Creußen Journal Ausgabe 15.07.2022
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Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong>: <strong>Creußen</strong> - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 3<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
VG-<strong>Creußen</strong><br />
Publikumsverkehr<br />
Geschäftsstelle <strong>Creußen</strong>, Bahnhofstr. 11<br />
Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Creußen</strong><br />
Bitte beachten Sie unsere neuen Öffnungszeiten<br />
Montag<br />
Dienstag<br />
Mittwoch:<br />
Donnerstag:<br />
Freitag:<br />
Keine Terminvereinbarung notwendig!<br />
08:00 - 13:00 Uhr<br />
08:00 - 13:00 Uhr<br />
geschlossen<br />
08:00 - 13:00 Uhr u. 14:00 - 17:30 Uhr<br />
08:00 - 12:00 Uhr<br />
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der<br />
Gutachterausschussverordnung;<br />
Bekanntgabe der Bodenrichtwerte zum Stand vom 1. Januar 2022<br />
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises<br />
Bayreuth hat für das Gebiet des Landkreises Bayreuth neue<br />
Bodenrichtwerte ermittelt. Die für die Gemeindebereiche der Stadt<br />
<strong>Creußen</strong>, der Gemeinde Haag, der Gemeinde Prebitz und des Marktes<br />
Schnabelwaid ermittelten Bodenrichtwerte liegen in der Zeit vom<br />
Montag, dem 18. Juli 2022 bis einschließlich Freitag, dem 19. August<br />
2022<br />
im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong>,<br />
Bahnhofstr. 11, 95473 <strong>Creußen</strong>, Bürgerbüro, während den<br />
Amtsstunden:<br />
Montag -Dienstag: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr.<br />
Mittwoch: Keine Amtsstunden.<br />
Donnerstag: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr.<br />
Freitag:<br />
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.<br />
zur jedermanns Einsicht aus<br />
Verwaltungsgebäude<br />
Bahnhofstr. 11, 95473 <strong>Creußen</strong><br />
Tel. 09270/989-0, Fax 09270/989-77<br />
Gemeinschaftsvorsitzender:<br />
Martin Dannhäußer, 1. Bürgermeister der Stadt <strong>Creußen</strong><br />
Geschäftsstellenleiter: Klaus Baumgärtner<br />
Die E-Mail-Adressen lauten:<br />
• stadt@vgem-creussen.bayern.de<br />
• tourist-info@vgem-creussen.bayern.de<br />
• martin.dannhaeusser@vgem-creussen.bayern.de<br />
• info@vgem-creussen.bayern.de<br />
• kaemmerei@vgem-creussen.bayern.de<br />
• steueramt@vgem-creussen.bayern.de<br />
• ordnungsamt@vgem-creussen.bayern.de<br />
• bauamt@vgem-creussen.bayern.de<br />
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter:<br />
www.vg-creussen.de<br />
FUNDSACHEN<br />
Beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong><br />
wurde ein Schlüssel abgegeben.<br />
Der Verlierer wird hiermit aufgefordert beim Fundamt der<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong>, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro<br />
(Zimmer 11), Telefon 09270/989-13 vorzusprechen<br />
und seine Rechte wahrzunehmen.<br />
ABHOLUNG VON PERSONALAUSWEISEN<br />
UND REISEPÄSSEN<br />
Personalausweise, die bis 17.06.2022 und Reisepässe, die bis<br />
zum 03.06.2022 beantragt worden sind, können abgeholt<br />
werden.<br />
Auf das Recht, auch außerhalb der Auslegung von der Geschäftsstelle<br />
des Gutachterausschusses Auskünfte über die Richtwerte verlangen<br />
zu können, wird hingewiesen.<br />
<strong>Creußen</strong>, den 14.07.2022<br />
Gez.<br />
Dannhäußer<br />
Gemeinschaftsvorsitzender<br />
Hinweis zu Wasserentnahmen aufgrund der<br />
Niedrigwassersituation<br />
Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche, Gräben,<br />
Seen und Teiche) haben gesetzliche Grenzen – beim Gartengießen<br />
und Bewässern auch an den Gewässerschutz denken!<br />
Im Hinblick auf den extrem trockenen Sommer sind – trotz der jüngsten<br />
Regenfälle – nach wie vor unzulässige Wasserentnahmen aus<br />
Oberflächengewässern, insbesondere zu Bewässerungszwecken bzw.<br />
zum Gartengießen, zu erwarten.<br />
Es gilt zu berücksichtigen, dass die in den Gewässern lebenden Tiere<br />
und Pflanzen, die ohne Wasser nicht überleben können, vom Austrocknen<br />
bedroht sind. Insbesondere bei der Wasserentnahme aus<br />
kleinen Bächen und Gräben ist schnell die Grenze überschritten, bei<br />
der für die Lebewesen im oder am Gewässer nichts mehr übrig bleibt<br />
und dadurch große Schäden angerichtet werden.<br />
Das Landratsamt Bayreuth weist deshalb im Interesse des Gewässerschutzes<br />
auf die bestehende Rechtslage hin:<br />
Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Flüsse,<br />
Bäche, Gräben, Seen und Teiche) bedarf nach den geltenden gesetzlichen<br />
Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Gestattung,<br />
die vorher beim Landratsamt zu beantragen ist (vgl. § 9 Abs. 1 Nr.<br />
1, § 8 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG).<br />
Ausnahmen von dieser generellen Erlaubnispflicht bestehen nur in<br />
engen Grenzen, das heißt nur dann, wenn die Wasserentnahme noch<br />
unter den sogenannten Gemeingebrauch bzw. den Eigentümer- oder<br />
Anliegergebrauch am Gewässer fällt.<br />
1. Gemeingebrauch<br />
Der Gemeinverbrauch steht grundsätzlich jedermann zu. Dabei ist<br />
jedoch zu berücksichtigen, dass die erlaubnisfreie Wasserentnahme<br />
nur durch Schöpfen mit Handgefäßen (also nur in geringen Mengen)