02.03.2022 Aufrufe

136_next_03_2022

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Freizeit<br />

DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION<br />

<strong>03</strong>‘22<br />

Verschlechterung einer bereits bestehenden Krankheit.<br />

Infektionskrankheiten wie Corona, die eine behördlich<br />

angeordnete individuelle Quarantäne erfordern, sind<br />

ebenfalls mit abgedeckt. Darüber hinaus greift die Reiserücktrittsversicherung<br />

u.a. auch bei konjunkturbedingter<br />

Kurzarbeit, betriebsbedingter Kündigung oder einem Arbeitsplatzwechsel.<br />

LVM-Vertrauensmann Frank Lapo aus Andernach ergänzt<br />

dazu: „Wenn im Versicherungsfall eine Reise nicht oder<br />

nicht rechtzeitig angetreten werden kann, erstattet die LVM<br />

beispielsweise die Rücktrittskosten, die Zusatzkosten bei<br />

verspätetem Reiseantritt und die Umbuchungsgebühren.<br />

Bei Reiseabbruch werden die Mehrkosten<br />

für die Rückreise gezahlt – zudem<br />

wird das Geld für nicht genutzte<br />

Urlaubstage erstattet. Und: Falls ein<br />

Aufenthalt verlängert werden muss,<br />

werden auch hierfür die Kosten übernommen.“<br />

Doch was, wenn am Reiseziel unmittelbar<br />

medizinisch notwendige Hilfe<br />

erforderlich wird? Der weltweite Krankenversicherungsschutz<br />

gilt für die<br />

ersten acht Wochen jeder Auslandsreise<br />

– und das ein ganzes Jahr lang.<br />

„Gedeckt sind darüber sowohl die<br />

Kosten für ambulante als auch für stationäre<br />

Behandlungen“, erläutert Frank Lapo. Den Arzt oder<br />

das Krankenhaus kann der Versicherte dabei frei wählen.<br />

Die Versicherung greift außerdem, wenn der Arzt vor Ort<br />

Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel verordnet. Bis zu 25 000<br />

Euro bekommt der Kunde erstattet, wird seinetwegen ein<br />

Such-, Rettungs- oder Bergungseinsatz nötig. Und: „Die<br />

LVM übernimmt die Kosten für Rücktransporte nicht nur<br />

dann, wenn sie medizinisch notwendig, sondern auch<br />

dann, wenn sie medizinisch ‚nur‘ sinnvoll sind“, betont der<br />

Versicherungsexperte Frank Lapo.<br />

Foto: aanbetta– stock.adobe.com<br />

Anzeige<br />

EINMAL ZAHLEN,<br />

X-MAL VERREISEN<br />

Einzelpersonen, die sich für die ganzjährige<br />

Reiserücktrittsversicherung<br />

entscheiden – diese sichert sämtliche<br />

Reisen innerhalb eines Jahres ab –<br />

sind ab einem Jahresbeitrag von 29<br />

Euro versichert; Familien ab 43 Euro.<br />

Zudem kann der Beitrag durch die<br />

Vereinbarung einer Selbstbeteiligung<br />

reduziert werden. Der Versicherungsschutz<br />

für eine einmalige Reise ist bereits<br />

ab 6 Euro erhältlich.<br />

43

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!