7. Freizeit, Bildung , Sport, K ultur - Iserlohn
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5. Arbeitswelt<br />
18<br />
5.4 <strong>Iserlohn</strong>er Werkstätten<br />
Die <strong>Iserlohn</strong>er Werkstätten sind eine Unternehmung<br />
des Diakonie Mark Ruhr e.V. und<br />
bieten Menschen mit Behinderung unter<br />
Berücksichtigung ihres Handicaps einen individuell<br />
geeigneten Arbeitsplatz. Die <strong>Iserlohn</strong>er<br />
Werkstätten untergliedern sich in unterschiedliche<br />
Berufsbildungsbereiche und<br />
Tätigkeitsfelder in denen die Mitarbeiter<br />
schrittweise in den Lebensbereich Arbeit<br />
integriert werden. Die Unternehmensbereiche<br />
unterteilen sich in Montage und Verpackung,<br />
Büroservice, Elektromontage, Elektronik-Altgeräte-Recycling,Landschaftsgärtnerei<br />
sowie Wäscherei.<br />
<strong>Iserlohn</strong>er Werkstätten gGmbH<br />
Giesestraße 35, 58636 <strong>Iserlohn</strong><br />
Tel.: 02371/9766-0<br />
Internet: www.iswe.de<br />
5.5 Kündigungsschutz für<br />
Menschen mit Behinderung<br />
Schwerbehinderte Menschen haben im Vergleich<br />
zu nichtbehinderten Menschen einen<br />
zusätzlichen Schutz vor Kündigung des<br />
Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung eines<br />
schwerbehinderten Menschen ist nur wirksam,<br />
wenn ein Arbeitgeber vorher die<br />
Zustimmung des Integrationsamtes bekommen<br />
hat.<br />
Der besondere Kündigungsschutz führt nicht<br />
dazu, dass schwerbehinderte Menschen nicht<br />
gekündigt werden können. Er wirkt vor allem<br />
bei den Kündigungen, deren Grund im<br />
Zusammenhang mit der Behinderung steht.<br />
Der besondere Kündigungsschutz gilt für<br />
Menschen,<br />
■ die einen Grad der Behinderung von 50<br />
oder mehr haben<br />
■ die die Agentur für Arbeit den schwerbehinderten<br />
Menschen gleichgestellt hat<br />
■ die einen Grad der Behinderung von 30<br />
oder 40 haben und bei der Agentur für<br />
Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung<br />
gestellt haben.<br />
In Nordrhein-Westfalen sind die Aufgaben<br />
des Kündigungsschutzes teilweise auf die örtlichen<br />
Fürsorgestellen verlagert worden. Die<br />
örtlichen Fürsorgestellen führen neben der<br />
Anhörung der Beteiligten auch die Sachverhaltsermittlung<br />
durch und wirken im Rahmen<br />
von Verhandlungen auf eine Einigung<br />
hin.<br />
Die Entscheidung über den Antrag auf<br />
Zustimmung wird vom Integrationsamt<br />
getroffen.<br />
Stadt <strong>Iserlohn</strong>, Örtliche Fürsorgestelle,<br />
Abteilung Senioren und Menschen mit -<br />
Behinderung<br />
Werner-Jacobi-Platz 12, 58636 <strong>Iserlohn</strong><br />
Tel.: 02371/217-2087<br />
winterliche Impression