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Leitfaden Cloud Computing Steuerliche Aspekte in der DACH-Region

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<strong>Leitfaden</strong><br />

<strong>Cloud</strong> <strong>Comput<strong>in</strong>g</strong><br />

<strong>Steuerliche</strong> <strong>Aspekte</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>DACH</strong>-<strong>Region</strong><br />

Damit es aber bei e<strong>in</strong>er Prüfung<br />

durch das F<strong>in</strong>anzamt zu ke<strong>in</strong>en<br />

bösen Überraschungen kommt,<br />

muss die Rechnung des <strong>Cloud</strong>-<br />

Anbieters auf alle umsatzsteuerlich<br />

relevanten Angaben geprüft<br />

werden.<br />

Ist <strong>der</strong> <strong>Cloud</strong>-Nutzer e<strong>in</strong> Unternehmer, so steht ihm <strong>in</strong> den meisten Fällen<br />

e<strong>in</strong> Vorsteuerabzug zu, somit ist die Umsatzsteuer ke<strong>in</strong> Kostenfaktor.<br />

Damit es aber bei e<strong>in</strong>er Prüfung durch das F<strong>in</strong>anzamt zu ke<strong>in</strong>en bösen<br />

Überraschungen kommt, muss die Rechnung des <strong>Cloud</strong>-Anbieters auf<br />

alle umsatzsteuerlich relevanten Angaben geprüft werden. Denn grundsätzlich<br />

muss für e<strong>in</strong>en Vorsteuerabzug e<strong>in</strong>e Rechnung gemäß § 11 UStG<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die nachfolgenden Angaben enthalten:<br />

» Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers<br />

» Umsatzsteueridenti� kationsnummer (UID-Nummer) des leistenden<br />

Unternehmers<br />

» Ausstellungsdatum<br />

» laufende Rechnungsnummer<br />

» Menge und Art <strong>der</strong> gelieferten Gegenstände o<strong>der</strong> Umfang und<br />

Art <strong>der</strong> sonstigen Leistung<br />

» Zeitpunkt <strong>der</strong> Leistung<br />

» Entgelt<br />

» Steuersatz, Steuerbetrag, eventuell e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis auf Steuerbefreiung<br />

o<strong>der</strong> Übergang <strong>der</strong> Steuerschuld<br />

» die UID-Nummer des Leistungsempfängers bei Rechnungen<br />

über € 10.000,00<br />

» Die UID-Nummer des leistenden Unternehmers muss auch<br />

überprüft werden, da bei e<strong>in</strong>er falschen UID-Nummer e<strong>in</strong> Vorsteuerabzug<br />

versagt werden kann.<br />

Rechnungen können gem. § 11 Abs. 2 UStG entwe<strong>der</strong> auf Papier o<strong>der</strong>,<br />

vorbehaltlich <strong>der</strong> Zustimmung des Empfängers <strong>der</strong> Rechnung, auf elektronischem<br />

Weg übermittelt werden. E<strong>in</strong>e elektronische Rechnung ist e<strong>in</strong>e<br />

Rechnung, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em elektronischen Format ausgestellt und empfangen<br />

wird. Hierunter fallen Rechnungen, die per E-Mail ggf. mit PDF-<br />

o<strong>der</strong> Textdateianhang, per Computer-Telefax o<strong>der</strong> Fax-Server, per Web-

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