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HVA F-StB - Bundesministerium für Verkehr, Bau und ...

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<strong>HVA</strong> F-<strong>StB</strong> 1 Vertragsaufstellung/Vergabeverfahren<br />

1.0 Allgemeines<br />

(1) Die „Richtlinien <strong>für</strong> das Aufstellen der Verträge <strong>und</strong> das Durchführen der Vergabeverfahren“ regeln die<br />

Vergabe der Leistungen sowie den Inhalt <strong>und</strong> die Gestaltung der Verträge mit freiberuflich Tätigen im Zusammenhang<br />

mit Planung <strong>und</strong> Ausführung von Ingenieurbauwerken <strong>und</strong> <strong>Verkehr</strong>sanlagen.<br />

(2) Die HOAI ist eine Preisverordnung. Sie enthält keine Regelung über die Vergabe von Architekten- <strong>und</strong><br />

Ingenieurleistungen, sondern stellt lediglich einen „Gebührentatbestand“ dar. Sie enthält keine Anspruchsgr<strong>und</strong>lage<br />

über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.<br />

Die zu erbringenden Leistungen sind in jedem Vertrag genau zu beschreiben.<br />

(3) In den „Leistungsbildern“ der HOAI sind <strong>für</strong> folgende Planungsleistungen verbindliche Honorarregelungen<br />

erfasst:<br />

– Flächenplanung<br />

− Landschaftsplanung (Teil 3, Abschnitt 2),<br />

– Objektplanung<br />

− Ingenieurbauwerke (Teil 3, Abschnitt 3),<br />

− <strong>Verkehr</strong>sanlagen (Teil 3, Abschnitt 4),<br />

– Fachplanung<br />

− Tragwerksplanung (Teil 4, Abschnitt 1),<br />

− Technischen Ausrüstung (Teil 4, Abschnitt 2).<br />

(4) Für Beratungsleistungen sind im Anhang zur novellierten HOAI in der Anlage 1 unverbindliche Honorarregelungen<br />

als Orientierungshilfen enthalten:<br />

− Umweltverträglichkeitsstudie,<br />

− Thermische <strong>Bau</strong>physik,<br />

− Schallschutz <strong>und</strong> Raumakustik,<br />

− Bodenmechanik, Erd- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>bau,<br />

− Vermessungstechnische Leistungen.<br />

(5) Für folgende im <strong>HVA</strong> F-<strong>StB</strong> erfasste Leistungen sind in der novellierten HOAI keine Leistungsbilder erfasst:<br />

− <strong>Verkehr</strong>splanerische Leistungen,<br />

− Örtliche <strong>Bau</strong>überwachung<br />

− Sonstige landschaftsplanerische Leistungen<br />

− FFH-Vorprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, FFH-Ausnahmeprüfung<br />

− Faunistische Untersuchungen<br />

− Landschaftspflegerische Ausführungsplanung.<br />

(6) Für Prüfingenieurleistungen ist in der HOAI kein entsprechendes Leistungsbild enthalten. Die Honorierung<br />

erfolgt, soweit nicht eine abweichende landesrechtliche Regelung besteht, <strong>für</strong> Maßnahmen des<br />

B<strong>und</strong>esfernstraßenbaus aufgr<strong>und</strong> der Kostenträgerschaft des B<strong>und</strong>es unter Berücksichtigung der RVP<br />

(„Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung <strong>für</strong> die statische <strong>und</strong> konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken<br />

<strong>für</strong> <strong>Verkehr</strong>sanlagen“) *) des <strong>B<strong>und</strong>esministerium</strong>s <strong>für</strong> <strong>Verkehr</strong>, <strong>Bau</strong> <strong>und</strong> Stadtentwicklung.<br />

(7) Jedes Vergabeverfahren ist von Beginn an ordnungsgemäß <strong>und</strong> nachvollziehbar in einem Vergabevermerk<br />

zu dokumentieren, auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> von bei EU-Verfahren in allen Vergabestadien möglichen<br />

Nachprüfungsverfahren. Insbesondere sind die Gründe <strong>für</strong> die Wahl des Vergabeverfahrens in allen<br />

Fällen im Vergabevermerk darzulegen.<br />

*) Veröffentlicht auf der Homepage des BMVBS unter der Rubrik <strong>Verkehr</strong> / Straße / Straßenbau / Vergabehandbücher<br />

Stand 05/10 FGSV Verlag Nr. 941 1.0 – Seite 1

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