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Zukunft Praxis 02/2022

Die Titelthemen im Februar: Digital trainieren? Ein aktueller Blick auf "Apps auf Rezept" // Erste Hilfe: Wie Sie für Notfälle in der Praxis gerüstet sind.

Die Titelthemen im Februar: Digital trainieren? Ein aktueller Blick auf "Apps auf Rezept" // Erste Hilfe: Wie Sie für Notfälle in der Praxis gerüstet sind.

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№ <strong>02</strong>/2<strong>02</strong>2<br />

ERSTE HILFE<br />

Wie Sie für Notfälle in<br />

der <strong>Praxis</strong> gerüstet sind<br />

PROMINENT<br />

PRAXISnah bei einem<br />

Therapeuten von Stars<br />

Jetzt auch<br />

Digital<br />

www.optica.de/<br />

zukunft-praxis<br />

Digital<br />

TRAINIEREN?<br />

Ein aktueller Blick auf „Apps auf Rezept“


8<br />

Ihre Hände können<br />

Wunder vollbringen.<br />

Aber nicht bei<br />

der Abrechnung.<br />

Machen Sie, was Sie am besten können.<br />

Sie wollen für Ihre Patienten nur das Beste? Dann überlassen Sie die Abrechnung<br />

Ihrem persönlichen Ansprechpartner bei uns. So haben Sie den Kopf frei.<br />

Und die Hände. Denn das Beste für Ihre Patienten sind Sie.<br />

Liebe Leserin,<br />

lieber Leser,<br />

die Digitalisierung ist ein Dauerthema. Präsent ist sie in den unterschiedlichsten<br />

Lebensbereichen, und ganz verschieden sind<br />

jeweils ihr Reifegrad, ihr konkreter Nutzen und das Potenzial für<br />

die <strong>Zukunft</strong>. Da lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Gemacht<br />

hat das zuletzt die gematik, Deutschlands Nationale Agentur für<br />

Digitale Medizin, und für ihren TI-Atlas zusammengetragen, wie<br />

es um die Telematikinfrastruktur in Deutschland steht, was erreicht<br />

wurde und wo noch Luft nach oben ist. Auf den Seiten 14<br />

und 15 dieser Ausgabe der ZUKUNFT PRAXIS stellen wir Ihnen<br />

Erkenntnisse aus dem TI-Atlas vor.<br />

Als erste Gruppe unter den Heilmittelerbringer:innen können<br />

sich die physiotherapeutischen Praxen an die Telematikinfrastruktur<br />

anschließen. Davon unabhängig wird viel über das Potenzial<br />

der Digitalisierung für Therapien diskutiert. So könnten<br />

etwa die als „Apps auf Rezept“ bekannten Digitalen Gesundheitsanwendungen<br />

(DiGA) auch die Arbeit von Heilmittelerbringer:innen<br />

nachhaltig verändern. In unserer Titelgeschichte blicken<br />

wir auf den aktuellen Stand bei den „Apps auf Rezept“.<br />

Zum genauen Blick auf die Digitalen Gesundheitsanwendungen<br />

gehört auch das Wissen um ihre Grenzen. Selbst bei größter<br />

Technikbegeisterung ist klar: Das Smartphone ersetzt keine klugen<br />

Therapeut::innen. Wie sich aber die Arbeit der Heilmittelerbringer:innen<br />

durch die Digitalisierung verändert, bleibt allemal<br />

spannend.<br />

Ihr Dr. Jochen Pfänder<br />

Optica-Geschäftsführer<br />

Inhalt<br />

4<br />

Kompakt<br />

News und Meldungen<br />

8<br />

Und App dafür?<br />

Was bringen Digitale Gesundheitsanwendungen<br />

(DiGA)? Ein Blick auf Chancen, Grenzen<br />

und neueste Entwicklungen.<br />

12<br />

Erste Hilfe in der <strong>Praxis</strong><br />

Wie sich Heilmittelerbringer:innen auf Notfälle<br />

vorbereiten können.<br />

16<br />

Fragebogen: PRAXISnah<br />

Diesmal mit Patrick Mordiconi, den sein physiotherapeutisches<br />

Fachwissen in die Abbey<br />

Road Studios nach London gebracht hat.<br />

18<br />

Therapeut:innenwissen<br />

Eine große Herausforderung: das Repetitive-<br />

Strain-Injury-Syndrom.<br />

19<br />

Information & Standards<br />

Wissenswertes aus der Welt der Abrechnung,<br />

Vorschau und Impressum<br />

www.optica.de<br />

ZUKUNFT PRAXIS EDITORIAL3


THERAPIE<br />

IN ZAHLEN<br />

30. April 2<strong>02</strong>2<br />

BIS ZU DIESEM DATUM HABEN PRAXISINHABER:INNEN<br />

VON PHYSIOTHERAPIEPRAXEN ZEIT, DEN NEUEN<br />

VERSORGUNGSVERTRAG ANZUERKENNEN. Aufgrund<br />

der niedrigen Anerkennungsquote durch die Praxen hat<br />

das Bundesgesundheitsministerium die ursprüngliche Frist<br />

um drei Monate verlängert.<br />

9<br />

MONATE SIND EU-IMPFNACH-<br />

WEISE OHNE AUFFRISCHUNGS-<br />

IMPFUNG GÜLTIG. Danach<br />

werden Reisende beim Grenzübertritt<br />

wie Ungeimpfte be-<br />

handelt. Expert:innen raten, sich<br />

spätestens nach sechs Monaten<br />

boostern zu lassen, selbst nach<br />

drei könne es schon sinnvoll sein.<br />

§ 20a Abs. 1 Nr. 1 lit. I<br />

LAUT DIESEM PARAGRAFEN DES INFEKTIONSSCHUTZGESETZES<br />

MÜSSEN ALLE IN PHYSIOTHERAPIEPRAXEN TÄTIGEN SPÄTES-<br />

TENS BIS ZUM 15. MÄRZ 2<strong>02</strong>2 GEIMPFT SEIN. Dazu zählen neben<br />

<strong>Praxis</strong>inhaber:innen unter anderem auch Therapeut:innen, Rezeptionskräfte<br />

oder Reinigungspersonal.<br />

⅓<br />

ALLER ERWERBSTÄTIGEN, CA.<br />

12 MILLIONEN MENSCHEN, AR-<br />

BEITEN IN DEUTSCHLAND IN<br />

PERSONENBEZOGENEN TÄTIG-<br />

KEITEN, die hohe emotionale Anforderungen<br />

an sie stellen. Viele<br />

haben das Gefühl, dem nicht dauerhaft<br />

gewachsen zu sein, das<br />

zeigt eine Umfrage der Bundesanstalt<br />

für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.<br />

685.000<br />

PHYSIOTHERAPEUT:INNEN IN 125 LÄN-<br />

DERN SIND IM WELTWEITEN VERBAND<br />

WORLD PHYSIOTHERAPY VERTRETEN –<br />

von Afghanistan bis zum südafrikanischen<br />

Simbabwe. Deutsches Mitglied ist seit 1951<br />

der 1949 gegründete Verband Physio<br />

Deutschland.<br />

142.786<br />

ODER MEHR ALS 20 PROZENT<br />

ALLER VON COVID-19 BETROF-<br />

FENEN AOK-MITGLIEDER WA-<br />

REN IM LAUF DES NOVEMBERS<br />

2<strong>02</strong>1 WÄHREND DER VIERTEN<br />

WELLE KRANKGESCHRIEBEN.<br />

In den 21 Pandemie-Monaten sind<br />

nur 5,1 Prozent coronabedingt am<br />

Arbeitsplatz ausgefallen.<br />

17 Mio.<br />

MENSCHEN IN DEUTSCHLAND<br />

LEIDEN LAUT RHEUMA-LIGA<br />

AN RHEUMATISCHEN ERKRAN-<br />

KUNGEN. Hinter dem Begriff<br />

Rheuma stehen mehr als 100 Erkrankungen,<br />

zu denen Arthrose,<br />

Osteoporose oder Gicht zählen.<br />

Frauen sind davon doppelt<br />

so oft betroffen wie Männer.<br />

DIGITALISIERUNG<br />

Streit um<br />

Videotherapie<br />

Anstatt sich bei der Behandlung einem eventuellen Infektionsrisiko<br />

auszusetzen, haben in der Pandemie unter anderen<br />

die Physiotherapeut:innen die Videotherapie für sich<br />

entdeckt. In Bild und Ton beurteilen sie ihre Patient:innen,<br />

leiten sie zu Übungen an und kontrollieren die Ausführung.<br />

Was fehlte, war der langfristig gültige rechtliche Rahmen,<br />

denn Heilmittelbehandlungen per Videotherapie waren bis<br />

Ende März 2<strong>02</strong>2 nur aufgrund von Sonderregelungen in der<br />

Pandemie möglich. Das hat sich jetzt geändert, Ende Januar<br />

traten entsprechenden Änderungen der Heilmittelrichtlinie<br />

in Kraft. Es blieb die Frage, in welcher Höhe die Videotherapie<br />

vergütet wird. Der GKV-Spitzenverband sah dafür geringere<br />

Sätze als für Präsenzbehandlungen vor. Damit waren die<br />

maßgeblichen Physiotherapieverbände nicht einverstanden.<br />

Die Verhandlungen scheiterten, nun läuft ein Schiedsverfahren.<br />

Man sieht: Kompliziert an der digitalen Transformation<br />

ist oft gar nicht die Technik …<br />

Kurz &<br />

Knapp<br />

Nach umfassenden Änderungen<br />

ist das Zulassungsportal<br />

der ARGEn wieder online. Heilmittelerbringer:innen<br />

können<br />

nun wieder Neuzulassungen<br />

und Abrechnungsberechtigungen<br />

online beantragen<br />

oder neue Mitarbeiter:innen<br />

melden. Außerdem können<br />

auch alle Daten zur Veröffentlichung<br />

durch den GKV-Spitzenverband<br />

selbst gepflegt<br />

werden. bit.ly/argen-on +++ In<br />

der Diskussion um die Corona-<br />

Impfpflicht wird oft übersehen,<br />

dass auch andere Impfpflichten<br />

bestehen. Die Umsetzung<br />

der seit März 2<strong>02</strong>0 geltenden<br />

Masernimpfpflicht wurde bis<br />

zum 31. Juli 2<strong>02</strong>2 verlängert.<br />

Impfen lassen müssen sich alle<br />

Personen, die nach 1970 geboren<br />

wurden. bit.ly/masimpf<br />

+++ Der GKV-Spitzenverband<br />

und die Ergotherapie-Berufsverbände<br />

haben gemeinsam<br />

einen Katalog mit Fragen und<br />

Antworten zum neuen Ergotherapie-Vertrag<br />

veröffentlicht,<br />

der am 1. Januar 2<strong>02</strong>2 in Kraft<br />

getreten ist. Der Katalog ist<br />

übersichtlich nach Themen<br />

sortiert, wird fortlaufend aktualisiert<br />

und ist auf der Website<br />

des GKV-Spitzenverbands zu<br />

finden: bit.ly/ergofaq<br />

4 ZUKUNFT PRAXIS KOMPAKT ZUKUNFT PRAXIS KOMPAKT5


RATGEBER RECHT<br />

GKV-SPITZENVERBAND<br />

Liste der<br />

Heilmittelerbringer:innen<br />

HEILMITTELBERICHT<br />

Umsatzplus, Minus<br />

bei Behandlungen<br />

Der GKV-Spitzenverband hat<br />

erstmals die nach § 124 Abs. 2<br />

Satz 12 SGB V gesetzlich geforderte<br />

Liste aller Heilmittelerbringer:innen<br />

veröffentlicht,<br />

die es Interessent:innen ermöglicht,<br />

einfach nach Heilmittelpraxen<br />

für Logopädie,<br />

Physiotherapie, Ergotherapie,<br />

Podologie und Ernährungstherapie<br />

zu suchen. Die Inhalte<br />

der Liste basieren auf maßgeblichen<br />

Zulassungsdaten,<br />

die von den Arbeitsgemeinschaften<br />

der Krankenkassen<br />

(ARGEn) an den GKV-Spitzenverband<br />

übermittelt werden.<br />

bit.ly/hme-liste<br />

Rund 37,5 Millionen Heilmittelrezepte wurden<br />

2<strong>02</strong>0 für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen<br />

(GKV) abgerechnet. Das geht<br />

aus dem Heilmittelbericht des Wissenschaftlichen<br />

Instituts der AOK (WIdO) hervor. Diese Verordnungen<br />

umfassten 43,8 Millionen Leistungen<br />

mit insgesamt etwa 3<strong>02</strong> Millionen einzelnen Behandlungssitzungen.<br />

Auf 1.000 GKV-Versicherte<br />

kamen 596 Leistungen, über 5 Prozent weniger<br />

als 2019, was auf den Einbruch durch die Pandemie<br />

zurückzuführen ist. Die Ausgaben für die<br />

Heilmitteltherapien beliefen sich in der GKV auf<br />

9,3 Milliarden Euro; das sind 5,7 Prozent mehr<br />

als 2019. Bei weniger Behandlungen machten<br />

die Heilmittelerbringer:innen 2<strong>02</strong>0 also mehr<br />

Umsatz als 2019. bit.ly/wido-bericht<br />

ERGOTHERAPIE<br />

Neuer<br />

Gesundheitsausschuss<br />

Nach der neuen Regierung hat sich auch der Gesundheitsausschuss<br />

im Bundestag neu formiert. Dazu<br />

zählen alte Bekannte und neue Gesichter. Als stellvertretende<br />

Vorsitzende führt die Amtsgeschäfte<br />

Kirsten Kappert-Gonther, Fachärztin für Psychiatrie<br />

und Psychotherapie, der Vorsitz war Anfang Februar<br />

noch vakant. Der Ausschuss übernimmt maßgebliche<br />

Aufgaben bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens,<br />

wie zum Beispiel bei der Reform der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung oder der Ausgestaltung der Patientenrechte.<br />

www.bundestag.de/gesundheit<br />

GESAGT<br />

Natürlich kann ich Übungen,<br />

die ich einem Patienten<br />

vielleicht schon einmal<br />

persönlich beigebracht habe,<br />

gut per Video kontrollieren.<br />

So kann man viel Therapie vor<br />

Ort ersetzen.<br />

Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands<br />

selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V.<br />

Patientenverfügung:<br />

Bitte nichts<br />

ankreuzen!<br />

Was macht eine Patientenverfügung<br />

aus? Worauf ist zu achten? Und<br />

wie betrifft das den <strong>Praxis</strong>alltag?<br />

Dr. Dr. Thomas Ruppel gibt Ihnen<br />

einen Überblick.<br />

Ärztliche Heileingriffe – auch die bestgemeinten<br />

– sind Körperverletzungen und Eingriffe in das<br />

Selbstbestimmungsrecht der Patient:innen und<br />

bedürfen daher stets ihrer Zustimmung. Sind sie<br />

beispielsweise durch Bewusstlosigkeit selbst<br />

dazu nicht mehr in der Lage, ist der mutmaßliche<br />

Wille zu erkunden, was sehr schwierig sein kann.<br />

Besser wäre es, sich zuvor seinen eigenen Willen<br />

zu bilden und diesen in einer Patientenverfügung<br />

festzuhalten. Auch dabei gibt es einiges<br />

zu beachten. Beispielsweise sind Patientenverfügungen<br />

zum Ankreuzen unwirksam, da die<br />

vorgefertigten Urkunden oft nur Situationen am<br />

natürlichen Lebensende oder bei degenerativen<br />

Prozessen berücksichtigen. Aber was passiert<br />

bei lebensbedrohlichen Akutsituationen, etwa<br />

nach Verkehrsunfällen oder Schlaganfällen? Bei<br />

diesen stehen die tatsächlichen Behandlungswünsche<br />

des oder der Patient:in in der Regel<br />

diametral zu den in der Patientenverfügung vorgesehenen<br />

Behandlungsabbrüchen.<br />

Weitere Informationen, konkrete Handreichungen<br />

für gute Patientenverfügungen und Hinweise für<br />

die Heilmittel-<strong>Praxis</strong> finden Sie online unter:<br />

www.optica.de/patientenverfuegung<br />

6 ZUKUNFT PRAXIS KOMPAKT ZUKUNFT PRAXIS KOMPAKT7


DIGITALISIERUNG<br />

Und<br />

App dafür?<br />

Was bringen Digitale<br />

Gesundheitsanwendungen<br />

(DiGA), auch<br />

bekannt als „Apps<br />

auf Rezept“? Ein<br />

Blick auf Chancen,<br />

Grenzen und neueste<br />

Entwicklungen.<br />

TEXT: JOHANNES GÖBEL<br />

In diesem Beitrag<br />

1.<br />

Digitale Gesundheitsanwendungen<br />

stecken noch in ihren<br />

„Kinderschuhen“.<br />

2.<br />

Zugleich tut sich viel auf dem Markt<br />

der „Apps auf Rezept“.<br />

3.<br />

Aus Therapeut:innen-Sicht können<br />

die Apps unter Umständen sinnvolle<br />

Ergänzungen bieten.<br />

igitale Gesundheitsanwendungen<br />

(DiGA) – das klingt<br />

erst einmal innovativ und<br />

nicht zuletzt: logisch.<br />

Wenn die Digitalisierung<br />

unser Leben schon mehr<br />

und mehr prägt, warum sollte<br />

sie nicht auch neue Möglichkeiten der Behandlung<br />

mit sich bringen? „Apps auf Rezept“ ist<br />

ein anderer Name der DiGA, die der damalige<br />

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur<br />

Verabschiedung des Digitale-Versorgung-Gesetz<br />

im November 2019 ankündigte: „Digitale<br />

Lösungen können den Patientenalltag konkret<br />

verbessern. Darum gibt es ab 2<strong>02</strong>0 gesunde<br />

Apps auf Rezept. Das ist Weltpremiere.<br />

Deutschland ist das erste Land, in dem digitale<br />

Anwendungen verschrieben werden können.“<br />

Deutschland ist bei den DiGA immer noch internationaler<br />

Vorreiter; unter anderem können<br />

Apps zur Behandlung von Knieschmerzen, Tabakabhängigkeit<br />

oder Schlafstörungen verordnet<br />

werden. Zugleich gibt es viel zu tun. Im November<br />

2<strong>02</strong>1, ein gutes Jahr nach den ersten<br />

ZUKUNFT PRAXIS TITEL9


Verordnungen, zog etwa das Beratungsunternehmen<br />

McKinsey Bilanz und schrieb in einem Report:<br />

„Noch stecken viele Anwendungen in ihren<br />

Kinderschuhen. Doch mit mehr Daten aus den<br />

Erprobungsstudien, einer Einigung bei der Preisgestaltung<br />

und wachsender Nutzungserfahrung<br />

im Versorgungsalltag wird auch die App auf Rezept<br />

reifen und ihre Verordnungsrate steigen.“<br />

DiGA-Verzeichnis:<br />

Strenge Aufnahmeregeln<br />

Nur die wenigsten „Gesundheits-Apps“ dürfen<br />

sich DiGA nennen. Aktuell listet das Bundesamt<br />

für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />

(BfArM) 30 DiGA, 21 von ihnen wurden bisher<br />

nur „vorläufig“ in das Verzeichnis aufgenommen.<br />

Das BfArM prüft die Wirksamkeit der<br />

DiGA gründlich (s. a. Info-Box). Nach Aufnahme<br />

in das Verzeichnis können sie von Ärzt:innen<br />

verschrieben und bei entsprechender Diagnose<br />

direkt von der gesetzlichen Krankenkasse<br />

erstattet werden. DiGA im Sinne des BfArM-<br />

Verzeichnisses sind Produkte, „die z. B. dazu<br />

bestimmt sind, Erkrankungen zu erkennen<br />

oder zu lindern, die bei der Diagnosestellung<br />

unterstützen und die dabei maßgeblich auf<br />

digitaler Technologie beruhen“.<br />

13, und damit die mit Abstand meisten<br />

der 30 Anwendungen im BfArM-Verzeichnis,<br />

helfen bei psychischen Problemen, von der<br />

Therapieunterstützung bei Depressionen und<br />

30<br />

Digitale Gesundheitsanwendungen<br />

(DiGA) waren im<br />

Februar 2<strong>02</strong>2 im<br />

Verzeichnis des<br />

Bundesamts für<br />

Arzneimittel und<br />

Medizinprodukte<br />

(BfArM) gelistet.<br />

depressiven Verstimmungen bis zum kognitiv-verhaltenstherapeutischen<br />

Nichtrauchercoaching.<br />

Andere Anwendungen unterstützen<br />

zum Beispiel bei der Gewichtsreduzierung,<br />

ermöglichen „digitales Diabetesmanagement“<br />

oder bieten ein Behandlungsprogramm für<br />

Migränepatient:innen. Vier der gelisteten DiGA<br />

sind für Beschwerden mit Muskeln, Knochen<br />

oder Gelenken gedacht. So stellt etwa die App<br />

Mawendo für die Behandlung von Erkrankungen<br />

der Kniescheibe Trainingsprogramme mit<br />

Übungsvideos, Gesundheitsinformationen und<br />

Dokumentationsmöglichkeiten zur Verfügung.<br />

Die App Vivira unterstützt Patient:innen mit<br />

Rücken-, Knie- und Hüftschmerzen. Das individuelle<br />

bewegungstherapeutische Trainingsprogramm<br />

soll laut Anbieter „dabei helfen,<br />

Schmerzen zu reduzieren, körperliche Funktionen<br />

wiederherzustellen sowie ihre Selbstwirksamkeit<br />

und Souveränität zu fördern“.<br />

Wie die allermeisten DiGA waren Vivira<br />

und Mawendo bei Redaktionsschluss der<br />

vorliegenden ZUKUNFT PRAXIS im Februar<br />

2<strong>02</strong>2 nur vorläufig in das DiGA-Verzeichnis<br />

aufgenommen; ihre Wirksamkeit muss noch<br />

abschließend geprüft werden. Dabei setzt<br />

Deutschland schon auf das auch international<br />

beachtete Fast-Track-Verfahren, das die Verordnung<br />

von DiGA bereits erlaubt, wenn der<br />

Nachweis eines positiven Versorgungseffekts<br />

durch eine klinische Studie noch aussteht. Voraussetzung<br />

für eine vorläufige Aufnahme in das<br />

Mit dem Blick aufs<br />

Tablet: Digitale<br />

Unterstützung kann<br />

der Therapie guttun.<br />

BfArM-Verzeichnis ist aber eine systematische<br />

Datenauswertung, in der die Verbesserung der<br />

Versorgung plausibel begründet wird.<br />

Kein Ersatz für<br />

menschliche Erfahrungen<br />

Unabhängig davon ist aber klar: Keine App kann<br />

den oder die Therapeut:in ersetzen. Zu klein ist<br />

das Leistungsspektrum, zu wichtig der menschliche<br />

Faktor. Selbst wenn eine App dazulernt,<br />

bleibt sie letztlich weit entfernt von der Behandlungsqualität,<br />

die Therapeut:innen durch Erfahrungen<br />

und Begegnungen mit unterschiedlichsten<br />

Patient:innen erreichen. Eine App kann sich<br />

nicht auf dieselbe Weise ein Bild von Patient:innen<br />

machen und entsprechend reagieren.<br />

Der Schlüssel liegt wohl im Zusammenspiel<br />

von digitaler Innovation und bewährter <strong>Praxis</strong>.<br />

„Ich empfehle Vivira in geeigneten Fällen zur<br />

Ergänzung der Physiotherapie, um Schmerzen<br />

zu lindern und körperliche Funktion wiederherzustellen“,<br />

sagte etwa zum Start der App Dr.<br />

med. Markus Klingenberg, Leiter des Vivira Medical<br />

Board. Und Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende<br />

des Bundesverbands selbstständiger<br />

Physiotherapeuten — IFK e. V., hat es auf die<br />

Formulierung „Digitalisierung heißt Unterstützung,<br />

nicht Ersatz“ gebracht. Am Ende sei es<br />

unerlässlich, dass Therapeut:innen das gesamte<br />

Krankheitsbild im Blick behalten und festlegen,<br />

welche Übungen ein Patient in welcher Intensität<br />

ausführen sollte. —<br />

50.000<br />

DiGA-Verordnungen<br />

wurden innerhalb<br />

des ersten Jahres<br />

nach Inkrafttreten<br />

des Digitale-Versorgung-Gesetzes<br />

in<br />

Deutschland<br />

registriert.<br />

DiGA: Geprüfte<br />

Anwendungen<br />

App ist nicht gleich App:<br />

Um in das Verzeichnis des<br />

Bundesamts für Arzneimittel<br />

und Medizinprodukte (BfArM)<br />

aufgenommen zu werden,<br />

müssen Apps oder browserbasierte<br />

Anwendungen mehrere<br />

Voraussetzungen erfüllen:<br />

Zertifiziert: Alle DiGA-Entwickler<br />

müssen nachweisen, dass ihr<br />

Produkt mit einem niedrigen Risiko<br />

die europäische CE-Zertifizierung<br />

erhalten hat und dafür alle Anforderungen<br />

erfüllt, etwa an Sicherheit<br />

und Leistungsfähigkeit, klinische<br />

Bewertung, Qualitätssicherung und<br />

Risikobewertung.<br />

Geprüft: Das BfArM prüft alle Apps<br />

zusätzlich, zum Beispiel mit Blick auf<br />

Datenschutz, Interoperabilität mit<br />

anderen DiGA bzw. Datenplattformen,<br />

Sicherheit der medizinischen<br />

Angaben und einen „positiven Versorgungseffekt“.<br />

Verordnungsfähig: Die im DiGA-Verzeichnis<br />

enthaltenen Informationen<br />

für Leistungserbringer:innen wie<br />

Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen<br />

sollen dabei helfen, die jeweils<br />

am besten geeignete DiGA zu verordnen.<br />

Erstattbar: Die Voraussetzung für<br />

die Kostenübernahme durch die<br />

gesetzliche Krankenversicherung<br />

ist bei entsprechender Diagnose<br />

grundsätzlich gegeben. Die Kosten<br />

werden im DiGA-Verzeichnis<br />

gelistet, ebenso ggfs. von den<br />

Patient:innen zu bezahlende Kosten<br />

bei zusätzlichen Leistungen über<br />

die Verordnung hinaus.<br />

10 ZUKUNFT PRAXIS TITEL ZUKUNFT PRAXIS TITEL11


Bereit<br />

sein,<br />

zu<br />

helfen<br />

Erste Hilfe ist selbst in Gesundheitsberufen<br />

ein nicht zu unterschätzendes Thema.<br />

Aber was ist eigentlich genau zu beachten?<br />

m besten Fall brauchen Sie ihr Wissen über Erste<br />

Hilfe nicht. Doch selbst wer das Glück hat, in einer<br />

<strong>Praxis</strong> niemals Erste Hilfe leisten zu müssen, sollte<br />

sich unbedingt mit dem Thema beschäftigen. <strong>Praxis</strong>inhaber:innen<br />

sind dazu sogar verpflichtet. So muss in<br />

jeder <strong>Praxis</strong> zum Beispiel ein Verbandskasten zugänglich<br />

sein, für den es natürlich auch eine Norm gibt – DIN<br />

13157. Der Standort des Kastens muss zudem allen Beschäftigten<br />

bekannt und mit dem Aufkleber „Weißes<br />

Kreuz auf grünem Grund“ gekennzeichnet sein. Dass<br />

TEXT: MARTIN SCHMITZ-KUHL<br />

der Kasten ordnungsgemäß befüllt ist, nicht also etwa<br />

Pflaster fehlen oder die Haltbarkeit des Verbandsmaterials<br />

abgelaufen ist, dafür ist in der <strong>Praxis</strong> der oder die<br />

sogenannte Ersthelfer:in zuständig. Und damit wird die<br />

Angelegenheit etwas komplizierter.<br />

<strong>Praxis</strong>inhaber:innen sind nämlich wie alle anderen<br />

Unternehmer:innen dazu verpflichtet, solche Ersthelfer:innen<br />

zu benennen. Diese müssen dann aber selbstverständlich<br />

auch noch entsprechend aus- beziehungsweise<br />

fortgebildet werden. Und sie müssen in der Lage<br />

sein, im Falle des Falles die Aufgaben der Ersten Hilfe zu<br />

übernehmen. Konkret heißt das, dass sie als Erste am<br />

Ort des Geschehens die richtigen Maßnahmen ergreifen<br />

müssen, um akute Gefahren für Gesundheit und Leben<br />

abzuwenden.<br />

In Praxen mit bis zu 20 Beschäftigten ist dafür mindestens<br />

eine Person erforderlich, die dann freilich auch<br />

keine Teilzeitkraft sein sollte. Wenn es diese Person in<br />

einer <strong>Praxis</strong> nicht gibt, stellt das eine grobe Pflichtwidrigkeit<br />

dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.<br />

Steht Verletzten bei einem Notfall in der <strong>Praxis</strong> kein:e<br />

Ersthelfer:in zur Verfügung, können <strong>Praxis</strong>inhaber:innen<br />

sogar regresspflichtig gemacht werden, und es drohen<br />

strafrechtliche Konsequenzen.<br />

Grundsätzlich dürfen Unternehmer:innen nur solche<br />

Personen als Ersthelfer:innen für den Betrieb benennen<br />

und einsetzen, die durch eine vom Unfallversicherungsträger<br />

ermächtigte Stelle ausgebildet worden sind. Von<br />

dieser Regelung ausgenommen sind jedoch Menschen,<br />

die eine Ausbildung in einem „Beruf des Gesundheitswesens“<br />

haben. „Dieser Personenkreis kann ohne zusätzliche<br />

Ausbildung als Ersthelfer bzw. Ersthelferin im<br />

Betrieb eingesetzt werden“, so die Deutsche Gesetzliche<br />

Unfallversicherung. Und dazu gehören ganz explizit auch<br />

Physiotherapeut:innen. Wer nun aber glaubt, er oder sie<br />

wäre in Sachen Erster Hilfe fein raus, irrt gewaltig. Denn<br />

„eine entsprechende Qualifikation in einem Beruf des Gesundheitswesens<br />

ist nur dann gegeben, wenn die Person<br />

bei ihrer beruflichen Tätigkeit regelmäßig Erste-Hilfe-<br />

Maßnahmen durchführt“. Ansonsten wird die Teilnahme<br />

an Erste-Hilfe-Fortbildungen in Abständen von längstens<br />

zwei Jahren gefordert.<br />

Für Ergotherapeut:innen und Logopäd:innen gilt<br />

diese Regelung übrigens nicht, wie die Berufsgenossenschaft<br />

für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />

(BGW) auf Nachfrage von ZUKUNFT PRAXIS mitteilt. Sie<br />

gehören – warum auch immer – nicht zu den „Berufen des<br />

Gesundheitswesens“. Somit brauchen sie also nicht nur<br />

eine Fort-, sondern eine Ausbildung.<br />

Unter dem Strich spielt das jedoch kaum eine Rolle.<br />

Denn sowohl die Erste-Hilfe-Ausbildung als auch die<br />

Erste-Hilfe-Fortbildung umfassen neun Unterrichtseinheiten<br />

à 45 Minuten und sind für die Teilnehmer:innen<br />

kostenlos. Die Lehrgangsgebühren werden in der Regel<br />

von der Berufsgenossenschaft in Form von Pauschalgebühren<br />

getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen<br />

abgerechnet. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung<br />

und Fahrtkosten müssen von den <strong>Praxis</strong>inhaber:innen<br />

getragen werden. Um zu überprüfen, ob die Kosten im<br />

jeweiligen Fall übernommen werden können, bietet die<br />

BGW auf ihrer Website ein Online-Verfahren an. —<br />

<strong>Praxis</strong>tipp!<br />

Im Medien-Center der Berufsgenossenschaft<br />

für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />

(BGW) stehen diverse<br />

Materialien zum kostenlosen Download<br />

oder Versand zur Verfügung:<br />

• Anleitung zur Ersten Hilfe (Plakat)<br />

• Meldeblock zur Dokumentation von<br />

Erste-Hilfe-Leistungen (Verbandbuch)<br />

• Broschüre „Erste Hilfe im Betrieb“<br />

• Broschüre „Anleitung zur Ersten Hilfe“<br />

• Zudem gibt es auf der Website ein<br />

hilfreiches „FAQ: Erste Hilfe“<br />

www.bgw-online.de<br />

Nicht vergessen:<br />

Verbandskasten<br />

jetzt auffüllen!<br />

Seit November 2<strong>02</strong>1 gelten neue Anforderungen<br />

an Verbandskästen. Betriebe haben noch<br />

bis zum 30. April Zeit, das Erste-Hilfe-Material<br />

aufzustocken. Neu hinzugekommen sind – vor<br />

dem Hintergrund der pandemischen Lage –<br />

Gesichtsmasken (mindestens Typ I, nach DIN<br />

EN 14683), ebenso Feuchttücher zur Reinigung<br />

unverletzter Haut. Zudem wurde bei den meistverbrauchten<br />

Verbandsmaterialien, den Pflastern,<br />

die benötigte Menge etwas erhöht. Im<br />

Vergleich zu den DIN-Versionen 2009 hat sich<br />

also relativ wenig geändert, sodass der Kauf eines<br />

neuen Verbandskastens nicht notwendig<br />

ist. Es reicht aus, die Materialien normgerecht<br />

zu ergänzen. Dabei können dann gleich die<br />

Vollständigkeit, das Mindesthaltbarkeitsdatum<br />

und die Sterilität der vorhandenen Inhalte überprüft<br />

werden.<br />

Eine vollständige Liste mit den geforderten Inhalten<br />

gibt es unter www.dguv.de<br />

12 ZUKUNFT PRAXIS THEMA ZUKUNFT PRAXIS THEMA 13


Blick auf die<br />

Digitalisierung<br />

Mit dem TI-Atlas hat die gematik kürzlich eine Publikation<br />

zum Stand der Digitalisierung des Gesundheitswesens vorgelegt.<br />

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse rund um<br />

die Telematikinfrastruktur (TI).<br />

Verbreitung: viele Heilberufler:innen<br />

bereit für die TI<br />

Im Jahr 2<strong>02</strong>1 ist die Zahl der medizinischen Einrichtungen,<br />

die über einen Anschluss an die TI verfügen, deutlich<br />

gestiegen. Zahnarztpraxen und Apotheken sind fast zu<br />

100 Prozent, Arztpraxen zu 93 Prozent, psychotherapeutische<br />

Praxen und Apotheken zu 88 Prozent an die TI angeschlossen.<br />

Bereits ein Drittel der Ärzt:innen und Zahnärzt:innen<br />

ist mit dem Heilberufsausweis und mindestens<br />

einer der TI-Anwendungen wie KIM einsatzbereit. KIM<br />

bedeutet Kommunikation im Medizinwesen und macht<br />

den Austausch von Gesundheitsdaten per E-Mail sicherer.<br />

TEXT: MICHAEL HASENPUSCH<br />

Bedenken: vor allem in<br />

puncto Datensicherheit<br />

Die Mehrheit der Heilberufler:innen äußert in der Umfrage<br />

Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit. Zu beobachten<br />

ist allerdings: Je größer die Expertise im Umgang<br />

mit der TI und Informationstechnologie (IT) im Allgemeinen<br />

ist, desto größer ist auch das Vertrauen in die Sicherheit<br />

der Gesundheitsdaten in den verschiedenen Anwendungen.<br />

Während beispielsweise 43 Prozent der<br />

Ärzt:innen der Datensicherheit der TI insgesamt vertrauen,<br />

liegt diese Quote bei IT/TI-Expert:innen mit 77 Prozent<br />

wesentlich höher. Durchweg zeigt sich, dass das Vertrauen<br />

in die TI an sich höher ist als in ihre Anwendungen, zu denen<br />

auch die elektronische Patientenakte (ePA) zählt.<br />

Vertrauen: Wenige Bedenken bei<br />

den Versicherten<br />

Die Versicherten haben sich an viele Vorzüge des digitalen<br />

Gesundheitswesens bereits gewöhnt. Dementsprechend<br />

ist ihr Vertrauen in die elektronische Gesundheitskarte<br />

(eGK), die seit Anfang 2015 für gesetzlich<br />

Versicherte Pflicht ist, recht groß. 84 Prozent sehen den<br />

Zugriff auf die eGK selbst unproblematisch, 77 Prozent<br />

vertrauen der Sicherheit ihrer Gesundheitsdaten, die auf<br />

der eGK abgespeichert werden. Insgesamt sehen die Versicherten<br />

den Datenschutz entspannt: 66 Prozent haben<br />

keinerlei Bedenken.<br />

Bekannteste TI-Anwendung:<br />

die elektronische Patientenakte (ePA)<br />

Die elektronische Patientenakte ist der Ausgangspunkt<br />

für die digitale Anamnese. Auf ihr werden sämtliche<br />

gesundheitsbezogenen Daten und Dokumente von Patient:innen<br />

gespeichert: von Diagnose über Medikationspläne<br />

bis zum Impfpass. Elektronisch ist die ePA, weil<br />

sie nur als App auf dem Smartphone existiert. Solche<br />

Apps werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen<br />

seit Anfang 2<strong>02</strong>1 angeboten, die privaten Versicherungen<br />

ziehen in diesem Jahr nach. Unter allen TI-Anwendungen<br />

ist die ePA die bekannteste: 94 Prozent der<br />

Krankenhäuser kennen sie, 90 Prozent der Ärzt:innen<br />

und Psychotherapeut:innen. Jede dritte Arztpraxis hat<br />

sie bereits installiert. Bei den Versicherten ist die Bekanntheit<br />

der ePA noch verbesserungswürdig: Nur 22<br />

Prozent kennen sie. Allerdings würden 81 Prozent sie<br />

grundsätzlich nutzen.<br />

Besonders gefragt: Kommunikation<br />

im Medizinwesen (KIM)<br />

Mit KIM wird der Austausch von gesundheitsbezogenen<br />

Daten per Mail abgesichert. Damit erledigt sich der Versand<br />

von Arztbriefen, Befunden oder Verordnungen per<br />

Fax oder Post. KIM ist Teil der <strong>Praxis</strong>software und verschlüsselt<br />

und signiert jede Nachricht automatisch.<br />

Andersherum sorgt KIM beim Empfangenden für die<br />

automatische Entschlüsselung der Nachrichten. Beide,<br />

Sender und Empfänger, bemerken davon nichts. Dank<br />

Der TI-Atlas<br />

Der TI-Atlas wird von der gematik herausgegeben,<br />

die die TI entwickelt und betreibt.<br />

Die vorgestellten Ergebnisse beruhen auf<br />

zwei Befragungen, die 2<strong>02</strong>1 zunächst unter<br />

14.220 und dann unter 43.900 Heilberufler:innen<br />

durchgeführt wurden. Der TI-Atlas<br />

wird fortlaufend aktualisiert: www.ti-atlas.de.<br />

Die gematik ist ein in Berlin ansässiges Unternehmen,<br />

an dem mehrheitlich das Bundesministerium<br />

für Gesundheit beteiligt ist.<br />

Unter den Heilmittelerbringer:innen können<br />

sich die physiotherapeutischen Praxen als<br />

erste Gruppe an die TI anschließen.<br />

dieses offensichtlichen und einfach praktischen Nutzens<br />

ist KIM ebenfalls sehr bekannt: 85 Prozent der<br />

Krankenhäuser, 84 Prozent der Ärzt:innen und fast 80<br />

Prozent der Zahnärzt:innen kennen es. Zur Nutzung<br />

bereit steht KIM in knapp einem Drittel der ärztlichen<br />

und zahnärztlichen Praxen.<br />

Große Erwartungen: der TI-Messenger<br />

Der TI-Messenger soll quasi das WhatsApp, Signal,<br />

Threema oder Telegram für die Gesundheitsbranche<br />

werden. Basierend auf dem Übertragungsprotokoll der<br />

Open-Source-Stiftung Matrix, ist der Messenger sicher<br />

und – besonders wichtig – sorgt für die sogenannte Interoperabilität,<br />

die allen anderen Messenger-Apps fehlt:<br />

Der Austausch über Sektoren- und Anbietergrenzen<br />

hinweg ist möglich. Mittlerweile Standard, wird auch die<br />

über den TI-Messenger laufende Kommunikation von<br />

Anfang bis Ende verschlüsselt sein, damit Unbefugte die<br />

sensiblen Informationen nicht mitlesen können. Gerade<br />

dies ist für die zukünftigen Nutzergruppen eine besonders<br />

wichtige Eigenschaft. Das sagten beispielsweise 69<br />

Prozent der Krankenhäuser und 68 Prozent der Psychotherapiepraxen.<br />

—<br />

14 ZUKUNFT PRAXIS THEMA<br />

ZUKUNFT PRAXIS THEMA 15


Wahrscheinlich gibt es kaum einen Physiotherapeuten in<br />

Deutschland, der so viele Stars behandelt hat wie PATRICK MORDICONI.<br />

Abgehoben ist der Luxemburger jedoch trotzdem nicht.<br />

Herr Mordiconi, was ist das Besondere<br />

an Ihrer <strong>Praxis</strong>?<br />

Das Besondere ist, dass sie eine Referenzpraxis<br />

der Firma David ist. Das<br />

ist ein Hersteller aus Finnland, der<br />

ganz wunderbare Geräte speziell für<br />

den Halswirbelsäulen-/Schulterbereich<br />

entwickelt hat – und das ist der<br />

Bereich, auf den ich mich schon vor<br />

Jahrzehnten spezialisiert habe. Mit<br />

meinem Fokus auf die sogenannte<br />

Orofazialregion habe ich zudem ein<br />

weiteres Alleinstellungsmerkmal,<br />

das mich letztlich auch nach London<br />

gebracht hat.<br />

Wie kam das zustande?<br />

Da muss ich von vorne anfangen: Zusammen<br />

mit dem Musikproduzenten<br />

Matthias Stalter kam ich vor einigen<br />

Jahren auf die Idee, eine spezielle<br />

Therapie für Musiker:innen anzubieten.<br />

Denn wenn man den ganzen<br />

Tag im Studio steht und singt, ist das<br />

eine massive Beanspruchung für die<br />

Muskulatur an Kiefer und Kehlkopf.<br />

Eigentlich hatten wir geplant, das in<br />

den HOFA-Studios in Karlsdorf zu<br />

machen, die zu den größten Studios<br />

Deutschlands zählen. Aber dann bekam<br />

Matthias ein Angebot von den<br />

weltberühmten Abbey Road Studios<br />

in London.<br />

Und dann sind Sie einfach mit nach<br />

London gegangen?<br />

Na, so einfach war das nicht. Aber<br />

Giles Martin – der Sohn des berühmten<br />

Beatles-Produzenten<br />

George Martin – wollte mich dann<br />

auch mal kennenlernen, und nachdem<br />

mein erster Klient, der Sänger<br />

David Fernandez (auf dem Foto in<br />

der Mitte neben dem Produzenten<br />

Matthias Stalter, l., und Mordiconi,<br />

r.), wohl sehr begeistert von mir war,<br />

wurde ich dort in den Studios ein<br />

gern gesehener Stammgast.<br />

Es heißt, Sie hätten dort inzwischen<br />

sogar Elton John und Paul McCartney<br />

behandelt.<br />

Das möchte ich – wie es so schön<br />

heißt – weder bestätigen noch dementieren.<br />

Schließlich bin ich bei<br />

prominenten Klienten genauso an<br />

die Schweigepflicht gebunden, und<br />

ich will damit auch gar nicht so hausieren<br />

gehen. Sagen kann ich nur,<br />

dass ich dort schon einige Megastars<br />

auf der Bank hatte, die man<br />

ansonsten nur aus dem Radio oder<br />

aus dem Fernseher kennt.<br />

Unterscheiden sich diese Stars<br />

denn von den Menschen, die Sie<br />

sonst in Ihrer <strong>Praxis</strong> behandeln?<br />

In der realen Welt – also nicht im<br />

Fernseher oder im Radio – sind<br />

diese Leute ja Menschen wie du<br />

und ich. Klaus Toppmöller hat einmal<br />

zu mir gesagt: Denk immer daran,<br />

wenn du vor irgendeinem Star<br />

stehst, dass er auf der Toilette genauso<br />

die Hose runterziehen muss.<br />

Dieser Spruch hat mich mein Leben<br />

lang begleitet.<br />

Mit meinem Fokus<br />

auf die Orofazialregion<br />

habe ich<br />

ein Alleinstellungsmerkmal,<br />

das mich<br />

letztlich auch<br />

nach London<br />

gebracht hat.<br />

Was hatten Sie denn mit dem Fußballtrainer<br />

Klaus Toppmöller zu tun?<br />

Ich war damals, als er mit dem 1. FC<br />

Saarbrücken in die 2. Bundesliga<br />

aufstieg, der Physiotherapeut des<br />

Vereins. Später war ich übrigens<br />

auch noch Therapeut beim American<br />

Football – bei den Saarland<br />

Hurricanes, die in der<br />

höchsten deutschen<br />

Spielklasse spielen. Mit<br />

Beginn der Pandemie<br />

ist das aber alles zum<br />

Erliegen gekommen,<br />

auch in London war ich<br />

inzwischen schon zwei<br />

Jahre nicht mehr. Neben<br />

meiner <strong>Praxis</strong> habe ich<br />

derzeit eigentlich nur<br />

meinen Lehrauftrag an<br />

der Hochschule Kaiserslautern.<br />

Haben Sie denn selbst<br />

Physiotherapie studiert?<br />

Nein, das habe ich<br />

nicht. Ich war damals,<br />

1997, einer der ersten ausgebildeten<br />

Physiotherapeuten – bis dahin<br />

sprach man ja noch von Krankengymnastik.<br />

Die Universität wollte<br />

mich aber trotzdem unbedingt haben.<br />

Und nachdem der Dekan sich<br />

meine vielen Fortbildungszertifikate<br />

und -urkunden angeschaut hat, hat<br />

er mir kurzerhand eine Ausnahmeregelung<br />

ausgestellt. Das macht<br />

mich zum einen natürlich stolz, zum<br />

anderen macht mir die Arbeit mit<br />

den jungen Leuten aber auch einen<br />

riesigen Spaß.<br />

Zum Schluss fragen wir immer, was<br />

Sie machen würden, wenn Sie Gesundheitsminister<br />

für einen Tag<br />

wären.<br />

Ich würde mich vor allem um den<br />

Abbau der Bürokratie kümmern. Und<br />

die gibt es in allen Bereichen: Egal ob<br />

es die zwei Quadratmeter sind, die<br />

mir in der <strong>Praxis</strong> fehlen, um hier ein<br />

bestimmtes Gerät aufbauen zu können.<br />

Ob es die Vorgaben sind, wie<br />

ich meine Patient:innen behandeln<br />

soll. Ob es all die Zertifikate sind, die<br />

man braucht, um bestimmte Dinge<br />

abrechnen zu können, und die vor allem<br />

der Fortbildungsindustrie nutzen.<br />

Oder ob es die <strong>Praxis</strong>gebühr ist, die<br />

wir für die Krankenkassen eintreiben<br />

müssen. All das kenn ich aus anderen<br />

Ländern, zum Beispiel Luxemburg,<br />

nicht.<br />

Sie selbst sind gebürtiger Luxemburger,<br />

oder?<br />

Nein, meine Eltern sind Luxemburger,<br />

und ich habe auch einen luxemburgischen<br />

Pass. Ich selbst bin aber<br />

in Saarbrücken geboren, wo auch<br />

heute meine <strong>Praxis</strong> steht. Ich fühle<br />

mich aber vor allem als Europäer.<br />

So wohne ich seit fast 20 Jahren mit<br />

meiner Familie hinter der Grenze<br />

in Frankreich, und väterlicherseits<br />

habe ich – wie der Name schon<br />

verrät – italienische Wurzeln. Mehr<br />

Europa geht eigentlich gar nicht! —<br />

16 ZUKUNFT PRAXIS FRAGEBOGEN ZUKUNFT PRAXIS FRAGEBOGEN 17


IN KOOPERATION MIT<br />

Impressum<br />

<strong>Zukunft</strong> <strong>Praxis</strong>, Ausgabe <strong>02</strong>/2<strong>02</strong>2<br />

(Erscheinungsweise: monatlich)<br />

Schwierig zu therapieren:<br />

Das Repetitive-Strain-<br />

Injury-Syndrom<br />

Die Heilung eines Repetitive-Strain-Injury-Syndroms (RSI) ist<br />

oft langwierig. Die Ursachen sind meist multifaktorieller Natur,<br />

die Pathophysiologie ist noch nicht gänzlich verstanden.<br />

Eine zielgerichtete Therapie gestaltet sich deshalb schwierig.<br />

as RSI-Syndrom ist kein medizinisch<br />

klar definierter Begriff,<br />

sondern eine Sammelbezeichnung<br />

für Schmerzen in<br />

Muskeln, Sehnen und Nerven der<br />

oberen Extremität, die durch monotone,<br />

repetitive Bewegungsmuster<br />

und ungünstige Kraftanforderungen<br />

des Arms entstehen. Auch psychischer<br />

Stress am Arbeitsplatz kann<br />

bei der Entstehung des RSI-Syndroms<br />

eine zentrale Rolle spielen.<br />

Zum RSI-Syndrom zählen zum Beispiel<br />

Nervenkompressionssyndrome<br />

und Sehnenscheidenentzündungen.<br />

Ursache: vermutlich<br />

Mikroverletzungen<br />

Die Pathophysiologie ist bis dato<br />

noch nicht zur Gänze verstanden.<br />

Vermutet werden meist Verletzungen<br />

auf zellulärem Niveau (Mikroverletzungen),<br />

die entzündliche<br />

oder degenerative Gewebereaktionen<br />

auslösen sollen. Bei der Entstehung<br />

von chronischem Schmerz<br />

Schmerzhaft und knifflig zu behandeln:<br />

Das RSI-Syndrom zeigt sich auf vielfältige<br />

Art und Weise.<br />

spielt auch das zentrale Nervensystem<br />

eine wichtige Rolle. Hier steht<br />

das Ungleichgewicht zwischen<br />

Schmerz-Input und Schmerzunterdrückung<br />

im Vordergrund.<br />

Eine exakte Diagnose und adäquate<br />

Therapie des RSI-Syndroms<br />

gestalten sich oft schwierig, da sich<br />

Mikroverletzungen mit radiologischen<br />

Verfahren wie MRT-Aufnahmen<br />

oft nicht sicher nachweisen<br />

lassen. Medikamentös kommen im<br />

klinischen Alltag nichtsteroidale Antiphlogistika<br />

wie Ibuprofen sowie<br />

Kortisoninjektionen zur Symptomlinderung<br />

zum Einsatz.<br />

Operative Eingriffe bieten<br />

sichere Prognose<br />

Operative Eingriffe zeigen bei fehlgeschlagenen<br />

konservativen Maßnahmen<br />

und eindeutig diagnostizierbaren<br />

Beschwerden eine sichere<br />

Prognose. Um einen langfristigen<br />

Erfolg zu erreichen, sollte jedoch<br />

nicht ausschließlich die Verringerung<br />

der Beschwerden, sondern die<br />

Beseitigung der Krankheitsursachen<br />

angestrebt werden.<br />

Den kompletten Artikel von Dr. med. David<br />

Lee und PD Dr. Martin Lautenbach inklusive<br />

Literaturhinweisen lesen Sie in der Fachzeitschrift<br />

„<strong>Praxis</strong> Handreha“, Ausgabe 1/2<strong>02</strong>2:<br />

bit.ly/RSISyn<br />

Optica-Webinare:<br />

Heilmittelrichtlinie und<br />

Ergotherapie-Rahmenvertrag<br />

ine der häufigsten fokalen Dystonien<br />

ist die zervikale Dystonie (ZD). Dabei<br />

handelt es sich um eine Fehlhaltung<br />

Seit etwas über des Kopfes, einem bedingt Jahr gilt durch nun unwillkürliche<br />

– und Muskelspannungen mit ihr neue Rahmenverträge.<br />

der Halsdie<br />

neue Heilmittelrichtlinie<br />

Zeit also, eine und Zwischenbilanz Nackenmuskeln. zu Im ziehen. weiteren In einem<br />

informativen Verlauf Mittagspausen-Webinar entstehen Schmerzen besprechen<br />

durch<br />

wir die Neuerungen die partielle in der oder Ergotherapie permanente Anspannung<br />

der entsprechenden Mus-<br />

und geben<br />

wichtige Hinweise für den Umgang mit der<br />

kulatur. Die meisten ZDs sind idiopathisch<br />

und bestehen in der Regel<br />

Heilmittelrichtlinie – passgenau für jede Berufsgruppe.<br />

Tragen lebenslang. Sie sich den Termin schon jetzt<br />

dick in den Kalender ein:<br />

Physiotherapie<br />

<strong>02</strong>.03.2<strong>02</strong>2, als 12.00 Ergänzung – 13.00 Uhr<br />

1 Jahr Heilmittelrichtlinie: die wichtigsten Fragen &<br />

Die Therapie der Wahl ist eine se-<br />

Hinweise für Physiotherapeut:innen<br />

lektive periphere Denervierung der<br />

betroffenen Muskeln mittels lokaler<br />

03.03.2<strong>02</strong>2, Injektion 12.00 – von 13.00 Botulinum-Neurotoxin<br />

(BoNT). Bisher in der konnte Ergotherapie<br />

studien-<br />

Uhr<br />

Der neue Rahmenvertrag<br />

basiert keine eindeutige Empfehlungen<br />

12.00 für – die 13.00 physiotherapeutische<br />

Uhr<br />

04.03.2<strong>02</strong>2,<br />

Behandlung der ZD ableitet werden.<br />

1 Jahr Heilmittelrichtlinie: die wichtigsten<br />

Ein Vergleich der bisherigen Studien<br />

Fragen & Hinweise für Logopäd:innen<br />

untereinander ist überdies durch unterschiedliche<br />

physiotherapeutische<br />

Behandlungen und die Bestimmung<br />

unterschiedlicher Zielparameter<br />

erschwert. Dennoch hebt die S1-<br />

Fragen zur Abrechnung?<br />

Leitlinie die additive Physiotherapie<br />

neben der primären BoNT-Therapie<br />

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Herausgeber:<br />

Optica Abrechnungszentrum Dr. Güldener GmbH<br />

Marienstraße 10, 70178 Stuttgart<br />

Vertreten durch die Geschäftsführer Konrad<br />

Bommas, Markus Kinkel und Dr. Jochen Pfänder<br />

Telefon: 0711 99373-2000, Telefax: 0711 99373-2<strong>02</strong>5<br />

E-Mail: info@optica.de<br />

Optica-Redaktion: Fabian Maier (V.i.S.d.P.)<br />

Verlag: Fazit Communication GmbH,<br />

Frankenallee 71 – 81, 60327 Frankfurt am Main<br />

Konzept: Jan Philipp Rost, Martin Schmitz-Kuhl,<br />

Michael Hasenpusch, Johannes Göbel<br />

Art-Direktion: Oliver Hick-Schulz<br />

Produktion: Anabell Krebs<br />

Text: Johannes Göbel, Martin Schmitz-Kuhl,<br />

Michael Hasenpusch<br />

Druck: Seltersdruck & Verlag Lehn GmbH & Co. KG, Selters<br />

Fotografie:<br />

Titel + S. 3: BartekSzewczyk/iStock, S. 5: svetolk/iStock,<br />

S. 6: Bundestag, S. 6/7: Pixelot/AdobeStock, S. 8/9: SFIO<br />

CRACHO/AdobeStock, S. 10: Syda Productions/Adobe-<br />

Stock, S. 11: Robert Kneschke/AdobeStock, S. 12: Pixel-<br />

Shot/AdobeStock, S. 14: chanut iamnoy/iStock,<br />

S. 16: Valentin Mordiconi, S. 17: Gregory Gehring/Dooley<br />

Records, S. 18: Anut21ng/iStock, S. 19: filadendron/iStock<br />

Abo-Bestellung: zukunft-praxis@optica.de,<br />

Jahresabonnement 85,00 Euro für 12 Ausgaben,<br />

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