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Creußen Journal Ausgabe 15.07.2022

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Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong>: <strong>Creußen</strong> - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 3<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

VG-<strong>Creußen</strong><br />

Publikumsverkehr<br />

Geschäftsstelle <strong>Creußen</strong>, Bahnhofstr. 11<br />

Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Creußen</strong><br />

Bitte beachten Sie unsere neuen Öffnungszeiten<br />

Montag<br />

Dienstag<br />

Mittwoch:<br />

Donnerstag:<br />

Freitag:<br />

Keine Terminvereinbarung notwendig!<br />

08:00 - 13:00 Uhr<br />

08:00 - 13:00 Uhr<br />

geschlossen<br />

08:00 - 13:00 Uhr u. 14:00 - 17:30 Uhr<br />

08:00 - 12:00 Uhr<br />

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der<br />

Gutachterausschussverordnung;<br />

Bekanntgabe der Bodenrichtwerte zum Stand vom 1. Januar 2022<br />

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises<br />

Bayreuth hat für das Gebiet des Landkreises Bayreuth neue<br />

Bodenrichtwerte ermittelt. Die für die Gemeindebereiche der Stadt<br />

<strong>Creußen</strong>, der Gemeinde Haag, der Gemeinde Prebitz und des Marktes<br />

Schnabelwaid ermittelten Bodenrichtwerte liegen in der Zeit vom<br />

Montag, dem 18. Juli 2022 bis einschließlich Freitag, dem 19. August<br />

2022<br />

im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong>,<br />

Bahnhofstr. 11, 95473 <strong>Creußen</strong>, Bürgerbüro, während den<br />

Amtsstunden:<br />

Montag -Dienstag: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr.<br />

Mittwoch: Keine Amtsstunden.<br />

Donnerstag: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr.<br />

Freitag:<br />

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.<br />

zur jedermanns Einsicht aus<br />

Verwaltungsgebäude<br />

Bahnhofstr. 11, 95473 <strong>Creußen</strong><br />

Tel. 09270/989-0, Fax 09270/989-77<br />

Gemeinschaftsvorsitzender:<br />

Martin Dannhäußer, 1. Bürgermeister der Stadt <strong>Creußen</strong><br />

Geschäftsstellenleiter: Klaus Baumgärtner<br />

Die E-Mail-Adressen lauten:<br />

• stadt@vgem-creussen.bayern.de<br />

• tourist-info@vgem-creussen.bayern.de<br />

• martin.dannhaeusser@vgem-creussen.bayern.de<br />

• info@vgem-creussen.bayern.de<br />

• kaemmerei@vgem-creussen.bayern.de<br />

• steueramt@vgem-creussen.bayern.de<br />

• ordnungsamt@vgem-creussen.bayern.de<br />

• bauamt@vgem-creussen.bayern.de<br />

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter:<br />

www.vg-creussen.de<br />

FUNDSACHEN<br />

Beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong><br />

wurde ein Schlüssel abgegeben.<br />

Der Verlierer wird hiermit aufgefordert beim Fundamt der<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong>, Bahnhofstr. 11, Bürgerbüro<br />

(Zimmer 11), Telefon 09270/989-13 vorzusprechen<br />

und seine Rechte wahrzunehmen.<br />

ABHOLUNG VON PERSONALAUSWEISEN<br />

UND REISEPÄSSEN<br />

Personalausweise, die bis 17.06.2022 und Reisepässe, die bis<br />

zum 03.06.2022 beantragt worden sind, können abgeholt<br />

werden.<br />

Auf das Recht, auch außerhalb der Auslegung von der Geschäftsstelle<br />

des Gutachterausschusses Auskünfte über die Richtwerte verlangen<br />

zu können, wird hingewiesen.<br />

<strong>Creußen</strong>, den 14.07.2022<br />

Gez.<br />

Dannhäußer<br />

Gemeinschaftsvorsitzender<br />

Hinweis zu Wasserentnahmen aufgrund der<br />

Niedrigwassersituation<br />

Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche, Gräben,<br />

Seen und Teiche) haben gesetzliche Grenzen – beim Gartengießen<br />

und Bewässern auch an den Gewässerschutz denken!<br />

Im Hinblick auf den extrem trockenen Sommer sind – trotz der jüngsten<br />

Regenfälle – nach wie vor unzulässige Wasserentnahmen aus<br />

Oberflächengewässern, insbesondere zu Bewässerungszwecken bzw.<br />

zum Gartengießen, zu erwarten.<br />

Es gilt zu berücksichtigen, dass die in den Gewässern lebenden Tiere<br />

und Pflanzen, die ohne Wasser nicht überleben können, vom Austrocknen<br />

bedroht sind. Insbesondere bei der Wasserentnahme aus<br />

kleinen Bächen und Gräben ist schnell die Grenze überschritten, bei<br />

der für die Lebewesen im oder am Gewässer nichts mehr übrig bleibt<br />

und dadurch große Schäden angerichtet werden.<br />

Das Landratsamt Bayreuth weist deshalb im Interesse des Gewässerschutzes<br />

auf die bestehende Rechtslage hin:<br />

Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Flüsse,<br />

Bäche, Gräben, Seen und Teiche) bedarf nach den geltenden gesetzlichen<br />

Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Gestattung,<br />

die vorher beim Landratsamt zu beantragen ist (vgl. § 9 Abs. 1 Nr.<br />

1, § 8 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG).<br />

Ausnahmen von dieser generellen Erlaubnispflicht bestehen nur in<br />

engen Grenzen, das heißt nur dann, wenn die Wasserentnahme noch<br />

unter den sogenannten Gemeingebrauch bzw. den Eigentümer- oder<br />

Anliegergebrauch am Gewässer fällt.<br />

1. Gemeingebrauch<br />

Der Gemeinverbrauch steht grundsätzlich jedermann zu. Dabei ist<br />

jedoch zu berücksichtigen, dass die erlaubnisfreie Wasserentnahme<br />

nur durch Schöpfen mit Handgefäßen (also nur in geringen Mengen)

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