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Creußen Journal Ausgabe 23.09.2022

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SEITE 4<br />

Bekanntmachung<br />

Personen, die Nutzungsrechte an der nachgenannten Grabstätte geltend<br />

machen, wollen sich bis spätestens 04.11.2022 beim Evang.-Luth.<br />

Pfarramt –Friedhofsverwaltung-, Heziloplatz 1, 95473 <strong>Creußen</strong>, Telefon<br />

09270/216 melden.<br />

Nach Ablauf dieser Frist gilt die Grabstätte als aufgelassen. Grabmale<br />

und sonstige Grabausstattung fallen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt<br />

der Evang.-Luth. Friedhofsverwaltung.<br />

C 398<br />

Rotter Ranz<br />

Rotter Anna<br />

VOLLSPERRUNG DER OD SCHNABELWAID<br />

Wegen der Erschließungsarbeiten im Baugebiet Schnabelwaid-West<br />

wird die Ortsdurchfahrt Schnabelwaid (BT22)<br />

Richtung Lindenhardt vom 26.09.22 bis 14.10.22 voll gesperrt.<br />

Eine entsprechende Umleitung wird ausgeschildert. Der<br />

Anliegerverkehr bis zur Baustelle ist frei.<br />

B 1161<br />

B 111/112<br />

<strong>Creußen</strong>, den <strong>23.09.2022</strong><br />

Friedhofsverwaltung<br />

Adelhardt Kunigunde<br />

Adelhardt Georg<br />

Adelhardt Else<br />

Barbara Feilner<br />

Johann Feilner<br />

Reinhold Feilner<br />

Evang.-Luth. Pfarramt <strong>Creußen</strong><br />

Bekanntmachung Haushaltssatzung<br />

des Marktes Schnabelwaid (Landkreis Bayreuth)<br />

für das Haushaltsjahr 2022<br />

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt<br />

Schnabelwaid folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n mit 2.341.495 Euro<br />

und im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n mit 4.957.275 Euro ab.<br />

Stadt <strong>Creußen</strong><br />

Störungsdienst bei Entsorgungsstörungen<br />

Um Störungen im Kanalnetz der Stadt <strong>Creußen</strong> beheben zu können,<br />

stehen unsere Fachleute zur Verfügung. Tel. 0171 301 4304<br />

Vergewissern Sie sich bitte vorher, ob der Fehler nicht in Ihrer Kundenanlage<br />

liegt. In solchen Fällen sind entsprechende Sanitärinstallationsunternehmen<br />

zuständig.<br />

ÖFFNUNGSZEITEN DES RECYCLINGHOFES<br />

ZUR ABGABE VON GRÜNGUT<br />

Mittwoch<br />

Samstag<br />

von 17.00 bis 18.00 Uhr<br />

von 10.00 bis 12.00 Uhr<br />

§ 2<br />

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden auf 1.488.300 Euro festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />

nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />

werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 450 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (B) 450 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 380 v. H.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

Von <strong>Ausgabe</strong>n nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 Euro<br />

festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Die in Deckungsringen zusammengefassten Haushaltsstellen<br />

sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.<br />

Schnabelwaid, 19.04.2022<br />

Markt Schnabelwaid<br />

Gemeindeverwaltung, 1. Bürgermeister: Hans-Walter Hofmann<br />

Hauptstr. 8, 91289 Schnabelwaid, Tel. 09270/989-0<br />

Email: verwaltung@markt-schnabelwaid.de<br />

https://www.markt-schnabelwaid.de<br />

SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS<br />

Dienstag 16.00 - 18.00 Uhr im Rathaus in Schnabelwaid.<br />

Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten.<br />

VG-<strong>Creußen</strong><br />

gez.<br />

H.-W. Hofmann<br />

Erster Bürgermeister<br />

Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit<br />

Schreiben vom 05.05.2022, Nr. 20–941/28 die rechtsaufsichtliche<br />

Genehmigung erteilt.<br />

III.<br />

Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt, in der Geschäftsstelle<br />

der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Creußen</strong>, Zimmer 17 EG, Bahnhofstraße<br />

11, 95473 <strong>Creußen</strong>, während der allgemeinen Geschäftsstunden,<br />

vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,<br />

bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer<br />

Haushaltssatzung öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3<br />

GO i.V. m. § 4 Bekanntmachungsverordnung).<br />

Schnabelwaid, 24.05.2022<br />

gez. H.-W. Hofmann, Erster Bürgermeister

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