casanostra 171 | Juni 2023
Es wird heiss: Eigentümer*innen bereiten sich vor| Sanierungsstau: Finanzierungsmodell fürs Stockwerkeigentum | Kaufen ja, aber who? Wohnkosten im Vergleich| Verkaufen im Altern: Wenn sich die Bedürfnisse ändern
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Eigenleistung in Haus<br />
und Garten<br />
«Viele Reinigungsarbeiten in und um mein<br />
Mehrfamilienhaus verrichte ich selbst.<br />
Darf ich mir einen Lohn bezahlen? Was gilt<br />
es dabei alles zu beachten?»<br />
Foto_zvg<br />
Tanja Moser,<br />
Immobilienvermarkterin<br />
mit<br />
eidg. FA.<br />
__Es ist problemlos möglich und auch adäquat, sich für<br />
die Hauswartungsarbeiten einen Lohn zu bezahlen. Die<br />
Kosten können als Nebenkosten den Mietenden weiterverrechnet<br />
werden. Vorgängig ist jedoch zu prüfen, ob in<br />
den bestehenden Mietverträgen «Umgebung/Hauswartung»<br />
als eine Nebenkostenposition aufgeführt ist. Fehlt<br />
die entsprechende Kostenposition, muss sie formal korrekt<br />
eingeführt werden. Die Einführung stellt eine einseitige<br />
Mietvertragsanpassung dar und muss den Mietern<br />
deshalb mittels amtlichen Formulars angezeigt werden.<br />
Dabei sind die Fristen gemäss Art. 269d OR zu beachten<br />
(mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist).<br />
Sind die Kosten bereits als Nebenkosten erfasst, kann die<br />
Verrechnung per sofort erfolgen.<br />
Ihre Arbeit dürfen Sie mit einem Stundenansatz zwischen<br />
30 bis 45 Franken verrechnen. Der Ansatz ist unter<br />
Berücksichtigung Ihrer Arbeitseffizienz und Kenntnisse<br />
festzulegen. Führen Sie über Ihre Arbeitseinsätze eine<br />
Zeiterfassung, damit Sie Ihren Aufwand ausweisen können.<br />
Hauswartungsarbeiten gelten als selbständige Erwerbstätigkeit<br />
im Nebenberuf. Ihr Lohn, welchen Sie den<br />
Mietern über die Nebenkosten weiterverrechnen, ist wie<br />
alle anderen Einkommen zu versteuern. Auf ein Jahreseinkommen<br />
bis 2300 Franken sind keine Sozialversicherungsbeiträge<br />
geschuldet. Höhere Lohnsummen sind<br />
aber abgabepflichtig.<br />
Was passiert, wenn Sie sich während der Arbeitsausübung<br />
zum Beispiel bei der Heckenpflege verletzen? Wer<br />
kommt für die Behandlungskosten auf? Die Deckung ist<br />
in der Regel über die Nichtberufsunfallversicherung bei<br />
Ihrer*m Arbeitgeber*in abgedeckt. Wenn Sie jedoch pensioniert<br />
sind oder eine Deckung über Ihre*n Arbeitgeber*in<br />
fehlt, ist es wichtig, dass Sie die Behandlungskosten bei<br />
einem Unfall über Ihre persönliche Krankenkasse versichern<br />
lassen.__<br />
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Mietrecht, Stockwerkeigentum,<br />
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<strong>casanostra</strong>_<strong>171</strong> / <strong>2023</strong>