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Gniebing - Weißenbach - Gemeinde Gniebing-Weissenbach

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<strong>Gemeinde</strong>nachrichten<br />

Wegefreiheit im Wald<br />

Jogger, Mountainbiker, Nordic-Walker oder<br />

einfach nur Spaziergänger - die Zahl jener<br />

Personen, die ihre Freizeitaktivitäten in der<br />

freien Natur und insbesondere im Wald<br />

ausüben, ist unaufhörlich im Steigen begriffen.<br />

Einerseits ist dies eine durchaus erfreuliche<br />

Entwicklung, andererseits aber werden gerade<br />

diese Aktivitäten vor allem auf fremden<br />

Grundstücken ausgeübt. Nicht alles aber, was als<br />

selbstverständlich betrachtet wird, ist (ohne Zustimmung<br />

des Grundeigentümers) erlaubt.<br />

Nach dem Forstgesetz darf „jedermann den Wald<br />

zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten“.<br />

Unter Betreten des Waldes ist jedoch<br />

grundsätzlich nur das Begehen zu Fuß (Gehen<br />

oder Laufen) zu verstehen. Langlaufen oder<br />

Schneeschuhwandern ist von diesem Begriff<br />

aber ebenso noch mitumfasst wie ein Picknick<br />

am Tag.<br />

Werden bei diesen Aktivitäten Hunde mitgenommen,<br />

ist zu beachten, dass diese nach dem Landessicherheitsgesetz<br />

entweder an der Leine oder<br />

zumindest mit Maulkorb geführt werden. Das herumstreifen<br />

lassen von Hunden ist zudem auch<br />

nach dem Jagdgesetz verboten. Die Nichteinhaltung<br />

dieser Vorschriften ist mit Strafe bedroht.<br />

Reiten, Mountainbiken, Zelten, Lagern bei Dunkelheit,<br />

das Anlegen von Loipen oder das sonstige<br />

Befahren ist nur mit Zustimung des Grundeigentümers<br />

erlaubt. Gibt dieser seine Erlaubnis<br />

nicht, sind diese Tätigkeiten verboten.<br />

Unzulässig ist auch das Füttern von Wild durch<br />

Wanderer etc.. Füttern fällt unter das Hegerecht<br />

und ist Bestandteil des Jagdausübungsrechtes<br />

und somit dem Jagdpächter vorbehalten.<br />

Auf Nichtwaldflächen ist die Wegefreiheit nicht<br />

anwendbar. Ohne Zustimmung des Grundstückeigentümers<br />

- daher vorher fragen - ist es grundsätzlich<br />

nicht gestattet, Nichtwaldflächen ((zB<br />

dem Wald vorgelagerte Wiesen oder sonstige<br />

landwirtschaftliche Grundflächen) zu betreten,<br />

um den Wald zu erreichen.<br />

Im Sinne und im Interesse einer möglichst konfliktfreien<br />

Freizeitgestaltung sollten sich daher<br />

alle Naturnutzer an diese Regeln halten, insbesondere<br />

fremde Eigentumsrechte akzeptieren.<br />

Eines ist klar: Nur konfliktfreie Naturnutzung<br />

bringt auch den gewünschten Erholungseffekt.<br />

Hegemeister Alois Lafer, Oberweißenbach<br />

Hegemeister Herbert Feichtinger, Rohr<br />

- 10 -<br />

<strong>Gniebing</strong> - <strong>Weißenbach</strong><br />

Brauchtumsfeuer<br />

Verbote beachten!<br />

Osterfeuer<br />

Das Entzünden von Osterfeuern ist<br />

ausschließlich in der Zeit von<br />

Karsamstag, 15:00 Uhr<br />

bis<br />

Ostersonntag 3:00 Uhr<br />

erlaubt!<br />

Nicht am kleinen Ostersamstag!!<br />

Ausschließlich biogene<br />

Materialien im trockenen Zustand!<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> ersucht, keine unnötigen<br />

„Osterfeuer“ zu entzünden - Wir übernehmen<br />

ihren Strauchschnitt gerne!<br />

Tourismusverband <strong>Gniebing</strong>-<strong>Weißenbach</strong><br />

Blumenschmuck für<br />

unsere <strong>Gemeinde</strong><br />

Der Tourismusverband organisiert mit der <strong>Gemeinde</strong><br />

auch heuer wieder einen Blumenschmuckbewerb in<br />

<strong>Gniebing</strong> – <strong>Weißenbach</strong>. Die Bewohner werden eingeladen,<br />

Häuser, Plätze oder sonstige Bereiche mit Blumen oder besonderer<br />

Bepflanzung zu gestalten.<br />

Alle <strong>Gemeinde</strong>bewohner werden ersucht, beim<br />

Verschönern der <strong>Gemeinde</strong> mitzuhelfen und sich<br />

bis 31. Mai 2011<br />

im <strong>Gemeinde</strong>amt unter der<br />

Telefonnummer: 03152/2551 oder per<br />

e-mail: gde@gniebing-weissenbach.steiermark.at<br />

anzumelden.<br />

Alle Teilnehmer erhalten einen 30,-- Euro Gutschein für<br />

den nächsten Blumeneinkauf in den Gärtnereien Jogl<br />

und Posch. Die Fotos von den schön gestalteten Häusern und<br />

Plätzen werden nach Möglichkeit in der <strong>Gemeinde</strong>zeitung<br />

veröffentlicht.<br />

Der Tourismusverband<br />

und die <strong>Gemeinde</strong><br />

bedanken<br />

sich im Vorhinein<br />

für Ihr Mittun und<br />

Mitgestalten!

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