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MeinStart - Augsburg - Winter 2022/23

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Was muss drin stehen?<br />

Die Inhalte sind ganz klar vom Berufsbildungsgesetz<br />

(BBiG, §11) vorgeschrieben:<br />

• inhaltliche und zeitliche Gliederung der<br />

Berufsausbildung<br />

• Beginn und Dauer der Berufsausbildung<br />

• verantwortliche/r Ausbilder/in<br />

• Ort der Ausbildung, falls Ausbildungsbetrieb<br />

Filiale(n) hat oder mit Betrieb bei der<br />

Ausbildung kooperiert<br />

• Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der<br />

Ausbildungsstätte<br />

• Dauer der täglichen/wöchentlichen Arbeitszeit<br />

• Dauer der Probezeit<br />

• Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung<br />

• Dauer des Urlaubs<br />

• Bedingungen der Kündigung<br />

Was darf nicht drin stehen?<br />

Das hat ebenfalls das Berufsbildungsgesetz<br />

(BBiG, §12) geregelt. Der Ausbildungsvertrag<br />

darf keine Vereinbarungen enthalten, die<br />

• den Azubi nach der Ausbildung verpflichten,<br />

in dem Ausbildungsbetrieb weiter zu arbeiten.<br />

• verbieten, den erlernten Beruf auszuüben<br />

(z.B. bei der Konkurrenz).<br />

• vom Azubi eine Zahlung als Entschädigung<br />

für die Berufsausbildung fordern.<br />

• den Azubi zur Zahlung von Vertragsstrafen<br />

zum Beispiel bei Kündigung verpflichten.<br />

Checkliste<br />

Ausbildungsvertrag<br />

Die Lehrstelle ist gefunden, der Ausbilder<br />

sympathisch, die Herausforderung genau richtig:<br />

Jetzt geht es darum, für den Weg in den nächsten<br />

Lebensabschnitt die Weichen richtig zu stellen.<br />

Dabei hilft der Ausbildungsvertrag, denn darin<br />

sind die wichtigsten Rechte und Pflichten geregelt.<br />

Welche Form muss er haben?<br />

Der Vertrag muss schriftlich geschlossen werden,<br />

die elektronische Form ist nicht gültig.<br />

Wer unterschreibt?<br />

Immer zwei: also der Auszubildende und der zukünftige<br />

Betrieb als Ausbilder – und zwar vor Beginn<br />

der Ausbildung. Falls der Azubi noch nicht volljährig<br />

ist, unterschreiben statt ihm/ihr die Erziehungsberechtigen.<br />

Wenn beide Seiten unterschrieben<br />

haben, schickt der Ausbildungsbetrieb den Vertrag<br />

weiter an die zuständige Stelle, die beispielsweise<br />

bei der Industrie- und Handelskammer angesiedelt<br />

ist. Dort wird der Vertrag gegengecheckt und<br />

wenn er allen gesetzlichen Anforderungen und Regelungen<br />

entspricht, wird er in einem Verzeichnis<br />

registriert, abgestempelt und an den Ausbildungsbetrieb<br />

zurückgeschickt. Der zukünftige Auszubildende<br />

erhält den abgestempelten Vertrag und kann<br />

sich damit sicher sein, dass der Vertrag geprüft, der<br />

Betrieb für die Ausbildung<br />

geeignet und<br />

die Durchführung der<br />

Ausbildung von der<br />

zuständigen Kammer<br />

kontrolliert wird.<br />

Illustration: shutterstock.com/Modvector, Buravleva stock<br />

Quelle: Bundesagentur für Arbeit<br />

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