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<strong>04</strong>‘23 Finanzen<br />

DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION<br />

GED<br />

ENE<br />

Sowohl Bürger als auch Unternehmen sollen <strong>2023</strong> mit<br />

Preisbremsen für Gas und Strom spürbar von den stark<br />

gestiegenen Kosten entlastet werden und damit eine<br />

Basisversorgung zu günstigeren Preisen nutzen. Ziel ist<br />

es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich<br />

eine sichere Versorgung mit Gas und Strom zu gewährleisten,<br />

damit die Verbraucher sowie Industrie und Mittelstand<br />

heil durch diese Krise kommen. Strom- und<br />

Gaskunden sowie Mieter müssen nichts weiter tun,<br />

um davon zu profitieren: Denn Energieversorger und<br />

Vermieter berücksichtigen die Entlastungen in ihren<br />

Abrechnungen. Was sich dennoch darüber zu wissen<br />

lohnt, erfahrt ihr hier.<br />

Ab wann<br />

gelten die Preisbremsen?<br />

Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkunden ab Januar<br />

<strong>2023</strong>. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar<br />

wurden von den Stromversorgern im März <strong>2023</strong> mit<br />

ausgezahlt. Die Gas- und Wärmepreisbremse ist dann ab<br />

März <strong>2023</strong> gestartet und umfasst ebenfalls rückwirkend<br />

die Monate Januar und Februar. Alle Strom- und Gaskunden<br />

sowie Mieter werden dann automatisch entlastet –<br />

entweder über die Abrechnung des Energieversorgers<br />

oder über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters.<br />

So funktioniert die<br />

geplante Gas- und Wärmepreisbremse<br />

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen<br />

mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch<br />

im Jahr sowie für Vereine beträgt der Gaspreispreisdeckel<br />

12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme<br />

beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde.<br />

Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent<br />

von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten<br />

Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der<br />

normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich<br />

Energiesparen auch weiterhin.<br />

Eine befristete Gaspreisbremse soll ebenfalls der von den<br />

hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion<br />

und Beschäftigung zu sichern. Hier wird ab Januar<br />

<strong>2023</strong> der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde<br />

auf 7 Cent gedeckelt – für 70 Prozent das Gas-Verbrauchs.<br />

Auch hier gilt: Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen<br />

den regulären Marktpreis.<br />

So funktioniert die<br />

geplante Strompreisbremse<br />

Eine Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die<br />

Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis wird für<br />

private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40<br />

Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf<br />

von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in<br />

der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch,<br />

der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre<br />

Marktpreis gezahlt werden.<br />

Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000<br />

Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13<br />

Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen<br />

Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie<br />

zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären<br />

Marktpreis.<br />

Foto: Fokussiert – stock.adobe.com 38

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