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VerbandsNachrichten 2 I 2022

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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2 I <strong>2022</strong> // Europa<br />

Ansatz bei der Nutzung von KI zu folgen.<br />

Die Regeln zur Nutzung von KI sollten zudem<br />

im Einklang mit europäischen Werten<br />

wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und<br />

dem Schutz von Grundrechten stehen.<br />

// DORA stärkt Widerstandskraft von<br />

europäischen Finanzunternehmen<br />

gegen IT-Risiken<br />

chend zu berücksichtigen. •<br />

Schließlich weisen die Abgeordneten in<br />

ihrem Bericht darauf hin, dass durch die Mit dem Digital Operational<br />

Resilience Act (European Supervisory Authorities)<br />

der Verordnung betroffen. Die ESA<br />

Nutzung von KI komplexe ethische und<br />

rechtliche Fragen aufgeworfen werden.<br />

(DORA) möchte die EU- soll in Zukunft die Möglichkeit haben,<br />

Die automatisierte Datenverarbeitung<br />

Kommission Finanzunternehmen<br />

Unternehmen aufzufordern, Verträge<br />

ermögliche es autoritären Staaten etwa,<br />

die Freiheit ihrer Bürger und Bürgerinnen<br />

weiter einzuschränken und „social scoring“<br />

zu betreiben. Diese Praktiken stellten eine<br />

Gefahr für Bürgerrechte dar. Auch die Tatsache,<br />

dass große Plattformbetreiber immer<br />

mehr Daten über ihre Nutzer sammeln, sei<br />

kritisch zu sehen und gehe zulasten des<br />

Datenschutzes.<br />

und IT-Dienstleister<br />

widerstandsfähiger gegen IT-Risiken<br />

machen. Noch ist nicht abzusehen, ob<br />

die beratenden und prüfenden Berufe<br />

unter den Anwendungsbereich der<br />

Verordnung fallen werden. Der DStV<br />

spricht sich vorsorglich dafür aus, Abschlussprüfer<br />

nicht als Finanzentitäten<br />

einzustufen.<br />

mit IT-Dienstleistern zu kündigen,<br />

falls diese die Mindestanforderungen<br />

nicht erfüllen.<br />

Momentan ist noch nicht abzusehen,<br />

ob die beratenden und prüfenden<br />

Berufe unter den Anwendungsbereich<br />

von DORA fallen werden. Im Bericht<br />

des Europäischen Parlaments zu<br />

DORA werden Abschlussprüfer als „Finanzentitäten“<br />

Für die Angehörigen der beratenden und<br />

prüfenden Berufe muss beim Einsatz von<br />

KI-Systemen erkennbar sein, auf welcher<br />

Datenbasis das verwendete KI-System seine<br />

Entscheidungen trifft. Dies ist unabdingbar,<br />

damit Steuerberater und Wirtschaftsprüfer<br />

ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen<br />

können. Zudem sollte die finale Entscheidung<br />

über die Bewertung eines Sachverhalts<br />

beim Menschen verbleiben. KI kann<br />

den Berufsstand in seiner täglichen Arbeit<br />

unterstützen. Sie kann aber keinesfalls das<br />

Fachwissen der beratenden und prüfenden<br />

Berufsmitglieder ersetzen. Der DStV<br />

begrüßt, einen auf den Menschen ausgerichteten<br />

und vertrauenswürdigen Ansatz<br />

für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz<br />

Durch die fortschreitende Digitalisierung<br />

verändern sich viele Branchen rasant,<br />

darunter auch der Finanzsektor.<br />

Damit Finanzunternehmen weiterhin<br />

Dienstleistungen für ihre Kunden erbringen<br />

können, sind sie verstärkt auf<br />

die Unterstützung von IT-Anbietern angewiesen.<br />

Die EU-Kommission beobachtet<br />

diese steigende Abhängigkeit<br />

genau, da sie den Finanzsektor als Teil<br />

der kritischen Infrastruktur betrachtet.<br />

Deshalb möchte sie den Finanzsektor<br />

und deren IT-Anbieter dazu verpflichten,<br />

eine ganze Reihe von Maßnahmen<br />

umzusetzen, um sich besser<br />

gegen Cyberangriffe zu schützen.<br />

eingestuft und fallen<br />

somit unter den Anwendungsbereich<br />

der Verordnung. Im Entwurf des Ministerrates<br />

werden Abschlussprüfer<br />

nicht erwähnt.<br />

Beide EU-Gesetzgebungsorgane<br />

weisen darauf hin, dass bei der Umsetzung<br />

der Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit<br />

für kleine und mittelständische<br />

Kanzleien gewahrt<br />

werden müsse. Daher dürften diese,<br />

soweit sie vom Anwendungsbereich<br />

erfasst werden, wesentliche Erleichterungen<br />

bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen<br />

erhalten.<br />

in Europa zu fördern.<br />

Der Bericht des deutschen Berichterstatters<br />

Axel Voss (CDU) wurde mit 25 zu 2 Stimmen,<br />

bei 6 Enthaltungen, im Sonderausschuss<br />

AIDA angenommen. Im Mai soll im Plenum<br />

über den Bericht abgestimmt werden. Der<br />

Bericht soll die EU-Kommission dazu auffordern,<br />

die Position des EU-Parlaments zu<br />

KI bei zukünftigen EU-Initiativen entspre-<br />

Der „Digital Operational Resilience<br />

Act“ (DORA) soll Finanzunternehmen<br />

dazu verpflichten, eine eigene<br />

IT-Sicherheitsinfrastruktur zu entwickeln.<br />

Im Zuge dessen werden etwa<br />

die Einführung eines Reaktions- und<br />

Wiederherstellungsplans bei Cyberangriffen<br />

verpflichtend. Außerdem<br />

sollen laut Vorschlag der EU-Kommission<br />

IT-Sicherheitssysteme regelmäßigen<br />

Belastungschecks unterzogen<br />

werden. Neben Finanzunternehmen<br />

sind auch deren IT-Dienstleister von<br />

Seit Dezember 2021 wird im Trilog<br />

über den „Digital Operational Resilience<br />

Act“ (DORA) verhandelt. Mit<br />

einem Ende der interinstitutionellen<br />

Verhandlungen ist nicht vor Ende des<br />

Jahres zu rechnen. Der DStV spricht<br />

sich daher dafür aus, dass Abschlussprüfer<br />

nicht als Finanzentitäten eingestuft<br />

werden und somit nicht unter<br />

den Anwendungsbereich von DORA<br />

fallen. •<br />

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