20.07.2022 Aufrufe

Landkreisjournal Nr. 158/2022

Erscheinungsdatum: 23.02.2022

Erscheinungsdatum: 23.02.2022

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Amtsblatt Landkreis Görlitz

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca

Ausgabe 158, 23. Februar 2022

■ Unser Unbezahlbarland in Bildern

Was macht unseren Landkreis einzigartig? Was sind die unbezahlbaren Vorteile des Lebens, Arbeitens,

Lernens, Studierens und Erholens im ländlichen Raum? Was ist typisch für die Menschen, die hier

leben und sich engagieren? Im Rahmen der Imagekampagne „Unbezahlbarland“ sollen Antworten

auf diese Fragen gegeben werden. Oft sagen Bilder mehr als viele Worte und deshalb ist im vergangenen

Jahr eine Fotoserie entstanden, die unser „Unbezahlbarland“ in Szene setzt. Von Sport über

Freizeitgestaltung und Lebensqualität bis hin zu Forschung, Wirtschaft und Ausbildung reicht die

Bandbreite der Motive. Im Landkreisjournal wird in jeder Ausgabe ein neues Motiv vorgestellt.

■ Statist/-innen gesucht für

„Der Graf von Montechristo“

Heute geht es weiter mit:

Für die Sommertheaterproduktion „Der Graf von Montechristo“ sucht das Gerhart-Hauptmann-

Theater noch Verstärkung. Wer Lust hat, als Statist/-in auf der Bühne zu stehen, kann am Sonntag,

dem 26. Februar, um 10.00 Uhr zum offenen Casting ins Zittauer Theater kommen.

Zum Casting auf der Probebühne des Theaters sind alle ab 14 Jahren willkommen, die Lust haben,

einmal auf der großen Bühne zu stehen und die Inszenierung als Bürger/-in der Stadtgesellschaft,

Wachpersonal und Soldat/-in zu unterstützen. Wer schon immer Teil einer spannenden Theaterproduktion

sein wollte, sollte sich das Casting nicht entgehen lassen.

Handlung

Die Waldbühne Jonsdorf wird zum Ort der berühmtesten Rache der Abenteuerliteratur: Voller Leidenschaft

macht sich Edmond Dantes als geheimnisvoller Graf von Monte Christo auf den Weg, um

nach 14 Jahren Kerkerhaft und Jahren der gewissenhaften Vorbereitung Vergeltung an all jenen zu

üben, die seine Karriere und sein Leben zerstört haben. Auf der Suche nach Gerechtigkeit zieht er

eine blutige Spur durch das Land – bis er vor seinen Taten und vor sich selbst erschrickt.

Foto: Marcel Schröder

Der Graf von Montechristo

Sa., 26.02.22, 10 Uhr – Offenes Casting auf der Probebühne Zittau

Di., 17.05.22, 10 Uhr – Probenbeginn

Fr., 01.07.22 – Premiere

UNSER HOLLYWOOD – UNBEZAHLBAR

Dort leben, wo andere Filme machen! Die größte Stadt im Landkreis Görlitz hat sich über die Jahre

zu einem Mekka der (Hollywood-)Filmproduktion entwickelt. Kein Wunder, dass in- und ausländische

Regisseure, Location-Scouts und Set-Designer Görlitz lieben: Hier finden sie alle Baustile seit

dem Mittelalter auf wenigen Quadratkilometern vereint. In der Neißestadt ist es möglich, über historisches

Kopfsteinpflaster zu wandeln, innerhalb weniger Gehminuten Mittelalter-, Barock-, Renaissance-

und Jugendstilbauten zu bewundern und dabei im Glanz vergangener Tage zu schwelgen.

Dies ist jedoch kein Privileg großer Filmstars. Nicht nur die Filmproduzenten sind Görlitz-Fans.

Auch die Einwohner des Unbezahlbarlandes lieben ihre „Perle der Oberlausitz“ aus den gleichen

Gründen wie die Macher aus der Traumfabrik – italienisches Flair, historisches Ambiente und Familienfoto-Motive,

von denen Hollywood nur träumen kann. Und mit der neuen Filmakademie der

Stadt soll Fokus auf die Weiterbildung von Fachleuten für die Themengebiete „Produktion“, „Bild,

Licht und Ton“ sowie „Ausstattung“ gelegt werden, damit die Zukunft Görliwoods weiterhin glänzend

strahlt – mit Fachpersonal „von hier“. Nicht nur für Filmfans: unbezahlbar.

www.so-geht-saechsisch.de/kunst-und-kultur/goerliwood

www.filmbuero-goerlitz.de/de/

www.goerlitz.de/Saechsische-Filmakademie.html

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln

auf der Grundlage des von den Abgeordneten des

Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

Waldbühne Jonsdorf

Foto: GHT/Nikolai Schmidt


AKTUELLES

■ Frühjahrssemester

an der Kreisvolkshochschule

Die Volkshochschule Dreiländereck (VHS) ist in das Frühjahrssemester

gestartet. Das komplette Kursangebot ist auf der Internetseite

http://www.vhs-dle.de/ zu finden. Die Kurse können direkt

per Webanmeldung gebucht werden. Am Ende des Anmeldevorganges

ist es möglich, einmalig ein individuelles Teilnehmerkonto

zu erstellen. Damit entfällt das umfangreiche Eingeben von Daten

bei weiteren Anmeldungen.

In gewohnter Weise bewegt sich das Portfolio zwischen Diskussion

– ganz „Kontrovers vor Ort“, dem Auseinandersetzen mit regionalen

(Wirtschafts-) Kreisläufen, einer großen Bandbreite an

kreativen Kursen, Bewegung und Entspannung, der Einladung

zum umfangreichen Sprachenlernen sowie dem Erwerben von digitalen

Kompetenzen. Der Kursbeginn in Präsenz hängt von den

Bestimmungen der aktuellen Corona-Schutzverordnungen ab.

Impressum

Herausgeber: Landratsamt Görlitz, Pressestelle, Bahnhofstr. 24, 02826 Görlitz, G 03581 663-9006,

E-Mail: presse@kreis-gr.de; V.i.S.d.P.: Bernd Lange; www.kreis-goerlitz.de

Auflage: 130.000 Exemplare, Landkreis Görlitz

Sonderveröffentlichungen/Anzeigen: DDV Neiße GmbH, Peggy Lange, Obermarkt 29, 02826 Görlitz

Anzeigen Niesky: Uwe Tauterat, G 0152 37397302; Anzeigen Weißwasser: Timm Dietrich, G 0173 5926849; Anzeigen Görlitz/

Löbau/Zittau: Christian Scharf, G 0152 06943541

Verteilung: Peggy Lange, G 03583 77555873

Layout/Satz: DDV Neiße GmbH Görlitz, Obermarkt 29, 02826 Görlitz

Druck: DDV Druck GmbH, Meinholdstraße 2, 01129 Dresden

Landkreisjournal online: www.kreis-goerlitz.de, Aktuelles, Amtliches, Amtsblatt/Landkreisjournal

Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 18. Februar 2022 Nächster Erscheinungstermin: Nr. 159: 23. März 2022

■ Innovationspreis

Weiterbildung Sachsen 2022

Der Freistaat Sachsen vergibt im Jahr 2022 zum 21. Mal einen Preis für beispielhafte Innovationen

in der allgemeinen, beruflichen, wissenschaftlichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung. Mit

der Auszeichnung erfahren herausragende konkrete Ideen oder Projekte zur Weiterbildung im

Freistaat Sachsen eine öffentliche Anerkennung und Verbreitung. Das innovative Konzept soll sich

deutlich von guter Praxis unterscheiden und Transferpotenzial aufweisen, um die weitere Entwicklung

der sächsischen Weiterbildung als ein eigenständiger und gleichberechtigter Teil des Bildungswesens

positiv zu beeinflussen. Dazu ist der Preis insgesamt mit bis zu 40.000 Euro dotiert.

Bewerbungen bis 25. April 2022. Die vollständige Ausschreibung ist unter https://www.weiterbildung.sachsen.de/innovationspreis

zu finden. Es besteht die Möglichkeit der Bewerbungsberatung

im Landesamt für Schule und Bildung, Standort Radebeul (G 0351 8324-313).

■ Starthilfe für Schülerzeitungen

Das Kultusministerium unterstützt die Neugründung von Schülerzeitungen mit einem finanziellen

Zuschuss. Wer in diesem Schuljahr eine erste Ausgabe veröffentlicht hat oder sich mit dem Gedanken

trägt, bis zum Sommer noch eine Zeitung zu gründen, kann dafür Startgeld beantragen. Das

Kultusministerium erstattet Ausgaben für notwendige Sachkosten pro Schule bis zu 250 Euro. Das

Geld kann ausgegeben werden beispielsweise für Papier, Druck, redaktionelle oder technische Ausrüstung.

Die Schülerzeitungen müssen nicht in Papierform, sondern können auch digital herausgegeben

werden. Anträge für die Starthilfe können bis zum 29. April 2022 gestellt werden. Die Unterlagen

sind zusammen mit einem vollständig ausgefüllten „Antrag auf Starthilfe“ einzureichen. Vertreter

des Kultusministeriums und der „Jugendpresse Sachsen e.V.“ entscheiden über die Vergabe

der Zuschüsse. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung dieser Starthilfe besteht nicht.

Antrag unter: www.bildung.sachsen.de/Starthilfe

Antrags-Anschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Referat 41, PF 100910, 01079 Dresden

2

Ausgabe 158 / 23. Februar 2022

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz


BILDUNGSSEITE

■ čaj & kawa mit der LaNa

Das Team der Landesstelle Nachbarsprachen (LaNa) setzt in

diesem Jahr sein kostenloses Angebot „čaj & kawa mit der

LaNa: informieren, nachfragen, austauschen“ fort und lädt

Kita-Akteure des Landkreises Görlitz dazu ein. Setzen Sie

sich mit der LaNa und Kita-Fachkolleg/-innen aus ganz

Sachsen an die virtuelle Kaffee- und Teetafel, informieren

Sie sich über aktuelle Themen rund um die frühe nachbarsprachige

Bildung und kommen Sie untereinander in einen lockeren Erfahrungsaustausch.

Am 15. März, 16-17 Uhr, geht es los. Diesmal steht das Thema „Wer bist’n Du? – Toleranz und Weltoffenheit

von Klein auf durch grenzüberschreitende Kita-Begegnungen“ in besonderem Fokus.

Die Plätze sind begrenzt, deshalb wird um Anmeldung gebeten: per G 03581 663-9307 oder E-Mail

nachbarsprachen.sachsen@kreis-gr.de. Ihre Themenvorschläge für künftige Austausche nimmt die

LaNa ebenfalls gern entgegen. Darüber hinaus steht die LaNa jederzeit für individuelle Beratungen

zu Ihren Fragen rund um frühe nachbarsprachige Bildung zur Verfügung.

Weitere Informationen zu diesem und weiteren Terminen der Reihe „čaj & kawa mit der LaNa“ finden

Sie auf www.nachbarsprachen-sachsen.eu/termine

■ Schüler-Hochschule ZUKUNFT

BRAUCHT MANAGEMENT!

Warum sitzen Fast-Fashion-Industrie, Green Technology, Event-Locations und

Streaming-Dienste in einem Boot und was hat Management damit zu tun? Wie

sieht der Berufsalltag von Managerinnen und Managern in einer digitalisierten

Arbeitswelt aus? Wie kann man Management studieren? Antworten auf diese

Fragen gibt es am 26. März, 10 bis 12.30 Uhr, bei der Schüler-Hochschule am

Samstag zum Thema: „ZUKUNFT BRAUCHT MANAGEMENT! Wie Digitalisierung,

New Work, Kreativität und Nachhaltigkeit WIRKLICH gelingen“. Die Veranstaltung findet am

Görlitzer Campus der Hochschule Zittau/Görlitz, Gebäude 1 (BlueBox) – Raum 302, statt.

Es gibt Einblicke hinter die Kulissen in die spannende Welt der Wissenschaft und Forschung an der

Fakultät Management und Kulturwissenschaften. Zu erleben ist ein interessanter und interaktiver

Workshop mit Dozierenden und Studierenden mit gemeinsamer Diskussion über Lösungen für die

Zukunft.

■ Schulen adoptieren Denkmale

Kultusministerium und Landesamt für Denkmalpflege starteten die 28. Wettbewerbsrunde des Landesprogramms

„PEGASUS – Schulen adoptieren Denkmale“. Schulen, die im kommenden Schuljahr

ein Kulturdenkmal „adoptieren“ wollen, können sich bis zum 20. Juni 2022 mit ihrer Projektidee

um eine der 18 Prämien in Höhe von 500 Euro bewerben.

Ausdrücklich wird auf die mögliche Beschäftigung mit einem archäologischen Denkmal hingewiesen.

Für eine Projektidee zum Thema “UNESCO Welterbe„ gibt es zusätzlich eine Prämie von 1.000

Euro. Mit dem Geld soll die Umsetzung der Projektidee unterstützt werden. Teilnehmende erhalten

außerdem die Möglichkeit, an einem Bildungstag im September teilzunehmen, wo sie weitere

sächsische Denkmale kennenlernen. Alle Prämierten nehmen automatisch am Wettbewerb um den

Sächsischen Kinder- und Jugenddenkmalpreis teil.

Bewerbungs-Formblatt, weitere Informationen unter: www.schule.sachsen.de/pegasus

■ Kunstwettbewerb

„Vom Kräuterbuch des Berggeistes“

Bereits zum 12. Mal wird der Kunstwettbewerb von der Euroregion „Neisse-Nisa-Nysa“ für Kinder

und Jugendliche im Alter von 7 bis 19 Jahren ausgerufen.

Ziel des Wettbewerbs ist es, dass sich Kinder und Jugendliche mit den Sagenfiguren der Grenzregion,

wie Rübezahl, den sagenumwobenen Herrscher des Riesengebirges, Pumphut, den Hexenmeister

der Oberlausitz oder den Zauberer Krabat beschäftigen und näher kennenlernen.

Außerdem sollen die Kinder und Jugendlichen ermutigt werden, sich mit der Pflanzen- und Tierwelt

in ihrer Grenzregion zu Tschechien und Polen vertraut zu machen.

Der Wettbewerb wird von Bibliotheken aus Polen, Tschechien und Deutschland ausgerichtet.

Die Ausschreibung erfolgt durch die polnische Seite und ist unter folgendem Link abrufbar

https://christian-weise-bibliothek-zittau.de/neuigkeiten/340-neuer-ruebezahl-wettbewerb

Auskünfte und Hilfestellung beim Transport erfolgt über die Christian-Weise-Bibliothek.

Kontakt: Carola Becker, G 03583 518920, E-Mail: becker@cwbz.de

Ablauf:

1) Kurze Einführung in das Themenfeld mit Diplom-Kauffrau Solvig Langschwager und Prof. Dr. rer.

pol. Falk Maiwald

2) Problemlöser-Workshop mit Studierenden der Fakultät Management- und Kulturwissenschaften

3) Gemeinsame Vorstellung und Diskussion der Lösungen

4) Q&A-Session mit Studierenden und Dozierenden rund um das Studium an der Hochschule

Zittau/Görlitz

Du bist in Klasse 9, 10, 11 oder 12 im Gymnasium oder in der Oberschule und wolltest schon immer

mal wissen, wie es sich anfühlt zu studieren?

Dann melde Dich jetzt an über www.hszg.de/schuelerhochschule

www.insider-goerlitz.de www.kreis-goerlitz.de www.checkdenjob.de

Hamtske łopjeno

wokrjesa Zhorjelca

3


AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

■ Sitzungen der Ausschüsse des Kreistages Görlitz

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Die 11. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales findet am 28.02.2022, 16 Uhr, im Landratsamt

Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt.

Tagesordnung öffentlich:

1 Eröffnung

1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der

Tagesordnung

1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 08.11.2021

2 Berichterstattung zur Afrikanischen Schweinepest

3 Berichterstattung zur Coronavirus-Pandemie

4 Planung einer Vergabe im Haushaltsjahr 2022 „Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen

(BaE) 2022 - kooperatives Modell“

5 Finanzielle Zuwendungen für Leistungen von Schuldnerberatungsstellen im Landkreis Görlitz

in Umsetzung der SGB II und SGB XII ab dem Jahr 2022

6 Information zur Etablierung einer eigenständigen Interventions- und Koordinierungsstelle zur

Beratung und Hilfe bei häuslicher Gewalt im Landkreis Görlitz

7 Sonstiges

Technischer Ausschuss

Die 11. Sitzung des Technischen Ausschusses findet am 01.03.2022, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz,

Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt.

Tagesordnung öffentlich:

1 Eröffnung

1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der

Tagesordnung

1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 09.11.2021

2 Beschlussfassung zum Standort des künftigen Ersatzneubaus der Straßenmeisterei Lawalde

3 Bestätigung der Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB/A

3.1 Erweiterung Verwaltungsstandort Görlitz Los 12 - B Dachdecker-/Dachklempnerarbeiten

Berliner Straße

3.2 Errichtung Rettungswache Krauschwitz Los 1- Bauhauptleistungen

3.3 Schleiermacher-Gymnasium Niesky - Modernisierung Haustechnische Anlagen Los Lüftungsanlage

und Gebäudeautomation

3.4 K 8651 Neubau Radweg Großschönau - Jonsdorf BA 2.1.

4 Sonstiges

■ Beschluss Sondersitzung

Technischer Ausschuss 31.01.2022

Beschluss Nr. 049/2022 Der Technische Ausschuss des Landkreises Görlitz beschließt die Auftragsvergabe

über die Lieferung von Lizenzen für die Verwaltung des Landratsamtes über ein Enterprise

Agreement an das Unternehmen Crayon Deutschland GmbH zu erteilen. Der Ausschuss beauftragt

den Landrat mit der Erteilung des Zuschlags.

Bernd Lange, Landrat

■ Für Imker: Varroosebekämpfung

Die Varroose (Varroa-Milbe) ist eine behandlungspflichtige Erkrankung der Bienen. Auch im Jahr

2022 beteiligt sich die Sächsische Tierseuchenkasse an den Kosten für die Behandlung von Bienenvölkern.

Bis 15. April sind durch die Imker direkt oder über den Imkerverein die Arzneimittel beim

Landratsamt Görlitz, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA), Georgewitzer Str. 58,

02708 Löbau zu bestellen (per Post, Z 03581 663-72301 oder E-Mail: tiergesundheit@kreis-gr.de).

Jeder Imker kann für jedes bei der Tierseuchenkasse gemeldete Volk folgende Mittel erhalten:

Variante 1: 50 ml Oxalsäuredihydrat 3,5 % je Volk (ab 10 Völker) oder

Variante 2: 500 ml 60 %-ige Ameisensäure je Volk zur Anwendung im Nassenheider Verdunster

oder Variante 3: 2 Schalen Apiguard je Volk

Zur Beachtung: Die Bestellung von Oxalsäuredihydrat ist ab zehn Völkern möglich. Für jedes weitere

Volk kann eine andere Variante gewählt werden. Bei ungleicher Völkerzahl wird Apiguard zur

Verfügung gestellt.

Die Imkervereine können ihre Bestellung listenmäßig an das LÜVA übergeben. In den Listen müssen

der Name und die Anschrift des Imkers, die Völkerzahl, die Tierseuchenkassen-Nummer und das

gewünschte Arzneimittel angegeben sein. Imker, die nicht Mitglied in einem Imkerverein sind, richten

ihre Bestellung bitte direkt an das LÜVA. Ein Nachweis über Beitragszahlungen bei der Tierseuchenkasse

ist in jedem Fall der Bestellung beizufügen.

Bei der Bestellung teilen Sie bitte auch eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen mit.

Ihre Rückfragen richten Sie an Frau Vetter, G 03581 663-2336. Nach Eintreffen der Arzneimittel für

die Varroabehandlung erfolgt die Ausgabe an den Standorten des LÜVA in Niesky und Löbau.

Jugendhilfeausschuss

Die 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 03.03.2022, 16 Uhr, in der Aula des Beruflichen

Schulzentrums, Carl-von-Ossietzky-Str. 13-16, 02826 Görlitz statt.

Tagesordnung öffentlich:

1 Eröffnung

1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der

Tagesordnung

1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 09.12.2021

2 Berichterstattungen

2.1 Unterausschuss Jugendhilfeplanung

2.2 Arbeitsgemeinschaft Träger der Jugendhilfe

2.3 Schulsozialarbeit

2.4 Förderung 2022

2.5 Kontaktstunde

3 Jugendhilfeplanung Teilfachplan V. A – Leistungen nach §§ 11-14 und 16 SGB VIII - 2023

4 Sonstiges

Hauptausschuss

Die 11. Sitzung des Hauptausschusses findet am 08.03.2022, 16 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße

24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt.

Tagesordnung öffentlich:

1 Eröffnung

1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der

Tagesordnung

1.2 Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 16.11.2021

2 Annahme und Verwendung von Spenden für den Landkreis Görlitz

3 Sonstiges

Bernd Lange

Landrat

Hinweis: Aufgrund der Coronavirus-Pandemie stehen bei den Sitzungen der Ausschüsse nur begrenzt

Plätze für Gäste zur Verfügung. Die Sitzungen finden unter Einhaltung der zum jeweiligen

Termin geltenden Coronaschutz-Verordnungen statt.

■ Schulbusbegleiter gesucht

Der Landkreis Görlitz ist für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler an die auf seinem Gebiet

liegenden Schulen zuständig. Zum einen ist die Beförderungsleistung bereitzustellen. Zum anderen

trägt der Landkreis auch die Verantwortung dafür, dass die Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr

und im freigestellten Schülerverkehr (Kleinbus/Taxen) sicher für alle Mitfahrenden

erfolgen kann. Die Begleitung der Linien durch ehrenamtliche Schulbusbegleiter ist eine verantwortungsvolle

ehrenamtliche Tätigkeit. Der Landkreis Görlitz sucht im gesamten Kreisgebiet für

diese Aufgabe Menschen (m/w/d), die gern mit Kindern arbeiten, ggf. eine pädagogische Aus- oder

Fortbildung vorweisen, sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit interessieren und gern mitwirken

möchten. Für einige Stunden täglich begleiten Sie die Schulbusse und geben den Schülerinnen und

Schülern bei Bedarf Hilfestellung. Der Einsatz wird mit einer Aufwandsentschädigung gewürdigt.

Interessierte können sich direkt im Landratsamt Görlitz melden:

Schul- und Sportamt, Sachgebiet Äußerer Schulbetrieb/Schülerbeförderung, Bahnhofstraße 24,

02826 Görlitz, G 03581 663-9333, E-Mail: schuelerbefoerderung@kreis-gr.de

■ Jägerprüfung 2022

Die Untere Jagdbehörde des Landkreises Görlitz hat für die diesjährige Jägerprüfung den 29. und

30. April 2022 festgelegt. Gemäß § 13 Sächsische Jagdverordnung ist die Zulassung zur Jägerprüfung

bis spätestens sechs Wochen vor der Prüfung bei der Unteren Jagdbehörde zu beantragen. Bis

zum 18. März 2022 müssen Bewerber/-innen die erforderlichen Unterlagen – Ausbildungsnachweis,

ein polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG und den Nachweis über eine Jagdhaftpflichtversicherung

– einreichen. Sie müssen zum Zeitpunkt des Meldeschlusses mindestens 15 Jahre

alt sein. Die Anmeldegebühr beträgt 20,00 Euro.

Das Antragsformular ist zu finden auf der Homepage des Landkreises www.kreis-goerlitz.de unter

Kreisforstamt/ Untere Jagdbehörde. Die Unterlagen sind zu senden an: Landkreis Görlitz, Kreisforstamt,

Untere Jagdbehörde, PSF 30 01 52, 02806 Görlitz. Rückfragen richten Sie bitte an Frau Steffens

unter G 03581 663-5111 oder per E-Mail: alexandra.steffens@kreis-gr.de

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Jägerprüfung aufgrund der Bestimmungen zur Bekämpfung

der Coronavirus-Pandemie kurzfristig verschoben werden müsste.

4

Ausgabe 158 / 23. Februar 2022

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz


AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

■ Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Die ASP bei Wildschweinen hat sich im Freistaat Sachsen und im Landkreis Görlitz weiter ausgebreitet

und ist im Januar bei mehreren gesund erlegten Wildschweinen in der Gemeinde Bernstadt auf

dem Eigen nachgewiesen worden. Somit ist nun auch das südliche Gebiet des Landkreises betroffen.

Am 19. Januar wurde von der Landesdirektion Sachsen eine neue Allgemeinverfügung erlassen,

mit welcher die Restriktionszonen entsprechend angepasst wurden. Die Allgemeinverfügung

wurde vollständig auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen (LDS) bekannt gegeben:

https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=18699&art_param=810

Der gesamte Landkreis Görlitz liegt nun in der Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet). Weitere aktuelle

Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sind auf der Homepage des Landkreises Görlitz unter

dem gelben Button „Arme Sau“ oder direkt unter http://asp.landkreis.gr abrufbar.

ASP-Nachweise, Stand 15.02.2022, je dunkler die Punkte, desto älter sind die Nachweise

Für die Jagdausübungsberechtigten hat der Landkreis Görlitz folgende Allgemeinverfügung erlassen:

Amtstierärztliche Allgemeinverfügung zur Festlegung der Verbringungsregelungen für erlegte

Wildschweine, frisches Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnisse und weiterer Anordnungen

zur Umsetzung der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 19.01.2022

Az.: 25-5133/125/33 in der Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet)

Für jagdlich gesund erlegte Wildschweine gelten folgende Bedingungen:

1. Gemäß 2. e) der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 19.01.2022 mit dem Az.:

25-5133/125/33 kann auf die Aneignung des Wildkörpers verzichtet werden. Die Probennahme

und Entsorgung erfolgen in diesen Fällen durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

des Landkreises Görlitz (LÜVA GR). Die Regelungen bezüglich der Aufwandsentschädigung

gemäß Punkt 2.e. und f. der oben genannten Allgemeinverfügung von 150,00 Euro bleiben hierbei

unberührt. Der Erleger ist verpflichtet die Erlegung unverzüglich dem LÜVA GR anzuzeigen

und dabei folgende Angaben zu machen:

a. Name des Erlegers, ggf. zusätzliche Angabe des Empfängers der Aufwandsentschädigung, wenn

diese abweichend ist,

b. Koordinaten des Erlegungsortes, Erlegeort,

c. Reviernummer,

d. Geschlecht,

e. Altersklasse,

f. Datum der Erlegung.

Kontaktdaten LÜVA, Bergeteam: E-Mail: schwarzwildmeldung@kreis-gr.de, G 03581 663-8822

2. Wird von der Aneignung des Wildkörpers Gebrauch gemacht, so kann dieser gemäß Nr. 2 c. der

oben genannten Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen ausschließlich in eine Wildkammer

innerhalb der Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet) verbracht werden. Die Regelungen gemäß

Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 20. Oktober 2020, Az.: 25-5133/32/66

inklusive der Regelungen zur Aufwandsentschädigung von 50,00 EUR je Wildschwein bleiben

hierbei unberührt. Der Erleger ist verpflichtet, die Erlegung unverzüglich dem LÜVA GR anzuzeigen

und dabei folgende Angaben zu machen:

a. Name des Erlegers, ggf. zusätzliche Angabe des Empfängers der Aufwandsentschädigung,

wenn diese abweichend ist,

b. WUS-Nummer,

c. Koordinaten des Erlegungsortes, Erlegeort,

d. Reviernummer,

e. Geschlecht,

f. Altersklasse,

g. Datum der Erlegung,

h. Standort der Wildkammer

Kontaktdaten LÜVA, Bergeteam: E-Mail: schwarzwildmeldung@kreis-gr.de, G 03581 663-8822

3. Wird von der Aneignung gemäß Punkt 2. Gebrauch gemacht, hat der Aufbruch am Standort der

Wildkammer zu erfolgen. Die Unterlage und alle Geräte und Materialien, die mit dem Tierkörper

und Tierkörperflüssigkeiten in Berührung gekommen sind, sind danach unverzüglich zu reinigen

und zu desinfizieren. Aufbruch und Schwarte sind über die eingerichteten Kadaversammelpunkte

zu entsorgen. Der Transport hat auslaufsicher zu erfolgen.

4. Blutproben und Trichinenproben von im Landkreis Görlitz erlegten Wildschweinen sind getrennt

verpackt ausschließlich an den Kurierstandorten des Landkreis Görlitz abzugeben.

5. Es muss ein Erreger-Identifizierungstest zum Nachweis der Afrikanischen Schweinepest mit negativem

Ergebnis durchgeführt werden. Dazu sind von jedem erlegten Stück Schwarzwild Blutproben

gemäß der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 20. Oktober 2020, Az.:

25-5133/32/66 zu entnehmen.

6. Vor der Verbringung muss die zuständige Behörde den Negativbefund des unter Buchstabe 5.

genannten Erreger-Identifizierungstest zum Nachweis der Afrikanischen Schweinepest erhalten

haben.

7. Die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse erfolgt auf der Homepage des Landkreis Görlitz.

8. Es wird ausschließlich die Verbringung von frischem Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnissen

gem. Art. 49 DVO 2021/605 innerhalb der Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet)

für den privaten häuslichen Gebrauch genehmigt, wenn die Punkte Nr. 2. bis Nr. 7. erfüllt sind.

Die Abgabe an Dritte ist untersagt.

9. Die Verwertung im eigenen Haushalt am Ort der Wildkammer ohne weitere Verbringung, setzt

die Erfüllung der Vorgaben in den Punkten Nr. 2. bis Nr. 7. voraus.

10. Die Verbringung von verarbeiteten Wildschweinefleischerzeugnissen gem. Art. 48 DVO

2021/605 bleibt untersagt.

11. Die gemäß der Allgemeinverfügung im Pkt. 2. g. i. angeordnete verstärkte Fallwildsuche in den

Revieren sind durch die Jagdausübungsberechtigten, bzw. Erlaubnisscheininhaber regelmäßig

durchzuführen, unter Verwendung des in der Anlage und auf der Homepage des Landkreises

zur Verfügung gestellten Formulars zu dokumentieren und einmal wöchentlich dem LÜVA GR

mitzuteilen. Jegliche Fallwildfunde von Schwarzwild sind unverzüglich an die folgenden Kontaktdaten

zu melden:

Kontaktdaten LÜVA, Bergeteam: E-Mail: schwarzwildmeldung@kreis-gr.de,G 03581 663-8822

12. Sämtliche Erlaubnisscheininhaber in einem Revier sind durch den Jagdausübungsberechtigten

über die Inhalte der Allgemeinverfügung und der Verfahrensregelung in Kenntnis zu setzen.

13. Diese Allgemeinverfügung wird als Notbekanntmachung am 01.02.2022 auf der Internetseite

des Landkreises Görlitz verkündet und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung kann auf http://asp.landkreis.gr auch zu den Geschäftszeiten

in der Dienststelle des Landkreis Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz eingesehen

werden.

Anordnung der sofortigen Vollziehung: Die sofortige Vollziehung der unter Ziffer I. dieser Amtstierärztlichen

Verfügung getroffenen Festlegungen wird angeordnet

Kosten: Diese Verfügung ergeht kostenfrei.

Gründe:

1. Sachverhalt: Nach Erstbestätigung des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest im Freistaat

Sachsen am 31. Oktober 2020 hat sich das Seuchengeschehen trotz intensiver Bekämpfungsmaßnahmen

weiter ausgebreitet. Die Anordnung der erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen, erfordert

unter anderem die Einrichtung von Restriktionszonen, auch einer unmittelbar an die

Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet) anschließenden Sperrzone I (Pufferzone). In dieser Zone gelten

unmittelbar nach Festlegung spezifische Verbote in Bezug auf Verbringungen von frischem Wildschweinefleisch,

Wildschweinefleischerzeugnissen und anderen Erzeugnissen tierischen Ursprungs,

tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten, die von Wildschweinen und Körpern

von Wildschweinen gewonnen wurden und für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, innerhalb

von Sperrzonen I, II und III und aus diesen Zonen heraus.

Die Begründung für die tierseuchenrechtlichen Maßnahmen ergeben sich aus der Begründung

der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen mit dem Az.: 25-5133/125/33

2. Rechtliche Würdigung: Das LÜVA GR ist sachlich und örtlich für den Erlass dieser amtlichen Verfügung

zuständig, gemäß § 24 Abs. 1 und Abs. 3 TierGesG i. V. m. § 1 Abs.1, 2 und 6 SächsAGTier-

GesG bzw. § 3 VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVfZG i.V.m. Allgemeinverfügung der Landesdirektion

Sachsen vom 13.07.2021 Az.: 25-5133/125/33 Nr. 2. c. Satz 3 und 4.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Amtstierärztliche Verfügung kann innerhalb eines Monats

nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landkreis Görlitz, Bahnhofstraße

24, 02826 Görlitz erhoben werden. Die Widerspruchsfrist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch

bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41 in 09105 Chemnitz, oder den

Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in

Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig eingelegt wird.

Dr. U. Mann, Amtlicher Tierarzt, Abteilungsleiter ASP-Bekämpfung

Hamtske łopjeno

wokrjesa Zhorjelca

5


AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

■ Auflösung Überhakenflurstücke

Anhörung zum Verfahren zur Auflösung von Flurstücken mit getrennt liegenden Teilen in den Gemeinden

Niesky und Königshain.

Im Liegenschaftskataster existieren Flurstücke, welche aus getrennt liegenden Teilen bestehen, sogenannte

Überhakenflurstücke. § 10 Abs. 5 Satz 1 SächsVermKatG definiert den Begriff des Flurstücks

als „geometrisch eindeutig begrenzten Teil der Erdoberfläche“. Dies bedeutet, dass ein Flurstück

durch einen geschlossenen Linienzug begrenzt sein muss und gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 1 Sächs-

VermKatG mit einer bestimmten Bezeichnung im Liegenschaftskataster dargestellt und beschrieben

wird. Dabei darf jede Flurstücksnummer in einer Gemarkung nur einmal vorkommen. Damit

stellen Überhakenflurstücke fehlerhafte Bestandsdaten dar, die durch das Amt für Vermessungswesen

und Flurneuordnung mittels Zerlegung zu berichtigen sind. Betroffen sind folgende Flurstücke:

Unter der Antragsnummer 347/22 - Gemarkung Niesky Flur 1: 162, 164, 165, 166, 167, 168, 169,

342, 352, 354

Unter der Antragsnummer 348/22 - Gemarkung Niesky Flur 2: 382

Unter der Antragsnummer 349/22 - Gemarkung Niesky Flur 6: 165, 266, 268, 290, 291, 307

Unter der Antragsnummer 351/22 - Gemarkung Niesky Flur 13: 142

Unter der Antragsnummer 352/22 - Gemarkung Niesky Flur 14: 29

Unter der Antragsnummer 354/22 – Gemarkung Niesky Flur 15: 15, 18, 20, 43, 44

Unter der Antragsnummer 355/22 – Gemarkung Niesky Flur 16: 36/2, 43

Unter der Antragsnummer 356/22 – Gemarkung Königshain Flur 2: 4/10

Unter der Antragsnummer 357/22 – Gemarkung Königshain Flur 8: 72/2

Unter der Antragsnummer 358/22 - Gemarkung Königshain Flur 9: 10/6

Unter der Antragsnummer 359/22 - Gemarkung Königshain Flur 13: 4/2, 235, 249

Die Auflösung der Überhakenflurstücke wird in der Weise durchgeführt, dass die einzelnen Flurstücksteile

eine eigene und neue Flurstücksnummer erhalten. An den Umfangsgrenzen werden keine

Änderungen vorgenommen. In diesem Zusammenhang werden auf der Grundlage von Luftbildern

offensichtlich fehlerhaft im Liegenschaftskataster geführte Nutzungen dieser Flurstücke berichtigt

und aktualisiert. Das Verfahren ist kostenfrei.

Die Eigentümer haben hiermit bis zum 22.03.2022 Gelegenheit, vorhandene Einwände gegen das

Verfahren, insbesondere Hinweise zur tatsächlichen Nutzung des Flurstücks, vorzubringen. Diese

sind schriftlich beim Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Georgewitzer

Straße 42, 02708 Löbau einzureichen. Zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes

Görlitz können die Eigentümer in der Geschäftsstelle bei o.g. Adresse nach vorheriger Anmeldung

auch Einsicht in die Verfahrensakten nehmen und sich dazu äußern.

Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung

■ Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters

nach § 14 Abs. 7 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster

im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29.

Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 12. April

2021 (SächsGVBl. S. 517)

Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des Liegenschaftskatasters

geändert:

I. Änderung aufgrund einer Berichtigung nach § 10 Abs. 5 Satz 1 SächsVermKatG zur Auflösung

von Flurstücken mit getrennt liegenden Teilen

Betroffene Flurstücke:

Gemeinde Hohendubrau, Gemarkung Weigersdorf Flur 5: 3/1, 3/2, 4, 5, 6, 18/3, 43, 44, 45/1, 45/2,

46, 47

Gemeinde Hohendubrau, Gemarkung Weigersdorf Flur 6: 12, 15, 18, 19, 21, 23

Gemeinde Hohendubrau, Gemarkung Weigersdorf Flur 7: 22/5

Gemeinde Hohendubrau, Gemarkung Weigersdorf Flur 11: 21, 23, 65, 66, 67, 68, 101, 146/2, 147

Gemeinde Hohendubrau, Gemarkung Weigersdorf Flur 15: 8, 18, 19, 60, 63, 100, 221/2

Art der Änderung (betroffene Gemarkung):

1. Zerlegung (alle)

2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung (Weigersdorf Flur 6, Weigersdorf Flur 7, Weigersdorf

Flur 15)

II. Änderung aufgrund einer Gebäude- und Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen

Betroffene Flurstücke:

Gemarkung Jänkendorf Flur 2: 276/4, 277/2, 278/3

Gemarkung Jänkendorf Flur 3: 30/2, 33/3, 33/5, 33/7, 36/4, 37, 38/3, 39, 41/4, 42/7, 43/4, 43/5, 44/5,

44/7, 44/8, 49/5, 50/21, 50/24, 53/7, 54/2, 55/5, 59, 60, 61, 65, 69/1, 69/2, 70/1, 70/2, 74, 76/1, 79/1, 80,

81, 83, 84/1, 87/2, 94, 96, 97/1, 98, 99, 101, 103/1, 103/4, 103/7, 103/12, 103/15, 103/19, 104/6, 106/7,

106/8, 107/1, 109, 111/1, 111/2, 111/3, 112/1, 113/6, 115, 116/3, 116/4, 117, 118, 120, 125, 136/1,

136/2, 138/2, 138/6, 140/3, 140/4, 140/9, 142/5, 142/8, 143, 147, 148, 149, 150/1, 150/2, 154, 155,

156/2, 156/5, 156/6, 156/7, 160/6, 160/10, 165/1, 166, 168, 169/1, 169/3, 170, 174, 179, 182/2, 183/3,

183/6, 184/3, 185/3, 188/1, 188/10, 188/16, 188/20, 188/21, 188/22, 188/23, 188/24, 188/27, 188/29,

188/31, 188/32, 188/34, 189, 192/1, 208/5, 208/6, 209/2, 209/3, 210/1, 210/5, 210/9, 210/10, 413

Gemarkung Jänkendorf Flur 4: 4, 5, 9/2, 22/1, 22/2, 29/2, 32/2, 33, 37, 38/1, 45/9, 45/11, 47, 48, 58/2,

58/5, 73/1, 73/7, 79/3, 81/4, 82/4, 89, 100/4, 103/1, 104, 105, 116/1, 117/8, 117/16, 118, 143/4, 149, 159,

166/2, 174, 177, 178, 180, 181, 191, 192, 197/1, 272, 273, 276, 401, 403, 404, 408, 452, 489, 493,

494/3, 512/1, 512/2, 513, 616/1, 618, 658, 660, 772, 774, 776, 784, 921, 923, 926

Gemarkung Nochten Flur 5: 151, 153, 154, 155, 156/2, 157/2

Gemarkung Nochten Flur 9: 1

Gemarkung Nochten Flur 11: 3, 8/3, 8/6, 8/7, 9/1, 9/2

Gemarkung Kromlau Flur 1: 83, 95/2, 96, 97, 101, 103, 106/3, 106/4, 113/2, 114/1, 118, 124, 180/2,

192/5, 192/7, 192/11, 195/1, 195/2, 196/7, 196/15, 196/18, 196/27, 197, 201/10, 201/12, 202/3, 202/4,

203, 204/2, 204/3, 204/4, 204/5, 207, 220, 221/1, 226/4, 226/5, 226/6, 227/4, 227/5, 228/1, 229, 230,

232/12, 232/15, 232/18, 232/20, 234/6, 234/7, 234/8, 234/10, 235/4, 236/2, 236/4, 236/6, 236/8, 237/2,

237/4, 237/5, 237/7, 237/11, 237/12, 237/13, 237/30, 237/36, 237/37, 238, 239, 249, 6001, 6002/1,

6002/3

Gemarkung Kromlau Flur 2: 39/1, 39/2, 40, 42, 43, 48/4, 48/5, 48/6, 49, 50/2, 77, 79, 80/2, 81/3, 81/4,

81/5, 81/6, 81/7, 81/8, 82/1, 82/2, 83, 84/5, 84/6, 85, 93/1, 94/2, 135, 136, 155, 156, 159, 190/1

Art der Änderung:

3. Veränderung der tatsächlichen Nutzung

4. Veränderung des Gebäudenachweises

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung hinsichtlich

der Art der Änderung Nr. 1 bekannt gegeben bzw. hinsichtlich der Art der Änderung Nr. 2 bis

4 mitgeteilt. Die Unterlagen liegen vom 24.02.2022 bis 24.03.2022 im Landratsamt Görlitz, Amt für

Vermessungswesen und Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und

411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag 8.30–12 Uhr und 13.30–18 Uhr zur Einsichtnahme

bereit. Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der genannten Zeiten persönlich

– nach Terminvereinbarung – oder unter 03581 663-3527 bzw. -3533 telefonisch zur Verfügung.

Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren

Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung

ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung

der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.

Gemäß § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters

7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben bzw. mitgeteilt.

Rechtsbehelfsbelehrung: Die bei Art der Änderung unter der Nummer 1 (Zerlegung) angeführte

Änderung stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe

Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis

Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz einzulegen.

Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung

■ Ankündigung von Vermessungsarbeiten

Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, führt in den Gemarkungen

Spree Flur 6, Spree Flur 7, Halbendorf Flur 1 (Flurstücke 136/1, 137/1, 137/4, 137/6 bis 137/9, 138/1

und 141/6) und Groß Düben Flur 1 (Flurstücke 80, 84/2, 84/3, 84/4, 85, 86, 88/1, 146/5 und 147 bis

149) ab März 2022 umfangreiche Vermarkungs- und Vermessungsarbeiten (Passpunktbestimmungen)

zur geometrischen Verbesserung und Berichtigung des Liegenschaftskatasters durch.

Die Mitarbeiter des Amtes für Vermessungswesen und Flurneuordnung sind nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes

über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen

(Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl.

S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517)

befugt, zur Erledigung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen

Arbeiten vorzunehmen.

Mit der öffentlichen Bekanntgabe sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer von

Grundstücken über die Durchführung dieser Arbeiten unterrichtet (vgl. § 5 Abs. 2 SächsVermKatG).

Eingebrachte Vermessungs- und Grenzmarken sind nach § 6 Abs. 1 SächsVermKatG vom Eigentümer,

Erbbauberechtigten und Besitzer auf ihren Flurstücken oder an ihren Anlagen ohne Entschädigung

zu dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigen

können, sind zu unterlassen. Zuwiderhandlungen sind ordnungswidrig und können nach § 27

Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 SächsVermKatG mit einer Geldbuße geahndet werden.

Birgit Trenkler

Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung

6

Ausgabe 158 / 23. Februar 2022

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz


AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

■ Führerscheinpflichtumtausch – Jahrgänge 1959 bis 1964 sind jetzt dran

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar

2013 ausgestellt wurde, in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht

werden. Der Umtausch erfolgt nach Fristen, die

nach Geburtsjahrgang bzw. Ausstellungsdatum gestaffelt

sind. Aktuell sind die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 aufgerufen,

ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umzutauschen.

Im Landkreis Görlitz ist der Umtausch sowohl in den

Fahrerlaubnisbehörden in Zittau und Niesky möglich als auch

im Bürgerbüro in Löbau, Poststraße 20, und in der Servicestelle in Görlitz, Bahnhofstraße 24.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers

ausschlaggebend. Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 hatten ihren Führerschein

schon bis zum 19. Januar 2022 umzutauschen. Die nächste Frist endet am 19. Januar 2023.

Bis dahin müssen alle Führerschein-Inhaber mit den Geburtsjahren 1959 bis 1964 ihren Führerschein

(Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998) umtauschen. Zuständig für den Umtausch des

Führerscheindokuments ist die Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnsitz.

Rechtzeitig Termin vereinbaren!

Die Bearbeitungsdauer beträgt rund vier bis sechs Wochen. Wegen der Vielzahl der umzutauschenden

Dokumente kann es zu Engpässen bei der Verfügbarkeit von zeitnahen Terminen im zweiten

Halbjahr kommen.

Es wird daher empfohlen, frühzeitig einen Termin für den Umtausch zu vereinbaren. Dieser kann

über die Internetseite des Kreises www.kreis-goerlitz.de bereits vier Wochen im Voraus gebucht

werden.

Welche Dokumente müssen mitgebracht werden?

• gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,

nicht älter als drei Monate)

• Führerschein

• biometrisches Lichtbild

• wurde das Dokument in einem anderen Landkreis ausgestellt, ist im Vorfeld eine Karteikartenabschrift

von der ausstellenden Behörde anzufordern

Überblick zu den Umtauschfristen:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Frist für den Umtausch

1953 bis 1958 19. Januar 2022

1959 bis 1964 19. Januar 2023

1965 bis 1970 19. Januar 2024

1971 oder später 19. Januar 2025

vor 1953 19. Januar 2033

Wer bereits einen Kartenführerschein besitzt, der zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurde,

muss ihn ab 2025 umtauschen. Hierzu erfolgt später ein Aufruf der Landkreisverwaltung.

Bitte beachten Sie auch: Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss mit einem

Bußgeld rechnen. Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit.

Auch im Ausland kann es mit alten Führerscheinen zu Problemen kommen.

Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Der Umtausch soll sicherstellen, dass

alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher sind.

■ Öffentliche Bekanntmachung des ZV „Allwetterbad Großschönau“

Einladung zur Verbandsversammlung

Die nächste öffentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes (ZV) „Allwetterbad Großschönau“

findet am 15. März 2022, 16.00 Uhr im Konferenzraum („Schiffchen“) des Waldstrand-Hotels

der TRIXI-Park GmbH (Jonsdorfer Str. 40 in 02779 Großschönau) statt.

Tagesordnung öffentlicher Teil:

1. Begrüßung

2. Protokollkontrolle

3. Bericht des Verbandsvorsitzenden, Aktuelle Geschäftsentwicklung

– u.a. Information über Eilentscheidungen

4. Beschluss: Fördermittelantrag – Attraktivierung und Modernisierung „Allwetterbad Großschönau“

5. Beschluss: Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022

6. Beschluss: Pachterlass TRIXI-Park GmbH

7. Beschluss: Verlängerung Unterpachtvertrag zur Betreibung eines Kletterparks

8. Sonstiges

Thomas Gampe, Verbandsvorsitzender Großschönau, den 09. Februar 2022

■ Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung zur Feststellung der UVP Pflicht nach § 9 Abs. 2 Satz

1 Nr. 2 und Abs. 4 sowie § 7 Abs. 2 UVPG gemäß § 5 Abs. 2 UVPG zur wesentlichen Änderung der

Anlage zur Erzeugung von Dampf, Strom und Warmwasser durch Errichtung und Betrieb eines

zweiten Heizkraftwerks (KWK II) am Standort 02923 Kodersdorf, Industriegebiet „Sandberg“, Industriestr.

1, Gemarkung Kodersdorf, Flur 11, Flurstücke 152/2, 152/6, 142/2 und 142/4

Die HS Timber Services GmbH beantragte am 11.05.2021 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung

nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Erzeugung von Dampf, Strom

und Warmwasser (Nr. 1.2.1V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV) durch Errichtung und Betrieb eines

zweiten Heizkraftwerkes (KWK II) am Standort 02923 Kodersdorf, Industriegebiet „Sandberg“, Industriestr.

1, Gemarkung Kodersdorf, Flur 11, Flurstück 152/2, 152/6, 142/2 und 142/4. Das Genehmigungserfordernis

für das Vorhaben ergibt sich aus § 16 Abs. 1 und 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz

(BImSchG) i. V. m. § 1 der 4. BImSchV und der Nr. 1.2.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV (Verordnung

über genehmigungsbedürftige Anlagen). Das Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des UVPG.

Nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG i. V. m. der Nr. 1.2.1 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben

eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP Pflicht durchzuführen.

Nach Einschätzung des Landkreises kann das Vorhaben aufgrund überschlägiger Prüfung in zwei

Stufen unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Gegebenheiten nach Anlage 3 Nr. 2.3 zum

UVPG (Natura 2000-Gebiete, Naturdenkmale, Biotope, Landschaftsschutzgebiet) sowie der in der

Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen haben,

die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. In entsprechenden Gutachten als Bestandteil der

Antragsunterlagen wurden die durch das Vorhaben bedingten Zusatzbelastungen hinsichtlich relevanter

Luftschadstoffe, Lärm und Gerüchen untersucht.

Bei Luftschadstoffen und Gerüchen hat sich ergeben, dass die jeweiligen Zusatzbelastungen niedriger

als die maßgeblichen Irrelevanzwerte sind und auch keine Anzeichen für eine hohe Vorbelastung

existieren. Damit kann ausgeschlossen werden, dass sowohl vor als auch nach der Realisierung

des beantragten Vorhabens Umweltqualitätsnormen in der Form maximal zulässiger Immissionswerte

überschritten werden.

Hinsichtlich Lärm wurde nachgewiesen, dass die sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes

für die Betriebsflächen der HS Timber Services GmbH ergebenden maximal zulässigen Immissionswerte

an den maßgeblichen Immissionsorten nicht überschritten werden. Die von der Anlage zur

Erzeugung von Dampf, Strom und Warmwasser (Heizwerk sowie Heizkraftwerke KWK I und KWK II

einschließlich Brennstofflagerflächen) verursachten Schallimmissionen sind im Vergleich zum Sägeund

Hobelwerk bzw. zum Pelletwerk sehr gering.

Es werden keine zusätzlichen Flächen und kein weiterer Lebensraum von Tieren in Anspruch genommen.

Der durch den Anlagenbetrieb verursachte Grad an Umweltverschmutzungen und Belästigungen

ist insgesamt als gering einzustufen. Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen treten

diesbezüglich nicht auf. Die Risiken für die menschliche Gesundheit sind als gering zu bewerten. Eine

besondere ökologische Empfindlichkeit des Untersuchungsgebietes liegt hinsichtlich der bestehenden

Nutzung des Gebietes (Nutzungskriterien) und der Belastbarkeit der Schutzgüter (Schutzkriterien)

nicht vor. Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass im Untersuchungsgebiet Umweltqualitätsnormen

bezogen auf Luftschadstoffe, Lärm und Gerüche bereits überschritten sind.

Aus den zu erwartenden Beeinträchtigungen lassen sich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen

auf Gewässer, Grundwasser, Boden, Waldflächen, geografisches Gebiet, Denkmäler,

das Landschaftsbild und die Bevölkerung ableiten. Durch entsprechende Prognosen wurde nachgewiesen,

dass die Bevölkerung als Schutzgut nicht erheblich beeinträchtigt wird. Aus abfall- und bodenschutzrechtlicher

Sicht sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Boden nicht

zu erwarten. Es werden nur versiegelte Flächen innerhalb des Betriebsgeländes in Anspruch genommen.

Ein Schadstoffeintrag in den Boden und in Gewässer über die Luft ist im bestimmungsgemäßen

Betrieb nicht zu erwarten.

Im Ergebnis der durchgeführten standortbezogenen Vorprüfung wurde festgestellt, dass unter Berücksichtigung

der vom Träger des Vorhabens vorgesehenen, dem Stand der Technik entsprechenden

Maßnahmen für die beantragten Änderungen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen,

Belästigungen oder erhebliche Nachteile zu befürchten und somit keine Verpflichtung zur

Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung

nicht selbstständig, sondern nur mit dem Genehmigungsbescheid vom 01.02.2022 anfechtbar.

Die Unterlagen für die Vorprüfung sowie das Protokoll über die Durchführung und das Ergebnis

der Vorprüfung sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes

(UIG) i. V. m. dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) ab dem 23.02.2022 im Landratsamt

Görlitz, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Georgewitzer Straße 52 in 02708

Löbau, Zimmer 3003 zugänglich.

i. A. Peter Müller, Amtsleiter Umweltamt

Hamtske łopjeno

wokrjesa Zhorjelca

7


INFORMATIONEN

Herzliche Glückwünsche

Landrat Bernd Lange gratuliert allen, die im Februar bereits Geburtstag hatten oder noch haben werden,

ganz herzlich. Er wünscht alles Gute, vor allem Gesundheit und Gottes Segen.

Der Kreisseniorenrat schließt sich den Glückwünschen insbesondere für die Seniorinnen und Senioren des

Landkreises an.

■ Mitgestalter und

Mitgestalterinnen gesucht!

Auch in diesem Jahr werden im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Mittel zur

Stärkung der Beteiligung junger Menschen zur Verfügung gestellt. Mit dem Projekt „Engagierte

Jugend“, welches sowohl im Norden als auch im Süden des Landkreises Görlitz durchgeführt wird,

wird die aktive Beteiligung im ländlichen Raum unterstützt. Ziel ist es, die Beteiligung junger Menschen

zu aktivieren, um ihnen die Möglichkeit zu bieten, eine Verantwortung für das gemeinschaftliche

Zusammenleben in ihrer Gemeinde übernehmen und das Vertrauen in die Gemeinschaft

stärken zu können. Die Projekte enden am 31. Juli 2022.

Aufruf: Du bist zwischen 12 und 21 Jahren und hast Lust, dich gemeinsam mit anderen zu engagieren

und dein Umfeld mitzugestalten? Dann mach mit bei „Engagierte Jugend“, einem neuen Projekt

der Partnerschaft für Demokratie des Landkreises Görlitz! Wir geben dir die Möglichkeit, dich

mit deinen eigenen Ideen einzubringen oder dich von Ideen anderer mitreißen zu lassen.

Dafür planen wir Jugendforen und Jugendideenkonferenzen in Kromlau, Sagar, Halbendorf, Löbau

und Oderwitz, bei denen du dich vor Ort mit anderen Jugendlichen austauschen kannst.

Infos unter www.demokratie-leben-landkreisgr.de

Das Projekt wird durch die lokale PFD des Landkreises Görlitz im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie

leben!“ durch das Bundesfamilienministerium, den Freistaat Sachsen sowie den Landkreis Görlitz

gefördert.

■ Informationen der IHK

■ Beratung zur Unternehmensnachfolge

Irgendwann wird er für jedes Unternehmen ein Thema: Der Wechsel in der unternehmerischen Verantwortung.

Für diesen Schritt bietet die Industrie- und Handelskammer Dresden, Geschäftsstelle

Görlitz eine orientierende Beratung sowohl für Seniorunternehmer als auch für angehende Nachfolger.

Die Beratung verschafft einen Überblick über die weiteren Schritte und Unterstützungsmöglichkeiten

im Nachfolgeprozess. Die IHK vereinbart dazu ganzjährig individuelle Termine.

■ Notfall-Handbuch für Unternehmen

Laut einer Umfrage haben nur 28 Prozent der Unternehmer die zur Fortführung des Betriebes

wichtigen Unterlagen für Vertrauenspersonen griffbereit. Das „Notfall-Handbuch für Unternehmen“

schafft hier Abhilfe. Es wurde als ausfüllbare PDF-Version erstellt und ist ein Werkzeug, um

die wichtigsten Informationen zusammenzustellen und notwendige Regelungen konkret umzusetzen.

Informationen und die Downloadversion finden Sie im Internet unter:

https://www.dresden.ihk.de/D62990

Ansprechpartner: Matthias Hoyer, G 03581 4212-31, E-Mail: hoyer.matthias@dresden.ihk.de

■ Frühlingsspaziergänge anmelden

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft lädt gemeinsam

mit zahlreichen Veranstaltern wieder zu den „Frühlingsspaziergängen“ ein. Bis zum

3. April können Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen, Gruppen und Einzelpersonen in Sachsen

ihre Touren und Spaziergänge anmelden.

Alle wichtigen Informationen stehen unter www.fruehlingsspaziergang.sachsen.de zur Verfügung.

Um mehr Planungssicherheit in der aktuellen Situation zu gewinnen, wurde die Aktion auf den

Zeitraum Mai bis Juni verkürzt. Interessierte Gäste können dann bei thematischen Wanderungen

Natur und Umwelt im Freistaat erkunden. Zudem werden die Tourenangebote auch in diesem Jahr

ausschließlich online veröffentlicht beziehungsweise aktualisiert. Somit kann flexibel auf mögliche

Änderungen infolge der Coronavirus-Pandemie reagiert werden.

■ TouristikerPass entwickelt

Der TouristikerPass ist ein Angebot, das sich an Mitarbeitende in der Tourismusbranche im Landkreis

Görlitz richtet. 31 Einrichtungen im Landkreis bieten verschiedene Angebote an, die kostenlos

oder zu einem rabattierten Preis bis Ende 2022 ausprobiert und genutzt werden können.

„Der TouristikerPass ist eine spezielle Weiterbildungsmöglichkeit, um die eigene Region zu entdecken

und kontinuierlich auf dem neusten Informationsstand zu bleiben.“ erklärt Maja Daniel-Rublack

, die in der ENO mbH u.a. für die Tourismuskooperation im Landkreis Görlitz zuständig ist.

Mit dem personalisierten Pass in Form eines Stempelheftes besteht die Möglichkeit, spezielle Angebote

und Einrichtungen aus dem Bereich Tourismus kostenlos oder rabattiert zu testen.

Die Tourismusmitarbeiter/-innen können sich durch die Nutzung der Angebote weiterbilden und

die Gäste der Region zuverlässig, kompetent und vor allem authentisch aus eigener Erfahrung beraten.

„Während der Arbeitszeit ist kaum Zeit für das Kennenlernen anderer touristischer Einrichtungen.

Daher kann der Pass auch in der Freizeit eingesetzt und dieser als Inspiration für die (Familien-)Ausflugsplanung

genutzt werden.“ erläutert Maja Daniel-Rublack. Zudem gibt es für aktive

Nutzer/-innen ein Weiterbildungszertifikat. Dafür müssen 60 Prozent der Angebote genutzt und

dies vom Anbieter bestätigt werden. Maja Daniel-Rublack weiter: „Das der Tourismus im gesamten

Landkreis davon nur profitieren könne, sei klar. Denn, je mehr man von den touristischen Angeboten

selber kennt, umso sicherer wird man auch bei der Kundenberatung.“

Interessenten aus der Tourismusbranche, die den Pass gern nutzen möchten, können sich gern bei

der ENO mbH melden.

Fakten zum TouristikerPass - Weiterbildung für Touristiker:

• Der TouristikerPass ist zunächst bis Ende 2022 gültig.

• Jedes Angebot kann bis Ende 2022 nur einmal genutzt werden.

• Antragsberechtigt sind Mitarbeiter/-innen von Unternehmen, die in der Tourismusbranche (Touristinformationen,

Hotels, Gaststätten, Freizeiteinrichtungen etc.) im Landkreis Görlitz tätig sind

und eine touristische Relevanz besitzen (z.B. Arbeit an der Rezeption, regelmäßiger Kundenkontakt

etc.).

• Die Beantragung erfolgt über ein Formular, welches durch das Unternehmen auszufüllen ist. Das

Formular kann über die Webseite www.touristikerpass.de heruntergeladen werden und digital an

info@neisseland.de oder per Post an die ENO mbH, Elisabethstr.40, 02826 Görlitz gesendet werden.

Der TouristikerPass ist eine Initiative der Tourismuskooperation im Landkreis Görlitz (Landkreis Görlitz, Europastadt

GörlitzZgorzelec GmbH, TGG Naturpark Zittauer Gebirge/ Oberlausitz e.V./ TGG Neisseland

e.V.).

8

Ausgabe 158 / 23. Februar 2022

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz


INFORMATIONEN

■ Ausstellung ZukunftsStation Weißwasser

Ab 8. März wird in der Stadtwerkstube, Muskauer Straße 76 in Weißwasser, eine Ausstellung über

den geplanten Neubau für einen generationenübergreifenden Zukunftslernort in der Region zu sehen

sein. Die Station Junger Naturforscher und Techniker in Weißwasser und die Stiftung Station

Weißwasser haben sich dazu gemeinsam auf den Weg gemacht. Ab 2023 soll am bisherigen Standort

der Station ein Gebäudekomplex mit Werkstätten, Seminar-, Arbeits-, Veranstaltungsräumen

und Übernachtungsmöglichkeiten entstehen.

Vereinsmitglieder, Kinder, Jugendliche und Partner der Station haben in einem mehrjährigen Prozess

gemeinsam Konzepte und Ideen für die Neuausrichtung entwickelt. Diese Vorstellungen wurden

von Studierenden der Architektur an der BTU Cottbus aufgenommen und im Rahmen ihrer

Masterarbeiten zu Modellentwürfen verarbeitet. Die Ausstellung lädt nun dazu ein, sich über den

aktuellen Stand zu informieren und auszutauschen und sie soll auch zur Beteiligung mit Ideen und

Impulsen anregen.

Die Bauweise für den Komplex mit natürlichen Materialien soll einerseits eine angenehme Atmosphäre

schaffen, aber auch die Belastungen für Natur und Umwelt reduzieren. Die Gebäudehülle

wird so konzipiert sein, dass für Beheizung und Beleuchtung möglichst wenig – und wenn, dann

selbst gewonnene – Energie benötigt wird. Als Experimentier-, Erprobungs- und Lernort werden in

Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen neue Konzepte zur Wärmegewinnung

und -speicherung in den Neubau integriert.

Es wird darum gebeten, sich kurzfristig über den aktuellen Stand der Besuchs-Regelungen für die

Ausstellung zu informieren unter: www.station-weisswasser.de

■ Coding da Vinci Ost 3 2022 – Digitaler Zugang zum Kulturerbe

An der Sächsischen Landes-, Staats- und Universitätsbibliothek Dresden startete im Februar ein

deutsch-polnisch-tschechisches Projekt, der Kulturhackathon Coding da Vinci Ost 3 2022, um die Digitalisierung

des kulturellen Erbes der Region voranzutreiben und im trinationalen Kontext daran

zu arbeiten. 42 Kultureinrichtungen aus Polen, Tschechien und Deutschland stellen ihre Daten für

dieses Projekt zur Verfügung.

Die Projektmitarbeitenden informieren, dass die Anmeldung geöffnet ist. Jeder darf dabei sein, der

Lust hat, sich aktiv zu beteiligen: Entwickler/-innen, Designer/-innen, Künstler/-innen, Spieleentwickler/-innen,

Hardware-Hacker/-innen, Wissenschaftler/-innen, „Daten-Nerd´s“. Oder alle, die

neue Erfahrungen zwischen Technik und Kultur, zwischen Deutschland, Polen und Tschechien sammeln

und gemeinsam mit großen und kleinen Kulturinstitutionen Apps, Websites, VR/AR-Umsetzungen,

Installationen, Spiele oder ähnliches entwickeln und dadurch den digitalen Zugang zum

Kulturerbe der Region kreativ weiterentwickeln möchten.

Coding da Vinci Ost 3 2022 startet am 19./20. März mit einem hybriden Kick-off-Wochenende. Danach

haben die Teams sechs Wochen Zeit, selbstorganisiert ihre Projekten voranzutreiben, bevor sie

am 30. April im Rahmen der Preisverleihung öffentlich präsentiert werden.

Alle Informationen unter www.codingdavinci.de

■ Interviewer für den Zensus 2022 gesucht

In diesem Jahr findet in Deutschland wieder ein Zensus statt.

Mit dieser amtlichen statistischen Erhebung - auch als Volkszählung bekannt - wird ermittelt, wie

viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund,

Ländern und Kommunen beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungsdaten. Um verlässliche Basiszahlen

für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme dieser Daten notwendig.

Dafür werden auch im Landkreis Görlitz Erhebungsbeauftragte, sprich Interviewer, gesucht.

In ganz Sachsen wurden dazu insgesamt 48 Erhebungsstellen eingerichtet, dazu gehören die Städte

■ Maßnahmen zur

Wühltierbekämpfung

Löbau, Weißwasser und Zittau. Die Landkreisverwaltung wurde um Unterstützung bei der Suche

nach Erhebungsbeauftragten gebeten. Sollten Sie Interesse haben oder jemand in Ihrem Bekanntenkreis,

dann melden Sie sich gern direkt bei den Stadtverwaltungen!

Weitere Infos und die Bewerbungsformulare finden Sie unter:

Löbau: https://www.loebau.de/b%C3%BCrgerservice-und-verwaltung/zensus-2022/werden-sie-interviewer*in!/

Weißwasser: https://www.weisswasser.de/aktuelles/zensus-2022-erhebungsbeauftragte-gesucht

Zittau: https://zittau.de/de/b%C3%BCrgerservice/aktuelles/zensus-2022

Verwendete Hinweisschilder:

Vorherige Ankündigung nach § 41 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) über beabsichtigte

Gewässerunterhaltungsmaßnahmen nach § 39 WHG i.V.m. § 31 Abs. 1 Nr. 5 Sächsisches Wassergesetz

(SächsWG) und über beabsichtigte Unterhaltungsmaßnahmen an öffentlichen Hochwasserschutzanlagen

nach § 79 Absatz 3 SächsWG im Rahmen der gesetzlichen Duldungspflichten nach §

41 Abs. 1 Satz 1 WHG i.V.m. § 38 SächsWG

Der Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung als Gewässerunterhaltungspflichtiger kündigt hiermit

den Eigentümern, Anliegern, Hinterliegern sowie der Öffentlichkeit an den Gewässern 1. Ordnung,

Grenzgewässern und an den öffentlichen Hochwasserschutzanlagen folgende duldungspflichtige

Maßnahmen an: Im Jahr 2022 werden ganzjährig Maßnahmen zur Wühltierbekämpfung

an den Hochwasserschutzanlagen, Stauanlagen und Gewässern durchgeführt. Dazu werden auch

gekennzeichnete Fallen und Fanggeräte verwendet, die weder berührt noch verändert oder entfernt

werden dürfen.

Diese Maßnahmen dienen einem optimalen Hochwasserschutz!

Hamtske łopjeno

wokrjesa Zhorjelca

9


INFORMATIONEN

■ Heimatforscherpreis 2022

Bis zum 15. Mai 2022 können sich ehrenamtlich tätige Heimatforscher um den „Sächsischen Landespreis

für Heimatforschung“ bewerben. Der Preis ist in der Hauptkategorie mit 3.000, 2.000 und

1.500 Euro dotiert; außerdem werden ein Jugendförderpreis (bis 27 Jahre - dotiert mit 750 Euro) sowie

drei Schülerpreise (750 Euro; 600 Euro und 400 Euro) verliehen. Ausgerichtet wird der Wettbewerb

vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus in Kooperation mit dem Landesverein Sächsischer

Heimatschutz e. V.

Vergeben wird der Preis für Arbeiten zu heimatkundlichen Themen der Orts-, Regional- und Landesgeschichte;

zu Themen aus dem sorbischen Kulturkreis; Flucht und Vertreibung, Migration und

Mobilität; Demokratie, gesellschaftliche Transformationsprozesse; Genealogie, Genderforschung;

Industrie- und Technikgeschichte; Naturlandschaft und Bewahrung des Naturerbes; Flora und Fauna

sowie ihr Schutz; biologisch mannigfaltige und nachhaltig genutzte Kulturlandschaften; Klima und

Umwelt; Archäologie; Kunstgeschichte, Volkskunst; Dialektforschung und Namenskunde; Alltagskultur,

Feste und Bräuche; Stadt- und Dorferneuerung; Denkmalschutz und Denkmalpflege.

Es können Werke vielfältiger Art (Druckwerke, Filme, Podcasts, Internetseiten oder auch Social-Media-Beiträge)

eingereicht werden, die aus eigener Forschung hervorgegangen sind und einen Erkenntniszuwachs

darstellen. Sie dürfen nicht in Zusammenhang mit einer des Forschungsfeldes betreffenden

wissenschaftlichen Ausbildung oder geschäftlichen Tätigkeit stehen. Der Schülerpreis

richtet sich nicht nur an Schulen, sondern auch an außerschulische Einrichtungen. In allen Kategorien

können Einzel- oder Gruppenarbeiten zur Bewerbung eingereicht werden.

Die vollständige Ausschreibung mit weiteren Einzelheiten ist im Internet abrufbar:

www.bildung.sachsen.de/heimatpflege

■ Ein gemeinsames Ziel –

Dorfmuseum Markersdorf

Der Meilenstein 30 Jahre Dorfmuseum Markersdorf ist um den 14. und 15. Mai 2022 gesetzt und

soll auch gebührend gefeiert werden. Das Herzstück dieses Jubiläums sollen die Menschen aus verschiedensten

Tätigkeitsfeldern, gesellschaftlichen Schichten und Kulturen sein, die alle ein gemeinsames

Ziel verfolgen: Freiwilliges Engagement für die Gemeinschaft.

Für Ehrenamtliche und Vereinsmitglieder ist – egal wie und wo - die freiwillige Arbeit eine sinnhafte

Aufgabe, die, ausgeübt im Team, Freude und Abwechslung bietet. Menschen treffen auf Menschen,

die ihre Werte und Überzeugungen teilen, aber auch auf andere Altersgruppen und aus unterschiedlichen

kulturellen Kontexten, auf die sie sonst vermutlich nicht treffen würden.

Der Schlesisch-Oberlausitzer Museumsverbund lädt Interessengruppen, Vereine und engagierte

Menschen ein, sich im Rahmen des 30-jährigen Jubiläums als Sponsor zu präsentieren und für ihre

Ideen und Konzepte zu werben. Sponsoring bedeutet nicht nur, Geld geben, sondern auch geldwerte

Vorteile zu teilen. Interessierte sind ebenso eingeladen, ihre kulinarischen Leckerbissen,

handwerklichen Fertigkeiten oder ihre Kreativität zu präsentieren.

Teilen Sie mit uns Ihre Idee, um engagierte Menschen anzusprechen:

Schlesisch-Oberlausitzer Museumsverbund gGmbH,

Kirchstr. 2, 02829 Markersdorf oder

Am Friedenstal 5, 02894 Reichenbach O.L./OT Krobnitz

G 035829 60329, E-Mail: r.wiesenhuetter@museumsverbund-ol.de

www.museum-oberlausitz.de

■ Veranstaltungen Schlesisch-Oberlausitzer Museumsverbund gGmbH

■ Schloss Königshain

Ausstellung „Elegant und Provokativ“, bis 22. Mai 2022

Die Ausstellung ermöglicht eine Reise vom klassischen Handwerk bis zum zeitgenössischen Kunstwerk.

Die Textilproduktion vernetzte zahlreiche Standorte der Region und der Welt miteinander.

Sie war die Grundlage des barocken Reichtums, der Motor der Industrialisierung und bedeutender

Wirtschaftsfaktor bis ins 20./21. Jahrhundert. Als Handwerkskunst prägte sie außerdem über Jahrhunderte

die Kunstgeschichte. Kleidungsstücke aus Gemüse oder Teppiche aus Papier sind kleine

Spezialitäten der gezeigten Arbeiten.

Vorgesehene Veranstaltungen:

26. Februar, 15 Uhr, öffentliche Führung „Elegant und Provokativ“

07. März, 18.30 Uhr, Abendführung „Elegant und Provokativ“

08. März, 16 Uhr, Führung zum Frauentag „Elegant und Provokativ“

12. März, 14–16 Uhr, Kreativ-Werkstatt (Workshop mit Textil für alle Generationen), mit Voranmeldung

19. März, 15 Uhr, öffentliche Führung „Elegant und Provokativ“

Alle Veranstaltungen finden unter Vorbehalt statt, bitte informieren Sie sich unter G 03581

3290135 oder E-Mail: schloss-koenigshain@museumsverbund-ol.de, ob die Veranstaltungen stattfinden

können.

■ Schloss Krobnitz

Ausstellung „Begegnung mit der Leere“, bis 6. März 2022

Das 1. Obergeschoss von Schloss Krobnitz ist erstmals seit 2005 wieder „leer“ zu sehen. Die Sonderausstellung

bietet nun die Möglichkeit, das Haus als Objekt sowie die umgebenden Gebäude in

den Vordergrund zu stellen. Mit zahlreichen Fotografien aus der Zeit vor und während der Sanierung

wird bisher Erreichtes gezeigt.

Ausstellung „Kleidergeschichten“, bis 26. Juni 2022

… eine Spurensuche mit Geschichten um und über das geliebte Kleidungsstück. Kleidung spiegelt

trotz Demokratisierung und Massenproduktion unsere Individualität und Zugehörigkeit oder auch

Protest wieder. Das Projekt KLEIDERGESCHICHTEN will Erinnerungen sammeln und bewahren und

an nachfolgende Generationen weitergeben. Haltung zu Kleidung hat sich in den vergangenen

Jahrzehnten entscheidend gewandelt. Wirtschaftswunder, Mangelwirtschaft, Frauen- und Studentenbewegung,

Hippielook oder FDJ-Hemd, Kreativität und Materialbeschaffung bis hin zur derzeitigen

„Fast Fashion“…

Vorgesehene Veranstaltungen:

27. Februar, 14 Uhr, öffentliche Führung „Begegnung mit der Leere“

27. Februar, 15 Uhr, Kaffeeplausch „Bürgeraustausch – Wünsche für künftige Dauerausstellung“

05. März, 14 Uhr, Familienforscher

08. März, 18 Uhr, Führung zum Frauentag „Kleidergeschichten“

13. März, 14-16 Uhr, Auf einen Kaffeeplausch mit Kleidergeschichten

23. März, 16 Uhr, Kammerkonzert: „In Liedern um die Welt“ mit dem Trio Trissturis mit Voranmeldung

Alle Veranstaltungen finden unter Vorbehalt statt, bitte informieren Sie sich unter G 035828 88700

oder E-Mail: oder info@museumsverbund-ol.de, ob die Veranstaltungen stattfinden können.

■ Dorfmuseum Markersdorf

Dauerausstellung Bäuerliches Leben vor 100 Jahren

Das Wohnhaus ermöglicht einen Blick in die bäuerliche Wohnkultur. Stall, Waschhaus und Tenne

zeigen das bäuerliche Leben. Sehenswert sind Bauern- und Kräutergarten, die originalgetreu eingerichtete

Alte Dorfschule und die tierischen Bewohner.

30 Jahre Dorfmuseum Markersdorf, 6. März – 6. November 2022

30 Jahre sind ein Grund zum Feiern und so wird in der Sonderausstellung ein Rückblick auf vergangene

Ausstellungen, Angebote, aber auch Sanierungsmaßnahmen und Ähnliches gewagt. Ein Höhepunkt

des Jubiläumsjahres wird das Festwochenende am 14. und 15. Mai 2022 sein, an dem das

30. Jubiläum gebührend mit allen Gästen aus Nah und Fern gefeiert werden soll.

Veranstaltung:

20. März, 17 Uhr, Führung im Dunkeln mit Anmeldung

Die Veranstaltung finden unter Vorbehalt statt, bitte informieren Sie sich unter G 035829 60329

oder E-Mail: info@museumsverbund-ol.de

■ AckerbürgerMuseum Reichenbach

Foto: Museumsverbund

Dauerausstellung Alltag für Ackerbürger

In der Ausstellung wird das Leben und Arbeiten der sogenannten Ackerbürger gezeigt. Als Stadtbürger

gingen sie ihren jeweiligen Berufen in Industrie, Handwerk und Gewerbe nach. Im Nebenerwerb

bewirtschafteten sie kleine landwirtschaftliche Flächen, um ihren Lebensunterhalt aufzubessern.

www.museum-oberlausitz.de

10

Ausgabe 158 / 23. Februar 2022

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz


INFORMATIONEN

■ Förderpreis für Kunst und

Demografie 2022

Zum vierten Mal schreibt das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

zusammen mit dem Landesverband Soziokultur Sachsen e.V. und der Johanna und Fritz Buch Gedächtnis-Stiftung

den Sächsischen Förderpreis für Kunst und Demografie „KunstZeitAlter“ aus.

Im Jahr 2022 widmet sich der seit 2016 zweijährig ausgeschriebene Preis dem Thema GENERATIO-

NEN und lenkt damit den Blick auf demografische Herausforderungen. Diesmal stehen die Verständigung

und das Verständnis der Generationen untereinander im Mittelpunkt. In diesem Sinne werden

Projektkonzepte gesucht, die Menschen unterschiedlicher Alters- und Bevölkerungsgruppen in

Austausch bringen, diese aktiv beteiligen, Debatten anregen und in die Gesellschaft bzw. ins Gemeinwesen

hineinwirken.

Das Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro wird gestiftet von der Johanna und Fritz Buch Gedächtnis-

Stiftung und soll für die Umsetzung des Vorhabens verwendet werden.

Einsendeschluss ist der 15. April 2022. Die Preisverleihung wird im Herbst stattfinden.

Weitere Materialien und Teilnahmebedingungen unter:

https://soziokultur-sachsen.de/demografie-preis

■ 22. Sächsischer Gründerpreis

2022 besteht auch wieder die Möglichkeit, beim Sächsischen Gründerpreis mitzumachen. Mit ihrer

Teilnahme erhalten Start-ups, Gründende und Wissenschaftler/-innen nicht nur Sichtbarkeit für ihre

innovativen Ideen, sondern auch Zugang zum futureSAX-Netzwerk mit über 8.500 Akteuren aus

Wissenschaft und Wirtschaft.

Der Gründerpreis 2022 ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Gesucht werden innovative Geschäftsideen

und Gründungskonzepte. Er richtet sich an Einzelpersonen, Gründerteams und junge Unternehmen

mit (geplantem) Sitz in Sachsen. Die Gründung darf maximal drei Jahre zurückliegen oder

muss in den kommenden zwei Jahren erfolgen.

Das Bewerbungsportal ist bis zum 9. März 2022 geöffnet.

Hintergrund: futureSAX – Innovationsplattform des Freistaates Sachsen

futureSAX ist die zentrale Anlaufstelle im sächsischen Innovationsökosystem mit dem Ziel, die Innovationsakteure,

das starke Gründungs- und Transfergeschehen und damit das Innovationsland sichtbar

zu machen. Durch vielfältige Maßnahmen sensibilisiert futureSAX für innovatives Unternehmertum,

setzt Wachstumsimpulse für zukunftsfähige Innovationen, vernetzt branchenübergreifend

Innovierende aus Wissenschaft und Wirtschaft im Bereich Wissens-, Technologie- und Kapitaltransfer

und erhöht so die Effizienz von Innovationsprozessen.

■ Förderaufruf Existenzgründung

und Hofnachfolge

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft informiert,

dass bis zum 20. Juli 2022 Anträge für das Förderprogramm für Existenzgründungen und Hofnachfolgen

eingereicht werden können. Mit der Förderung werden sächsische Landwirtinnen und Landwirte

bei der Neugründung und der Übernahme bestehender landwirtschaftlicher Unternehmen

unterstützt. Antragsberechtigt sind Junglandwirtinnen und -landwirte in Sachsen (Einzelunternehmen

oder Personengesellschaften), die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre

sind, über angemessenes fachliches Können und Wissen verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen

Betrieb als Betriebsinhabende niederlassen. Gefördert wird die Entwicklung des

landwirtschaftlichen Betriebes anhand eines fünfjährigen Geschäftsplans. Die Förderung beträgt

70.000 Euro als Einkommensunterstützung.

Kriterien für die Bewilligung sind insbesondere die Produktionsrichtung, die Absatzwege einschließlich

Direktvermarktung und die Bewirtschaftungsweise des Betriebes, die Art der Niederlassung

(außerfamiliäre Existenzgründung oder innerfamiliäre Hofnachfolge) und die geplanten Maßnahmen

für ökologische Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz, Klimaanpassung und Resilienz.

Weitere Informationen finden sich im Internet unter https://www.smul.sachsen.de/foerderung/richtlinie-zur-unterstuetzung-von-existenzgruendungen-und-hofnachfolgen-in-der-landwirtschaftehp-2021-11210.html

Bewilligende Stelle ist das LfULG.

Ansprechpartnerinnen: Barbara Fischer, Gudrun Krawczyk, G 0351 8928-3800, 0351 8928-3801

E-Mail: Barbara.Fischer@smekul.sachsen.de, Gudrun.Krawczyk@smekul.sachsen.de

■ Führerschein weg! MPU?

Gruppenangebot in Niesky

In Niesky gibt es von der Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Diakonie St. Martin (SBB) wieder

ein Gruppenangebot für suchtmittelauffällige Straßenverkehrsteilnehmer/-innen. Das Angebot

umfasst im März/April 2022 vier Gruppensitzungen sowie ein persönliches Vor- und Auswertungsgespräch.

Es sind nur begrenzte Platzkapazitäten vorhanden. Deshalb ist eine Anmeldung bei der

SBB Niesky erforderlich: G 03588 204-206 oder E-Mail: sbb-niesky@diakonie-st-martin.de

Informationsveranstaltung in Weißwasser

Kostenlose Informationsveranstaltung am 24. März, 17 Uhr, in den Räumlichkeiten der SBB in Weißwasser,

Brunnenstraße 8a! Hier besteht die Möglichkeit, Fragen an die Verkehrspsychologin S. Forke

von der Begutachtungsstelle Dekra Bautzen zu richten und alles rund um die MPU (Ablauf,

Möglichkeiten der Vorbereitung, Kosten etc.) zu erfahren. Es sind nur begrenzte Platzkapazitäten

vorhanden. Deshalb ist eine Anmeldung bei der SBB Weißwasser erforderlich: G 03576 200007.

■ Ausschreibung zur Teilnahme

an der KAMMERMUSIKFEST OBERLAUSITZ AKADEMIE

Das Kammermusikfest Oberlausitz (KMO), gegründet 2020 vom Kulturmanager Dr. Hagen W. Lippe-Weißenfeld,

ist Sachsens jüngstes Klassikfestival und Teil der Stiftung für Kunst und Kultur in der

Oberlausitz. Das KMO hat sich zum Ziel gesetzt, hochbegabte musikalische Nachwuchstalente im

Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien musikalisch zu fördern und mit klassischen Kammerkonzerten

Schlösser und Kirchen in den Landkreisen Bautzen und Görlitz zu bespielen.

Das KMO findet alle zwei Jahre im Wechsel mit der Kammermusikfest Oberlausitz Akademie

(KMO-Akademie) unter der künstlerischen Leitung des Bratschisten Prof. Nils Mönkemeyer in Kooperation

mit der Hochschule für Musik Carl Maria v. Weber Dresden und dem Sächsischen Musikrat

statt. Hoch talentierte Nachwuchsmusiker/-innen erhalten die Chance, unter Anleitung renommierter

Dozent/-innen anspruchsvolle Kammermusikliteratur zu erarbeiten. In den Landkreisen

Bautzen und Görlitz werden zwei Abschlusskonzerte gestaltet, in denen Dozenten und Schüler,

Profis und Laien gemeinsam musizieren, so dass das Publikum die Akteure der Akademie-Klassen in

ihrer Ausbildungspartnerschaft live erleben kann.

Die Absolventen der Kammermusik-Akademie werden in einen Alumni-Kreis aufgenommen, vernetzen

sich dadurch untereinander und kommen in den Genuss, im folgenden Festivaljahr erneut

ein Konzert mit KMO-Dozenten zusammen gestalten zu dürfen. So verschränkt sich die Akademie

optimal mit dem Kammermusikfest Oberlausitz, können die Laien mit den KMO-Dozent/-innen

dauerhaft in Kontakt bleiben und ihre Akademieerfahrungen im Festival anwenden und vertiefen.

ZEITRAUM

18. bis 21. August 2022 auf Schloss Milkel (Landkreis Bautzen).

TEILNEHMERKREIS

Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber oder Ensembles mit Schülerinnen und Schülern aus den

Landkreisen Bautzen und Görlitz im Alter von 14 bis 20 Jahren in drei Kategorien:

• Streicher

• Streicher und Bläser

• Streicher mit Klavier/Cembalo

In allen drei Kategorien sind immer 2 bis max. 5 Personen zugelassen. Zur Teilnahme ausgewählt

werden 4 Ensembles.

BEWERBUNGSSCHLUSS

30. April 2022

REPERTOIRE

Freie Wahl, zwei Stücke unterschiedlicher Stilistik, mindestens 1 schneller und 1 langsamer Satz.

ABSCHLUSSKONZERTE

20. August, 19 Uhr, Zinzendorf-Schlosses Berthelsdorf, Kulturspeicher (Landkreis Görlitz)

21. August, 19 Uhr, Ev.-luth. Kirche Baruth (Landkreis Bautzen)

COLLOQUIUM

19. August, 17 Uhr

DOZENTEN

Prof. Nils Mönkemeyer, 4 weitere Dozentinnen und Dozenten

Weitere Informationen auf: https://www.kammermusikfest-oberlausitz.de/

Hamtske łopjeno

wokrjesa Zhorjelca

11


INFORMATIONEN

■ Bereitschaftspraxen –

wenn Ihre Arztpraxis geschlossen ist

Bereitschaftspraxen werden oft auch als „Portalpraxen“ bezeichnet. Sie dienen der Behandlung

von Patienten mit nicht lebensbedrohlichen Beschwerden, die normalerweise tagsüber eine Arztpraxis

aufsuchen würden, deren Behandlung aber aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten

Praxisöffnungstag warten kann.

Telefonisch ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der kostenfreien bundeseinheitlichen Rufnummer

116 117 erreichbar. Weitere Informationen zu den Bereitschaftspraxen Ihrer Region finden

Sie auf der Internetpräsenz der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV):

www.kvsachsen.de > Bürger > Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Bei lebensbedrohlichen Symptomen, beispielsweise Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken

Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft,

Vergiftungen, ist der Rettungsdienst unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 112 zuständig.

Damit die Wartezeiten akut erkrankter Personen nicht unnötig verlängert werden, sind die Bereitschaftspraxen

keine Anlaufstellen zur ausschließlichen Ausstellung von Wiederholungsrezepten

oder Folgebescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit. Unbedingt zu beachten ist, dass Bereitschaftspraxen

keine Anlaufstellen für Personen mit Verdacht auf COVID-19 sind.

■ Horst Jurtz-Ausstellung in Görlitz

Vom 5. März bis 10. April präsentiert der Oberlausitzer Kunstverein

eine neue Ausstellung in der Annenkapelle in Görlitz. Horst Jurtz

zeigt dort eine große Anzahl neuerer und neuester Arbeiten, großformatige

Gemälde und Aquarelle. Der Künstler ist trotz seines hohen

Alters ungebrochen aktiv und nimmt einen festen Platz in der

hiesigen Kulturlandschaft ein. Jurtz’ Kunst ist mit seinem unmittelbaren

Erleben aufs Innigste verbunden. Alles was ihm im Alltag

oder als bewegende Nachricht begegnet, ist Anlass zur bildnerischen

Verarbeitung, oft gespiegelt auf sich selbst als Person. In seinen

Werken spiegelt sich eine Lebenshaltung wider, die auf einer

sensiblen und kritischen Auseinandersetzung mit der Gesellschaft bzw. den zeitgeschichtlichen Ereignissen

beruht. Ihre Form finden seine Bilder in einer Erzählweise, die bei aller Eigenständigkeit

den künstlerischen Traditionen der Region, aber auch der gegenständlichen Kunst vor 1933 verbunden

ist. Vom erlernten Beruf des Glas- und Porzellanmalers ausgehend, entwickelte sich Jurtz durch

Fortbildungen, die u. a. auch von Dozenten von Kunsthochschulen angeleitet wurden, weiter. Später

war er selbst langjährig Leiter des Kreiskabinetts für Kulturarbeit in Weißwasser.

Vernissage am 5. März 2022, 15 Uhr

Öffnungszeiten : täglich 14 – 17 Uhr, außer montags und freitags

■ LEADER ÖSTLICHE OBERLAUSITZ

– macht was!

Nach der LEADER-Regionalkonferenz Mitte Februar sind Interessierte herzlich eingeladen, sich an

den zwei Workshops (Themen Grundversorgung/Lebensqualität und Nachhaltigkeit) für die Erstellung

der LEADER-Entwicklungsstrategie der Östlichen Oberlausitz zu beteiligen. Diese finden am

2. und 7. März ab 16.30 Uhr statt. Die Orte werden noch bekannt geben.

Weitere Infos: www.oestliche-oberlausitz.de Die Online-Plattform https://padlet.com/LAGOestliche-

Oberlausitz/Bookmarks ist alternativ weiterhin geöffnet, auf der Sie sich mit Ihren Anregungen beteiligen

können. Parallel findet derzeit eine Postkarten-Aktion statt. Sie können sich Ihre Postkarte

bei Ihrer Gemeindeverwaltung abholen. Einfach Ideen aufschreiben und die Karte in der Gemeindeverwaltung

wieder abgeben oder direkt ans Regionalbüro „Östliche Oberlausitz“ senden.

Alle Informationen zu den Veranstaltungen, zur digitalen Beteiligung und zu den Postkarten finden

Sie unter: www.oestliche-oberlausitz.de

■ 1000undDeine Sicht

1000undDeine Sicht. Vom Ausbruch zum Aufbruch aus der Pandemie

1. Mai 2022 – 1. Januar 2023

in Zittau, Liberec, Görlitz und Zgorzelec

Das Ausstellungs-, Festival- und Kulturprojekt „1000undDeine Sicht. Vom Ausbruch zum Aufbruch

aus der Pandemie“ lädt nach zwei Jahren Pandemieerfahrung international dazu ein, der Kunst

Raum zu geben, gemeinsam zu reflektieren, zu fragen und in die Zukunft zu blicken.

Im Sommer 2022 sollen u. a. in einer fotografischen Outdoor-Ausstellung an verschiedenen Orten

im Dreiländereck die pandemiebedingten Konfliktfelder, Freiräume und Lösungsansätze sichtbar

werden. Das Geruchs- und Duftfestival „Osmodrama“ in der Stadthalle in Görlitz wird das Projekt

„1000undDeineSicht“ eröffnen. Gleichzeitig füllt sich die Baugewerkeschule in Zittau mit den unterschiedlichsten

künstlerischen Positionen.

Künstlerinnen und Künstler sind herzlich eingeladen, sich an dieser Ausstellung im Dreiländereck

zwischen Zittau, Liberec, Görlitz und Zgorzelec zu beteiligen. Bis zum 15. März 2022 können fotografische

Arbeiten oder eine Fotografie der künstlerischen Werke und Arbeiten, die sich mit dieser

weltumspannenden Krise, ihren Zwängen, Abgründen, Beschränkungen oder sich neu auftuenden

Freiräumen auseinandergesetzt haben, eingereicht werden.

E-Mail: view@1000undDeineSicht.eu

Nähere Informationen: www.1000undDeineSicht.eu

■ Unterstützung für Berufsschüler/-innen

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) möchte aufgrund der in letzter Zeit gehäuften

Anfragen zur finanziellen Unterstützung von Berufsschüler/-innen bei außerhäuslicher Unterbringung

zu wichtigen Eckpunkten informieren. Ist eine außerhäusliche Unterbringung notwendig,

weil die täglich zu bewältigenden Wege zwischen Wohnung und Berufsschule unzumutbar sind,

können Berufsschülerinnen und -schüler eine finanzielle Unterstützung erhalten. Näheres dazu regelt

die Sächsische Schülerunterbringungsleistungsverordnung (SächsSchülULeistVO).

Antragsvoraussetzung: lange Gesamtwegezeit

Maßgebend für den Anspruch der finanziellen Unterstützung ist die tägliche Gesamtwegezeit, die

zwischen Hauptwohnsitz, Berufsschule und wieder zurück, einschließlich der Wege- und Wartezeiten

bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, aufgebracht werden muss.

Folgende Mindestwerte gelten: für Berufsschüler/-innen mindestens 180 Minuten, für Berufsschüler/-innen

mit einer Behinderung mindestens 130 Minuten.

Wer kann einen Zuschuss beantragen

Eine finanzielle Unterstützung beantragen können Schülerinnen und Schüler in einem Berufsausbildungsverhältnis,

welche einen anerkannten Ausbildungsberuf erlernen und die für sie zuständige

öffentliche Berufsschule besuchen sowie Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, die einen

adäquaten Beruf erlernen und in besonderen Klassen der öffentlichen Berufsschule beschult werden.

Sofern für Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung der außerhäuslichen Unterbringung

bereits andere Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln gewährt werden bzw. zustehen, würden

diese auf die finanzielle Unterstützung gemäß SächsSchülULeistVO angerechnet. Die Berufsausbildungsbeihilfe

wird nicht angerechnet.

Höhe des Zuschusses

Es wird ein Betrag von mindestens 16 Euro pro Unterrichtstag gewährt. Dieser Betrag wird auch für

unterrichtsfreie Tage und für Abreisetage gewährt, wenn die außerhäusliche Unterbringung an

diesen Tagen aufgrund unzumutbarer Verkehrsverbindungen notwendig ist. Eine Verkehrsverbindung

ist unzumutbar, wenn die An- oder Abreise an dem Unterrichtstag in den Zeitraum vor 5 Uhr

oder nach 20 Uhr fallen würde. Für Anreisetage gilt die außerhäusliche Unterbringung stets als notwendig.

Als Unterrichtstage gelten auch Tage, an denen andere verbindliche Veranstaltungen der

Schule (z. B. Projekttage, Sportfest oder Zeugnisübergabe) durchgeführt werden. Die finanzielle

Unterstützung wird nicht für Unterrichtstage gezahlt, an denen die Schülerin oder der Schüler

fehlt, es sei denn, das Fehlen ist ausreichend entschuldigt.

Antragstellung

Der Antrag ist bei der zuständigen Behörde des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt einzureichen,

in dessen/deren Gebiet sich der Hauptwohnsitz der Schülerin oder des Schülers befindet. Zur

Antragstellung ist das vom Landkreis oder der Kreisfreien Stadt vorgegebene Antragsformular zu

verwenden. Die finanzielle Unterstützung wird nachträglich jeweils nach Ablauf eines Schulhalbjahres

beantragt, bewilligt und ausgezahlt. Für die Schulhalbjahre gelten folgende von der Ferienregelung

zum Teil abweichende Zeiträume: erstes Schulhalbjahr: 1. August bis 31. Januar; zweites

Schulhalbjahr: 1. Februar bis 31. Juli. Der Antrag soll für das abgelaufene erste Schulhalbjahr bis

zum 1. April und für das abgelaufene zweite Schulhalbjahr bis zum 1. Oktober vorliegen.

Ansprechpartnerin im Landratsamt Görlitz: Victoria Kozik, G 03581 663-9314, E-Mail: victoria.

kozik@kreis-gr.de

Hinweis auf das AzubiTicket des Freistaates Sachsen

Berufsschüler/-innen können für die ganztägige und ganzjährige Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs

das AzubiTicket für 48 Euro pro Monat im Jahresabo erwerben. Es ist in dem Verkehrsverbund

gültig, in dem sich die Berufsschule befindet. Für je 5 Euro pro Monat können weitere

Verbünde hinzugekauft werden.

12

Ausgabe 158 / 23. Februar 2022

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!