringen? „Apps auf Rezept“ ist<br />
ein anderer Name der DiGA, die der damalige<br />
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur<br />
Verabschiedung des Digitale-Versorgung-Gesetz<br />
im November 2019 ankündigte: „Digitale<br />
Lösungen können den Patientenalltag konkret<br />
verbessern. Darum gibt es ab 2<strong>02</strong>0 gesunde<br />
Apps auf Rezept. Das ist Weltpremiere.<br />
Deutschland ist das erste Land, in dem digitale<br />
Anwendungen verschrieben werden können.“<br />
Deutschland ist bei den DiGA immer noch internationaler<br />
Vorreiter; unter anderem können<br />
Apps zur Behandlung von Knieschmerzen, Tabakabhängigkeit<br />
oder Schlafstörungen verordnet<br />
werden. Zugleich gibt es viel zu tun. Im November<br />
2<strong>02</strong>1, ein gutes Jahr nach den ersten<br />
ZUKUNFT PRAXIS TITEL9
Verordnungen, zog etwa das Beratungsunternehmen<br />
McKinsey Bilanz und schrieb in einem Report:<br />
„Noch stecken viele Anwendungen in ihren<br />
Kinderschuhen. Doch mit mehr Daten aus den<br />
Erprobungsstudien, einer Einigung bei der Preisgestaltung<br />
und wachsender Nutzungserfahrung<br />
im Versorgungsalltag wird auch die App auf Rezept<br />
reifen und ihre Verordnungsrate steigen.“<br />
DiGA-Verzeichnis:<br />
Strenge Aufnahmeregeln<br />
Nur die wenigsten „Gesundheits-Apps“ dürfen<br />
sich DiGA nennen. Aktuell listet das Bundesamt<br />
für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />
(BfArM) 30 DiGA, 21 von ihnen wurden bisher<br />
nur „vorläufig“ in das Verzeichnis aufgenommen.<br />
Das BfArM prüft die Wirksamkeit der<br />
DiGA gründlich (s. a. Info-Box). Nach Aufnahme<br />
in das Verzeichnis können sie von Ärzt:innen<br />
verschrieben und bei entsprechender Diagnose<br />
direkt von der gesetzlichen Krankenkasse<br />
erstattet werden. DiGA im Sinne des BfArM-<br />
Verzeichnisses sind Produkte, „die z. B. dazu<br />
bestimmt sind, Erkrankungen zu erkennen<br />
oder zu lindern, die bei der Diagnosestellung<br />
unterstützen und die dabei maßgeblich auf<br />
digitaler Technologie beruhen“.<br />
13, und damit die mit Abstand meisten<br />
der 30 Anwendungen im BfArM-Verzeichnis,<br />
helfen bei psychischen Problemen, von der<br />
Therapieunterstützung bei Depressionen und<br />
30<br />
Digitale Gesundheitsanwendungen<br />
(DiGA) waren im<br />
Februar 2<strong>02</strong>2 im<br />
Verzeichnis des<br />
Bundesamts für<br />
Arzneimittel und<br />
Medizinprodukte<br />
(BfArM) gelistet.<br />
depressiven Verstimmungen bis zum kognitiv-verhaltenstherapeutischen<br />
Nichtrauchercoaching.<br />
Andere Anwendungen unterstützen<br />
zum Beispiel bei der Gewichtsreduzierung,<br />
ermöglichen „digitales Diabetesmanagement“<br />
oder bieten ein Behandlungsprogramm für<br />
Migränepatient:innen. Vier der gelisteten DiGA<br />
sind für Beschwerden mit Muskeln, Knochen<br />
oder Gelenken gedacht. So stellt etwa die App<br />
Mawendo für die Behandlung von Erkrankungen<br />
der Kniescheibe Trainingsprogramme mit<br />
Übungsvideos, Gesundheitsinformationen und<br />
Dokumentationsmöglichkeiten zur Verfügung.<br />
Die App Vivira unterstützt Patient:innen mit<br />
Rücken-, Knie- und Hüftschmerzen. Das individuelle<br />
bewegungstherapeutische Trainingsprogramm<br />
soll laut Anbieter „dabei helfen,<br />
Schmerzen zu reduzieren, körperliche Funktionen<br />
wiederherzustellen sowie ihre Selbstwirksamkeit<br />
und Souveränität zu fördern“.<br />
Wie die allermeisten DiGA waren Vivira<br />
und Mawendo bei Redaktionsschluss der<br />
vorliegenden ZUKUNFT PRAXIS im Februar<br />
2<strong>02</strong>2 nur vorläufig in das DiGA-Verzeichnis<br />
aufgenommen; ihre Wirksamkeit muss noch<br />
abschließend geprüft werden. Dabei setzt<br />
Deutschland schon auf das auch international<br />
beachtete Fast-Track-Verfahren, das die Verordnung<br />
von DiGA bereits erlaubt, wenn der<br />
Nachweis eines positiven Versorgungseffekts<br />
durch eine klinische Studie noch aussteht. Voraussetzung<br />
für eine vorläufige Aufnahme in das<br />
Mit dem Blick aufs<br />
Tablet: Digitale<br />
Unterstützung kann<br />
der Therapie guttun.<br />
BfArM-Verzeichnis ist aber eine systematische<br />
Datenauswertung, in der die Verbesserung der<br />
Versorgung plausibel begründet wird.<br />
Kein Ersatz für<br />
menschliche Erfahrungen<br />
Unabhängig davon ist aber klar: Keine App kann<br />
den oder die Therapeut:in ersetzen. Zu klein ist<br />
das Leistungsspektrum, zu wichtig der menschliche<br />
Faktor. Selbst wenn eine App dazulernt,<br />
bleibt sie letztlich weit entfernt von der Behandlungsqualität,<br />
die Therapeut:innen durch Erfahrungen<br />
und Begegnungen mit unterschiedlichsten<br />
Patient:innen erreichen. Eine App kann sich<br />
nicht auf dieselbe Weise ein Bild von Patient:innen<br />
machen und entsprechend reagieren.<br />
Der Schlüssel liegt wohl im Zusammenspiel<br />
von digitaler Innovation und bewährter <strong>Praxis</strong>.<br />
„Ich empfehle Vivira in geeigneten Fällen zur<br />
Ergänzung der Physiotherapie, um Schmerzen<br />
zu lindern und körperliche Funktion wiederherzustellen“,<br />
sagte etwa zum Start der App Dr.<br />
med. Markus Klingenberg, Leiter des Vivira Medical<br />
Board. Und Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende<br />
des Bundesverbands selbstständiger<br />
Physiotherapeuten — IFK e. V., hat es auf die<br />
Formulierung „Digitalisierung heißt Unterstützung,<br />
nicht Ersatz“ gebracht. Am Ende sei es<br />
unerlässlich, dass Therapeut:innen das gesamte<br />
Krankheitsbild im Blick behalten und festlegen,<br />
welche Übungen ein Patient in welcher Intensität<br />
ausführen sollte. —<br />
50.000<br />
DiGA-Verordnungen<br />
wurden innerhalb<br />
des ersten Jahres<br />
nach Inkrafttreten<br />
des Digitale-Versorgung-Gesetzes<br />
in<br />
Deutschland<br />
registriert.<br />
DiGA: Geprüfte<br />
Anwendungen<br />
App ist nicht gleich App:<br />
Um in das Verzeichnis des<br />
Bundesamts für Arzneimittel<br />
und Medizinprodukte (BfArM)<br />
aufgenommen zu werden,<br />
müssen Apps oder browserbasierte<br />
Anwendungen mehrere<br />
Voraussetzungen erfüllen:<br />
Zertifiziert: Alle DiGA-Entwickler<br />
müssen nachweisen, dass ihr<br />
Produkt mit einem niedrigen Risiko<br />
die europäische CE-Zertifizierung<br />
erhalten hat und dafür alle Anforderungen<br />
erfüllt, etwa an Sicherheit<br />
und Leistungsfähigkeit, klinische<br />
Bewertung, Qualitätssicherung und<br />
Risikobewertung.<br />
Geprüft: Das BfArM prüft alle Apps<br />
zusätzlich, zum Beispiel mit Blick auf<br />
Datenschutz, Interoperabilität mit<br />
anderen DiGA bzw. Datenplattformen,<br />
Sicherheit der medizinischen<br />
Angaben und einen „positiven Versorgungseffekt“.<br />
Verordnungsfähig: Die im DiGA-Verzeichnis<br />
enthaltenen Informationen<br />
für Leistungserbringer:innen wie<br />
Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen<br />
sollen dabei helfen, die jeweils<br />
am besten geeignete DiGA zu verordnen.<br />
Erstattbar: Die Voraussetzung für<br />
die Kostenübernahme durch die<br />
gesetzliche Krankenversicherung<br />
ist bei entsprechender Diagnose<br />
grundsätzlich gegeben. Die Kosten<br />
werden im DiGA-Verzeichnis<br />
gelistet, ebenso ggfs. von den<br />
Patient:innen zu bezahlende Kosten<br />
bei zusätzlichen Leistungen über<br />
die Verordnung hinaus.<br />
10 ZUKUNFT PRAXIS TITEL ZUKUNFT PRAXIS TITEL11
Bereit<br />
sein,<br />
zu<br />
helfen<br />
Erste Hilfe ist selbst in Gesundheitsberufen<br />
ein nicht zu unterschätzendes Thema.<br />
Aber was ist eigentlich genau zu beachten?<br />
m besten Fall brauchen Sie ihr Wissen über Erste<br />
Hilfe nicht. Doch selbst wer das Glück hat, in einer<br />
<strong>Praxis</strong> niemals Erste Hilfe leisten zu müssen, sollte<br />
sich unbedingt mit dem Thema beschäftigen. <strong>Praxis</strong>inhaber:innen<br />
sind dazu sogar verpflichtet. So muss in<br />
jeder <strong>Praxis</strong> zum Beispiel ein Verbandskasten zugänglich<br />
sein, für den es natürlich auch eine Norm gibt – DIN<br />
13157. Der Standort des Kastens muss zudem allen Beschäftigten<br />
bekannt und mit dem Aufkleber „Weißes<br />
Kreuz auf grünem Grund“ gekennzeichnet sein. Dass<br />
TEXT: MARTIN SCHMITZ-KUHL<br />
der Kasten ordnungsgemäß befüllt ist, nicht also etwa<br />
Pflaster fehlen oder die Haltbarkeit des Verbandsmaterials<br />
abgelaufen ist, dafür ist in der <strong>Praxis</strong> der oder die<br />
sogenannte Ersthelfer:in zuständig. Und damit wird die<br />
Angelegenheit etwas komplizierter.<br />
<strong>Praxis</strong>inhaber:innen sind nämlich wie alle anderen<br />
Unternehmer:innen dazu verpflichtet, solche Ersthelfer:innen<br />
zu benennen. Diese müssen dann aber selbstverständlich<br />
auch noch entsprechend aus- beziehungsweise<br />
fortgebildet werden. Und sie müssen in der Lage<br />
sein, im Falle des Falles die Aufgaben der Ersten Hilfe zu<br />
übernehmen. Konkret heißt das, dass sie als Erste am<br />
Ort des Geschehens die richtigen Maßnahmen ergreifen<br />
müssen, um akute Gefahren für Gesundheit und Leben<br />
abzuwenden.<br />
In Praxen mit bis zu 20 Beschäftigten ist dafür mindestens<br />
eine Person erforderlich, die dann freilich auch<br />
keine Teilzeitkraft sein sollte. Wenn es diese Person in<br />
einer <strong>Praxis</strong> nicht gibt, stellt das eine grobe Pflichtwidrigkeit<br />
dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.<br />
Steht Verletzten bei einem Notfall in der <strong>Praxis</strong> kein:e<br />
Ersthelfer:in zur Verfügung, können <strong>Praxis</strong>inhaber:innen<br />
sogar regresspflichtig gemacht werden, und es drohen<br />
strafrechtliche Konsequenzen.<br />
Grundsätzlich dürfen Unternehmer:innen nur solche<br />
Personen als Ersthelfer:innen für den Betrieb benennen<br />
und einsetzen, die durch eine vom Unfallversicherungsträger<br />
ermächtigte Stelle ausgebildet worden sind. Von<br />
dieser Regelung ausgenommen sind jedoch Menschen,<br />
die eine Ausbildung in einem „Beruf des Gesundheitswesens“<br />
haben. „Dieser Personenkreis kann ohne zusätzliche<br />
Ausbildung als Ersthelfer bzw. Ersthelferin im<br />
Betrieb eingesetzt werden“, so die Deutsche Gesetzliche<br />
Unfallversicherung. Und dazu gehören ganz explizit auch<br />
Physiotherapeut:innen. Wer nun aber glaubt, er oder sie<br />
wäre in Sachen Erster Hilfe fein raus, irrt gewaltig. Denn<br />
„eine entsprechende Qualifikation in einem Beruf des Gesundheitswesens<br />
ist nur dann gegeben, wenn die Person<br />
bei ihrer beruflichen Tätigkeit regelmäßig Erste-Hilfe-<br />
Maßnahmen durchführt“. Ansonsten wird die Teilnahme<br />
an Erste-Hilfe-Fortbildungen in Abständen von längstens<br />
zwei Jahren gefordert.<br />
Für Ergotherapeut:innen und Logopäd:innen gilt<br />
diese Regelung übrigens nicht, wie die Berufsgenossenschaft<br />
für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />
(BGW) auf Nachfrage von ZUKUNFT PRAXIS mitteilt. Sie<br />
gehören – warum auch immer – nicht zu den „Berufen des<br />
Gesundheitswesens“. Somit brauchen sie also nicht nur<br />
eine Fort-, sondern eine Ausbildung.<br />
Unter dem Strich spielt das jedoch kaum eine Rolle.<br />
Denn sowohl die Erste-Hilfe-Ausbildung als auch die<br />
Erste-Hilfe-Fortbildung umfassen neun Unterrichtseinheiten<br />
à 45 Minuten und sind für die Teilnehmer:innen<br />
kostenlos. Die Lehrgangsgebühren werden in der Regel<br />
von der Berufsgenossenschaft in Form von Pauschalgebühren<br />
getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen<br />
abgerechnet. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung<br />
und Fahrtkosten müssen von den <strong>Praxis</strong>inhaber:innen<br />
getragen werden. Um zu überprüfen, ob die Kosten im<br />
jeweiligen Fall übernommen werden können, bietet die<br />
BGW auf ihrer Website ein Online-Verfahren an. —<br />
<strong>Praxis</strong>tipp!<br />
Im Medien-Center der Berufsgenossenschaft<br />
für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />
(BGW) stehen diverse<br />
Materialien zum kostenlosen Download<br />
oder Versand zur Verfügung:<br />
• Anleitung zur Ersten Hilfe (Plakat)<br />
• Meldeblock zur Dokumentation von<br />
Erste-Hilfe-Leistungen (Verbandbuch)<br />
• Broschüre „Erste Hilfe im Betrieb“<br />
• Broschüre „Anleitung zur Ersten Hilfe“<br />
• Zudem gibt es auf der Website ein<br />
hilfreiches „FAQ: Erste Hilfe“<br />
www.bgw-online.de<br />
Nicht vergessen:<br />
Verbandskasten<br />
jetzt auffüllen!<br />
Seit November 2<strong>02</strong>1 gelten neue Anforderungen<br />
an Verbandskästen. Betriebe haben noch<br />
bis zum 30. April Zeit, das Erste-Hilfe-Material<br />
aufzustocken. Neu hinzugekommen sind – vor<br />
dem Hintergrund der pandemischen Lage –<br />
Gesichtsmasken (mindestens Typ I, nach DIN<br />
EN 14683), ebenso Feuchttücher zur Reinigung<br />
unverletzter Haut. Zudem wurde bei den meistverbrauchten<br />
Verbandsmaterialien, den Pflastern,<br />
die benötigte Menge etwas erhöht. Im<br />
Vergleich zu den DIN-Versionen 2009 hat sich<br />
also relativ wenig geändert, sodass der Kauf eines<br />
neuen Verbandskastens nicht notwendig<br />
ist. Es reicht aus, die Materialien normgerecht<br />
zu ergänzen. Dabei können dann gleich die<br />
Vollständigkeit, das Mindesthaltbarkeitsdatum<br />
und die Sterilität der vorhandenen Inhalte überprüft<br />
werden.<br />
Eine vollständige Liste mit den geforderten Inhalten<br />
gibt es unter www.dguv.de<br />
12 ZUKUNFT PRAXIS THEMA ZUKUNFT PRAXIS THEMA 13
Blick auf die<br />
Digitalisierung<br />
Mit dem TI-Atlas hat die gematik kürzlich eine Publikation<br />
zum Stand der Digitalisierung des Gesundheitswesens vorgelegt.<br />
Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse rund um<br />
die Telematikinfrastruktur (TI).<br />
Verbreitung: viele Heilberufler:innen<br />
bereit für die TI<br />
Im Jahr 2<strong>02</strong>1 ist die Zahl der medizinischen Einrichtungen,<br />
die über einen Anschluss an die TI verfügen, deutlich<br />
gestiegen. Zahnarztpraxen und Apotheken sind fast zu<br />
100 Prozent, Arztpraxen zu 93 Prozent, psychotherapeutische<br />
Praxen und Apotheken zu 88 Prozent an die TI angeschlossen.<br />
Bereits ein Drittel der Ärzt:innen und Zahnärzt:innen<br />
ist mit dem Heilberufsausweis und mindestens<br />
einer der TI-Anwendungen wie KIM einsatzbereit. KIM<br />
bedeutet Kommunikation im Medizinwesen und macht<br />
den Austausch von Gesundheitsdaten per E-Mail sicherer.<br />
TEXT: MICHAEL HASENPUSCH<br />
Bedenken: vor allem in<br />
puncto Datensicherheit<br />
Die Mehrheit der Heilberufler:innen äußert in der Umfrage<br />
Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit. Zu beobachten<br />
ist allerdings: Je größer die Expertise im Umgang<br />
mit der TI und Informationstechnologie (IT) im Allgemeinen<br />
ist, desto größer ist auch das Vertrauen in die Sicherheit<br />
der Gesundheitsdaten in den verschiedenen Anwendungen.<br />
Während beispielsweise 43 Prozent der<br />
Ärzt:innen der Datensicherheit der TI insgesamt vertrauen,<br />
liegt diese Quote bei IT/TI-Expert:innen mit 77 Prozent<br />
wesentlich höher. Durchweg zeigt sich, dass das Vertrauen<br />
in die TI an sich höher ist als in ihre Anwendungen, zu denen<br />
auch die elektronische Patientenakte (ePA) zählt.<br />
Vertrauen: Wenige Bedenken bei<br />
den Versicherten<br />
Die Versicherten haben sich an viele Vorzüge des digitalen<br />
Gesundheitswesens bereits gewöhnt. Dementsprechend<br />
ist ihr Vertrauen in die elektronische Gesundheitskarte<br />
(eGK), die seit Anfang 2015 für gesetzlich<br />
Versicherte Pflicht ist, recht groß. 84 Prozent sehen den<br />
Zugriff auf die eGK selbst unproblematisch, 77 Prozent<br />
vertrauen der Sicherheit ihrer Gesundheitsdaten, die auf<br />
der eGK abgespeichert werden. Insgesamt sehen die Versicherten<br />
den Datenschutz entspannt: 66 Prozent haben<br />
keinerlei Bedenken.<br />
Bekannteste TI-Anwendung:<br />
die elektronische Patientenakte (ePA)<br />
Die elektronische Patientenakte ist der Ausgangspunkt<br />
für die digitale Anamnese. Auf ihr werden sämtliche<br />
gesundheitsbezogenen Daten und Dokumente von Patient:innen<br />
gespeichert: von Diagnose über Medikationspläne<br />
bis zum Impfpass. Elektronisch ist die ePA, weil<br />
sie nur als App auf dem Smartphone existiert. Solche<br />
Apps werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen<br />
seit Anfang 2<strong>02</strong>1 angeboten, die privaten Versicherungen<br />
ziehen in diesem Jahr nach. Unter allen TI-Anwendungen<br />
ist die ePA die bekannteste: 94 Prozent der<br />
Krankenhäuser kennen sie, 90 Prozent der Ärzt:innen<br />
und Psychotherapeut:innen. Jede dritte Arztpraxis hat<br />
sie bereits installiert. Bei den Versicherten ist die Bekanntheit<br />
der ePA noch verbesserungswürdig: Nur 22<br />
Prozent kennen sie. Allerdings würden 81 Prozent sie<br />
grundsätzlich nutzen.<br />
Besonders gefragt: Kommunikation<br />
im Medizinwesen (KIM)<br />
Mit KIM wird der Austausch von gesundheitsbezogenen<br />
Daten per Mail abgesichert. Damit erledigt sich der Versand<br />
von Arztbriefen, Befunden oder Verordnungen per<br />
Fax oder Post. KIM ist Teil der <strong>Praxis</strong>software und verschlüsselt<br />
und signiert jede Nachricht automatisch.<br />
Andersherum sorgt KIM beim Empfangenden für die<br />
automatische Entschlüsselung der Nachrichten. Beide,<br />
Sender und Empfänger, bemerken davon nichts. Dank<br />
Der TI-Atlas<br />
Der TI-Atlas wird von der gematik herausgegeben,<br />
die die TI entwickelt und betreibt.<br />
Die vorgestellten Ergebnisse beruhen auf<br />
zwei Befragungen, die 2<strong>02</strong>1 zunächst unter<br />
14.220 und dann unter 43.900 Heilberufler:innen<br />
durchgeführt wurden. Der TI-Atlas<br />
wird fortlaufend aktualisiert: www.ti-atlas.de.<br />
Die gematik ist ein in Berlin ansässiges Unternehmen,<br />
an dem mehrheitlich das Bundesministerium<br />
für Gesundheit beteiligt ist.<br />
Unter den Heilmittelerbringer:innen können<br />
sich die physiotherapeutischen Praxen als<br />
erste Gruppe an die TI anschließen.<br />
dieses offensichtlichen und einfach praktischen Nutzens<br />
ist KIM ebenfalls sehr bekannt: 85 Prozent der<br />
Krankenhäuser, 84 Prozent der Ärzt:innen und fast 80<br />
Prozent der Zahnärzt:innen kennen es. Zur Nutzung<br />
bereit steht KIM in knapp einem Drittel der ärztlichen<br />
und zahnärztlichen Praxen.<br />
Große Erwartungen: der TI-Messenger<br />
Der TI-Messenger soll quasi das WhatsApp, Signal,<br />
Threema oder Telegram für die Gesundheitsbranche<br />
werden. Basierend auf dem Übertragungsprotokoll der<br />
Open-Source-Stiftung Matrix, ist der Messenger sicher<br />
und – besonders wichtig – sorgt für die sogenannte Interoperabilität,<br />
die allen anderen Messenger-Apps fehlt:<br />
Der Austausch über Sektoren- und Anbietergrenzen<br />
hinweg ist möglich. Mittlerweile Standard, wird auch die<br />
über den TI-Messenger laufende Kommunikation von<br />
Anfang bis Ende verschlüsselt sein, damit Unbefugte die<br />
sensiblen Informationen nicht mitlesen können. Gerade<br />
dies ist für die zukünftigen Nutzergruppen eine besonders<br />
wichtige Eigenschaft. Das sagten beispielsweise 69<br />
Prozent der Krankenhäuser und 68 Prozent der Psychotherapiepraxen.<br />
—<br />
14 ZUKUNFT PRAXIS THEMA<br />
ZUKUNFT PRAXIS THEMA 15
Wahrscheinlich gibt es kaum einen Physiotherapeuten in<br />
Deutschland, der so viele Stars behandelt hat wie PATRICK MORDICONI.<br />
Abgehoben ist der Luxemburger jedoch trotzdem nicht.<br />
Herr Mordiconi, was ist das Besondere<br />
an Ihrer <strong>Praxis</strong>?<br />
Das Besondere ist, dass sie eine Referenzpraxis<br />
der Firma David ist. Das<br />
ist ein Hersteller aus Finnland, der<br />
ganz wunderbare Geräte speziell für<br />
den Halswirbelsäulen-/Schulterbereich<br />
entwickelt hat – und das ist der<br />
Bereich, auf den ich mich schon vor<br />
Jahrzehnten spezialisiert habe. Mit<br />
meinem Fokus auf die sogenannte<br />
Orofazialregion habe ich zudem ein<br />
weiteres Alleinstellungsmerkmal,<br />
das mich letztlich auch nach London<br />
gebracht hat.<br />
Wie kam das zustande?<br />
Da muss ich von vorne anfangen: Zusammen<br />
mit dem Musikproduzenten<br />
Matthias Stalter kam ich vor einigen<br />
Jahren auf die Idee, eine spezielle<br />
Therapie für Musiker:innen anzubieten.<br />
Denn wenn man den ganzen<br />
Tag im Studio steht und singt, ist das<br />
eine massive Beanspruchung für die<br />
Muskulatur an Kiefer und Kehlkopf.<br />
Eigentlich hatten wir geplant, das in<br />
den HOFA-Studios in Karlsdorf zu<br />
machen, die zu den größten Studios<br />
Deutschlands zählen. Aber dann bekam<br />
Matthias ein Angebot von den<br />
weltberühmten Abbey Road Studios<br />
in London.<br />
Und dann sind Sie einfach mit nach<br />
London gegangen?<br />
Na, so einfach war das nicht. Aber<br />
Giles Martin – der Sohn des berühmten<br />
Beatles-Produzenten<br />
George Martin – wollte mich dann<br />
auch mal kennenlernen, und nachdem<br />
mein erster Klient, der Sänger<br />
David Fernandez (auf dem Foto in<br />
der Mitte neben dem Produzenten<br />
Matthias Stalter, l., und Mordiconi,<br />
r.), wohl sehr begeistert von mir war,<br />
wurde ich dort in den Studios ein<br />
gern gesehener Stammgast.<br />
Es heißt, Sie hätten dort inzwischen<br />
sogar Elton John und Paul McCartney<br />
behandelt.<br />
Das möchte ich – wie es so schön<br />
heißt – weder bestätigen noch dementieren.<br />
Schließlich bin ich bei<br />
prominenten Klienten genauso an<br />
die Schweigepflicht gebunden, und<br />
ich will damit auch gar nicht so hausieren<br />
gehen. Sagen kann ich nur,<br />
dass ich dort schon einige Megastars<br />
auf der Bank hatte, die man<br />
ansonsten nur aus dem Radio oder<br />
aus dem Fernseher kennt.<br />
Unterscheiden sich diese Stars<br />
denn von den Menschen, die Sie<br />
sonst in Ihrer <strong>Praxis</strong> behandeln?<br />
In der realen Welt – also nicht im<br />
Fernseher oder im Radio – sind<br />
diese Leute ja Menschen wie du<br />
und ich. Klaus Toppmöller hat einmal<br />
zu mir gesagt: Denk immer daran,<br />
wenn du vor irgendeinem Star<br />
stehst, dass er auf der Toilette genauso<br />
die Hose runterziehen muss.<br />
Dieser Spruch hat mich mein Leben<br />
lang begleitet.<br />
Mit meinem Fokus<br />
auf die Orofazialregion<br />
habe ich<br />
ein Alleinstellungsmerkmal,<br />
das mich<br />
letztlich auch<br />
nach London<br />
gebracht hat.<br />
Was hatten Sie denn mit dem Fußballtrainer<br />
Klaus Toppmöller zu tun?<br />
Ich war damals, als er mit dem 1. FC<br />
Saarbrücken in die 2. Bundesliga<br />
aufstieg, der Physiotherapeut des<br />
Vereins. Später war ich übrigens<br />
auch noch Therapeut beim American<br />
Football – bei den Saarland<br />
Hurricanes, die in der<br />
höchsten deutschen<br />
Spielklasse spielen. Mit<br />
Beginn der Pandemie<br />
ist das aber alles zum<br />
Erliegen gekommen,<br />
auch in London war ich<br />
inzwischen schon zwei<br />
Jahre nicht mehr. Neben<br />
meiner <strong>Praxis</strong> habe ich<br />
derzeit eigentlich nur<br />
meinen Lehrauftrag an<br />
der Hochschule Kaiserslautern.<br />
Haben Sie denn selbst<br />
Physiotherapie studiert?<br />
Nein, das habe ich<br />
nicht. Ich war damals,<br />
1997, einer der ersten ausgebildeten<br />
Physiotherapeuten – bis dahin<br />
sprach man ja noch von Krankengymnastik.<br />
Die Universität wollte<br />
mich aber trotzdem unbedingt haben.<br />
Und nachdem der Dekan sich<br />
meine vielen Fortbildungszertifikate<br />
und -urkunden angeschaut hat, hat<br />
er mir kurzerhand eine Ausnahmeregelung<br />
ausgestellt. Das macht<br />
mich zum einen natürlich stolz, zum<br />
anderen macht mir die Arbeit mit<br />
den jungen Leuten aber auch einen<br />
riesigen Spaß.<br />
Zum Schluss fragen wir immer, was<br />
Sie machen würden, wenn Sie Gesundheitsminister<br />
für einen Tag<br />
wären.<br />
Ich würde mich vor allem um den<br />
Abbau der Bürokratie kümmern. Und<br />
die gibt es in allen Bereichen: Egal ob<br />
es die zwei Quadratmeter sind, die<br />
mir in der <strong>Praxis</strong> fehlen, um hier ein<br />
bestimmtes Gerät aufbauen zu können.<br />
Ob es die Vorgaben sind, wie<br />
ich meine Patient:innen behandeln<br />
soll. Ob es all die Zertifikate sind, die<br />
man braucht, um bestimmte Dinge<br />
abrechnen zu können, und die vor allem<br />
der Fortbildungsindustrie nutzen.<br />
Oder ob es die <strong>Praxis</strong>gebühr ist, die<br />
wir für die Krankenkassen eintreiben<br />
müssen. All das kenn ich aus anderen<br />
Ländern, zum Beispiel Luxemburg,<br />
nicht.<br />
Sie selbst sind gebürtiger Luxemburger,<br />
oder?<br />
Nein, meine Eltern sind Luxemburger,<br />
und ich habe auch einen luxemburgischen<br />
Pass. Ich selbst bin aber<br />
in Saarbrücken geboren, wo auch<br />
heute meine <strong>Praxis</strong> steht. Ich fühle<br />
mich aber vor allem als Europäer.<br />
So wohne ich seit fast 20 Jahren mit<br />
meiner Familie hinter der Grenze<br />
in Frankreich, und väterlicherseits<br />
habe ich – wie der Name schon<br />
verrät – italienische Wurzeln. Mehr<br />
Europa geht eigentlich gar nicht! —<br />
16 ZUKUNFT PRAXIS FRAGEBOGEN ZUKUNFT PRAXIS FRAGEBOGEN 17
IN KOOPERATION MIT<br />
Impressum<br />
<strong>Zukunft</strong> <strong>Praxis</strong>, Ausgabe <strong>02</strong>/2<strong>02</strong>2<br />
(Erscheinungsweise: monatlich)<br />
Schwierig zu therapieren:<br />
Das Repetitive-Strain-<br />
Injury-Syndrom<br />
Die Heilung eines Repetitive-Strain-Injury-Syndroms (RSI) ist<br />
oft langwierig. Die Ursachen sind meist multifaktorieller Natur,<br />
die Pathophysiologie ist noch nicht gänzlich verstanden.<br />
Eine zielgerichtete Therapie gestaltet sich deshalb schwierig.<br />
as RSI-Syndrom ist kein medizinisch<br />
klar definierter Begriff,<br />
sondern eine Sammelbezeichnung<br />
für Schmerzen in<br />
Muskeln, Sehnen und Nerven der<br />
oberen Extremität, die durch monotone,<br />
repetitive Bewegungsmuster<br />
und ungünstige Kraftanforderungen<br />
des Arms entstehen. Auch psychischer<br />
Stress am Arbeitsplatz kann<br />
bei der Entstehung des RSI-Syndroms<br />
eine zentrale Rolle spielen.<br />
Zum RSI-Syndrom zählen zum Beispiel<br />
Nervenkompressionssyndrome<br />
und Sehnenscheidenentzündungen.<br />
Ursache: vermutlich<br />
Mikroverletzungen<br />
Die Pathophysiologie ist bis dato<br />
noch nicht zur Gänze verstanden.<br />
Vermutet werden meist Verletzungen<br />
auf zellulärem Niveau (Mikroverletzungen),<br />
die entzündliche<br />
oder degenerative Gewebereaktionen<br />
auslösen sollen. Bei der Entstehung<br />
von chronischem Schmerz<br />
Schmerzhaft und knifflig zu behandeln:<br />
Das RSI-Syndrom zeigt sich auf vielfältige<br />
Art und Weise.<br />
spielt auch das zentrale Nervensystem<br />
eine wichtige Rolle. Hier steht<br />
das Ungleichgewicht zwischen<br />
Schmerz-Input und Schmerzunterdrückung<br />
im Vordergrund.<br />
Eine exakte Diagnose und adäquate<br />
Therapie des RSI-Syndroms<br />
gestalten sich oft schwierig, da sich<br />
Mikroverletzungen mit radiologischen<br />
Verfahren wie MRT-Aufnahmen<br />
oft nicht sicher nachweisen<br />
lassen. Medikamentös kommen im<br />
klinischen Alltag nichtsteroidale Antiphlogistika<br />
wie Ibuprofen sowie<br />
Kortisoninjektionen zur Symptomlinderung<br />
zum Einsatz.<br />
Operative Eingriffe bieten<br />
sichere Prognose<br />
Operative Eingriffe zeigen bei fehlgeschlagenen<br />
konservativen Maßnahmen<br />
und eindeutig diagnostizierbaren<br />
Beschwerden eine sichere<br />
Prognose. Um einen langfristigen<br />
Erfolg zu erreichen, sollte jedoch<br />
nicht ausschließlich die Verringerung<br />
der Beschwerden, sondern die<br />
Beseitigung der Krankheitsursachen<br />
angestrebt werden.<br />
Den kompletten Artikel von Dr. med. David<br />
Lee und PD Dr. Martin Lautenbach inklusive<br />
Literaturhinweisen lesen Sie in der Fachzeitschrift<br />
„<strong>Praxis</strong> Handreha“, Ausgabe 1/2<strong>02</strong>2:<br />
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Ergotherapie-Rahmenvertrag<br />
ine der häufigsten fokalen Dystonien<br />
ist die zervikale Dystonie (ZD). Dabei<br />
handelt es sich um eine Fehlhaltung<br />
Seit etwas über des Kopfes, einem bedingt Jahr gilt durch nun unwillkürliche<br />
– und Muskelspannungen mit ihr neue Rahmenverträge.<br />
der Halsdie<br />
neue Heilmittelrichtlinie<br />
Zeit also, eine und Zwischenbilanz Nackenmuskeln. zu Im ziehen. weiteren In einem<br />
informativen Verlauf Mittagspausen-Webinar entstehen Schmerzen besprechen<br />
durch<br />
wir die Neuerungen die partielle in der oder Ergotherapie permanente Anspannung<br />
der entsprechenden Mus-<br />
und geben<br />
wichtige Hinweise für den Umgang mit der<br />
kulatur. Die meisten ZDs sind idiopathisch<br />
und bestehen in der Regel<br />
Heilmittelrichtlinie – passgenau für jede Berufsgruppe.<br />
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Die Therapie der Wahl ist eine se-<br />
Hinweise für Physiotherapeut:innen<br />
lektive periphere Denervierung der<br />
betroffenen Muskeln mittels lokaler<br />
03.03.2<strong>02</strong>2, Injektion 12.00 – von 13.00 Botulinum-Neurotoxin<br />
(BoNT). Bisher in der konnte Ergotherapie<br />
studien-<br />
Uhr<br />
Der neue Rahmenvertrag<br />
basiert keine eindeutige Empfehlungen<br />
12.00 für – die 13.00 physiotherapeutische<br />
Uhr<br />
04.03.2<strong>02</strong>2,<br />
Behandlung der ZD ableitet werden.<br />
1 Jahr Heilmittelrichtlinie: die wichtigsten<br />
Ein Vergleich der bisherigen Studien<br />
Fragen & Hinweise für Logopäd:innen<br />
untereinander ist überdies durch unterschiedliche<br />
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Text: Johannes Göbel, Martin Schmitz-Kuhl,<br />
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