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7. Freizeit, Bildung , Sport, K ultur - Iserlohn

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5. Arbeitswelt<br />

18<br />

5.4 <strong>Iserlohn</strong>er Werkstätten<br />

Die <strong>Iserlohn</strong>er Werkstätten sind eine Unternehmung<br />

des Diakonie Mark Ruhr e.V. und<br />

bieten Menschen mit Behinderung unter<br />

Berücksichtigung ihres Handicaps einen individuell<br />

geeigneten Arbeitsplatz. Die <strong>Iserlohn</strong>er<br />

Werkstätten untergliedern sich in unterschiedliche<br />

Berufsbildungsbereiche und<br />

Tätigkeitsfelder in denen die Mitarbeiter<br />

schrittweise in den Lebensbereich Arbeit<br />

integriert werden. Die Unternehmensbereiche<br />

unterteilen sich in Montage und Verpackung,<br />

Büroservice, Elektromontage, Elektronik-Altgeräte-Recycling,Landschaftsgärtnerei<br />

sowie Wäscherei.<br />

<strong>Iserlohn</strong>er Werkstätten gGmbH<br />

Giesestraße 35, 58636 <strong>Iserlohn</strong><br />

Tel.: 02371/9766-0<br />

Internet: www.iswe.de<br />

5.5 Kündigungsschutz für<br />

Menschen mit Behinderung<br />

Schwerbehinderte Menschen haben im Vergleich<br />

zu nichtbehinderten Menschen einen<br />

zusätzlichen Schutz vor Kündigung des<br />

Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung eines<br />

schwerbehinderten Menschen ist nur wirksam,<br />

wenn ein Arbeitgeber vorher die<br />

Zustimmung des Integrationsamtes bekommen<br />

hat.<br />

Der besondere Kündigungsschutz führt nicht<br />

dazu, dass schwerbehinderte Menschen nicht<br />

gekündigt werden können. Er wirkt vor allem<br />

bei den Kündigungen, deren Grund im<br />

Zusammenhang mit der Behinderung steht.<br />

Der besondere Kündigungsschutz gilt für<br />

Menschen,<br />

■ die einen Grad der Behinderung von 50<br />

oder mehr haben<br />

■ die die Agentur für Arbeit den schwerbehinderten<br />

Menschen gleichgestellt hat<br />

■ die einen Grad der Behinderung von 30<br />

oder 40 haben und bei der Agentur für<br />

Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung<br />

gestellt haben.<br />

In Nordrhein-Westfalen sind die Aufgaben<br />

des Kündigungsschutzes teilweise auf die örtlichen<br />

Fürsorgestellen verlagert worden. Die<br />

örtlichen Fürsorgestellen führen neben der<br />

Anhörung der Beteiligten auch die Sachverhaltsermittlung<br />

durch und wirken im Rahmen<br />

von Verhandlungen auf eine Einigung<br />

hin.<br />

Die Entscheidung über den Antrag auf<br />

Zustimmung wird vom Integrationsamt<br />

getroffen.<br />

Stadt <strong>Iserlohn</strong>, Örtliche Fürsorgestelle,<br />

Abteilung Senioren und Menschen mit -<br />

Behinderung<br />

Werner-Jacobi-Platz 12, 58636 <strong>Iserlohn</strong><br />

Tel.: 02371/217-2087<br />

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