Gniebing - Weißenbach - Gemeinde Gniebing-Weissenbach
Gniebing - Weißenbach - Gemeinde Gniebing-Weissenbach
Gniebing - Weißenbach - Gemeinde Gniebing-Weissenbach
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<strong>Gemeinde</strong>nachrichten<br />
Wegefreiheit im Wald<br />
Jogger, Mountainbiker, Nordic-Walker oder<br />
einfach nur Spaziergänger - die Zahl jener<br />
Personen, die ihre Freizeitaktivitäten in der<br />
freien Natur und insbesondere im Wald<br />
ausüben, ist unaufhörlich im Steigen begriffen.<br />
Einerseits ist dies eine durchaus erfreuliche<br />
Entwicklung, andererseits aber werden gerade<br />
diese Aktivitäten vor allem auf fremden<br />
Grundstücken ausgeübt. Nicht alles aber, was als<br />
selbstverständlich betrachtet wird, ist (ohne Zustimmung<br />
des Grundeigentümers) erlaubt.<br />
Nach dem Forstgesetz darf „jedermann den Wald<br />
zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten“.<br />
Unter Betreten des Waldes ist jedoch<br />
grundsätzlich nur das Begehen zu Fuß (Gehen<br />
oder Laufen) zu verstehen. Langlaufen oder<br />
Schneeschuhwandern ist von diesem Begriff<br />
aber ebenso noch mitumfasst wie ein Picknick<br />
am Tag.<br />
Werden bei diesen Aktivitäten Hunde mitgenommen,<br />
ist zu beachten, dass diese nach dem Landessicherheitsgesetz<br />
entweder an der Leine oder<br />
zumindest mit Maulkorb geführt werden. Das herumstreifen<br />
lassen von Hunden ist zudem auch<br />
nach dem Jagdgesetz verboten. Die Nichteinhaltung<br />
dieser Vorschriften ist mit Strafe bedroht.<br />
Reiten, Mountainbiken, Zelten, Lagern bei Dunkelheit,<br />
das Anlegen von Loipen oder das sonstige<br />
Befahren ist nur mit Zustimung des Grundeigentümers<br />
erlaubt. Gibt dieser seine Erlaubnis<br />
nicht, sind diese Tätigkeiten verboten.<br />
Unzulässig ist auch das Füttern von Wild durch<br />
Wanderer etc.. Füttern fällt unter das Hegerecht<br />
und ist Bestandteil des Jagdausübungsrechtes<br />
und somit dem Jagdpächter vorbehalten.<br />
Auf Nichtwaldflächen ist die Wegefreiheit nicht<br />
anwendbar. Ohne Zustimmung des Grundstückeigentümers<br />
- daher vorher fragen - ist es grundsätzlich<br />
nicht gestattet, Nichtwaldflächen ((zB<br />
dem Wald vorgelagerte Wiesen oder sonstige<br />
landwirtschaftliche Grundflächen) zu betreten,<br />
um den Wald zu erreichen.<br />
Im Sinne und im Interesse einer möglichst konfliktfreien<br />
Freizeitgestaltung sollten sich daher<br />
alle Naturnutzer an diese Regeln halten, insbesondere<br />
fremde Eigentumsrechte akzeptieren.<br />
Eines ist klar: Nur konfliktfreie Naturnutzung<br />
bringt auch den gewünschten Erholungseffekt.<br />
Hegemeister Alois Lafer, Oberweißenbach<br />
Hegemeister Herbert Feichtinger, Rohr<br />
- 10 -<br />
<strong>Gniebing</strong> - <strong>Weißenbach</strong><br />
Brauchtumsfeuer<br />
Verbote beachten!<br />
Osterfeuer<br />
Das Entzünden von Osterfeuern ist<br />
ausschließlich in der Zeit von<br />
Karsamstag, 15:00 Uhr<br />
bis<br />
Ostersonntag 3:00 Uhr<br />
erlaubt!<br />
Nicht am kleinen Ostersamstag!!<br />
Ausschließlich biogene<br />
Materialien im trockenen Zustand!<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> ersucht, keine unnötigen<br />
„Osterfeuer“ zu entzünden - Wir übernehmen<br />
ihren Strauchschnitt gerne!<br />
Tourismusverband <strong>Gniebing</strong>-<strong>Weißenbach</strong><br />
Blumenschmuck für<br />
unsere <strong>Gemeinde</strong><br />
Der Tourismusverband organisiert mit der <strong>Gemeinde</strong><br />
auch heuer wieder einen Blumenschmuckbewerb in<br />
<strong>Gniebing</strong> – <strong>Weißenbach</strong>. Die Bewohner werden eingeladen,<br />
Häuser, Plätze oder sonstige Bereiche mit Blumen oder besonderer<br />
Bepflanzung zu gestalten.<br />
Alle <strong>Gemeinde</strong>bewohner werden ersucht, beim<br />
Verschönern der <strong>Gemeinde</strong> mitzuhelfen und sich<br />
bis 31. Mai 2011<br />
im <strong>Gemeinde</strong>amt unter der<br />
Telefonnummer: 03152/2551 oder per<br />
e-mail: gde@gniebing-weissenbach.steiermark.at<br />
anzumelden.<br />
Alle Teilnehmer erhalten einen 30,-- Euro Gutschein für<br />
den nächsten Blumeneinkauf in den Gärtnereien Jogl<br />
und Posch. Die Fotos von den schön gestalteten Häusern und<br />
Plätzen werden nach Möglichkeit in der <strong>Gemeinde</strong>zeitung<br />
veröffentlicht.<br />
Der Tourismusverband<br />
und die <strong>Gemeinde</strong><br />
bedanken<br />
sich im Vorhinein<br />
für Ihr Mittun und<br />
Mitgestalten!