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VerbandsNachrichten 2 I 2022

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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2 I <strong>2022</strong> // Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

// Sitzung des Rechts- und Berufsrechtsausschusses<br />

Mit seiner im vorherigen Artikel beschriebenen Stellungnahme<br />

R 03/22 hat der DStV auf Beratungsergebnisse<br />

seines Rechts- und Berufsrechtsausschusses<br />

zurückgegriffen. Dieser hatte turnusmäßig im Frühjahr<br />

getagt und sich dabei schwerpunktmäßig unter anderem mit<br />

dem Entwurf des BMJ für ein Hinweisgeberschutzgesetz befasst.<br />

Vertreter des Rechts- und Berufsrechtsausschusses, anlässlich der Sitzung<br />

in Berlin am 26.04.<strong>2022</strong><br />

Darüber hinaus befasste er sich mit aktuellen Überlegungen zur<br />

Modernisierung der Berufsordnung sowie Fragen zum richtigen<br />

Verhalten in der Kanzlei bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen.<br />

Außerdem wurde die besondere Rolle der Berufsangehörigen<br />

als Restrukturierungsbeauftragte nach dem Unternehmensstabilisierungs-<br />

und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) thematisiert.<br />

Hier gelte es, die besondere Qualifikation der Fachberaterinnen<br />

und Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung<br />

(DStV e.V.) deutlich herauszustellen.<br />

Weitere Informationen zum Fachberaterkonzept des<br />

DStV sind abrufbar unter www.fachberaterdstv.de.<br />

•<br />

// Die Zinsreform nimmt Gestalt an<br />

DStV-Steuerrechtsausschuss von links oben nach<br />

rechts unten: RAin/StBin Sylvia Mein (DStV),<br />

Daniela Ebert, LL.M. (DStV),<br />

StB/RA Markus Deutsch (StBV Berlin-Brandenburg),<br />

StBin Dipl.-Hdl. Vicky Johrden (DStV),<br />

StB/RA Klaus-Peter Meyer<br />

(StBV Niedersachsen Sachsen-Anhalt),<br />

Dipl.-Volksw. Dr. Franziska Hoffmann (DStV),<br />

StB Dipl.-Vw. Lothar Czeczatka (StBV Hessen),<br />

StB/WP Dipl.-Ök. Hans-Joachim Kraatz<br />

(StBV Sachsen),<br />

StB/WP/RB Dipl.-Kfm. Dr. Peter Leidel (LSWB),<br />

StB/vBP Prof. Dr. Hans Ott (StBV Köln),<br />

StB/RB Manfred F. Klar (DStV-Vizepräsident)<br />

Der Referentenentwurf für die<br />

Zinsreform der Vollverzinsung<br />

liegt auf dem Tisch. Der DStV<br />

freut sich, dass einige Punkte,<br />

die er jüngst mit Blick auf die Reform angeregt<br />

hatte, im Entwurf enthalten sind.<br />

Allerdings sieht er noch Nachbesserungsbedarf<br />

und adressiert diesen in seiner Stellungnahme.<br />

Insbesondere die Zinshöhe<br />

scheint ihm nicht angemessen.<br />

Bis Ende Juli <strong>2022</strong> ist der Gesetzgeber gefordert:<br />

Die Verzinsung von Steuernachforderungen<br />

und Steuererstattungen<br />

muss für Verzinsungszeiträume ab 2019<br />

neu geregelt werden. So die klare Anweisung<br />

des BVerfG (1 BvR 2237/14). Nun<br />

liegt der Referentenentwurf auf dem Tisch.<br />

Erst jüngst hat der DStV in seiner Stellungnahme<br />

S 02/22 Reformimpulse gegeben.<br />

Auch der DStV-Steuerrechtsausschuss hat<br />

in seiner Frühjahrssitzung die anstehende<br />

Reform intensiv erörtert und für die Praxis<br />

relevante Aspekte – wie die Notwendigkeit<br />

von Beständigkeit – herausgestrichen.<br />

Der nun vorliegende Referentenentwurf<br />

enthält einige gute Vorschläge. Aber an<br />

anderen entscheidenden Stellen sollte<br />

der Entwurf aus Sicht des DStV noch nachgebessert<br />

werden. In seiner DStV-Stellungnahme<br />

S 03/22 führt er unter anderem<br />

Nachfolgendes näher aus.<br />

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