Zerfall und Verfall: Die deutsche Demokratiekrise
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Unter selbstgerechter, fast schon totalitärer Berufung auf Gesundheit
und Mehrheitsprinzip, dem sich jede Minderheit zu beugen
habe. So weit, dass die Politik selbst den Rechtsstaat aushebelte und
nur in Einzelfällen von einer leidlich unabhängigen Justiz in die Schranken
gewiesen wurde. Die an sich unveräußerlichen, vor jedem Tun der
Staatsgewalt geschützten Grundrechte sind in den vier lockdowns
von März 2020 bis April 2021 und darüber hinaus pulverisiert
worden. Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit, Vereinigungsfreiheit,
Meinungsfreiheit, Freizügigkeit, Recht auf Bildung etc. – alles und jedes
wurde durch das Diktat einer Pandemiebekämpfung nicht nur eingeschränkt,
sondern aufgehoben.
Mit Unterstützung einer Rechtsprechung, die gemäß Art. 19 Abs. 2
GG doch eigentlich entschiedene Gegenwehr hätte leisten müssen: „In
keinem Falle (!) darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet
werden.“ Hier und da eine Demonstration unter diskriminierenden Auflagen
erlaubt zu haben, Ungeimpfte zum Einkaufen zuzulassen und behördlicher
Willkür gegenüber Genesenen in den Arm zu fallen, hat dem
Grundrechtsschutz in keiner Weise Genüge getan. Die Justiz ist dem
Corona-Narrativ der Politik weitgehend gefolgt. Mit einem Großund
Langzeitschaden für die Freiheit. Die ist allerdings nicht erst
durch eine Pandemie unter die Räder gekommen. Freiheit hat in
Deutschland schon länger einen schweren Stand. Und wird mit
Lockerungen, Durchimpfungen und Durchseuchungen auch nicht wieder
in alter Stärke zurückkehren.
Moralismus statt Pluralismus
Bis zum 15. Januar eines jeden Jahres wird den Deutschen seit 1991 mitgeteilt,
über welchen Ausdruck in der öffentlichen Debatte das Fallbeil
der Zensur fallen sollte. Eine Jury, die sich als „Sprachkritische