Tappenbeck - Samtgemeinde Boldecker Land
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<strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong> - 8 - Nr. 337/2011<br />
Verbrenntag für pflanzliche Abfälle am 5.11.2011<br />
Pflanzliche Abfälle, die im Rahmen der Unterhaltung und Bewirtschaftung<br />
bewachsener Flächen anfallen, dürfen am Sonnabend,<br />
dem 05.11.2011, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr,<br />
verbrannt werden.<br />
Sollte ein Abbrennen zu dem<br />
vorgegebenen Termin wegen<br />
der Witterungsverhältnisse<br />
nicht möglich sein, dürfen die<br />
pflanzlichen Abfälle am Sonnabend,<br />
dem 12.11.2011 verbrannt<br />
werden.<br />
Dabei ist Folgendes zu beachten:<br />
a) Die Menge der Abfälle darf nicht größer als 5 cbm sein, ansonsten<br />
muss eine schriftliche Genehmigung erteilt werden.<br />
b) Das Feuer darf nicht mit Flüssigbrennstoffen oder anderen<br />
Abfällen in Gang gesetzt oder unterhalten werden.<br />
c) Das Verbrennen ist von einer arbeitsfähigen Person zu beaufsichtigen<br />
und so zu steuern, dass das Feuer ständig unter<br />
Kontrolle bleibt und zu jeder Zeit gelöscht werden kann.<br />
d) Durch Rauch darf der Verkehr nicht behindert und niemand<br />
mehr als den Umständen nach belästigt werden. Erhebliche<br />
Rauchentwicklung ist zu verhindern.<br />
e) Gefahrbringender Funkenflug darf nicht entstehen.<br />
f) Von Gebäuden ist ein Mindestabstand von 50 m einzuhalten.<br />
Von öffentlichen Verkehrsflächen, soweit diese nicht ausschließlich<br />
land- und forstwirtschaftlichem Verkehr dienen,<br />
Wäldern und Gebäuden mit weicher Bedachung ist ein Mindestabstand<br />
von 100 m einzuhalten.<br />
g) Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstelle erloschen<br />
sein; der Feuerplatz darf keine Ascherückstände mehr<br />
aufweisen.<br />
h) Zur Feuerbekämpfung muss geeignetes Gerät zur Verfügung<br />
stehen, so dass das Feuer bei Gefahr unverzüglich gelöscht<br />
werden kann.<br />
i) Verboten ist ein Verbrennen pflanzlicher Abfälle<br />
1. bei langanhaltender trockener Witterung,<br />
2. bei starkem Wind (deutliche Bewegung armstarker Äste),<br />
3. bei Inversionswetterlage,<br />
4. bei moorigem Untergrund und<br />
5. in Schutzzonen I von Wasserschutzgebieten.<br />
j) Zusätzlich ist die Erlaubnis des Grundstückseigentümers<br />
oder des Nutzungsberechtigten notwendig.<br />
k) Vor dem jeweiligen Abbrennen ist eine Umschichtung der<br />
angesammelten „Haufen“ (Ansammlung der pflanzlichen Abfälle)<br />
zum Schutz der Tiere zwingend erforderlich, da sich<br />
Tiere auch schon nach sehr kurzer Zeit Unterschlupf in derartigen<br />
Ansammlungen suchen.<br />
Stellenausschreibung<br />
Die <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong> sucht<br />
Aushilfskräfte<br />
in der Tätigkeit der Kinderpflege<br />
insbesondere für den Nachmittagsbereich. Die Einsätze<br />
erfolgen auf Abruf und verlangen ein hohes<br />
Maß an Flexibilität.<br />
Gesucht werden Kinderpfl eger/innen (oder vergleichbarer<br />
Abschluss) und/oder Erzieher/innen.<br />
Die Betreuungstätigkeit erfolgt in den Kindertagesstätten<br />
der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong> (5<br />
Kindergärten,<br />
2 Horte, 1 Krippe, 1 weitere Krippe in Planung) als<br />
Urlaubs- oder Krankheitsvertretung. Die Bereitschaft<br />
in den Ferienzeiten eingesetzt zu werden wird vorausgesetzt.<br />
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf,<br />
Nachweis der Qualifikation, lückenloser Nachweis<br />
über den bisherigen berufl ichen Werdegang)<br />
werden bis zum 01 .November 2011 erbeten an:<br />
<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong>, Eichenweg 1 in<br />
38554 Weyhausen. Für Rückfragen steht Ihnen Frau<br />
Meineke, Telefon 05362 / 9781-14, gerne zur Verfügung.