Umfrage: Ehrenamt - Warum gerade Presbyterium? - Evangelische ...
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Thema<br />
Das <strong>Presbyterium</strong> und seine Aufgaben heute<br />
Aus der Geschichte heraus ist die presbyterial-synodale Grundordnung der <strong>Evangelische</strong>n Kir-<br />
che im Rheinland (EKiR) heute noch die prägende<br />
Basis unserer aktuellen Kirchenordnung, die das Leben<br />
der evangelischen Kirchengemeinden von Emmerich<br />
bis ins Saarland und von der holländischen<br />
Grenze bis Essen regelt.<br />
Die Kirchengemeinde Broich-Saarn ist selbstständig,<br />
lebt ihre Verantwortung vor Gott und der Welt, aber<br />
in Gemeinschaft mit den Gemeinden des Kirchenkreises<br />
An der Ruhr und der <strong>Evangelische</strong>n Kirche<br />
im Rheinland.<br />
Das <strong>Presbyterium</strong> wird alle vier Jahre von allen Gemeindegliedern<br />
ab 16 Jahren (inkl. der jüngeren Konfirmierten) gewählt. Das <strong>Presbyterium</strong> in<br />
Broich-Saarn besteht derzeit aus 20 gewählten ehrenamtlichen Gemeindegliedern (davon 8<br />
aus dem Bereich der ehemaligen Kirchengemeinde Broich und 12 aus dem Bereich der ehemaligen<br />
Kirchengemeinde Saarn), zwei gewählten beruflich Mitarbeitenden im <strong>Presbyterium</strong><br />
und den Inhabern der Gemeindepfarrstellen.<br />
Das <strong>Presbyterium</strong> unserer Gemeinde wird zzt. geleitet vom Vorsitzenden Pfr. T. Jantzen, seinem<br />
Stellvertreter J. von der Heidt, dem Finanzkirchmeister Dr. U. Bertmann und dem Baukirchmeister<br />
M. Happe.<br />
„Das <strong>Presbyterium</strong> leitet die Kirchengemeinde und fasst die dafür notwendigen Beschlüsse.<br />
Es trägt die Verantwortung für die Erfüllung des Auftrags der Kirchengemeinde.“ (Artikel 15<br />
Kirchenordnung der EKiR)<br />
Das <strong>Presbyterium</strong> entscheidet einmütig, d.h. dass alle mit auf den Weg mitgenommen werden<br />
sollen und Bedenken ernst genommen werden. Die getroffenen Entscheidungen werden<br />
dann von allen nach außen vertreten, auch wenn die Entscheidung einer differenzierten Abstimmung<br />
zu Grunde liegt.<br />
Die Aufgaben des <strong>Presbyterium</strong>s sind mannigfaltig. Gemäß Kirchenordnung entscheidet das<br />
<strong>Presbyterium</strong> über folgende Angelegenheiten: Gesamtkonzeption gemeindlicher Aufgaben;<br />
Ordnung, Zeit und Zahl der Gottesdienste; Ausstattung der gottesdienstlichen Räume; Kollektenzwecke;<br />
Zulassung zur Konfirmation; Zuerkennen und Ruhen von Mitgliedschaftsrechten;<br />
Pfarrstellenbesetzung; Errichtung von Stellen für Mitarbeitende; Einstellung von leitenden<br />
Mitarbeitenden; Wahl von Ausschussmitgliedern; Feststellung des Haushaltsplanes und der<br />
Jahresrechnung; alle weiteren finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde, wie z. B. Grundstücks-<br />
und Immobiliengeschäfte oder Darlehensangelegenheiten, Stiftungsgeschäfte; Satzung;<br />
Übernahme neuer Aufgaben und Bevollmächtigungen.<br />
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