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in Fahrnisbauten - Eidgenössische Steuerverwaltung - admin.ch

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MWST-Bran<strong>ch</strong>en-Info 04<br />

l Beratungen über Massnahmen zur Energiee<strong>in</strong>sparung (z.B. dur<strong>ch</strong> neue<br />

Isolation des Da<strong>ch</strong>es oder Mauerwerks, Ersatz der Fenster) beispielsweise<br />

aufgrund von thermografis<strong>ch</strong>en Aufnahmen;<br />

l Anwaltsleistungen betreffend Na<strong>ch</strong>barstreitigkeiten (z.B. wegen<br />

S<strong>ch</strong>attenwurf von Bäumen) oder Ause<strong>in</strong>andersetzungen zwis<strong>ch</strong>en<br />

Bauherren und Handwerkern (z.B. wegen Baumängeln);<br />

l Bekanntgabe von mögli<strong>ch</strong>en Kauf<strong>in</strong>teressenten für e<strong>in</strong> zum Verkauf<br />

stehendes E<strong>in</strong>familienhaus (ohne Maklerauftrag);<br />

l Erstellen von Fotos e<strong>in</strong>zelner oder mehrerer Gebäude im H<strong>in</strong>blick auf<br />

deren Verkauf (z.B. über Internet oder für e<strong>in</strong>en Verkaufsprospekt);<br />

l das E<strong>in</strong>holen von Bewilligungen na<strong>ch</strong> der Lex Koller.<br />

N Diese<br />

12<br />

Dienstleistungen fallen selbst dann unter Artikel 8 Absatz 1<br />

MWSTG, wenn deren Leistungserbr<strong>in</strong>ger im Ans<strong>ch</strong>luss daran für den<br />

glei<strong>ch</strong>en Leistungsempfänger Dienstleistungen na<strong>ch</strong> Artikel 8<br />

Absatz 2 Bu<strong>ch</strong>stabe f MWSTG oder Lieferungen na<strong>ch</strong> Artikel 3<br />

Bu<strong>ch</strong>stabe d Ziffer 2 MWSTG i.V.m. Artikel 7 MWSTG erbr<strong>in</strong>gt. Denn<br />

massgebend ist der ursprüngli<strong>ch</strong>e, auf die Erbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>er<br />

Dienstleistung na<strong>ch</strong> Artikel 8 Absatz 1 MWSTG lautende Auftrag.<br />

F Weitergehende Informationen zum Ort der Dienstleistung geben die<br />

MWST-Info Ort der Leistungserbr<strong>in</strong>gung und - betreffend Vermittlung -<br />

die MWST-Bran<strong>ch</strong>en-Info Liegens<strong>ch</strong>aftsverwaltung / Vermietung und<br />

Verkauf von Immobilien.<br />

5 Steuerbemessungsgrundlage (Art. 3 Bst. f i.V.m. Art. 24 MWSTG)<br />

5.1 Entgelt, Grundsatz<br />

Die Steuer wird vom tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> empfangenen Entgelt bere<strong>ch</strong>net. Zum<br />

Entgelt gehören namentli<strong>ch</strong> au<strong>ch</strong> der Ersatz aller Kosten, selbst wenn diese<br />

gesondert <strong>in</strong> Re<strong>ch</strong>nung gestellt werden, sowie die von der steuerpfli<strong>ch</strong>tigen<br />

Person ges<strong>ch</strong>uldeten öffentli<strong>ch</strong>-re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Abgaben. Es spielt dabei ke<strong>in</strong>e<br />

Rolle, ob die Leistungen zu E<strong>in</strong>heits-, Global- oder Paus<strong>ch</strong>alpreisen<br />

beziehungsweise Regietarifen <strong>in</strong> Re<strong>ch</strong>nung gestellt werden. Bei Leistungen an<br />

eng verbundene Personen (Art. 3 Bst. h MWSTG i.V.m. Art. 26 MWSTV) gilt<br />

als Entgelt der Wert, der unter unabhängigen Dritten vere<strong>in</strong>bart würde, also<br />

der Marktpreis (Art. 24 Abs. 2 MWSTG).<br />

Zum steuerbaren Entgelt gehören ferner:<br />

l Prämien für exakte Bauausführung, Term<strong>in</strong>e<strong>in</strong>haltung oder<br />

-unters<strong>ch</strong>reitung usw. (Bonussystem);

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