Leitfaden Cloud Computing Steuerliche Aspekte in der DACH-Region
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Soweit es sich beim <strong>Cloud</strong>-Nutzer um e<strong>in</strong>e vorsteuerabzugsberechtigte<br />
Person handelt, ist die <strong>in</strong> <strong>der</strong> ordnungsgemäß vorliegenden Rechnung<br />
(vgl. §§ 14, 14a UStG) ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abzugsfähig.<br />
E<strong>in</strong>e ordnungsgemäße Rechnung bezüglich <strong>Cloud</strong> <strong>Comput<strong>in</strong>g</strong> enthält<br />
die folgenden Daten:<br />
» vollständiger Namen und vollständige Anschrift des leistenden<br />
Unternehmers und des Leistungsempfängers<br />
» Art und Umfang <strong>der</strong> Leistung<br />
» Datumsangabe <strong>der</strong> Lieferung o<strong>der</strong> sonstigen Leistung o<strong>der</strong> Leistungszeitraum<br />
» Entgelt für die sonstige Leistung mit Angabe <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Steuersätze<br />
sowie Steuerbetrag, <strong>der</strong> auf das Entgelt entfällt<br />
» anzuwenden<strong>der</strong> Steuersatz bzw. H<strong>in</strong>weis auf Steuerbefreiung<br />
» erteilte Steuernummer o<strong>der</strong> die Umsatzsteuer-Identi� kationsnummer<br />
» Umsatzsteuer-Identi� kationsnummer des leistenden Unternehmers<br />
und die des Leistungsempfängers bei Ausführung e<strong>in</strong>er<br />
sonstigen Leistung im Inland an e<strong>in</strong>en Unternehmer für dessen<br />
Unternehmen, wenn <strong>der</strong> Leistungsempfänger die Steuer schuldet,<br />
sowie H<strong>in</strong>weis auf die Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-<br />
Verfahren)<br />
» Ausstellungsdatum<br />
» fortlaufende Rechnungsnummer<br />
» bei Zahlung vor Erbr<strong>in</strong>gung <strong>der</strong> Leistung den Zeitpunkt <strong>der</strong> Vorauszahlung<br />
» Entgeltm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen, falls nicht bereits berücksichtigt<br />
Durch das Steuervere<strong>in</strong>fachungsgesetz 2011 wurden die bisherigen umfangreichen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an die elektronische Rechnungsstellung reduziert.<br />
Die Gesetzesän<strong>der</strong>ung greift rückwirkend zum 01.07.2011. Die<br />
Än<strong>der</strong>ung ist erfolgt, <strong>in</strong>dem <strong>der</strong> Gesetzgeber von <strong>der</strong> Option <strong>der</strong> MwSt-<br />
SystRL (Art. 233) Gebrauch gemacht und diese <strong>in</strong> das nationale Gesetz<br />
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