in Fahrnisbauten - Eidgenössische Steuerverwaltung - admin.ch
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Baugewerbe<br />
7 Bu<strong>ch</strong>führung<br />
Bei Vorauszahlungen und bei Leistungen ohne Re<strong>ch</strong>nungsstellung erfolgt die<br />
Deklaration <strong>in</strong> der Abre<strong>ch</strong>nungsperiode, <strong>in</strong> der das Entgelt vere<strong>in</strong>nahmt wird.<br />
F Weitere Auskünfte dazu gibt die MWST-Info Abre<strong>ch</strong>nung und<br />
Steuerentri<strong>ch</strong>tung.<br />
Das Führen e<strong>in</strong>er gesonderten Baustellen-Bu<strong>ch</strong>haltung ist zulässig, sofern<br />
au<strong>ch</strong> aus den Konten der Ges<strong>ch</strong>äftsbu<strong>ch</strong>haltung die Investitions-, MWST-<br />
(Vorsteuern und Steuerverb<strong>in</strong>dli<strong>ch</strong>keiten), Aufwand- und Umsatzzahlen aus<br />
Leistungen ungekürzt ersi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> s<strong>in</strong>d. Diese Vors<strong>ch</strong>rift soll verh<strong>in</strong>dern, dass<br />
die Ges<strong>ch</strong>äftsbu<strong>ch</strong>haltung ledigli<strong>ch</strong> Bruttogew<strong>in</strong>ne der Baustellen enthält<br />
(Differenz Umsatz / direkt zure<strong>ch</strong>enbare Kosten).<br />
F Für Näheres dazu wird auf die MWST-Info Bu<strong>ch</strong>führung und<br />
Re<strong>ch</strong>nungsstellung verwiesen.<br />
8 Grundstückslieferung - Kriterien betreffend Abgrenzung<br />
Werkvertrag / Kaufvertrag; Erstellung von Bauwerken zwecks<br />
Vermietung oder Verpa<strong>ch</strong>tung (ohne Option); Vorsteuerkorrektur<br />
8.1 Grundstückslieferung - Kriterien betreffend Abgrenzung<br />
Werkvertrag / Kaufvertrag<br />
Für die Abgrenzung zwis<strong>ch</strong>en steuerbaren werkvertragli<strong>ch</strong>en Lieferungen<br />
(Art. 3 Bst. d Ziff. 2 MWSTG) und von der Steuer ausgenommenen Verkäufen<br />
von Bauwerken (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 20 MWSTG) ist <strong>in</strong>sbesondere von<br />
Bedeutung, wem der Boden gehört, auf dem das Bauwerk erstellt wird, und<br />
ob si<strong>ch</strong> Mehrkosten zum angebotenen Paus<strong>ch</strong>alpreis für das Objekt wegen<br />
Änderungen aufgrund <strong>in</strong>dividueller Käuferwüns<strong>ch</strong>e ergeben.<br />
Die na<strong>ch</strong>folgend unter Ziffern 8.1.1 bis 8.1.3 festgehaltene Praxis gilt ab<br />
1. Juli 2010. Für die Übergangszeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2010 s<strong>in</strong>d<br />
die Erläuterungen unter Ziffer 1 der MWST-Praxis-Info 01 zu bea<strong>ch</strong>ten.<br />
8.1.1 Boden gehört dem Bauunternehmer (Generalunternehmer, Investor)<br />
8.1.1.1 Grundsatz<br />
E<strong>in</strong>e von der Steuer ausgenommene Grundstückslieferung (Boden und<br />
Gebäude) liegt unter Vorbehalt von Ziffer 8.1.1.2 vor, wenn die folgenden<br />
Kriterien kumulativ erfüllt s<strong>in</strong>d:<br />
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