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Tappenbeck - Samtgemeinde Boldecker Land

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<strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong> - 8 - Nr. 337/2011<br />

Verbrenntag für pflanzliche Abfälle am 5.11.2011<br />

Pflanzliche Abfälle, die im Rahmen der Unterhaltung und Bewirtschaftung<br />

bewachsener Flächen anfallen, dürfen am Sonnabend,<br />

dem 05.11.2011, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr,<br />

verbrannt werden.<br />

Sollte ein Abbrennen zu dem<br />

vorgegebenen Termin wegen<br />

der Witterungsverhältnisse<br />

nicht möglich sein, dürfen die<br />

pflanzlichen Abfälle am Sonnabend,<br />

dem 12.11.2011 verbrannt<br />

werden.<br />

Dabei ist Folgendes zu beachten:<br />

a) Die Menge der Abfälle darf nicht größer als 5 cbm sein, ansonsten<br />

muss eine schriftliche Genehmigung erteilt werden.<br />

b) Das Feuer darf nicht mit Flüssigbrennstoffen oder anderen<br />

Abfällen in Gang gesetzt oder unterhalten werden.<br />

c) Das Verbrennen ist von einer arbeitsfähigen Person zu beaufsichtigen<br />

und so zu steuern, dass das Feuer ständig unter<br />

Kontrolle bleibt und zu jeder Zeit gelöscht werden kann.<br />

d) Durch Rauch darf der Verkehr nicht behindert und niemand<br />

mehr als den Umständen nach belästigt werden. Erhebliche<br />

Rauchentwicklung ist zu verhindern.<br />

e) Gefahrbringender Funkenflug darf nicht entstehen.<br />

f) Von Gebäuden ist ein Mindestabstand von 50 m einzuhalten.<br />

Von öffentlichen Verkehrsflächen, soweit diese nicht ausschließlich<br />

land- und forstwirtschaftlichem Verkehr dienen,<br />

Wäldern und Gebäuden mit weicher Bedachung ist ein Mindestabstand<br />

von 100 m einzuhalten.<br />

g) Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstelle erloschen<br />

sein; der Feuerplatz darf keine Ascherückstände mehr<br />

aufweisen.<br />

h) Zur Feuerbekämpfung muss geeignetes Gerät zur Verfügung<br />

stehen, so dass das Feuer bei Gefahr unverzüglich gelöscht<br />

werden kann.<br />

i) Verboten ist ein Verbrennen pflanzlicher Abfälle<br />

1. bei langanhaltender trockener Witterung,<br />

2. bei starkem Wind (deutliche Bewegung armstarker Äste),<br />

3. bei Inversionswetterlage,<br />

4. bei moorigem Untergrund und<br />

5. in Schutzzonen I von Wasserschutzgebieten.<br />

j) Zusätzlich ist die Erlaubnis des Grundstückseigentümers<br />

oder des Nutzungsberechtigten notwendig.<br />

k) Vor dem jeweiligen Abbrennen ist eine Umschichtung der<br />

angesammelten „Haufen“ (Ansammlung der pflanzlichen Abfälle)<br />

zum Schutz der Tiere zwingend erforderlich, da sich<br />

Tiere auch schon nach sehr kurzer Zeit Unterschlupf in derartigen<br />

Ansammlungen suchen.<br />

Stellenausschreibung<br />

Die <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong> sucht<br />

Aushilfskräfte<br />

in der Tätigkeit der Kinderpflege<br />

insbesondere für den Nachmittagsbereich. Die Einsätze<br />

erfolgen auf Abruf und verlangen ein hohes<br />

Maß an Flexibilität.<br />

Gesucht werden Kinderpfl eger/innen (oder vergleichbarer<br />

Abschluss) und/oder Erzieher/innen.<br />

Die Betreuungstätigkeit erfolgt in den Kindertagesstätten<br />

der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong> (5<br />

Kindergärten,<br />

2 Horte, 1 Krippe, 1 weitere Krippe in Planung) als<br />

Urlaubs- oder Krankheitsvertretung. Die Bereitschaft<br />

in den Ferienzeiten eingesetzt zu werden wird vorausgesetzt.<br />

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf,<br />

Nachweis der Qualifikation, lückenloser Nachweis<br />

über den bisherigen berufl ichen Werdegang)<br />

werden bis zum 01 .November 2011 erbeten an:<br />

<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong>, Eichenweg 1 in<br />

38554 Weyhausen. Für Rückfragen steht Ihnen Frau<br />

Meineke, Telefon 05362 / 9781-14, gerne zur Verfügung.

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