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HVA F-StB - Bundesministerium für Verkehr, Bau und ...

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<strong>HVA</strong> F-<strong>StB</strong> 2 Honorarermittlung<br />

2.3 Hinweise zu den fachspezifischen Regelungen<br />

2.3.1 <strong>Verkehr</strong>splanerische Leistungen<br />

(Hinweis: Die Honorarermittlung <strong>für</strong> verkehrsplanerische Leistungen ist nicht in der HOAI verbindlich geregelt<br />

<strong>und</strong> auch in der unverbindlichen Anlage 1 nicht erfasst.)<br />

Beschreibung der Leistung<br />

(1) Vorab erbrachte Leistungen<br />

Damit vergleichbare Angebote eingeholt werden können, ist zunächst eine Leistungsbeschreibung zu erstellen.<br />

(2) Abgrenzung der Aufgabenteilung<br />

Soweit fachk<strong>und</strong>ige Auftraggeber beim Erbringen der Leistung mitwirken (z. B. beim Durchführen von <strong>Verkehr</strong>szählungen),<br />

ist die Aufgabenteilung zwischen den Vertragspartnern eindeutig abzugrenzen.<br />

Ermittlung des Honorars<br />

(3) Honorar<br />

Das Honorar <strong>für</strong> verkehrsplanerische Leistungen ist gr<strong>und</strong>sätzlich bei Auftragserteilung schriftlich frei zu<br />

vereinbaren.<br />

(4) Gliederung der Leistungen in Einzelleistungen<br />

Das Honorar soll vom Auftragnehmer vorgeschlagen werden. Auftraggeber <strong>und</strong> Auftragnehmer können die<br />

Leistungen in Einzelleistungen aufgliedern <strong>und</strong> hier<strong>für</strong> anteilige Honorare bestimmen. Von Bedeutung kann<br />

eine solche Festlegung sowohl <strong>für</strong> Abschlagszahlungen als auch <strong>für</strong> etwaige Vertragsänderungen sein.<br />

2.3.2 Vermessungstechnische Leistungen (Anlage 1, Pkt. 1.5 HOAI)<br />

(Hinweis: Die Honorarermittlung <strong>für</strong> vermessungstechnische Leistungen ist in der unverbindlichen Anlage 1<br />

zur HOAI – Orientierungshilfe –, Pkt. 1.5 erfasst.)<br />

2.3.2.1 Entwurfsvermessung <strong>für</strong> Ingenieurbauwerke <strong>und</strong> <strong>Verkehr</strong>sanlagen<br />

Beschreibung der Leistung<br />

(1) Für die Beschreibung der Leistung sollen die Mustertexte (Teil 6 „Mustertexte“) verwendet werden. Als<br />

Bestandteil des Vertrages sind die TVB-Vermessung (Teil 5 „Vertragsbedingungen“) zu vereinbaren. Damit<br />

werden auch die RAS-Verm <strong>und</strong> die RE Vertragsbestandteil.<br />

Ermittlung des Honorars<br />

(2) Allgemeines<br />

Das Honorar unterliegt nicht einer verbindlichen Preisverordnung. Es kann daher gr<strong>und</strong>sätzlich frei vereinbart<br />

werden. Die in der unverbindlichen Anlage aufgeführten Regelungen zur Ermittlung der Honorarzonen<br />

<strong>und</strong> daraus folgend zur Ermittlung des Honorars stellen deshalb nur – unverbindliche – Orientierungswerte<br />

dar.<br />

Stand: 07/09 FGSV Verlag Nr. 941 2.3 – Seite 1

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