TSV-Echo 2023
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des Vereinsjugendtages. Der Jugendausschuss ist für seine Beschlüsse
dem Vereinsjugendtag und dem Vereinsvorstand gegenüber verantwortlich.
Die Jugendordnung sieht als Vertreter der Vereinsjugend im Vereinsvorstand
den 1. Jugendsprecher sowie den 2. Jugendsprecher vor, die dort
mit Sitz und Stimme vertreten sind.
Die Jugendordnung räumt den Kindern und Jugendlichen im Verein ein
gebotenes Maß an Eigenständigkeit, Mitverantwortung und Mitbestimmung
zu den Fragen der Vereins- und insbesondere der Jugendarbeit ein.
§ 17 Ehrungsordnung
Ordentliche Mitglieder können für langjährige Mitgliedschaft oder durch
besondere Verdienste um den Sport oder den Verein durch den Vorstand
mit der TSV-Urkunde für besondere Verdienste und den Ehrennadeln
Bronze, Silber und Gold ausgezeichnet werden.
Eine Ehrennadel können auch Personen erhalten, die sich besondere
Verdienste um die Förderung der Vereins erworben haben. Zu Ehrenmitgliedern
können ernannt werden, die die in § 4 der Satzung
genannten Voraussetzungen erfüllen.
Ehrennadeln für langjährige Mitgliedschaft werden verliehen bei ununterbrochener
Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied, gerechnet ab dem 16. Lebensjahr:
- von 10 Jahren: Bronze
- von 20 Jahren: Silber
- von 40 Jahren: Gold
§ 18 Kassenprüfer
Vier Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer
von einem Jahr gewählt. Sie dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein.
Sie haben das Recht und ggfls. die Pflicht, die Vereinskasse und die
Buchführung zu überprüfen. Über die Prüfung der gesamten Buch- und
Kassenführung haben sie in der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.
Das Prüfungsrecht erstreckt sich nur auf die buchhalterische
Richtigkeit, nicht auf die Zweckmäßigkeit der Vorgänge. Die Kassenprüfer
können nur einmal wiedergewählt werden.
§ 19 Protokollierung
Der Verlauf der Mitgliederversammlung sowie Sitzungen des Vorstands
sind zu protokollieren. Das Protokoll der Mitgliederversammlung und die
Protokolle der Vorstandssitzungen sind vom jeweiligen Versammlungs-/
Sitzungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Die Protokolle hat
der Vorstand aufzubewahren.
§ 20 Datenschutzklausel, Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Der Verein darf die persönlichen Daten der Mitglieder für eigene Zwecke aus
dieser Satzung gemäß den Vorschriften der europäischen Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) speichern, verändern, bearbeiten und löschen (Art. 6
Abs.1 Lit. b DSGVO). Das Mitglied erhält mit dem Eintritt in den Verein die entsprechenden
datenschutzrechtlichen Informationen im Sinne der DSGVO. Die
Übermittlung von gespeicherten Daten innerhalb des Vereins und an die entsprechenden
Verbände, mit denen der Verein zur Erledigung seiner Aufgaben
zusammenarbeitet, ist nur den Personen erlaubt, die mit Ämtern gemäß dieser
Satzung betraut sind und entsprechende Aufgaben wahrzunehmen haben.
Der Kassierer darf die notwendigen Daten an ein Bankinstitut übermitteln, um
den Zahlungsverkehr des Vereins zu ermöglichen. Daten der betreuten Mitgliedergruppen
dürfen im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben
den im Verein angestellten und ehrenamtlich tätigen Personen, insbesondere
den Übungsleitern übermittelt werden.
Der Verein ist berechtigt, Lichtbilder von Vereinsmitgliedern im Sinne des Vereinszweckes
gem. § 2 anzufertigen und diese zu veröffentlichen, wenn nicht das
Mitglied ausdrücklich und in Schriftform seinen Widerspruch hiergegen gegenüber
dem Vereinsvorstand erklärt.
Im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Minderheitenbegehrens
gem. § 37 BGB in Verbindung mit § 8 der Satzung ist dem Minderheitenbegehren
geltend machende Mitglied die von ihm begehrte Mitgliederliste in beglaubigter
Abschrift gegen Erstattung der Kosten für die Erstellung der beglaubigten
Abschrift spätestens binnen drei Wochen nach Eingang des Begehrens des Mitglieds
auszuhändigen. Das Mitglied hat mit seinem Auskunftsbegehren gegenüber
dem Verein eine schriftliche datenschutzrechtliche Versicherung
dahingehend abzugeben, dass die begehrte Mitgliederliste ausschließlich im Zusammenhang
mit der Geltendmachung des Minderheitenbegehrens Verwendung
finden wird. (Art. 6 Abs.1 Lit. f DSGVO)
Ausnahmen bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung, der die
Regelungen der DSGVO zu berücksichtigen hat."
§ 21 Auflösung des Vereins
Über die Auflösung des Vereins kann eine zu diesem Zweck auf Antrag von
51 % der Mitglieder besonders einberufene Mitgliederversammlung mit
einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder, vorausgesetzt mindestens ein Viertel aller stimmberechtigten
Vereinsmitglieder ist anwesend, beschliessen.
Ist diese Zahl nicht erreicht, muss innerhalb von zwei Wochen eine neue
Mitgliederversammlung einberufen werden, die alsdann mit einer Mehrheit
von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder die
Auflösung beschliessen kann.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung zur Auflösung des Vereins hat
nach den Vorschriften über die Einladung zur ordentlichen
Mitgliederversammlung zu erfolgen und muss unter Angabe des Antrages
auf Auflösung des Vereins und seiner Begründung ausgesprochen werden.
Die Mitgliederversammlung zur Auflösung des Vereins ernennt zur
Abwicklung der Geschäfte Liquidatoren.
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die
Gemeinde Knüllwald, die es unmittelbar und ausschließlich nur für gemeinnützige
Zwecke des Sports im Ortsteil Remsfeld zu verwenden hat.
Die abgedruckte Satzung wurde in der Jahreshauptversammlung am
25. Januar 2019 in Knüllwald-Remsfeld beschlossen. Sie trat mit
Eintragung in das Vereinsregister in Kraft und ersetzt die bisherige
Satzung einschließlich sämtlicher Änderungen.
Als eine gepflegte Anlage
präsentiert sich der Sportplatz
des TSV 05 Remsfeld.
In 1964 wurde der Sportplatz
eingeweiht. Das Vereinsheim
konnte in 1971
seiner Bestimmung übergeben
werden. 1975 wurde mit
dem Bau einer provisorischen
Flutlichtanlage begonnen.
Der Bau des
Verkaufs- und Geräteraumes
begann in 1977. 1986
begann die Installation der
Bandenwerbung. In 1991
wurden die leichtathletischen
Anlagen wegen Kieselrot
gesperrt. Die
Sportplatz-Barriere wurde in
1992 erneuert. 1994 wurden
die neuen Leichtathletik anlagen
fertig gestellt. 230 Sport -
lerinnen und Sportler
testeten damals die neuen
Anlagen. Der Trainingsplatz/Festplatz
neben dem
Sportplatz wurde in
2002/2003 ausgebaut. Der
Unterstellschuppen ist in
2004 gebaut worden. In
2012 konnte der behindertengerechte
...
Viel Arbeit und
Idealismus steckt
hinter diesen
wenigen Worten!
... Anbau an das Vereinsheim feierlich eingeweiht werden. Mit Verbundsteinpflaster wurde die Diskuswurfanlage in 2017 erneuert.
Eine Teilsanierung der Laufbahn erfolgte in 2018. Ein Holzhaus bauten die Leichtathleten in 2019 zur Unterbringung
der Gerätschaften. Die neue Stützmauer wurde in 2021 errichtet. Ein Blickfang der Stützmauer sind die historischen Fotos
die an der Mauer angebracht worden sind. Am 13. April 2022 wurde die Flutlichtanlage auf LED-Technik umgestellt. Die
TSV-Verantwortlichen legten schon immer größten Wert auf eine gepflegte Sportanlage.
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