Newsletter 14-2022
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WASSERSTRASSEN WERDEN<br />
IM BERICHT ZWAR NICHT<br />
ERWÄHNT... SIND DOCH ABER<br />
AUCH VERKEHRSPROJEKTE ODER?<br />
BUNDESVERKEHRS-<br />
MINISTERIUM FÜHRT<br />
RAUMORDNUNGSGESETZ<br />
EIN<br />
Größere Verkehrsprojekte sollen in Zukunft schneller planbar und genehmigungsfähig sein © Foto: Andrea Warnecke/dpa/picturel-alliance<br />
Dadurch können Infrastrukturprojekte, auch im Verkehrswesen, schneller geplant und genehmigt werden.<br />
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 28. September <strong>2022</strong>, die Änderung des Raumordnungsgesetzes des Bundesministeriums<br />
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verabschiedet. Die Novelle wird auch die Realisierung größerer Verkehrsprojekte<br />
deutlich beschleunigen.<br />
„Wir beschleunigen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Das ist ein zentrales Ziel unseres Koalitionsvertrags, das wir prioritär<br />
vorantreiben. Mit der heute verabschiedeten Änderung des Raumordnungsgesetzes verkürzen wir die Dauer für die Realisierung<br />
von Infrastrukturprojekten erheblich. Gerade größere Verkehrsprojekte profitieren davon. Im Bereich der Schiene können wir mit<br />
der heute beschlossenen Änderung teilweise mehrere Jahre einsparen – ohne Abstriche bei Umweltstandards und Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
zu machen“, meint Bundesverkehrsminister Volker Wissing.<br />
Darum beeinflusst das neue Gesetz auch den Verkehrssektor<br />
Bei Verkehrsinfrastrukturprojekten ist vor dem Planfeststellungsverfahren ein Raumordnungsverfahren vorgesehen. Raumverträglichkeitsbelange<br />
werden jedoch auch im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geprüft.<br />
Mit der Änderung des Raumordnungsgesetzes wird die Dauer für die Erstellung des Gutachtens der Raumordnungsbehörde nun<br />
verbindlich auf maximal sieben Monate begrenzt. Legt die Raumordnungsbehörde nach einer Vollständigkeitsprüfung von maximal<br />
einem Monat ihre Stellungnahme nicht innerhalb von sechs Monaten vor, kann das Zulassungsverfahren gleichwohl eingeleitet<br />
werden. In der Vergangenheit konnte das Raumordnungsverfahren bei großen Projekten mehrere Jahre in Anspruch nehmen.