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Kreuzfahrten 2024

Hier finden Sie spannende Flusskreuzfahrten und Hochseekreuzfahrten zu atemberaubenden Routen 2024.

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5.4. Dem 5.4. Dem Kunden Kunden bleibt bleibt in jedem in jedem Fall der Fall Nachweis der Nachweis gestattet, gestattet, die dem die dem Reiseveranstaltestalter<br />

zustehende zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich sei wesentlich niedriger niedriger als die als von die von<br />

Reiseveran-<br />

ihm geforderte ihm geforderte Entschädigungspauschale.<br />

5.5. Der 5.5. Reiseveranstalter Der behält behält sich vor, sich anstelle vor, anstelle der vorstehenden der Entschädigungspauschalen<br />

eine eine höhere, höhere, individuell individuell berechnete berechnete Entschädigung zu fordern, zu fordern, soweit soweit<br />

pauschalen<br />

der Reiseveranstalter der nachweist, nachweist, dass dass ihm wesentlich ihm wesentlich höhere höhere Aufwendungen als die als die<br />

jeweils jeweils anwendbare anwendbare Entschädigungspauschale entstanden entstanden sind. sind. In diesem In diesem Fall ist Fall der ist der<br />

Reiseveranstalter verpflichtet, verpflichtet, die geforderte die geforderte Entschädigung unter unter Berücksichtigung<br />

der ersparten der ersparten Aufwendungen sowie sowie abzüglich abzüglich dessen, dessen, was er was durch er durch anderweitige<br />

Verwendung Verwendung der Reiseleistungen der erwirbt, erwirbt, konkret konkret zu beziffern zu beziffern und zu und begründen. zu begründen.<br />

5.6. Ist 5.6. der Ist Reiseveranstalter der infolge infolge eines eines Rücktritts Rücktritts zur Rückerstattung zur des Reisepreisepreises<br />

verpflichtet, verpflichtet, hat er hat unverzüglich, auf jeden auf jeden Fall aber Fall aber innerhalb innerhalb von 14 von Tagen 14 Tagen<br />

des Reise-<br />

nach nach Zugang Zugang der Rücktrittserklärung der zu leisten. zu leisten.<br />

5.7 Das 5.7 gesetzliche Das gesetzliche Recht Recht des Kunden, des Kunden, gemäß gemäß § 651e § 651e BGB BGB vom Reiseveranstalter<br />

vom durch durch Mitteilung Mitteilung auf einem auf einem dauerhaften dauerhaften Datenträger Datenträger zu verlangen, zu verlangen, dass dass statt seiner statt seiner ein<br />

Dritter Dritter in die in Rechte die Rechte und Pflichten und Pflichten aus dem aus Pauschalreisevertrag dem eintritt, eintritt, bleibt bleibt durch durch<br />

die vorstehenden die Bedingungen unberührt. unberührt. Eine Eine solche solche Erklärung Erklärung ist in ist jedem in jedem Fall Fall<br />

rechtzeitig, rechtzeitig, wenn wenn sie dem sie Reiseveranstalter dem 7 Tage 7 Tage vor Reisebeginn vor Reisebeginn zugeht. zugeht.<br />

6. Umbuchungen<br />

6. 6.1. Ein 6.1. Anspruch Ein Anspruch des Kunden des Kunden nach nach Vertragsabschluss auf Änderungen auf Änderungen hinsichtlich hinsichtlich<br />

des Reisetermins, des des Reiseziels, des Reiseziels, des Ortes des Ortes des Reiseantritts, des der Unterkunft der Unterkunft oder oder<br />

der Beförderungsart (Umbuchung) besteht besteht nicht. nicht. Dies gilt Dies nicht, gilt nicht, wenn wenn die Umbuchung die Umbuchung<br />

erforderlich erforderlich ist, weil ist, der weil Reiseveranstalter der keine, keine, eine unzureichende oder oder falsche falsche<br />

vorvertragliche Information Information gemäß gemäß Art. 250 Art. § 250 3 EGBGB § 3 EGBGB gegenüber gegenüber dem dem Reisenden Reisenden<br />

gegeben gegeben hat; in hat; diesem in diesem Fall ist Fall die ist Umbuchung die Umbuchung kostenlos kostenlos möglich. möglich.<br />

Wird Wird in den in übrigen den übrigen Fällen Fällen auf Wunsch auf Wunsch des Kunden des Kunden dennoch dennoch eine Umbuchung eine Umbuchung vorgenommennommen,<br />

kann kann der Reiseveranstalter der ein Umbuchungsentgelt ein erheben, erheben, das sich das wie sich wie<br />

vorge-<br />

folgt bestimmt: folgt bestimmt: 25 Euro 25 Euro pro Reisender pro Reisender<br />

6.2. Umbuchungswünsche 6.2. des Kunden, des Kunden, die nach die nach Ablauf Ablauf der Fristen der Fristen erfolgen, erfolgen, können, können,<br />

sofern sofern ihre Durchführung ihre überhaupt überhaupt möglich möglich ist, nur ist, nach nur nach Rücktritt Rücktritt vom vom Pauschalreisevertrareisevertrag<br />

gemäß gemäß Ziffer Ziffer 5 zu 5 den zu Bedingungen den und gleichzeitiger und Neuanmeldung<br />

durchgeführt werden. werden. Dies Dies gilt nicht gilt nicht bei Umbuchungswünschen, bei die nur die geringfügige nur geringfügige<br />

Pauschal-<br />

Kosten Kosten verursachen.<br />

7. Nicht 7. Nicht in Anspruch in Anspruch genommene Leistung Leistung<br />

Nimmt Nimmt der Reisende der Reisende einzelne einzelne Reiseleistungen, zu deren zu deren vertragsgemäßer Erbringung Erbringung<br />

der Reiseveranstalter der bereit bereit und in und der in Lage der Lage war, nicht war, nicht in Anspruch in Anspruch aus Gründen, aus Gründen, die die<br />

dem Reisenden dem Reisenden zuzurechnen sind, sind, hat er hat keinen er keinen Anspruch Anspruch auf anteilige auf anteilige Erstattung Erstattung des des<br />

Reisepreises, soweit soweit solche solche Gründe Gründe ihn nicht ihn nicht nach nach den gesetzlichen den gesetzlichen Bestimmungen<br />

zum kostenfreien zum kostenfreien Rücktritt Rücktritt oder oder zur Kündigung zur Kündigung des Reisevertrages des berechtigt berechtigt hätten. hätten.<br />

Der Reiseveranstalter Der wird sich wird um sich Erstattung um Erstattung der ersparten der ersparten Aufwendungen durch durch<br />

die Leistungsträger die bemühen. bemühen. Diese Diese Verpflichtung entfällt, entfällt, wenn wenn es sich es um sich völlig um völlig<br />

unerhebliche Aufwendungen handelt. handelt.<br />

8. Rücktritt 8. Rücktritt wegen wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl<br />

der 8.1. Der 8.1. Reiseveranstalter Der kann kann wegen wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl der nur nur<br />

dann dann vom Pauschalreisevertrag vom zurücktreten, wenn wenn er er<br />

a) in a) der in jeweiligen der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl die beziffert beziffert<br />

sowie sowie den Zeitpunkt, den Zeitpunkt, bis zu bis welchem zu welchem vor dem vor vertraglich dem vertraglich vereinbarten vereinbarten Reisebeginn Reisebeginn dem dem<br />

Kunden Kunden spätestens spätestens die Erklärung die Erklärung zugegangen zugegangen sein muss, sein muss, angegeben angegeben hat und hat und<br />

b) in b) der in Reisebestätigung der die Mindestteilnehmerzahl die und die und späteste die späteste Rücktrittsfrist<br />

angibt. angibt. Ein Rücktritt Ein Rücktritt ist dem ist dem Kunden Kunden gegenüber gegenüber spätestens spätestens an dem an dem Tag zu Tag erklären, zu erklären,<br />

der dem der dem Kunden Kunden in der in vorvertraglichen der Unterrichtung und der und Reisebestätigung<br />

der angegeben angegeben wurde. wurde.<br />

8.2. Wird 8.2. Wird die Reise die Reise aus diesem aus diesem Grund Grund nicht nicht durchgeführt, hat der hat Reiseveranstalter<br />

der unverzüglich, auf jeden auf jeden Fall aber Fall innerhalb aber innerhalb von 14 von Tagen 14 Tagen nach nach dem Zugang dem Zugang der Rücktrittserklärung,<br />

Zahlungen Zahlungen des Kunden des Kunden auf den auf Reisepreis den Reisepreis zurückzuerstatten.<br />

9. Kündigung 9. Kündigung aus verhaltensbedingten aus Gründen Gründen<br />

der Rück-<br />

Der Reiseveranstalter Der kann kann den Pauschalreisevertrag den ohne ohne Einhaltung Einhaltung einer einer Frist Frist<br />

kündigen, kündigen, wenn wenn der Reisende der Reisende ungeachtet ungeachtet einer einer Abmahnung Abmahnung des Reiseveranstalters<br />

des nachhaltig nachhaltig stört stört oder oder wenn wenn er sich er in sich solchem in solchem Maß Maß vertragswidrig verhält, verhält, dass dass die die<br />

sofortige sofortige Aufhebung Aufhebung des Vertrages des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies ist. Dies gilt nicht, gilt nicht, soweit soweit das vertragswidrigtragswidrige<br />

Verhalten Verhalten ursächlich ursächlich auf einer auf einer Verletzung Verletzung von Informationspflichten von des des<br />

das ver-<br />

Reiseveranstalters beruht. beruht. Kündigt Kündigt der Reiseveranstalter, der so behält so behält er den er Anspruch den Anspruch<br />

auf den auf Reisepreis; den Reisepreis; er muss er muss sich jedoch sich jedoch den Wert den Wert der ersparten der ersparten Aufwendungen sowie sowie<br />

diejenigen diejenigen Vorteile Vorteile anrechnen anrechnen lassen, lassen, die er die aus er einer aus einer anderweitigen Verwendung Verwendung<br />

der nicht der nicht in Anspruch in Anspruch genommenen Leistung Leistung erlangt, erlangt, einschließlich der ihm der von ihm den von den<br />

Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Beträge.<br />

10. Mitwirkungspflichten 10. des Reisenden des Reisenden<br />

10.1. 10.1. Reiseunterlagen. Der Kunde Der Kunde hat den hat Reiseveranstalter den oder oder seinen seinen Reisevermittlervermittler,<br />

über über den er den die er Pauschalreise die gebucht gebucht hat, zu hat, informieren, zu informieren, wenn wenn er die er die<br />

Reise-<br />

notwendigen Reiseunterlagen (z.B. (z.B. Flugschein, Flugschein, Hotelgutschein) nicht nicht innerhalb innerhalb der der<br />

vom Reiseveranstalter vom mitgeteilten mitgeteilten Frist erhält. Frist erhält.<br />

10.2. 10.2. Mängelanzeige/Abhilfeverlangen<br />

Wird Wird die Reise die Reise nicht nicht frei von frei Reisemängeln von erbracht, erbracht, so kann so kann der Reisende der Reisende Abhilfe Abhilfe<br />

verlangen. verlangen. Soweit Soweit der Reiseveranstalter der infolge infolge einer einer schuldhaften Unterlassung der der<br />

Mängelanzeige nicht nicht Abhilfe Abhilfe schaffen schaffen konnte, konnte, kann kann der Reisende der Reisende weder weder Minderungsansprüchansprüche<br />

nach nach § 651m § 651m BGB BGB noch noch Schadensersatzansprüche nach nach § 651n § 651n BGB BGB<br />

Minderungs-<br />

geltend geltend machen. machen. Der Reisende Der Reisende ist verpflichtet, ist verpflichtet, seine seine Mängelanzeige unverzüglich<br />

dem Vertreter dem Vertreter des Reiseveranstalters des vor Ort vor zur Ort Kenntnis zur Kenntnis zu geben. zu geben. Ist ein Ist Vertreter ein Vertreter<br />

des Reiseveranstalters des vor Ort vor nicht Ort nicht vorhanden vorhanden und vertraglich und vertraglich nicht nicht geschuldet, geschuldet, sind sind<br />

etwaige etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter dem unter unter der mitgeteilten der mitgeteilten Kontaktstelle des des<br />

Reiseveranstalters zur Kenntnis zur Kenntnis zu bringen; zu bringen; über die über Erreichbarkeit die des Vertreters des Vertreters des des<br />

Reiseveranstalters bzw. bzw. seiner seiner Kontaktstelle vor Ort vor wird Ort in wird der in Reisebestätigung der unterrichtetterrichtet.<br />

Der Reisende Der Reisende kann kann jedoch jedoch die Mängelanzeige die auch auch seinem seinem Reisevermittler,<br />

über über den er den die er Pauschalreise die gebucht gebucht hat, zur hat, Kenntnis zur Kenntnis bringen. bringen. Der Vertreter Der Vertreter des des<br />

un-<br />

Reiseveranstalters ist beauftragt, ist beauftragt, für Abhilfe für Abhilfe zu sorgen zu sorgen sofern sofern dies möglich dies möglich ist. Er ist. Er ist<br />

jedoch jedoch nicht nicht befugt, befugt, Ansprüche Ansprüche anzuerkennen.<br />

10.3. 10.3. Fristsetzung vor Kündigung vor Kündigung<br />

Will ein Will Kunde/Reisender ein den Pauschalreisevertrag den wegen wegen eines eines Reisemangels der der<br />

in § 651i in § Abs. 651i Abs. 2 BGB 2 BGB bezeichneten Art, sofern Art, sofern erheblich erheblich ist, nach ist, nach § 651l § BGB 651l BGB kündigendigen,<br />

hat er hat dem er Reiseveranstalter dem zuvor zuvor eine angemessene eine Frist zur Frist Abhilfeleistung<br />

zur zu setzen. zu setzen. Dies gilt Dies nur gilt dann nur dann nicht, nicht, wenn wenn die Abhilfe die Abhilfe vom Reiseveranstalter vom verweigert verweigert<br />

kün-<br />

wird oder wird oder wenn wenn die sofortige die sofortige Abhilfe Abhilfe notwendig notwendig ist. ist.<br />

10.4. 10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung und bei Flugreisen; bei Flugreisen; besondere besondere<br />

Regeln Regeln und Fristen und Fristen zum zum Abhilfeverlangen<br />

(a) Der (a) Reisende Der Reisende wird darauf wird darauf hingewiesen, dass dass Gepäckverlust, -beschädigung und und<br />

–verspätung im Zusammenhang im mit Flugreisen mit Flugreisen nach nach den luftverkehrsrechtlichen<br />

den Bestimmungen vom vom Reisenden Reisenden unverzüglich vor Ort vor mittels Ort mittels Schadensanzeige („P. („P.<br />

I.R.“) I.R.“) der zuständigen der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen anzuzeigen sind. sind. Fluggesellschaften und und<br />

Reiseveranstalter können können die Erstattungen die aufgrund aufgrund internationaler Übereinkünfte<br />

ablehnen, ablehnen, wenn wenn die Schadensanzeige die nicht nicht ausgefüllt ausgefüllt worden worden ist. Die ist. Schadensanzeige<br />

Die ist bei ist Gepäckbeschädigung bei binnen binnen 7 Tagen, 7 Tagen, bei Verspätung bei Verspätung innerhalb innerhalb 21 Tagen 21 Tagen nach nach<br />

Aushändigung zu erstatten. zu erstatten.<br />

(b) Zusätzlich (b) Zusätzlich ist der ist Verlust, der Verlust, die Beschädigung die oder die oder Fehlleitung die Fehlleitung von Reisegepäck<br />

von unverzüglich dem Reiseveranstalter, dem seinem seinem Vertreter Vertreter bzw. bzw. seiner seiner Kontaktstelle oder oder<br />

dem dem Reisevermittler anzuzeigen. anzuzeigen. Dies Dies entbindet entbindet den Reisenden Reisenden nicht nicht davon, davon, die die<br />

Schadenanzeige an die an Fluggesellschaft die gemäß gemäß Buchstabe Buchstabe a) innerhalb a) innerhalb der vorstehendehenden<br />

Fristen Fristen zu erstatten. zu erstatten.<br />

der vorste-<br />

11. Beschränkung 11. der Haftung der Haftung<br />

11.1. 11.1. Die vertragliche Die vertragliche Haftung Haftung des Reiseveranstalters des für Schäden, für Schäden, die nicht die nicht Körperschädeperschäden<br />

sind und sind nicht und nicht schuldhaft schuldhaft herbeigeführt wurden, wurden, ist auf ist den auf dreifachen den dreifachen<br />

Kör-<br />

Reisepreis Reisepreis beschränkt. beschränkt. Möglicherweise darüber darüber hinausgehende Ansprüche Ansprüche nach nach<br />

internationalen Übereinkünften oder auf oder solchen auf solchen beruhenden beruhenden gesetzlichen gesetzlichen Vorschriften Vorschriften<br />

bleiben bleiben von der von Beschränkung der unberührt. unberührt.<br />

11.2. 11.2. Der Reiseveranstalter Der haftet haftet nicht nicht für Leistungsstörungen, für Personen- Personen- und und<br />

Sachschäden im Zusammenhang im mit Leistungen, mit Leistungen, die als die Fremdleistungen als lediglich lediglich<br />

vermittelt vermittelt werden werden (z. B. (z. vermittelte B. vermittelte Ausflüge, Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,<br />

Ausstellungen), wenn wenn diese diese Leistungen Leistungen in der in Reiseausschreibung der und der und Reisebestätigunstätigung<br />

ausdrücklich ausdrücklich und unter und unter Angabe Angabe der Identität der Identität und Anschrift und Anschrift des vermittelten des vermittelten<br />

der Reisebe-<br />

Vertragspartners als Fremdleistungen als so eindeutig so eindeutig gekennzeichnet wurden, wurden, dass dass sie für sie für<br />

den Reisenden Reisenden erkennbar erkennbar nicht nicht Bestandteil Bestandteil der Pauschalreise der des Reiseveranstalters<br />

des sind und sind getrennt und getrennt ausgewählt ausgewählt wurden. wurden. Die §§ Die 651b, §§ 651b, 651c, 651c, 651w 651w und 651y und 651y BGB BGB bleiben bleiben<br />

hierdurch hierdurch unberührt. unberührt.<br />

Der Reiseveranstalter Der haftet haftet jedoch, jedoch, wenn wenn und soweit und soweit für einen für einen Schaden Schaden des Reisenden des Reisenden<br />

die Verletzung die Verletzung von Hinweis-, von Hinweis-, Aufklärungs- Aufklärungs- oder oder Organisationspflichten des Reiseveranstalteranstalters<br />

ursächlich ursächlich war. war.<br />

des Reisever-<br />

12. Geltendmachung 12. von Ansprüchen: von Adressat, Adressat, Information Information über über Verbraucherstreitbeilegung<br />

12.1. 12.1. Ansprüche Ansprüche nach nach den § den 651i § 651i Abs. Abs. 3 Nr. 32, Nr. 4-72, BGB 4-7 BGB hat der hat Kunde/Reisende<br />

der gegenüber gegenüber dem dem Reiseveranstalter geltend geltend zu machen. zu machen. Die Geltendmachung Die kann kann<br />

Verbrau-<br />

auch auch über über den Reisevermittler den erfolgen, erfolgen, wenn wenn die Pauschalreise die über über diesen diesen Reisevermittlesevermittler<br />

gebucht gebucht war. Eine war. Eine Geltendmachung auf einem auf einem dauerhaften dauerhaften Datenträger Datenträger<br />

Rei-<br />

wird empfohlen. wird empfohlen.<br />

12.2. 12.2. Der Reiseveranstalter Der weist weist im Hinblick im Hinblick auf das auf Gesetz das Gesetz über über Verbraucherstreitbeilegung<br />

darauf darauf hin, dass hin, dass er nicht er nicht an einer an einer freiwilligen freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung<br />

teilnimmt. teilnimmt. Sofern Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung eine nach nach Drucklegung Drucklegung dieser dieser Reisebedin-<br />

Reisebedinbeilegungungegungen<br />

für den für Reiseveranstalter den verpflichtend würde, würde, informiert informiert der Reiseveranstalter<br />

der den Kunden Kunden hierüber hierüber in geeigneter in geeigneter Form. Form. Der Reiseveranstalter Der weist weist für alle für Reiseverträgeträge,<br />

die im die elektronischen im Rechtsverkehr geschlossen geschlossen wurden, wurden, auf die auf europäische die europäische<br />

alle Reisever-<br />

Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. hin.<br />

12.3. 12.3. Für Kunden/Reisende, Für die nicht die nicht Angehörige Angehörige eines eines Mitgliedsstaates der EU/EWR der EU/EWR<br />

oder Schweizer oder Schweizer Staatsbürger sind, sind, wird für wird das für gesamte das gesamte Rechts- Rechts- und Vertragsverhältnis<br />

und die ausschließliche die Anwendung Anwendung der deutschen der deutschen Rechtsprechung vereinbart. vereinbart. „DNV“ „DNV“ kann kann<br />

von diesen von diesen Reisenden/Kunden ausschließlich am Sitz am von Sitz „DNV“ von „DNV“ verklagt verklagt werden. werden.<br />

13. Informationspflichten 13. über über die Identität die Identität des ausführenden des Luftfahrtunternehmennehmens<br />

Die EU-Verordnung Die zur Unterrichtung zur von Fluggästen von Fluggästen über über die Identität die Identität des ausführenderenden<br />

Luftfahrtunternehmens verpflichtet verpflichtet den Reiseveranstalter, den den Kunden Kunden über über<br />

des ausfüh-<br />

die Identität die Identität der ausführenden der Fluggesellschaft sämtlicher sämtlicher im Rahmen im Rahmen der gebuchten der gebuchten<br />

Reise Reise zu erbringenden zu Flugbeförderungsleistungen bei der bei Buchung der Buchung zu informieren. zu informieren.<br />

Steht Steht bei der bei Buchung der Buchung die ausführende die ausführende Fluggesellschaft noch noch nicht nicht fest, fest, so ist so der ist der<br />

Reiseveranstalter verpflichtet, verpflichtet, dem Kunden dem Kunden die Fluggesellschaft die bzw. bzw. die Fluggesellschafteschaften<br />

zu nennen, zu nennen, die wahrscheinlich die den Flug den Flug bzw. bzw. die Flüge die Flüge durchführen durchführen wird wird<br />

die Fluggesell-<br />

bzw. bzw. werden. werden. Sobald Sobald der Reiseveranstalter der weiß, weiß, welche welche Fluggesellschaft den Flug den Flug<br />

durchführen durchführen wird, wird, muss muss er den er Kunden Kunden informieren. informieren.<br />

Wechselt Wechselt die dem die Kunden dem Kunden als ausführende als ausführende Fluggesellschaft genannte genannte Fluggesellschaft,<br />

muss muss der Reiseveranstalter der den Kunden Kunden über über den Wechsel den Wechsel informieren. informieren. Er muss Er muss unverzüglicverzüglich<br />

alle angemessenen alle Schritte Schritte einleiten, einleiten, um sicherzustellen, um dass dass der Kunde der Kunde<br />

un-<br />

so rasch so rasch wie möglich wie möglich über über den Wechsel den Wechsel unterrichtet unterrichtet wird. wird.<br />

Die Liste Die Liste der Fluggesellschaften der mit EU-Betriebsverbot mit (Gemeinschaftliche Liste, Liste,<br />

früher früher „Black „Black List“) List“) auf ist folgender auf folgender Internetseite Internetseite abrufbar: abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm<br />

14. Pass-, 14. Pass-, Visa- Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />

14.1. 14.1. Der Reiseveranstalter Der wird den wird Kunden/Reisenden über über allgemeine allgemeine Pass- Pass- und und<br />

Visaerfordernisse sowie sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten Formalitäten des Bestimmungslandes<br />

einschließlich der ungefähren der ungefähren Fristen Fristen für die für Erlangung die Erlangung von gegebenenfalls von notwendigedigen<br />

Visa vor Visa Vertragsabschluss vor sowie sowie über über deren deren evtl. Änderungen evtl. Änderungen vor Reiseantritt vor Reiseantritt<br />

notwen-<br />

unterrichten. unterrichten.<br />

14.2. 14.2. Der Kunde/Reisende Der ist verantwortlich ist für das für Beschaffen das Beschaffen und Mitführen und Mitführen der der<br />

behördlich behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell eventuell erforderliche erforderliche Impfungen Impfungen sowie sowie<br />

das Einhalten das Einhalten von Zoll- von und Zoll- Devisenvorschriften. und Nachteile, Nachteile, die aus die dem aus Nichtbefolgen<br />

dem dieser dieser Vorschriften Vorschriften erwachsen, erwachsen, z.B. die z.B. Zahlung die Zahlung von Rücktrittskosten, von gehen gehen zu Lasten zu Lasten<br />

des Kunden/Reisenden. des Dies gilt Dies nicht, gilt nicht, wenn wenn der Reiseveranstalter der nicht, nicht, unzureichend<br />

oder oder falsch falsch informiert informiert hat. hat.<br />

14.3. 14.3. Der Reiseveranstalter Der haftet haftet nicht nicht für die für rechtzeitige die rechtzeitige Erteilung Erteilung und den und Zugang den Zugang<br />

notwendiger notwendiger Visa Visa durch durch die jeweilige die jeweilige diplomatische Vertretung, Vertretung, wenn wenn der Kunde der Kunde ihn ihn<br />

mit der mit Besorgung der Besorgung beauftragt beauftragt hat, es hat, sei es denn, sei denn, dass dass der Reiseveranstalter der eigene eigene<br />

Pflichten Pflichten verletzt verletzt hat. hat.<br />

Stand: Stand: 14.07.2020 14.07.2020 (unverändert seit 29-06-2018)<br />

seit 29-06-2018)<br />

DNV-Reisebedingungen<br />

DNV DNV Touristik Touristik GmbH GmbH<br />

Bolzstraße 126 126<br />

70806 70806 Kornwestheim<br />

07154 07154 / 13 / 18 1330<br />

18 30<br />

info@dnv-tours.de<br />

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